Daten
Kommune
Jülich
Größe
12 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
30.11.15, 14:20
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
03.02.2015 (GV. NRW Seite 208) und der §§ 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes vom 21.10.1969 (GV NRW Seite 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom
13.12.2011 (GV. NRW Seite 674) in Verbindung mit § 21 der Satzung über die Entsorgung
von Abfällen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012 hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung
am
folgende 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich vom 27.01.1993 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Die Müllabfuhrgebühr beträgt
für jeden 60-l-Restabfallbehälter
für jeden 80-l-Restabfallbehälter
für jeden 120-l-Restabfallbehälter
für jeden 240-l-Restabfallbehälter
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
für jeden 1,1-cbm-Restabfallbehälter bei 14-täglicher Leerung
für jeden 120-l-Bioabfallbehälter
für jeden 240-l-Bioabfallbehälter
105,48 € jährlich
133,20 € jährlich
187,92 € jährlich
354,00 € jährlich
3.073,32 € jährlich
1.545,72 € jährlich
75,00 € jährlich
128,64 € jährlich.
(2) Die Gebühr für den Beistellsack beträgt 4,60 €.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.