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Beschlussvorlage (Gutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
283 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Mess-Stelle nach § 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung • Immissionsschutz • Betriebslärmbekämpfung • Maschinenakustik • Bauakustik Bauleitplanung ACCON-Bericht-Nr.: Titel: Verfasser: Berichtsumfang: Datum: ACB 0109 - 405819 - 313 Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschkontingentierung des Bebauungsplanes 38b der Stadt Bedburg Dipl.-Ing. Norbert Sökeland 17 Seiten 07.01.2009 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Tel: 08192 / 9960 10 Tel: 08192 / 9960 29 Büros Berlin, Augsburg, Stuttgart V:\Berichte\B405819313.doc ACCON Köln GmbH Rolshover Straße 45 51105 Köln Tel: 0221 / 801917 0 Fax: 0221 / 801917 17 Bankverbindung: Stadtsparkasse Köln BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 Steuernummer: 223/5801/1933 Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 Seite 2 Titel: Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschkontingentierung des Bebauungsplanes 38b der Stadt Bedburg Auftraggeber: Zuckerfabrik Jülich AG Dürener Straße 20 52428 Jülich Auftrag vom: 26.11.2008 Berichtsnummer: ACB 0109 - 405819 - 313 Datum: 07.01.2009 Projektleiter: Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Zusammenfassung: Zum vorbeugenden Immissionsschutz wurden immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel berechnet, bei deren Einhaltung sichergestellt werden kann, dass weder an der geplanten noch an der bestehenden Wohnbebauung außerhalb des Plangebiet Konflikte entstehen. Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung - insbesondere die Publikation im Internet - dieses Berichts bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH. Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung 4 2 Grundlagen der Beurteilung 5 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien 5 2.2 Betriebsunterlagen 5 2.3 Richtwerte und Immissionspunkte 6 3 Erläuterungen zur Emissionskontingentierung 8 4 Ermittlung der Emissions- und Immissionskontingente 9 5 Prüfung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben 12 6 Spitzenpegel 13 7 Beurteilung und Zusammenfassung 14 Anhang A1 A2 15 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz 15 Ausbreitungsberechnungen 16 Kontingentierung 17 Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 1 Seite 4 Aufgabenstellung Die ACCON Köln GmbH wurde von der Zuckerfabrik Jülich AG beauftragt, eine schalltechnische Untersuchung für die geplante Änderung des Bebauungsplan Nr. 38 b der Stadt Bedburg durchzuführen. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, Grenzen der einzelnen Teilflächen innerhalb des Plangebietes zu verschieben. In diesem Zusammenhang soll die im Bestandsplan erfolgte Kontingentierung über Flächenbezogene Schallleistungspegel an die aktuellen normativen Vorgaben der DIN 45691 angepasst und entsprechend überarbeitet werden. Dabei wird berücksichtigt, dass neben dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 38 b die nördlich gelegene Gewerbefläche des Bebauungsplanes Nr. 38 a teilweise auf die umliegende Bebauung einwirkt. Das Plangebiet liegt östlich der Bahnstraßesowie südlich der Südumgehung Bedburgs. Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten Berechnungen und Beurteilungen. Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 2 Grundlagen der Beurteilung 2.1 Vorschriften, Normen, Richtlinien Seite 5 Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt: /1/ Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, neugefasst durch Bek. v. 26. 9.2002 (BGBl.I S.3830); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 25. 6.2005 (BGBl. I S.1865) /2/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998 GMBl. 1998 S. 503 /3/ DIN ISO 9313-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 /4/ DIN 18005 ff "Schallschutz im Städtebau", Juli 2002 /5/ DIN 45691, „Geräuschkontingentierung“, Dezember 2006 /6/ Ulrich Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, Handreichungen für die kommunale Planung, Verlag Deutsches Volksheimstättenwerk, 3. Auflage 2004 2.2 Betriebsunterlagen Von der Zuckerfabrik Jülich AG wurden uns folgende Unterlagen überlassen: /7/ Planentwurf in digitaler Form /8/ Auszug aus dem digitalen Katasterplan /9/ Abgrenzung des Plangebiets Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 2.3 Seite 6 Richtwerte und Immissionspunkte Gewerbelärmimmissionen sind nach der TA Lärm zu beurteilen. Im vorliegenden Fall sind Wohnnutzungen außerhalb des Plangebietes in östlicher und westlicher Richtung zu berücksichtigen sowie innerhalb des Plangebietes in dem MI-Gebiet. Der Beurteilungszeitraum „tags“ dauert von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr und beträgt 16 Stunden. Nach der Nummer 6.5 der TA Lärm sind für Allgemeine Wohngebiete für die Zeiten von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr Geräusche mit einem Zuschlag von 6 dB(A) zu berücksichtigen, um der erhöhten Störwirkung in diesen Zeiten Rechnung zu tragen. Nördlich des Plangebietes grenzt das Gewerbegebiet BP 38a an, so dass die Geräuschemissionen aus der Nutzung dieses Gebietes als Geräuschvorbelastung zu berücksichtigen sind. Dieser Umstand wurde bei der Aufstellung des BP 38b bereits berücksichtigt, so dass die Zielwertdefinition, die bei der Bearbeitung im Jahr 2000 erarbeitet wurde, übernommen werden kann. In der folgenden Tabelle 2.3.1 sind die Planungszielwerte aufgeführt, die der Kontingentierung im Jahre 2000 zugrunde gelegt wurden. Bericht-Nr.: 0109 - 405819 - 313 Tabelle 2.3.1 Bezeichnung und Richtwerte der Immissionspunkte, Planwerte als Zielwert für die Summe der zulässigen Immissionskontingente LIK Richtwerte IP Seite 7 Lage, Bezeichnung Schutzbedarf Planwerte LPl tags dB(A) nachts dB(A) tags dB(A) nachts dB(A) Bemerkung IP 1 Bahnstr. Nr. 22 MI 60 45 57 42 hälftige Aufteilung zw. Plangebiet und übrigem Gewerbe IP 2 Bahnstr. Nr. 21 MI 60 45 60 45 Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig IP 3 MI-Gebiet innerhalb des Plangebiets MI 60 45 60 45 Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig IP 4 MI-Gebiet innerhalb des Plangebiets MI 60 45 60 45 Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig IP 5 südliches Wohngebiet WA 55 40 55 40 Plangebiet pegelbestimmend, Ausschöpfung zulässig IP 6 geplantes Wohngebiet östlich WA 55 40 54 37 Aufteilung 80% / 20% tags und 50% / 50% nachts zwischen Plangebiet und übrigem Gewerbe IP 7 geplantes Wohngebiet östlich WA 55 40 52 33 Aufteilung 50% / 50% tags und 20% / 80% nachts zwischen Plangebiet und übrigem Gewerbe Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 3 Seite 8 Erläuterungen zur Emissionskontingentierung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die sowohl die Standortsicherheit als auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen und planungsrechtlich geregelt werden. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes ist es erforderlich, dass an der schutzbedürftigen Bebauung im Einwirkungsbereich der Gewerbeflächen in Zukunft keine unzulässigen Geräuschimmissionen auftreten dürfen. Die in der TA Lärm festgeschriebenen Richtwerte müssen eingehalten werden. Daraus folgt, dass für neu zu errichtende Anlagen im Sinne der TA Lärm klare Bedingungen zur Sicherstellung der Schutzansprüche der Wohnbebauung im Einwirkungsbereich festgeschrieben werden müssen. Dabei ist dem Ansatz der Akzeptorbezogenheit zu folgen: Entscheidend sind die Gesamtimmissionen, der der Akzeptor (betroffener Anwohner) ausgesetzt ist, das Zusammenwirken aller Anlagen - auch derjenigen, die außerhalb des Plangebiets liegen - ist also zu berücksichtigen. Aus den Richtwerten ergeben sich durch eine entsprechende Aufteilung die so genannten Planwerte, die die maximal zulässigen Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen aus dem Plangebiet darstellen und sich aus den Immissionskontingenten (LIK) der einzelnen Teilflächen zusammensetzen. Die