Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
2,6 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Büro für technischen Umweltschutz
btu
Ingenieurdienstleistung ◊ Schalltechnik ◊ Umweltberatung
Schalltechnische Immissionsprognose
über die zu erwartenden Geräuschimmissionen
in der Nachbarschaft
durch das geplante Bauvorhaben
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
„Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der
Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG“
Bericht Nr. 16G1012
vom 12. Oktober 2016
btu ● Auf dem Sandberg 99 A ● D-51 105 Köln ● Tel. 0177–163 76 83 ● E-Mail:info@btu-koeln.de
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Schalltechnische Immissionsprognose
über die zu erwartenden Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
durch das geplante Bauvorhaben
Bebauungsplan Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
„Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der
Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG“
Auftraggeber:
Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co.KG
Luxemburger Straße 2 a
50374 Erftstadt-Erp
Auftrag vom:
29.07.2016
Anschrift:
btu
Büro für technischen Umweltschutz
Auf dem Sandberg 99A
51 105 Köln
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Dieter Jung
Sachverständiger für Schallschutz
Tel.: 0177 – 163 76 83
Seitenzahl:
insgesamt 40
davon Anhang 15
Bericht vom:
12. Oktober 2016
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
2
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
3
Inhaltsverzeichnis
1.
Allgemein ........................................................................................... 4
2.
Aufgabenstellung ................................................................................. 4
3.
Methodik ............................................................................................ 4
4.
Örtliche Gegebenheiten, städtebauliches Konzept ..................................... 4
5.
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet ............................................... 7
6.
5.1
Grundlagen und Methodik ............................................................ 7
5.2
Verkehrsgeräuschsituation (Zusammenfassung) .............................. 8
Gewerbegeräuschsituation ................................................................... 8
6.1
Immissionsrichtwerte .................................................................. 8
6.2
Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen
(Zusammenfassung) ................................................................... 9
6.3
Städtebauliches Konzept BP Nr. 182 Gewerbe-/Parkflächen;
Einwirkzeiten der Geräte .............................................................. 9
7.
Immissionsorte
8.
Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose ............................. 18
9.
Zusammenstellung der Ergebnisse ....................................................... 20
9.1
................................................................................ 16
Prognoseberechnung und Ermittlung der Beurteilungspegel ............. 20
9.1.1 Allgemein ........................................................................ 20
9.1.2 Berechnung der Betriebsgeräusche ..................................... 22
10.
Aktive Schallschutzmaßnahmen ........................................................... 23
11.
Qualität der Prognose ......................................................................... 23
12.
Zusammenfassung und Beurteilung der Immissionssituation .................... 25
Anhang ............................................................................................ 26 - 40
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
1.
4
Allgemein
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplan BP Nr. 182,
„Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen zu schaffen. Diese sollen dem bestehenden
Gewerbebetrieb Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG die Möglichkeit der
Erweiterung und Bestandssicherung am jetzigen Standort geben.
2.
Aufgabenstellung
Zweck dieser Untersuchung ist es, die akustischen Auswirkungen durch die im
städtebaulichen Konzept für den BP Nr. 182 dargestellte bauliche Planung (Stand
Juli 2016) an der nächstgelegenen Wohnbebauung auftretenden Schallimmissionen
zu berechnen, nach den Kriterien der DIN 18005/TA-Lärm zu beurteilen und gegebenenfalls aktive Schallschutzmaßnahmen vorzuschlagen.
Die Berechnungen sind sowohl für einzelne ausgewählte Immissionsorte als auch in
grafischer Darstellung als Flächen gleichen Schalldrucks in 5 dB-Sprüngen durchzuführen.
3.
Methodik
Die schalltechnische Untersuchung wurde in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt:
Vor- und Aufbereitung der Daten und Kartengrundlagen zur rechnergestützten
Weiterverarbeitung
Scannen der Kartengrundlage
Berechnung der Schallemission und Einwirkzeiten unter Verwendung von
Betreiberangaben und vorliegenden Daten
Festlegung des Berechnungsgebietes sowie Auswahl maßgeblicher,
repräsentativer Immissionsaufpunkte
Schallpegelberechnung
Aufbereitung und Bewertung der Ergebnisse
Prüfen der Notwendigkeit aktiver Schallschutzmaßnahmen
4.
Örtliche Gegebenheiten, städtebauliches Konzept
Örtliche Gegebenheiten
Das Bebauungsplangebiet liegt im Kreisgebiet des Rhein-Erft-Kreises auf dem
Stadtgebiet Erftstadt am nördlichen Ortsrand von Erftstadt-Erp und wird im Westen, Norden und Osten weitläufig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben.
