Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7171/2008 1.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 60
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.09.2008
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburga) Beratung und Beschließung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens
eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschuss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten
Beteiligungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber wie in der beigefügten Anlage zu a)
aufgeführt einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22 Dezember 2008 ( BGBl I S 2986 ) für
den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg nebst Begründung und Anlagen hierzu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 den
Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg
gefasst.
Wesentliches Planungsziel ist die geringfügige Verschiebung (5,00 m) der Grenze
unterschiedlicher Nutzung zwischen GE (Gewerbegebiet) und MI (Mischgebiet) zur Herstellung der
inneren Erschließung.
Nach Erstellung der erforderlichen Planunterlagen wurde – ohne explizite Ausweisung der neuen
Verkehrsfläche zur inneren Erschließung - das Planverfahren eingeleitet.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am
10.03.2009 veröffentlicht. Die Bürger hatten dabei Gelegenheit zur Stellungnahme zur
Planänderung vom 18.03.2009 bis zum 20.04.2009 einschließlich.
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.03.2009
ebenfalls von der Planänderung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 20.04.2009 gebeten.
Während dieser Frist sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum
Verfahren vorgetragen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag zu a) aufgeführt zu entscheiden
und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
zu fassen.
Die Kosten für das Verfahren wurden durch den Antragsteller übernommen.
Da die nächste Sitzung des Fachausschusses zur Vorberatung erst am 09.06.2009 stattfindet und
es sich hier um eine vereinfachte Bebauungsplanänderung handelt, wird verwaltungsseitig zur
Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung und Vermarktung vorgeschlagen, den
Beschluss ohne Vorberatung im Fachausschuss zu fassen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 29.08.2008
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung
Seite 2