Daten
Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Mess-Stelle nach § 26 BImSchG
Gutachten
Messung
Planung
Projektleitung
• Immissionsschutz
• Betriebslärmbekämpfung
• Maschinenakustik
• Bauakustik
Bauleitplanung
ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0109 - 405819 - 313
Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschkontingentierung des Bebauungsplanes 38b der
Stadt Bedburg
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
17 Seiten
07.01.2009
ACCON GmbH
Gewerbering 5
86926 Greifenberg
Tel: 08192 / 9960 10
Tel: 08192 / 9960 29
Büros
Berlin, Augsburg,
Stuttgart
V:\Berichte\B405819313.doc
ACCON Köln GmbH
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Tel: 0221 / 801917 0
Fax: 0221 / 801917 17
Bankverbindung:
Stadtsparkasse Köln
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
Geschäftsführer:
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
Steuernummer: 223/5801/1933
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschkontingentierung des
Bebauungsplanes 38b der Stadt Bedburg
Auftraggeber:
Zuckerfabrik Jülich AG
Dürener Straße 20
52428 Jülich
Auftrag vom:
26.11.2008
Berichtsnummer:
ACB 0109 - 405819 - 313
Datum:
07.01.2009
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
Zusammenfassung:
Zum vorbeugenden Immissionsschutz wurden immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel berechnet, bei deren
Einhaltung sichergestellt werden kann, dass weder an der geplanten noch an der bestehenden Wohnbebauung außerhalb des
Plangebiet Konflikte entstehen.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung - insbesondere die Publikation im
Internet - dieses Berichts bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien
5
2.2
Betriebsunterlagen
5
2.3
Richtwerte und Immissionspunkte
6
3
Erläuterungen zur Emissionskontingentierung
8
4
Ermittlung der Emissions- und Immissionskontingente
9
5
Prüfung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben
12
6
Spitzenpegel
13
7
Beurteilung und Zusammenfassung
14
Anhang
A1
A2
15
Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum
Immissionsschutz
15
Ausbreitungsberechnungen
16
Kontingentierung
17
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
1
Seite 4
Aufgabenstellung
Die ACCON Köln GmbH wurde von der Zuckerfabrik Jülich AG beauftragt, eine schalltechnische Untersuchung für die geplante Änderung des Bebauungsplan Nr. 38 b der
Stadt Bedburg durchzuführen.
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, Grenzen der einzelnen Teilflächen innerhalb des Plangebietes zu verschieben. In diesem Zusammenhang soll die im Bestandsplan erfolgte Kontingentierung über Flächenbezogene Schallleistungspegel an die aktuellen normativen Vorgaben der DIN 45691 angepasst und entsprechend überarbeitet
werden.
Dabei wird berücksichtigt, dass neben dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38 b die
nördlich gelegene Gewerbefläche des Bebauungsplanes Nr. 38 a teilweise auf die umliegende Bebauung einwirkt.
Das Plangebiet liegt östlich der Bahnstraßesowie südlich der Südumgehung Bedburgs.
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien
Seite 5
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
/1/
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002
(BGBl.I S.3830); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. 6.2005 (BGBl.
I S.1865)
/2/
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
GMBl. 1998 S. 503
/3/
DIN ISO 9313-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/4/
DIN 18005 ff "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002
/5/
DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006
/6/
Ulrich Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Handreichungen für die
kommunale Planung, Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk, 3. Auflage 2004
2.2
Betriebsunterlagen
Von der Zuckerfabrik Jülich AG wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
/7/
Planentwurf in digitaler Form
/8/
Auszug aus dem digitalen Katasterplan
/9/
Abgrenzung des Plangebiets
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
2.3
Seite 6
Richtwerte und Immissionspunkte
Gewerbelärmimmissionen sind nach der TA Lärm zu beurteilen. Im vorliegenden Fall sind
Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes in östlicher und westlicher Richtung zu berücksichtigen sowie innerhalb des Plangebietes in dem MI-Gebiet.
Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten
von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten
Rechnung zu tragen.
Nördlich des Plangebietes grenzt das Gewerbegebiet BP 38a an, so dass die Geräuschemissionen aus der Nutzung dieses Gebietes als Geräuschvorbelastung zu berücksichtigen sind. Dieser Umstand wurde bei der Aufstellung des BP 38b bereits berücksichtigt,
so dass die Zielwertdefinition, die bei der Bearbeitung im Jahr 2000 erarbeitet wurde,
übernommen werden kann. In der folgenden Tabelle 2.3.1 sind die Planungszielwerte
aufgeführt, die der Kontingentierung im Jahre 2000 zugrunde gelegt wurden.
Bericht-Nr.: 0109 - 405819 - 313
Tabelle 2.3.1
Bezeichnung und Richtwerte der Immissionspunkte, Planwerte als Zielwert für die Summe der zulässigen Immissionskontingente LIK
Richtwerte
IP
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Lage, Bezeichnung
Schutzbedarf
Planwerte LPl
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
tags
dB(A)
nachts
dB(A)
Bemerkung
IP 1
Bahnstr. Nr. 22
MI
60
45
57
42
hälftige Aufteilung zw. Plangebiet und übrigem Gewerbe
IP 2
Bahnstr. Nr. 21
MI
60
45
60
45
Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig
IP 3
MI-Gebiet innerhalb
des Plangebiets
MI
60
45
60
45
Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig
IP 4
MI-Gebiet innerhalb
des Plangebiets
MI
60
45
60
45
Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig
IP 5
südliches Wohngebiet
WA
55
40
55
40
Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig
IP 6
geplantes Wohngebiet
östlich
WA
55
40
54
37
Aufteilung 80% / 20% tags und 50% / 50% nachts zwischen
Plangebiet und übrigem Gewerbe
IP 7
geplantes Wohngebiet
östlich
WA
55
40
52
33
Aufteilung 50% / 50% tags und 20% / 80% nachts zwischen
Plangebiet und übrigem Gewerbe
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
3
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Erläuterungen zur Emissionskontingentierung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die sowohl die Standortsicherheit als
auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und planungsrechtlich geregelt werden. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes ist es erforderlich,
dass an der schutzbedürftigen Bebauung im Einwirkungsbereich der Gewerbeflächen in
Zukunft keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten dürfen. Die in der TA Lärm
festgeschriebenen Richtwerte müssen eingehalten werden. Daraus folgt, dass für neu zu
errichtende Anlagen im Sinne der TA Lärm klare Bedingungen zur Sicherstellung der
Schutzansprüche der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich festgeschrieben werden
müssen.
Dabei ist dem Ansatz der Akzeptorbezogenheit zu folgen: Entscheidend sind die Gesamtimmissionen, der der Akzeptor (betroffener Anwohner) ausgesetzt ist, das Zusammenwirken aller Anlagen - auch derjenigen, die außerhalb des Plangebiets liegen - ist
also zu berücksichtigen. Aus den Richtwerten ergeben sich durch eine entsprechende
Aufteilung die so genannten Planwerte, die die maximal zulässigen Beurteilungspegel der
Geräuschimmissionen aus dem Plangebiet darstellen und sich aus den Immissionskontingenten (LIK) der einzelnen Teilflächen zusammensetzen.
Die Regelung der Begrenzung erfolgt im Plangebiet durch die Festsetzung der zulässigen
Emissionskontingente (LEK) gem. DIN 45691 /5/ auf emittierenden Teilflächen (GE), wobei
die Festsetzung der LEK auch davon abhängig ist, welche Lärmemissionen auf den Teilflächen entstehen oder voraussichtlich zu erwarten sind und welche Möglichkeiten der
Einflussnahme auf diese Schallemissionen gegeben sind.
Hierdurch wird erreicht, dass die Aufteilung des Plangebietes eine möglichst optimale
Nutzung unter den gegebenen Bedingungen zulässt. In Teilbereichen, in denen hohe
Schallemissionen (z. B. lärmintensive Produktion) auftreten bzw. zu erwarten sind, können höhere Schallleistungspegel zugelassen werden als in Teilbereichen mit niedrigeren
Schallemissionen (z. B. Lagerbereiche etc.).
Die gewerblich nutzbaren Flächen werden in die Flächen Ge 1 bis Ge 3 gegliedert. Hierbei wurden die Flächengrößen gemäß der aktuellen Aufnahme des Vermessers berücksichtigt. Im Rahmen von bau- oder immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist
nachzuweisen, dass die festgesetzten LEK eingehalten werden, die Pflicht zur Vorsorge
ergibt sich aus der Nummer 3.3 der TA-Lärm.
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
4
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Ermittlung der Emissions- und Immissionskontingente
Das Verfahren zur Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen ist in der
DIN 45691 /5/ beschrieben: Die Ermittlung der LEK erfolgt nach Nummer 4.5 der
DIN 45691 durch die Berechnung der ungehinderten, ungerichteten und verlustlosen
Schallausbreitung in den Vollraum, d. h. ohne Berücksichtigung von Luftabsorption, Zusatzdämpfungen durch Boden und Meteorologie, Richtwirkungen, Abschirmungen oder
Reflexionen. Die Berechnungen wurden iterativ anhand eines digitalen Modells durchgeführt, das auf der Basis der Planunterlagen erstellt wurde, wobei die im vorangegangenen
Abschnitt beschriebenen Kriterien einbezogen werden. Bei den Berechnungen wurde
einheitlich eine Immissionspunkthöhe von 5 m berücksichtigt.
Wenn der Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Fläche mehr als das
zweifache ihrer größten Ausdehnung beträgt, kann für alle Schallquellen einheitlich der
Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt der Anlage eingesetzt werden. Ist die gesamte zu betrachtende Flächenquelle so groß, dass sie nicht diesem Kriterium genügt, so
muss eine entsprechende Unterteilung in genügend kleine Teilflächen erfolgen, wobei die
größter Längenausdehnung jeder Teilfläche kleiner als der halbe Abstand zum Immissionspunkt sein muss.
Diese notwendige Unterteilung in Teilflächen wird von dem verwendeten Rechenprogramm „CADNA/A“1 selbständig durchgeführt. Wegen der großen Datenmenge lässt sich
der Rechengang nicht vollständig mit vertretbarem Aufwand dokumentieren.
Die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente (Emissionsbegrenzung) des Plangebietes für die Tages- und Nachtzeit und die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen. Da sich die Ermittlung der möglichen Schallleistungspegel aus mehrfachen aufeinander folgenden Rechenvorgängen ergibt, ist nur
das Endergebnis der Rechengänge dargestellt.
Die nachstehenden Tabellen 4.1 und 4.2 enthalten die LIK für alle betrachteten Immissionspunkte, die sich mit den ebenfalls aufgeführten LEK ergeben. Die angestrebte Einhaltung der Planungswerte ist sichergestellt.
1
CADNA/A, DataKustik GmbH Greifenberg, Version 3.71.125
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
Tabelle 4.1
Seite 10
Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags
Bezeichnung des
Teilgebiets
Fläche
dS
LEK
Lw
IP 1
IP 2
IP 3
IP 4
IP 5
IP 6
IP 7
Immissionskontingente (LIK) für das jeweils gesamte Teilgebiet
Ausweisung
m²
dB(A)
MI
MI
MI
MI
WA
WA
WA
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
GE 1
13.030
41,1
62
103,1
56,8
55,2
57,9
57,7
45,8
44,3
43,9
GE 2
6.020
37,8
65
102,8
47,9
46,5
48,7
50,6
44,4
47,7
47,8
GE 3
2.200
33,4
65
98,4
42,8
44,1
48,1
52,5
43,6
43,7
41,7
57
60
60
60
55
54
52
57
56
59
59
49
50
50
0
-4
-1
-1
-6
-4
-2
IP 4
IP 5
IP 6
IP 7
Planwert LPL
106,7
21.250
Summe ΣLIK
Differenz (ΣLIK - LPL)
Tabelle 4.2
Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts
Bezeichnung des
Teilgebiets
Fläche
dS
LEK
Lw
IP 1
IP 2
IP 3
Immissionskontingente (LIK) für das jeweils gesamte Teilgebiet
Ausweisung
m²
dB(A)
MI
MI
MI
MI
WA
WA
WA
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
GE 1
13.030
41,1
47
88,1
41,8
40,2
42,9
42,7
30,8
29,3
28,9
GE 2
6.020
37,8
47
84,8
29,9
28,5
30,7
32,6
26,4
29,7
29,8
GE 3
2.200
33,4
50
83,4
27,8
29,1
33,1
37,5
28,6
28,7
26,7
42
45
45
45
40
37
33
42
41
44
44
34
34
33
0
-4
-1
-1
-6
-3
0
Planwert LPL
Summe LIK
Differenz (ΣLIK - LPL)
21.250
90,7
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
Seite 11
Für die Immissionsorte, an denen mit den in Tabellen 4.1 und 4.2 aufgeführten Emissionskontingenten LEK die Planwerte LPL unterschritten werden (s. jeweils in der letzten
Zeile der o.g. Tabellen), sind Zusatzkontingente LEK,zus zulässig, ohne dass die Planwerte
überschritten werden. Gemäß dem Anhang A.3 der DIN 45691 (Gleichung A.2) ergeben
sich die folgenden Zusatzkontingente:
Tabelle 4.3 Zusatzkontingente LEK,zus für die Immissionsorte
Zusatzkontingent tags
LEK,zus,tags [dB(A)]
Zusatzkontingent nachts
LEK,zus,nachts [dB(A)]
IP 1
0
0
IP 2
4
4
IP 3
1
1
IP 4
1
1
IP 5
6
6
IP 6
4
3
IP 7
2
0
Immissionsort
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
5
Seite 12
Prüfung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben
Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert wurde, muss zur Prüfung auf die Zulässigkeit eines Einzelvorhabens festgestellt werden, ob die Geräuschemissionen der
geplanten Anlage kleiner oder höchstens gleich dem im Bebauungsplan festgesetzten
Emissionskontingent sind. Über eine Immissionsprognose kann dieser Nachweis erbracht
werden. Dabei ist aus dem Emissionskontingent nach DIN 45691 /5/ das Immissionskontingent LIK zu berechnen und mit dem Teilimmissionspegel der geplanten Anlage zu vergleichen.
In der Regel wird die Berechnung zu unterschiedlichen Abweichungen zwischen LIK und
Teilimmissionspegel an jedem Immissionspunkt führen, da die tatsächlich zu erwartenden
Immissionspegel der geplanten Anlage durch genauere Berechnungen ermittelt werden,
die auch Dämpfungen auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigen.
Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch den kritischsten Immissionspunkt bestimmt,
an dem die Differenz zwischen zulässigem LIK und berechnetem Teilimmissionspegel am
geringsten bzw. Null ist. An den übrigen Immissionspunkten können sich dann mehr oder
weniger große Unterschreitungen zwischen zulässigem LIK und berechnetem Teilimmissionspegel ergeben.
Bei der Ermittlung des zulässigen Immissionskontingentes sind die Zusatzkontingente zu
berücksichtigen, die für die einzelnen Immissionspunkte ermittelt wurden.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) am
maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze).
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
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Spitzenpegel
Nach Nummer 6.1 der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A)
überschreiten. Für die Tageszeit bedeutet dies, dass Einzelereignisse in MI-Gebieten
Spitzenpegel von 90 dB(A) und in Allgemeinen Wohngebieten Spitzenpegel von 85 dB(A)
nicht überschreiten dürfen.
Nachts liegen diese die maximalen Spitzenpegel bei 65 dB(A) in MI-Gebieten und
60 dB(A) in WA-Gebieten.
Da Einzelereignisse nicht zu kontingentieren sind (eine einmalige Überschreitung des
Richtwertes führt bereits zu einer unzulässigen Überschreitung), muss im Rahmen der
Baugenehmigungsverfahren bzw. der Überwachung der Nachweis auf die Einhaltung
erbracht werden.
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
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Seite 14
Beurteilung und Zusammenfassung
Der Bebauungsplan 38 b der Stadt Jülich soll geändert werden. Wesentliches
Planungsziel der Änderung ist die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung
zwischen Gewerbegebiet und Mischgebiet zur Herstellung der inneren Erschließung. In
diesem Zusammenhang soll die im Bestandsplan erfolgte Kontingentierung über
Flächenbezogene Schallleistungspegel an die aktuellen normativen Vorgaben der
DIN 45691 angepasst und entsprechend überarbeitet werden.
Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes wurde eine Emissionskontingentierung vorgenommen und die Gewerbeflächen über zulässige Lärm-Emissionskontingente (LEK) gegliedert. Der Bestand der Betriebe wird durch die geänderten
Festsetzungen nicht bedroht. Die berechneten LEK lassen den bereits im Plangebiet
ansässigen Betrieben ausreichend Spielraum für die Standortsicherheit.
Wird die Einhaltung der berechneten LEK gewährleistet, ist sichergestellt, dass die Geräuschemissionen von den Gewerbeflächen weder im Plangebiet noch außerhalb zu unzulässigen Immissionspegeln führen.
Köln, den 07.01.2009
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Norbert Sökeland
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
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Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum
Immissionsschutz
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden
Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 bis
22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten:
Teilfläche
LEK,tags
LEK,nachts
GE 1
62
47
GE 2
65
47
GE 3
65
50
Für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Immissionspunkte dürfen die Emissionskontingente LEK um die genannten Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden.
Immissionsort
Rechts- /Hochwert
LEK,zus,tags
LEK,zus,nachts
IP 1
2540361 / 5650310
0
0
IP 2
2540404 / 5650206
4
4
IP 3
2540456 / 5650223
1
1
IP 4
2540486 / 5650240
1
1
IP 5
2540559 / 5650126
6
6
IP 6
2540672 / 5650341
4
3
IP 7
2540657 / 5650425
2
0
Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7)
der Norm LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist.
Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der
Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der
Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A)
unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht
überschreitet.
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
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Seite 16
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem
Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden
die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus
diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation
den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine vollständige Wiedergabe verzichtet wird
Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313
40300
40350
40400
40450
40500
Seite 17
40550
40600
40650
40700
IP 7 - 55/40
LKW
Bahnhof
50400
60.39
62.44
62.57
62.16
62.46
P
62.36
62.61
62.53
62.53
62.66
62.41
62.36
62.29
62.37
62.47
62.41
Hyd.
62.68
P
62.89
62.79
KD
7
62.4
62.52
ste in
Bord
62.50
62.69
61.94
62.45
62.50
Busbahnhof
7,0
62.77
62.84
62.47
60.64
62.59
62.69
57.59
W
62.74
GE 2
62.87
62.76
62.80
0,8
62.78
62.87
62.87
62.54
62.54
62.79
14
.0
62.44
62.87
62.73
62.96
62.74
II
GE2
65
LEKt:65.0
50.0 dB(A)/m²
LEKn: 47 dB(A)/m²
62.78
7.0
62.63
62.63
62.61
62.61
62.77
57.50
62.74
62.39
50350
57.38
57.60
62.43
62.43
62.93
62.34
57.59
61.86
50350
50400
L
62.51
62.36
60.65
57.50
62.66
57.72
62.14
60.74
62.98
8.0
7,0
61.74
61.73
13,0
IP 1 - 60/45
61.88
61.74
61.63
61.28
61.39
61.47
61.37
61.72
61.79
Hyd.
61.63
61.54
7.0
+
61.28
61.39
61.41
61.73
61.52
61.75
62.56
61.67
61.54
7,0
61.41
61.51
61.76
62.64
61.31
61.33
61.31
61.36
61.67
61.86
GE1
62 dB(A)/m²
LEKt:62.0
50.0
LEKn: 47 dB(A)/m²
GE 1
II
0,8
7.0
78
50300
50300
22
Wkst
IP 6 - 55/40
57.56
W
KD 62.71
=
20,0
20,0
65.0
50.0
199
7.0
50250
7,0
88
O 26.0
KD 62.65
77
7.0
IP 4 - 60/45
L
GE3
LEKt: 65 dB(A)/m²
LEKn: 50 dB(A)/m²
50250
80
8.0
50200
50200
IP 3 - 60/45
IP 2 - 60/45
20.0
76
G
21
MI
G
5.0
20 a
G
MI
W
20
75
73
74
17
We g
50150
19 d
50150
BP 38b Stadt Bedburg
71
72
70
69
Gliederung des Plangebietes
68
IP 5 - 55/40
1:2000
Zuckerfabrik Jülich AG
07.01.09
Dürener Straße 20
40300
40350
40400
40450
40500
40550
40600
40650
52428
Jülich
ACCON Köln GmbH
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Rolshover Straße 45
Köln
4070051105
Tel.: 0221 801917 0