Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Änderungssatzung 2016 neu)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
30.11.15, 14:20
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Sitzungsvorlage (Änderungssatzung 2016 neu)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2015 (GV. NRW Seite 208) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am folgende 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen: Artikel I § 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt für jeden 60-l-Restabfallbehälter für jeden 80-l-Restabfallbehälter für jeden 120-l-Restabfallbehälter für jeden 240-l-Restabfallbehälter für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung für jeden 120-l-Bioabfallbehälter für jeden 240-l-Bioabfallbehälter 105,48 € jährlich 133,20 € jährlich 187,92 € jährlich 354,00 € jährlich 3.073,32 € jährlich 1.545,72 € jährlich 75,00 € jährlich 128,64 € jährlich. (2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,60 €. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.