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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, E. - Erp, Gewerbegebiet- Nord I. Beschluss zu den Stellungnahmen II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
121 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, E. - Erp, Gewerbegebiet- Nord
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 182, E. - Erp, Gewerbegebiet- Nord
I. Beschluss zu den Stellungnahmen
II. Beschluss über die Offenlage)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 433/2017 Az.: 61. 21-20 / 182 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 01.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.09.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 182, E. - Erp, Gewerbegebiet- Nord I. Beschluss zu den Stellungnahmen II. Beschluss über die Offenlage Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Die Berücksichtigung der während der frühzeitigen Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 182, E. – Erp – Gewerbegebiet-Nord erfolgt, wie in der beigefügten Tabelle im Abwägungsvorschlag (insgesamt 24 Stellungnahmen) vorgeschlagen. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Entwurf des von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplan Nr. 182, E. – Erp, Gewerbegebiet-Nord nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 beschlossen für den Bestandssicherung und die geplanten Betriebserweiterungen im Südwesten und Osten des Abgrabungs- und Tiefbauunternehmens Rhiem & Sohn an der Luxemburger Straße einen Bebauungsplan aufzustellen (V 603/2015). Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) in Form einer Öffentlichen Versammlung fand am 03.05.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger Öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit von 08.12.2016 bis 10.01.2017. Der zur Abstimmung der Planung gebildete Runde Tisch aus Vertretern der Bürgerschaft, der Politik, der Firma Rhiem & Sohn und der Verwaltung hat zweimal getagt. Die im Rahmen der Runden Tische getroffenen Vereinbarungen und die in den Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen wurden, soweit sie für den Bebauungsplan relevant sind, im vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt. Im Rahmen der Bebauungsplanerarbeitung haben sich im Nordwesten (Einbeziehung des Verwaltungsgebäudes) und Norden (Einbeziehung der Luxemburger Straße im Einfahrtsbereich der Firma Rhiem & Sohn) städtebaulich sinnvolle Erweiterungen gegenüber der Abgrenzung im Aufstellungsbeschluss ergeben, die im vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf berücksichtigt sind. Der vorliegende Entwurf nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste Verfahrensschritt, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, der verkleinerte RechtsplanEntwurf, die Abwägungstabelle, die Stellungnahmen, die Begründung und der Umweltbericht vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Auf Wunsch sind weitere Kopien möglich. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplan-Entwurf  Abwägungstabelle  Stellungnahmen  Niederschrift der Öffentlichen Versammlung  Begründung Teil 1  Begründung Teil 2 (Umweltbericht)  Abstandsliste (nur Fraktionen und SD-Net)  Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP) I (nur Fraktionen und SD-Net)  Verkehrsuntersuchung I (nur Fraktionen und SD-Net)  Verkehrsuntersuchung II (nur Fraktionen und SD-Net)  Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbelärm (nur Fraktionen und SD-Net)  Schalltechnische Untersuchung zum Gewerbe- und Verkehrslärm (St.: Mai 2017) (nur Fraktionen und SD-Net)  Prognose von Luftqualitätsdaten für Schwebstaub (PM-10) und Staubniederschlag (St.:Feb.2017 (nur Fraktionen und SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-