Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
11 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-171/2008 1. Ergänzung)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Anlage zu a) zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 28.04.2009 Bebauungsplan Nr. 38b/Bedburg, 2. vereinfachte Änderung Lfd. Schreiben von, Stellungnahme Nr. vom 1. IHK Köln, Wir teilen mit, dass wir von Seiten der IHK keine Be30.03.2009 denken gegen die Bebauungsplanänderung vortragen. 2. Rhein-ErftGegen die 2. vereinfachte Änderung des BebauungsKreis, Schreiben planes Nr. 38b/Bedburg bestehen keine Bedenken. vom 16.04.2009 Es wird angeregt, das im Rahmen der 2. Änderung erstellte Gutachten zur Festsetzung der Emmissionskontingente dem Bebauungsplan als Anlage beizufügen. 3. RWE Power, im angegebenen Bereich befinden sich FernmeldeSchreiben vom kabel von PBO. Diese Kabel sind zum Teil nicht mehr in Betrieb und werden auch nicht mehr benötigt. Abwägung Der Rat der Stadt Bedburg beschließt....... Entfällt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. Das Gutachten ist Anlage zum Plan. .... der Anregung zu entsprechen. Ein Hinweis in die Textlichen Festsetzungen .... die Mitteilung wird aufgenommen und die übersandten Plä- zur Kenntnis zu ne werden Anlage zur Satzung. nehmen. Weitere Informationen zu diesen Anlagen kann unsere Fachabteilung Herr Aberer, PBO – WV, (Fernmeldekabel) Tel. 02271 / 751 – 68891 geben. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass das gesamte Plangebiet in einem Auebereich liegt, in dem der natürliche Grundwasserspiegel nahe der Geländeoberfläche ansteht und der Boden humoses Bodenmaterial enthalten kann. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc Die vorgebrachten Hinweise werden vollinhaltlich berücksichtigt und übernommen. Eine Kennzeichnung nach der DIN 1054 und damit eine Festsetzung nach § 9 Abs. 5 Nr. 1 Baugesetzbuch ist bereits erfolgt. .... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und den Hinweisen durch Festsetzung zu entsprechen. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Der oberste Grundwasserspiegel wird nach Beendigung der Sümpfungen wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Somit halten wir Abdichtungsmaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Wir bitten Sie, hierzu in die textlichen Festsetzungen folgende Hinweise aufzunehmen: Das Plangebiet liegt in einem Auebereich - Baugrundverhältnisse: Wegen der Bodenverhältnisse im Auegebiet sind bei der Bauwerksgründung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, er- SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc forderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ der DIN 18 196 „Erdund Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NordrheinWestfalen zu beachten. - Grundwasserverhältnisse: Der natürliche Grundwasserspiegel stand nahe der Geländeoberfläche an und ist vorübergehend durch künstliche oder natürliche Einflüsse abgesenkt worden. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen, sofern nicht Gegenmaßnahmen getroffen werden. Bis heute liegt keine förmliche Entscheidung vor, ob und inwieweit Gegenmaßnahmen zur künstlichen Niedrighaltung des Grundwasserspiegels zukünftig getroffen werden. Von diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll, im Interesse der vorgesehenen Bauvorhaben von einem Grundwasserwiederanstieg auf die vor unserer Grundwasserabsenkung herrschenden Grundwasserflurabstände auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ vorzusehen. SV / D:\Programme\SD.NET\bin\BackSystems\tmp\anlagen\T2996.doc