Daten
Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu a) zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 28.04.2009
Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung
Lfd. Schreiben von,
Stellungnahme
Nr. vom
1.
IHK Köln,
Wir teilen mit, dass wir von Seiten der IHK keine Be30.03.2009
denken gegen die Bebauungsplanänderung vortragen.
2.
Rhein-ErftGegen die 2. vereinfachte Änderung des BebauungsKreis, Schreiben planes Nr. 38b/Bedburg bestehen keine Bedenken.
vom 16.04.2009
Es wird angeregt, das im Rahmen der 2. Änderung
erstellte Gutachten zur Festsetzung der Emmissionskontingente dem Bebauungsplan als Anlage beizufügen.
3.
RWE Power,
im angegebenen Bereich befinden sich FernmeldeSchreiben vom
kabel von PBO. Diese Kabel sind zum Teil nicht mehr
in Betrieb und werden auch nicht mehr benötigt.
Abwägung
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt.......
Entfällt.
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen.
Entfällt.
Das Gutachten ist Anlage zum Plan.
.... der Anregung
zu entsprechen.
Ein Hinweis in die Textlichen Festsetzungen .... die Mitteilung
wird aufgenommen und die übersandten Plä- zur Kenntnis zu
ne werden Anlage zur Satzung.
nehmen.
Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann unsere Fachabteilung
Herr Aberer, PBO – WV, (Fernmeldekabel) Tel.
02271 / 751 – 68891
geben.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das gesamte
Plangebiet in einem Auebereich liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc
Die vorgebrachten Hinweise werden vollinhaltlich berücksichtigt und übernommen. Eine
Kennzeichnung nach der DIN 1054 und damit
eine Festsetzung nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch ist bereits erfolgt.
.... die Mitteilung
zur Kenntnis zu
nehmen und den
Hinweisen durch
Festsetzung zu
entsprechen.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck
und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz
in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst
bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit
unterschiedlichen Setzungen reagieren können.
Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine
förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des
Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden.
Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als
Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf.
besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen
folgende Hinweise aufzunehmen:
Das Plangebiet liegt in einem Auebereich
-
Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, er-
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc
forderlich. Hier sind die Bauvorschriften der
DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise
im Erd- und Grundbau“ der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen
der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten.
- Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an
und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung
der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel
wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen
werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung
vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Von diesem Hintergrund
halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung
herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen
und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den
Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“
vorzusehen.
SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc