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Beschlussvorlage (Tischvorlage Hauptausschuss Antrag Freie Wähler Bündnis´90 CDU)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
28.06.17, 15:03
Aktualisiert
28.06.17, 15:03
Beschlussvorlage (Tischvorlage Hauptausschuss  Antrag Freie Wähler Bündnis´90 CDU) Beschlussvorlage (Tischvorlage Hauptausschuss  Antrag Freie Wähler Bündnis´90 CDU)

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Inhalt der Datei

7-Z-; 22.0d 20e/72 Frcic Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 10 / Rathaus 50374 Erftstadt iv rlii L Erftstadl STADT ERFTSTAD7 - Der Bürgermeister - 01A 01 5 2 7. JUNI 2017 0 Divec4az 26. Juni 2017 Ct.e4 Antrag zur Vorlage 310/2017 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die unterzeichnenden Fraktionen bitten darum, den Antrag zur Ratsvorlage 310/2017 in der Haupt-, Finanz- und Personalausschusssitzung am 27.06.2017, wie nachfolgend, zu ändern und zur Abstimmung zu stellen. Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Grüne und Freie Wähler begrüßen die Verwaltungsvorlage 310/2017 ausdrücklich. Sie trägt u.E. wesentlich zur Verbesserung der Wohnraumsituation für Menschen / Familien mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Erftstadt bei. Hierbei wird sowohl der öffentlich geförderte Wohnungsbau als auch der frei finanzierte Wohnungsbau in den nächsten Jahren für eine Entlastung der angespannten Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Erftstadt sorgen. Wir verstehen die Vorlage als einen wesentlichen Anfang zur Behebung des Wohnungsmangels. Wir werden auch bei der Entwicklung zukünftiger Wohnbaulandflächen auf einen angemessenen Anteil an Geschosswohnungsbauflächen für den geförderten und nicht geförderten Wohnungsbau achten. Hierbei wollen wir uns an der Zielmarke von rund 30% der zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen orientieren. Aufgrund der Organisationsstruktur der Stadt Erftstadt, ohne eigene Wohnungsbaugesellschaft (übrigens als einzige Stadt im Rhein-Erft-Kreis) begrüßen wir die Einschaltung der GWG Hürth (die auch den städtischen Wohnungsbestand der Stadt Erftstadt verwaltet) und der EUGEBAU aus Euskirchen, die über vielfältige Erfahrungen in der Umsetzung von geförderten und nicht geförderten Wohnbaunnaßnahmen verfügen. Bei allen gegenwärtigen und zukünftigen Maßnahmen in dieser Vorlage soll im Rahmen des normalen Planverfahrens ein rechtsgültiger Bebauungsplan aufgestellt werden. Den nachfolgenden Änderungsantrag der unterzeichnenden Fraktionen bitten wir zur Abstimmung zu stellen: Zu Punkt 1.1.: Keine Änderung Zu Punkt 1.2 in Verbindung 3.1.: Neben den zwei geplanten Objekten am Blessemer Lichweg stellen wir uns optional dort auch noch weitere Objekte bzw. Bebauung vor. Zu diesem Zweck muss der Blessemer Lichweg in einem Teilbereich zwischen Frenzenstraße und Trauerhalle ausgebaut werden. Hierzu beantragen wir eine Vorlage zur Umsetzung für die kommenden Haushaltsplanberatungen. Gleichzeitig bitten wir um eine Vorlage zur Verlegung des Bolzplatzes und der Grillhütte aus dem Bereich des Bebauungsplanes Vilskaul auf die Flächen am Blessemer Lichweg. Diese Vorlage ist in der nächsten Sitzungsrunde im 3. Quartal 2017 den zuständigen Gremien zuzuleiten. Die beiden derzeit vorgeschlagenen Mehrfamilienhäuser im Bereich Solarsiedlung werden nicht als Gegenstand der aktuellen Entscheidung gesehen und werden in der aktuellen Vorlage nicht weiter behandelt. Zu 1.3.: Das Vorhaben soll entweder durch die Stadt Erftstadt oder einen Dritten realisiert werden. Zu 1.4.: Keine Änderung Zu 1.5.: Keine Änderung Zu 2.: Keine Änderung Zu 3. Zu 3.1.: Siehe 1.2. Zu 3.2.: Keine Änderung Zu Punkt 3.3.: Die Fläche an der Frauenthaler Straße / Carl-Schurz-Straße wird zum derzeitigen Zeitpunkt aus der Gesamtvorlage herausgenommen. In einer gesonderten Vorlage ist u.a. auch in Absprache mit dem Marienhospital Frauenthal darzustellen, ob diese Fläche für den Wohnungsbau geeignet (Verkehr/Lärmschutz) ist, oder ob mittel- bzw. langfristig eine Nutzung durch das Krankenhaus (z.B. Parkplätze, Parkhaus / Parkdeck) angestrebt bzw. erforderlich wird. Zu 3.4.: Keine Änderung Zu Punkt 4: Bei der Entwicklung zukünftiger Wohnbauflächen auf der Grundlage des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes sowie des Wohnbaulandentwicklungskonzeptes werden Flächen für den Geschosswohnungsbau (3 Vollgeschosse) ausgewiesen. Bei allen Vorhaben ist darauf zu achten, dass die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Ggfs. ist in Sondersitzungen über (weitere) Einzelbeschlüsse zu entscheiden. Für die Fraktionen gez. Alfred Zerres gez. Lars SchnatbaumLaumann gez. Raymond Pieper gez. Thomas Schmalen gez. Anna Stenz gez. Jutta Jütterbock Für die Richtigkeit: Christian chharz