Regelung der Begrenzung erfolgt im Plangebiet durch die Festsetzung der zulässigen Emissionskontingente (LEK) gem. DIN 45691 /5/ auf emittierenden Teilflächen (GE), wobei die Festsetzung der LEK auch davon abhängig ist, welche Lärmemissionen auf den Teilflächen entstehen oder voraussichtlich zu erwarten sind und welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese Schallemissionen gegeben sind. Hierdurch wird erreicht, dass die Aufteilung des Plangebietes eine möglichst optimale Nutzung unter den gegebenen Bedingungen zulässt. In Teilbereichen, in denen hohe Schallemissionen (z. B. lärmintensive Produktion) auftreten bzw. zu erwarten sind, können höhere Schallleistungspegel zugelassen werden als in Teilbereichen mit niedrigeren Schallemissionen (z. B. Lagerbereiche etc.). Die gewerblich nutzbaren Flächen werden in die Flächen Ge 1 bis Ge 3 gegliedert. Hierbei wurden die Flächengrößen gemäß der aktuellen Aufnahme des Vermessers berücksichtigt. Im Rahmen von bau- oder immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren ist nachzuweisen, dass die festgesetzten LEK eingehalten werden, die Pflicht zur Vorsorge ergibt sich aus der Nummer 3.3 der TA-Lärm. Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 4 Seite 9 Ermittlung der Emissions- und Immissionskontingente Das Verfahren zur Berechnung der zulässigen Gewerbelärmimmissionen ist in der DIN 45691 /5/ beschrieben: Die Ermittlung der LEK erfolgt nach Nummer 4.5 der DIN 45691 durch die Berechnung der ungehinderten, ungerichteten und verlustlosen Schallausbreitung in den Vollraum, d. h. ohne Berücksichtigung von Luftabsorption, Zusatzdämpfungen durch Boden und Meteorologie, Richtwirkungen, Abschirmungen oder Reflexionen. Die Berechnungen wurden iterativ anhand eines digitalen Modells durchgeführt, das auf der Basis der Planunterlagen erstellt wurde, wobei die im vorangegangenen Abschnitt beschriebenen Kriterien einbezogen werden. Bei den Berechnungen wurde einheitlich eine Immissionspunkthöhe von 5 m berücksichtigt. Wenn der Abstand des Immissionsortes vom Schwerpunkt der Fläche mehr als das zweifache ihrer größten Ausdehnung beträgt, kann für alle Schallquellen einheitlich der Abstand des Immissionsortes vom Mittelpunkt der Anlage eingesetzt werden. Ist die gesamte zu betrachtende Flächenquelle so groß, dass sie nicht diesem Kriterium genügt, so muss eine entsprechende Unterteilung in genügend kleine Teilflächen erfolgen, wobei die größter Längenausdehnung jeder Teilfläche kleiner als der halbe Abstand zum Immissionspunkt sein muss. Diese notwendige Unterteilung in Teilflächen wird von dem verwendeten Rechenprogramm „CADNA/A“1 selbständig durchgeführt. Wegen der großen Datenmenge lässt sich der Rechengang nicht vollständig mit vertretbarem Aufwand dokumentieren. Die Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente (Emissionsbegrenzung) des Plangebietes für die Tages- und Nachtzeit und die Dimensionierung erfolgte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen. Da sich die Ermittlung der möglichen Schallleistungspegel aus mehrfachen aufeinander folgenden Rechenvorgängen ergibt, ist nur das Endergebnis der Rechengänge dargestellt. Die nachstehenden Tabellen 4.1 und 4.2 enthalten die LIK für alle betrachteten Immissionspunkte, die sich mit den ebenfalls aufgeführten LEK ergeben. Die angestrebte Einhaltung der Planungswerte ist sichergestellt. 1 CADNA/A, DataKustik GmbH Greifenberg, Version 3.71.125 Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 Tabelle 4.1 Seite 10 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen tags Bezeichnung des Teilgebiets Fläche dS LEK Lw IP 1 IP 2 IP 3 IP 4 IP 5 IP 6 IP 7 Immissionskontingente (LIK) für das jeweils gesamte Teilgebiet Ausweisung m² dB(A) MI MI MI MI WA WA WA dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) GE 1 13.030 41,1 62 103,1 56,8 55,2 57,9 57,7 45,8 44,3 43,9 GE 2 6.020 37,8 65 102,8 47,9 46,5 48,7 50,6 44,4 47,7 47,8 GE 3 2.200 33,4 65 98,4 42,8 44,1 48,1 52,5 43,6 43,7 41,7 57 60 60 60 55 54 52 57 