Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 116/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 15.11.1999 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386 I. Sach- und Rechtslage: Die Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Kreuzau, hat mit Schreiben vom 17. 05. 1999 den o. a. Antrag gestellt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat diesen Antrag in seiner Sitzung vom 31. 05. 1999 zur Kenntnis genommen und zur Beratung an den Fachausschuss verwiesen. Das Antragsschreiben sowie eine Ablichtung aus der Flurkarte ist dieser Sitzungsvorlage zu Ihrer Information nochmals beigefügt. Die Erbengemeinschaft Jörres bemüht sich, wie Sie im Übrigen dem Schreiben ja auch entnehmen können, seit ca. 20 Jahren darum, das Grundstück einer Bebauung zuzuführen. Zum Antrag selbst wird aus der Sicht der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Das Grundstück wurde zu keinem Zeitpunkt von einem rechtskräftigen Bebauungsplan erfasst. Der in den 80er Jahren diskutierte Bebauungsplanentwurf O 3, 1. Änderung, sah zwar eine Bebauungsmöglichkeit für ein Wohnhaus unmittelbar am "Rödderweg“ vor; dieses Planverfahren ist jedoch aus den hinlänglich bekannten Gründen eingestellt worden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeine Kreuzau ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Im seinerzeitigen Aufstellungsverfahren wurde auch mehrfach über diesen Bereich diskutiert. Letztendlich hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 20. 12. 1991 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst: „Entgegen der bisherigen Beschlussfassung wird auf die Ausweisung von Wohnbauflächen unterhalb des „Rödderweges“ verzichtet. Eine Ausweisung von Wohnbauflächen entlang des „Rödderweges“ erfolgt nur im Rahmen einer Bebauungsmöglichkeit gemäß § 34 BauGB.“ Theoretisch wäre es möglich, eine Abrundungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB zu erlassen. Wegen der Sach- und Rechtslage verweise ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. . Auch in dieser Angelegenheit wurde am 27. 07. 1999 eine Ortsbesichtigung mit der Bezirksplanungsbehörde durchgeführt. Das Ergebnis ist eindeutig. Da sich die landesplanerischen Zielvorgaben nicht geändert haben, wird das erforderliche Einvernehmen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz nach wie vor nicht erteilt. Unter Hinweis auf § 1 Abs. 4 BauGB sehe ich somit keine Möglichkeit, eine entsprechende Satzung zu erlassen und muss Ihnen von daher aus der Sicht der Verwaltung vorschlagen, den Antrag abzulehnen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Der Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf Erlass einer Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück 2 Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, muss abgelehnt werden, da die Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen nicht erteilt.“ III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses: „Dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf Erlass einer Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt bei der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen erneut zu beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.“ III. Beschlussvorschlag: „Dem Antrag der Erbengemeinschaft Jörres/Nolte, Im Bongert 11, 52372 Kreuzau, auf Erlass einer Änderungssatzung zur bestehenden Innenbereichssatzung für das Grundstück Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 10, Parzelle Nr. 386, wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen erneut zu beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: