Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,1 MB
Datum
05.10.2017
Erstellt
29.06.17, 15:02
Aktualisiert
29.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 12
29.06.2017
Anlage 12 zur Vorlage 310/2017, öffentlicher Teil
Betrifft: Schaffung von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum in
Erftstadt
Der Beschlussentwurf entsprechend 1.1 und 1.2 wird wie folgt geändert:
1.1 Errichtung von zwei dreigeschossigen Mietwohnhäusern mit einer Wohnfläche
von jeweils ca. 900 rri2 im Auftrag und auf Kosten der Stadt Erftstadt auf einem
Grundstück im Bereich Dechant-Linden-Weg in Erftstadt-Liblar (Anlage 1). Über eine
konkrete Vergabe wird der Rat nach Durchführung einer Ausschreibung
entsprechend entscheiden.
1.2 Errichtung von zwei dreigeschossigen Mietwohnhäusern mit einer Wohnfläche
von jeweils ca. 900 m2, im Auftrag und auf Kosten der Stadt Erftstadt, auf einem
Grundstück nördlich des Blessemer Lichwegs in Erftstadt-Lechenich (Anlage 2). Über
eine konkrete Vergabe wird der Rat nach Durchführung einer Ausschreibung
entsprechend entscheiden.
Erläuterungen
Im Beschlussentwurf der Vorlage 310/2017 ist unter 1.1 die Errichtung von zwei
Die
dreigeschossigen Mietwohnhäusern für 80 Personen genannt.
Ursprungsüberlegung ging von 4 Häusern für 100 Personen aus. Diese Änderung ist
dem Zustand geschuldet, da4zum einen eine Errichtung von 2 größeren Einheiten
einfach wirtschaftlicher darstellbar ist, und zum anderen, die in der Anlage
beigefügten Entwürfe von anderen Bauherrn (enorme Zeitersparnis ) übernommen
werden können. Es ist durchaus möglich an den Standorten 1.1 und 1.2 jeweils drei
Einheiten zu errichten, und somit die Unterbringungskapazität auf 120 Personen zu
erhöhen.
Die unter 1.3 und 1.4 (Bliesheim, Lange Heide) vorgeschlagene Bebauung entspricht
den Vorgaben des Bebauungsplanes. Zur Übersicht habe ich dies noch einmal in der
beigefügten Anlage 13 + 14 dargestellt. Nach den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wäre sogar noch ein größeres Objekt möglich. Für die
Wirtschaftlichkeit im Geschosswohnungsbau ist die von mir vorgeschlagene Variante
erforderlich, damit sich die Investition annähernd rechnen lässt. Das hier
vorgesehene Bauvorhaben der GWG erfüllt Qualitativ alle Kriterien des öffentlich
geförderten Wohnungsbaus. Vorteil dieser Bauweise in Holzständerwerk, ist die
kurze Bauzeit, und somit auch die frühere Nutzbarkeit der Einheit. Optisch fügen
sich beide Bautypen ein. Zur Frage der Bebauungsmöglichkeit nördlich der
Solarsiedling verweise ich auf die Anlage 15
Erläuterungen zu den Prognosezahlen nach FlüAG NRW und AWoV
Vorbemerkung:
Alle 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind verpflichtet, die Zahl der
von ihnen aufgenommenen Flüchtlinge im Sinne des FlüAG monatlich zu melden.
Auf der Basis dieser monatlichen Meldungen erfolgt die Berechnung der einzelnen
Aufnahmeverpflichtung jeder Kommune in NRW.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg am 28.06.2017 stellt sich der
aktuelle Erfüllungsstand für Erftstadt wie folgt dar:
1. Aufnahmeverpflichtung nach dem FlüAG NRW
Per 23.06.2017 beträgt die Erfüllungsquote für die Stadt Erftstadt 96,9 %
(entsprechend einer theoretischen Aufnahmeverpflichtung von weiteren 14
Personen zur Erreichung von 100 %).
2. Aufnahmeverpflichtung nach der AWoV
Per 02.06.2017 beträgt die Erfüllungsquote für die Stadt Erftstadt 71,5 %
(entsprechend einer theoretischen Aufnahmeverpflichtung von weiteren 103
Personen zur Erreichung von 100 %).
Prognose bis Jahresende 2017
Hinsichtlich der Aufnahmeverpflichtung nach der AWoV wird auf die vorstehende
Quote verwiesen. Danach ist davon auszugehen (vorbehaltlich nicht kalkulierbarer
Veränderungen), dass mehr als 100 Personen, denen ein Schutzstatus zuerkannt
wurde, aufzunehmen sein werden.
Für eine mögliche Aufnahmeverpflichtung nach dem FlüAG wurde ein Szenario von
etwa 200 Personen bis zum Jahresende prognostiziert. Eine valide Berechnung
hierzu ist, wie bereits ausgeführt, nicht möglich. Allerdings sind für eine
prognostische Betrachtung folgende Aspekte zu beachten, die der genannten
Größenordnung zu Grunde liegen:
1. Das Land NRW nimmt täglich Flüchtlinge in den Landesunterkünften auf, die
nach unterschiedlicher Verweildauer in die Kommunen verteilt werden. Die
Tagesregistrierungen in NRW schwanken seit Jahresbeginn zwischen ca. 50
und bis zu über 200 Flüchtlingen. Hieraus resultieren auch wieder
Zuweisungen in die NRW-Kommunen, letztlich auch (wieder) nach Erftstadt.
2. Die aktuelle Aufnahmequote ist oben benannt, danach wären (bis zu 100%)
14 Flüchtlinge aufzunehmen. Die Quote wird sich auf Grund der monatlichen
Bestandsmeldungen der Kommunen und der Anzahl von NRW
aufzunehmender Flüchtlinge monatlich ändern und kontinuierlich reduzieren,
so dass ab einem derzeit nicht bestimmbaren Zeitpunkt wieder Flüchtlinge in
Erftstadt aufzunehmen sein werden.
3. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden bereits 203 Flüchtlinge nach
Erftstadt zugewiesen, so dass auch für das zweite Halbjahr mit Zuweisungen
gerechnet werden kann.
4. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Erfüllungsquote der einzelnen Kommune
hat die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF). Vermehrte Anerkennungen eines Schutzstatus führen (mangels
weiterer Anrechnung dieser Personen) zu einer Absenkung der Quote. Dieser
Effekt ist nicht zu unterschätzen. Dies wird deutlich an nachfolgendem Beispiel
aus dem Vorjahr: Lag die Erfüllungsquote am 15.08.2016 für die Stadt
Erftstadt noch bei 97%, so war diese bis zum 01.10.2016, also nur eineinhalb
Monate später, auf lediglich noch 76 % gesunken! Hintergrund waren in dieser
Zwischenzeit verstärkte Anerkennungen eines subsidiären Schutzstatus für
viele Flüchtlinge aus Erftstadt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
auch in diesem Jahr ein ähnlicher Effekt eintreten wird (zumal sich die
Entscheidungspraxis des BAMF seit dem vorigen Jahr deutlich beschleunigt
hat).
Letztlich muss nach dem Vorgesagten davon ausgegangen werden, dass bis zum
Jahresende weitere Flüchtlinge aufzunehmen und mit Wohnraum zu versorgen sein
werden. Die genaue Anzahl wird zum jetzigen Zeitpunkt niemand voraussagen
können. Allerdings wird mit Blick auf präventive Maßnahmen ein prognostisches
Szenario, dass die vorgenannten Aspekte einbezieht, als notwendig erachtet.
Zeitschiene für die Vorhabenumsetzung
Entsprechend den Vorgaben aus dem HPFA sollen alle notwendigen
Bebauungspläne für die geplanten Vorhaben nicht im beschleunigten Verfahren nach
§ 13b BauGB, sondern im normalen Planungsverfahren erstellt werden. Daraus
ergibt sich folgende Zeitschiene:
1.1 Dechant-Linden-Weg
ca. 2. Quartal 2018 Planreife sofern die Entwässerung bis dahin mit der Bezirksregierung geklärt ist, anschließend Erschließung und Errichtung der Gebäude.
Einzugstermin etwa Mitte 2019.
1.2 nördlich Blessemer Lichweg
ca. Mitte 2019 Planreife. Wenn Parallel zur Bebauungsplanaufstellung die
notwendigen Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden können kann mit
der Fertigstellung der Gebäude Mitte 2020 gerechnet werden.
3.1 nördlich Solarsiedlung
die Maßnahme kann sofort nach § 35 Abs. 2 BauGB begonnen werden. Nach
Vorliegen des Förderbescheides ist von einer Bauzeit von 1 Jahr auszugehen.
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin Anfang 2019
4:41.4eet
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ANLAGEPLAN
E.-Blieshelm, Auszug Städtebaulicher Entwurf V. C, Schaffung zusätzlichen Wohnraums
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Rheln-Erft-Krels (04/2013) Version ZO; (www.govdata.de/d1-de/by-2-0)
Erftstadt, im Juni 2017
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AN LAGEPLAN
E.-Bliesheim, Auszug Bebauungsplan Nr. 165, Schaffung zusätzlichen Wohnraums
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Stadt Eiftstadt, Umwelt- und Planungsamt
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Erftstadt, im Juni 2017
Datenlizenz Deutschland - Land NRW / Rheln-Erft-Kreis (04/20151e/d1-de/by-2-0)
Version 2.0; (www.govda
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Anlage 15
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ANLAGEPLAN
E.-Lechenich, Schaffung zusätzlichen Wohnraums
Stadt Erftstadt, Umwelt- und Planungsamt
Datenlizenz Deutschland - Land NRW/ Rhein-Erft-Kreis (10/2016) Version 2.0; (www.govdata.de/d1-de/by-2-0)
Erftstadt, im Juni 2017
Maßstab: 1 :