56 59 59 49 50 50 0 -4 -1 -1 -6 -4 -2 IP 4 IP 5 IP 6 IP 7 Planwert LPL 106,7 21.250 Summe ΣLIK Differenz (ΣLIK - LPL) Tabelle 4.2 Emissions- und Immissionskontingente der einzelnen Teilflächen nachts Bezeichnung des Teilgebiets Fläche dS LEK Lw IP 1 IP 2 IP 3 Immissionskontingente (LIK) für das jeweils gesamte Teilgebiet Ausweisung m² dB(A) MI MI MI MI WA WA WA dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) GE 1 13.030 41,1 47 88,1 41,8 40,2 42,9 42,7 30,8 29,3 28,9 GE 2 6.020 37,8 47 84,8 29,9 28,5 30,7 32,6 26,4 29,7 29,8 GE 3 2.200 33,4 50 83,4 27,8 29,1 33,1 37,5 28,6 28,7 26,7 42 45 45 45 40 37 33 42 41 44 44 34 34 33 0 -4 -1 -1 -6 -3 0 Planwert LPL Summe LIK Differenz (ΣLIK - LPL) 21.250 90,7 Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 Seite 11 Für die Immissionsorte, an denen mit den in Tabellen 4.1 und 4.2 aufgeführten Emissionskontingenten LEK die Planwerte LPL unterschritten werden (s. jeweils in der letzten Zeile der o.g. Tabellen), sind Zusatzkontingente LEK,zus zulässig, ohne dass die Planwerte überschritten werden. Gemäß dem Anhang A.3 der DIN 45691 (Gleichung A.2) ergeben sich die folgenden Zusatzkontingente: Tabelle 4.3 Zusatzkontingente LEK,zus für die Immissionsorte Zusatzkontingent tags LEK,zus,tags [dB(A)] Zusatzkontingent nachts LEK,zus,nachts [dB(A)] IP 1 0 0 IP 2 4 4 IP 3 1 1 IP 4 1 1 IP 5 6 6 IP 6 4 3 IP 7 2 0 Immissionsort Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 5 Seite 12 Prüfung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert wurde, muss zur Prüfung auf die Zulässigkeit eines Einzelvorhabens festgestellt werden, ob die Geräuschemissionen der geplanten Anlage kleiner oder höchstens gleich dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent sind. Über eine Immissionsprognose kann dieser Nachweis erbracht werden. Dabei ist aus dem Emissionskontingent nach DIN 45691 /5/ das Immissionskontingent LIK zu berechnen und mit dem Teilimmissionspegel der geplanten Anlage zu vergleichen. In der Regel wird die Berechnung zu unterschiedlichen Abweichungen zwischen LIK und Teilimmissionspegel an jedem Immissionspunkt führen, da die tatsächlich zu erwartenden Immissionspegel der geplanten Anlage durch genauere Berechnungen ermittelt werden, die auch Dämpfungen auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigen. Die Zulässigkeit des Vorhabens wird durch den kritischsten Immissionspunkt bestimmt, an dem die Differenz zwischen zulässigem LIK und berechnetem Teilimmissionspegel am geringsten bzw. Null ist. An den übrigen Immissionspunkten können sich dann mehr oder weniger große Unterschreitungen zwischen zulässigem LIK und berechnetem Teilimmissionspegel ergeben. Bei der Ermittlung des zulässigen Immissionskontingentes sind die Zusatzkontingente zu berücksichtigen, die für die einzelnen Immissionspunkte ermittelt wurden. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert (Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich um mindestens 15 dB(A) unterschreitet (Relevanzgrenze). Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 6 Seite 13 Spitzenpegel Nach Nummer 6.1 der TA Lärm dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Für die Tageszeit bedeutet dies, dass Einzelereignisse in MI-Gebieten Spitzenpegel von 90 dB(A) und in Allgemeinen Wohngebieten Spitzenpegel von 85 dB(A) nicht überschreiten dürfen. Nachts liegen diese die maximalen Spitzenpegel bei 65 dB(A) in MI-Gebieten und 60 dB(A) in WA-Gebieten. Da Einzelereignisse nicht zu kontingentieren sind (eine einmalige Überschreitung des Richtwertes führt bereits zu einer unzulässigen Überschreitung), muss im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren bzw. der Überwachung der Nachweis auf die Einhaltung erbracht werden. Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 7 Seite 14 Beurteilung und Zusammenfassung Der Bebauungsplan 38 b der Stadt Jülich soll geändert werden. Wesentliches Planungsziel der Änderung ist die Verschiebung der Grenze unterschiedlicher Nutzung zwischen Gewerbegebiet und Mischgebiet zur Herstellung der inneren Erschließung. In diesem Zusammenhang soll die im Bestandsplan erfolgte Kontingentierung über Flächenbezogene Schallleistungspegel an die aktuellen normativen Vorgaben der DIN 45691 angepasst und entsprechend überarbeitet werden. Zur Sicherstellung des vorbeugenden Immissionsschutzes wurde eine Emissionskontingentierung vorgenommen und die Gewerbeflächen über zulässige Lärm-Emissionskontingente (LEK) gegliedert. Der Bestand der Betriebe wird durch die geänderten Festsetzungen nicht bedroht. Die berechneten LEK lassen den bereits im Plangebiet ansässigen Betrieben ausreichend Spielraum für die Standortsicherheit. Wird die Einhaltung der berechneten LEK gewährleistet, ist sichergestellt, dass die Geräuschemissionen von den Gewerbeflächen weder im Plangebiet noch außerhalb zu unzulässigen Immissionspegeln führen. Köln, den 07.01.2009 ACCON Köln GmbH Der Sachverständige Dipl.-Ing. Norbert Sökeland Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 A1 Seite 15 Vorschlag für die Textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan zum Immissionsschutz Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (6.00 bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche LEK,tags LEK,nachts GE 1 62 47 GE 2 65 47 GE 3 65 50 Für die in der folgenden Tabelle aufgeführten Immissionspunkte dürfen die Emissionskontingente LEK um die genannten Zusatzkontingente LEK,zus erhöht werden. Immissionsort Rechts- /Hochwert LEK,zus,tags LEK,zus,nachts IP 1 2540361 / 5650310 0 0 IP 2 2540404 / 5650206 4 4 IP 3 2540456 / 5650223 1 1 IP 4 2540486 / 5650240 1 1 IP 5 2540559 / 5650126 6 6 IP 6 2540672 / 5650341 4 3 IP 7 2540657 / 5650425 2 0 Die Prüfung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) der Norm LEK durch LEK + LEK,zus zu ersetzen ist. Ein Vorhaben ist auch zulässig, wenn der Beurteilungspegel der Betriebsgeräusche der Anlage oder des Betriebes (beurteilt nach der TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitung zum Zeitpunkt des Genehmigungsverfahrens) einen Wert von 15 dB(A) unter dem maßgeblichen Immissionsrichtwert (gem. Nr. 6.1 der TA Lärm) am maßgeblichen Immissionsort im Einwirkungsbereich (gem. Nrn. 2.2 und 2.3 der TA Lärm) nicht überschreitet. Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 A2 Seite 16 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine vollständige Wiedergabe verzichtet wird Bericht-Nr.: ACB 0109 - 405819 - 313 40300 40350 40400 40450 40500 Seite 17 40550 40600 40650 40700 IP 7 - 55/40 LKW Bahnhof 50400 60.39 62.44 62.57 62.16 62.46 P 62.36 62.61 62.53 62.53 62.66 62.41 62.36 62.29 62.37 62.47 62.41 Hyd. 62.68 P 62.89 62.79 KD 7 62.4 62.52 ste in Bord 62.50 62.69 61.94 62.45 62.50 Busbahnhof 7,0 62.77 62.84 62.47 60.64 62.59 62.69 57.59 W 62.74 GE 2 62.87 62.76 62.80 0,8 62.78 62.87 62.87 62.54 62.54 62.79 14 .0 62.44 62.87 62.73 62.96 62.74 II GE2 65 LEKt:65.0 50.0 dB(A)/m² LEKn: 47 dB(A)/m² 62.78 7.0 62.63 62.63 62.61 62.61 62.77 57.50 62.74 62.39 50350 57.38 57.60 62.43 62.43 62.93 62.34 57.59 61.86 50350 50400 L 62.51 62.36 60.65 57.50 62.66 57.72 62.14 60.74 62.98 8.0 7,0 61.74 61.73 13,0 IP 1 - 60/45 61.88 61.74 61.63 61.28 61.39 61.47 61.37 61.72 61.79 Hyd. 61.63 61.54 7.0 + 61.28 61.39 61.41 61.73 61.52 61.75 62.56 61.67 61.54 7,0 61.41 61.51 61.76 62.64 61.31 61.33 61.31 61.36 61.67 61.86 GE1 62 dB(A)/m² LEKt:62.0 50.0 LEKn: 47 dB(A)/m² GE 1 II 0,8 7.0 78 50300 50300 22 Wkst IP 6 - 55/40 57.56 W KD 62.71 = 20,0 20,0 65.0 50.0 199 7.0 50250 7,0 88 O 26.0 KD 62.65 77 7.0 IP 4 - 60/45 L GE3 LEKt: 65 dB(A)/m² LEKn: 50 dB(A)/m² 50250 80 8.0 50200 50200 IP 3 - 60/45 IP 2 - 60/45 20.0 76 G 21 MI G 5.0 20 a G MI W 20 75 73 74 17 We g 50150 19 d 50150 BP 38b Stadt Bedburg 71 72 70 69 Gliederung des Plangebietes 68 IP 5 - 55/40 1:2000 Zuckerfabrik Jülich AG 07.01.09 Dürener Straße 20 40300 40350 40400 40450 40500 40550 40600 40650 52428 Jülich ACCON Köln GmbH Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Rolshover Straße 45 Köln 4070051105 Tel.: 0221 801917 0