Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
116/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.11.1999
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386
I. Sach- und Rechtslage:
Die Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Kreuzau, hat mit Schreiben vom 17. 05. 1999 den o. a. Antrag gestellt. Der Rat
der Gemeinde Kreuzau hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 31. 05. 1999 zur Kenntnis genommen und zur Beratung
an den Fachausschuss verwiesen.
Das Antragsschreiben sowie eine Ablichtung aus der Flurkarte ist dieser Sitzungsvorlage zu Ihrer Information nochmals
beigefügt.
Die Erbengemeinschaft Jörres bemüht sich, wie Sie im Übrigen dem Schreiben ja auch entnehmen
können, seit ca. 20 Jahren darum, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen.
Zum Antrag selbst wird aus der Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
Das Grundstück wurde zu keinem Zeitpunkt von einem rechtskräftigen Bebauungsplan erfasst. Der in den 80er Jahren
diskutierte Bebauungsplanentwurf O 3, 1. Änderung, sah zwar eine Bebauungsmöglichkeit für ein Wohnhaus
unmittelbar am "Rödderweg“ vor; dieses Planverfahren ist jedoch aus den hinlänglich bekannten Gründen eingestellt
worden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeine Kreuzau ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Im seinerzeitigen Aufstellungsverfahren wurde auch mehrfach über diesen Bereich diskutiert.
Letztendlich hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 20. 12. 1991 folgenden einstimmigen Beschluss
gefasst:
„Entgegen der bisherigen Beschlussfassung wird auf die Ausweisung von Wohnbauflächen unterhalb des
„Rödderweges“ verzichtet. Eine Ausweisung von Wohnbauflächen entlang des „Rödderweges“ erfolgt nur im Rahmen
einer Bebauungsmöglichkeit gemäß § 34 BauGB.“
Theoretisch wäre es möglich, eine Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB zu
erlassen. Wegen der Sach- und Rechtslage verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf
den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr.
.
Auch in dieser Angelegenheit wurde am 27. 07. 1999 eine Ortsbesichtigung mit der Bezirksplanungsbehörde
durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig. Da sich die landesplanerischen Zielvorgaben nicht geändert haben, wird das
erforderliche Einvernehmen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz nach wie vor nicht erteilt.
Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB sehe ich somit keine Möglichkeit, eine entsprechende Satzung zu erlassen und
muss Ihnen von daher aus der Sicht der Verwaltung vorschlagen, den Antrag abzulehnen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Der Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf
Erlass einer Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück
2
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, muss abgelehnt
werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“
III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses:
„Dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf Erlass einer
Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt bei der
Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen erneut zu beantragen und gegebenenfalls die
Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.“
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf Erlass einer
Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der
Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen erneut zu beantragen und gegebenenfalls die
Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: