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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- a) Beratung und Beschließung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschuss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- 
a) Beratung und Beschließung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen 
b) Satzungsbeschuss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
-Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburg- 
a) Beratung und Beschließung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen 
b) Satzungsbeschuss)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7171/2008 1. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 60 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.09.2008 Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 38 b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung -Gebiet zwischen Bahnstraße und St.-Florian-Straße in Bedburga) Beratung und Beschließung über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschuss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber wie in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführt einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23 September 2004 ( BGBl I S 2414 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22 Dezember 2008 ( BGBl I S 2986 ) für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg nebst Begründung und Anlagen hierzu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.09.2008 den Aufstellungsbeschluss für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38b/Bedburg gefasst. Wesentliches Planungsziel ist die geringfügige Verschiebung (5,00 m) der Grenze unterschiedlicher Nutzung zwischen GE (Gewerbegebiet) und MI (Mischgebiet) zur Herstellung der inneren Erschließung. Nach Erstellung der erforderlichen Planunterlagen wurde – ohne explizite Ausweisung der neuen Verkehrsfläche zur inneren Erschließung - das Planverfahren eingeleitet. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 10.03.2009 veröffentlicht. Die Bürger hatten dabei Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planänderung vom 18.03.2009 bis zum 20.04.2009 einschließlich. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 05.03.2009 ebenfalls von der Planänderung unterrichtet und um Stellungnahme bis zum 20.04.2009 gebeten. Während dieser Frist sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum Verfahren vorgetragen worden. Die Verwaltung schlägt vor, hierüber wie im Beschlussvorschlag zu a) aufgeführt zu entscheiden und den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung zu fassen. Die Kosten für das Verfahren wurden durch den Antragsteller übernommen. Da die nächste Sitzung des Fachausschusses zur Vorberatung erst am 09.06.2009 stattfindet und es sich hier um eine vereinfachte Bebauungsplanänderung handelt, wird verwaltungsseitig zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung und Vermarktung vorgeschlagen, den Beschluss ohne Vorberatung im Fachausschuss zu fassen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 29.08.2008 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung Seite 2