Das Gelände ist mäßig strukturiert bei einer mittleren Geländehöhe im BPlanbereich von ca. 115 m NHN.
Verkehrlich angebunden ist der Betrieb über die Luxemburger Straße (B 265) in
Richtung Erftstadt-Lechenich und Zülpich.
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Städtebauliches Konzept
Der B-Plan Nr. 182 sieht die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Standortsicherung des dort ansässigen Betriebes Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG
vor.
Das städtebauliche Konzept zeigt u.a. die vorgesehene betriebliche Nutzung:
1. Bau eines Verwaltungsgebäudes mit Parkplätzen für die Mitarbeiter;
2. Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt nach Süden;
3. Einrichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten;
4. Bau einer LKW-Stellfläche und –Garage
▲
N
Rhiem & Sohn
BP Nr. 182
Abb.: 4.1 Ü-Karte B-Plangebiet (o.M)
btu
Quelle: TIM-online
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
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Abb.: 4.2 Vorentwurf FNP-Änderung Nr. 16 u. BP Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord (o.M)
▲
N
Abb.: 4.3 Städtebauliches Konzept (Juli 2016) für die vorgesehene Nutzung der Planfläche (o.M)
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
5.
Verkehrsgeräuschsituation im Plangebiet
5.1
Grundlagen und Methodik
Die Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung von Verkehrsgeräuschen sind die
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Abschnitt 4.
Das Berechnungsverfahren nach RLS 90 beschreibt die Ermittlung der Schallemissionen, die von einer Straße oder einem Fahrbahnstreifen ausgeht unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke, des LKW-Anteils, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente.
Der Berechnung werden über alle Tage des Jahres gemittelte durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) und LKW-Anteile p zugrunde gelegt.
Der nach RLS 90 berechnete Immissionspegel von Verkehrsgeräuschen gilt für eine
leichte Mitwindsituation und/oder den Einfluss der Ausbreitungsdämpfung und wird
getrennt für Tag und Nacht berechnet. Berücksichtigt werden ebenfalls Zuschläge
für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen aufgrund der erhöhten
Störwirkung.
Wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben außerdem die ebenfalls zu berücksichtigende Reflexion, Absorption, Abschirmung und weitere Effekte.
Die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen
Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück
sind gemäß TA Lärm, Kapitel 7.4 zu erfassen und zu beurteilen, soweit
- sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht
rech- nerisch um mindestens um 3 dB(A) erhöhen,
- keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist
und
- die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Gebietsausweisung / Schutzbedürftigkeit
An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
In Gewerbegebieten
Immissionsgrenzwerte in dB(A)
tags
nachts
57
47
59
49
64
69
54
59
Tab.: 5.1 Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV
Wenn alle drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind, sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art die Geräusche des betriebsbezogenen An- und Abfahrverkehrs auf
öffentlichen Verkehrsflächen soweit wie möglich vermindert werden. Dies gilt nicht
für GE- und GI-Gebiete.
Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr (Pkw und Lkw) der GE-Flächen des Plangebietes wird über Straße „Luxemburger Straße“ geführt. Angesichts der aus dem
Plangebiet zu erwartenden Verkehrsmengen ist eine Erhöhung der Verkehrslärmsi-
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
tuation um mindestens 3 dB an schutzbedürftigen Nutzungen der Luxemburger
Straße und Bühler Graben durch den zusätzlichen Betriebsverkehr des Plangebietes
auszuschließen.
5.2 Verkehrsgeräuschsituation Straße (Zusammenfassung)
Mit Gutachten vom 27. Juli 2016 hat die Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin den
Abschlussbericht über die Verkehrsuntersuchung „Bauvorhaben BP Nr. 182“ vorgelegt.
Das Gutachten kam u.a. zu dem Schluss, dass die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen sich nicht signifikant verändern, da grundsätzlich nur eine Verlagerung des Quell- und Zielverkehrs vom Betriebshof hin zum neuen Verwaltungsgelände stattfindet.
Da sich grundsätzlich an der heutigen Verkehrssituation nichts ändert, wurde auf
eine Berechnung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen verzichtet.
6.
Gewerbegeräuschsituation
6.1 Immissionsrichtwerte
Die Geräuschsituation ist nach TA Lärm zu beurteilen. Die Immissionsrichtwerte
(IRW’e) gelten für die Gesamtbelastung eines Immissionsortes durch Anlagen für
die die TA Lärm gilt. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sind mit Ausnahme
von MK-Gebieten zahlenmäßig identisch mit den Orientierungswerten für Gewerbeund Industriegeräusche nach Beiblatt 1 zu DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau".
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte
außerhalb von Gebäuden nach TA Lärm
in dB(A)
Gebietsausweisung
bzw. Nutzung
tags
nachts
Industriegebiete (GI)
70
70
Gewerbegebiete (GE)
65
50
Kerngebiete, Dorfgebiete und
Mischgebiete (MK, MD, MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete und
Kleinsiedlungsgebiete (WA, WS)
55
40
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser und
Pflegeanstalten
45
35
Diese Richtwerte dürfen durch kurzzeitige Geräuschspitzen nicht um mehr als 30 dB am
Tage und 20 dB zur Nachtzeit überschritten werden.
Tab.: 6.1.1 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr. 6.1 für Immissionsorte außerhalb von Gebäu
den (vorkommende Einstufungen der Immissionsorte siehe gelbe Kennzeichnung)
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf den Zeitraum von 6.00 bis
22.00 Uhr und nachts auf den Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr.
6.2 Vorbelastung durch vorhandene gewerblich genutzte Flächen
In unmittelbarer Nachbarschaft des BPlangebietes befindet sich ca. 160 m südöstlich die Kläranlage Erp (GE-Gebiet) und ca. 340 m südwestlich eine kleine KfzWerkstatt an der Luxemburger Straße 8. Beide Anlagen/Betriebe spielen als Vorbelastung keine oder lediglich eine untergeordnete Rolle.
Ferner sind nördlich und westlich angrenzend die Abgrabung und Aufbereitung von
Rohkies sowie die Recyclinghalle, die Verkippung des Betriebes Rhiem & Sohn Kies
und Sand GmbH & Co. KG vorhanden. Die seinerzeit durch das Büro btu am
03.03.2011 gefertigte schalltechnische Immissionsprognose des bestehenden Gesamtbetriebes hat gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte nach TA-Lärm an der
benachbarten Wohnbebauung um mindestens 11 dB(A) unterschritten werden.
Insofern liegt der Gesamtbetrieb gemäß Ziffer 2.2 der TA-Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs der vorhandenen Anlagen des Betriebes.
6.3
Städtebauliches Konzept (BP Nr. 182); Gewerbe-/Parkplatzlärm;
Einwirkzeiten der Geräte
Im städtebaulichen Konzept (Juli 2016) für den BP Nr. 182 ist die beabsichtigte,
zukünftige gewerbliche Nutzung der Gesamtfläche im Einzelnen dargestellt (s. Ziffer 3).
Als Ziel der Planung ist die Einteilung der beantragten Gewerbefläche in verschiedene Nutzflächen (Ziffer a - d.)) dargestellt.
a.)
Bau eines Verwaltungsgebäudes
cher/Mitarbeiter
mit
Parkplätzen
für
Besu-
Hier soll das bestehende Betriebsgebäude in den Osten des BPlangebietes verlegt
werden. Gleichzeitig sollen dort 40 Stellplätze entstehen. Die Stellplätze sind für
Mitarbeiter und Besucher vorgesehen. In den Abendstunden und am Wochenende
sollen die Plätze für Besucher von Veranstaltungen im Bürgerzentrum vorgehalten
werden. Die Berechnung wird für insgesamt 80 Stellplätze durchgeführt.
Die Schallemission des Parkplatzes wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie ermittelt (Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6.
Ausgabe 2007).
Es ist grundsätzlicher Ansatz der Parkplatzlärmstudie, ein geeignetes Rechenverfahren für die Ermittlung der Schallemissionen von Tiefgaragen/Parkplätzen u. a.
von Wohnanlagen anzubieten. Hierfür werden u.a. je Parkplatzart typische Fahrzeugbewegungen quantifiziert sowie messtechnisch ermittelte Schallemissionen je
Fahrzeug und Parkplatzart angegeben. Auf Grundlage der Schallemissionen, die
nach den in der Parkplatzlärmstudie genannten Rechenverfahren ermittelt worden
sind, können die von nicht öffentlichen Parkplätzen ausgehenden Schallimmissionen gemäß den Vorgaben der TA-Lärm vom August 1998 (Schallausbreitung gemäß DIN ISO 9613-2) berechnet werden.
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Es berücksichtigt sowohl die Emissionen aus dem Parksuchverkehr auf den Fahrgassen als auch die Emissionen aus dem Ein- und Ausparken in die einzelnen Stellplätze, also das Rangieren, An- und Abfahren und Türenschlagen.
Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt.
Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt 8.2.1 der Parkplatzlärmstudie als
sogenanntes „zusammengefasstes Berechnungverfahren“ durchgeführt, mit folgenden Vorgaben:
LW
=
LWO + KPA + KI + KD + KStrO + 10*log B*N dB(A)
Lw
=
Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz
LWO
=
63 dB(A) = Ausgangs – Schallleistungspegel für eine
Bewegung /h auf einem P + R-Parkplatz
KPA
=
Zuschlag für Parkplatzart
KI
=
Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren
KD
=
2,5 log (f x B – 9) dB(A)
f
=
Faktor
KStrO
=
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen
N
=
Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und
Stunde
B
=
Bezugsgröße
KPA
=
3 dB(A) Fahrwege Asphalt
KI
=
4 dB(A) Fahrwege Asphalt
Die Zuschläge erfolgen für einen Parkplatz, auf dem die Fahrwege mit Asphalt ausgeführt worden sind.
Den beispielhaften Angaben in der Parkplatzlärmstudie liegen umfangreiche Erhebungen und Untersuchungen für verschiedene Parkplatzarten zugrunde. Die dort
festgelegten Anhaltswerte sind i.d.R. Maximalwerte, von denen nur in begründeten
Ausnahmefällen nach unten abgewichen werden sollte. Die Werte beziehen sich auf
den jeweils angegebenen Beurteilungszeitraum, nicht auf etwaige davon abweichende Öffnungszeiten.
Die Parkgeräusche werden jeweils mit einem Ruhezeitenzuschlag von 6 dB(A) für
die Immissionsorte im Allgemeinen Wohngebiet für den Zeitraum einer Stunde in
der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr bei der Prognoserechnung berücksichtigt.
In einem ersten Berechnungsschritt wurde der flächenbezogene Schallleistungspegel der Parkfläche anhand des o.g. zusammengefassten Berechnungsverfahrens
bestimmt.
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Bei den Berechnungen ist üblicherweise die Parkplatzart „P+R-Platz“ zugrunde gelegt worden.
▲
N
Abb.: 6.3.1 Neues Bürogebäude mit Parkplätzen B-Plangebiet (o.M)
b.)
Quelle: städtebaul.. Konzept 7.16
Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt nach
Südwesten
Im Westen des Untersuchungsbereichs soll das bestehende Werkstattgebäude modernisiert und nach Südwesten vergrößert werden.
Der Betrieb soll werktäglich von 06:00 bis 18:00 Uhr stattfinden.
Die Werkstatt ist als Stahlskelettbau ausgeführt und hat die Ausmaße L = 30 m,
B = 40 m und H = 6 m. Sie ist nördlich wie südlich mit jeweils 5 Rolltoren á 4 m
ausgestattet. Bis zu einer Höhe von 3 m ist die Werkstatthalle mit Kalksandsteinen
ausgefacht. Darüber verläuft nur in der südöstlichen Außenwand ein Lichtband von
H = 2,50 m. Das Dach besteht aus wärme- und schallisoliertem Trapezblech.
In der Werkstatt werden hauptsächlich Wartungsarbeiten, Inspektionen und kleinere Reparaturen durchgeführt. Diese Arbeiten finden ausschließlich in der Werkstatthalle statt. Infolgedessen werden die Geräuschemissionen über die Außenbauteile ins Freie abgestrahlt. Hierbei wird zugrunde gelegt, dass während der Betriebszeit regelmäßig 3 Rolltore ständig geöffnet sind und zwar an der Nordseite
der Werkstatt. Zur Südseite hin sollten die Rolltore nur zur Aus- und Einfahrt geöffnet werden. Bleiben 2 Rolltore offen, wird am Immissionsort IO 3 der dort vorgegebene Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags weitgehend ausgeschöpft.
Zunächst ist der mittlere Rauminnenpegel
nungsformel
LI zu bestimmen nach der Berech-
LI = Lw + 14 + 10*log T/V
Hierbei sind
LI
Rauminnenpegel
Lw
Schallleistungspegel des Anlagenteils/Aggregats
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
T
Nachhallzeit
V
Raumvolumen
Zur schalltechnisch relevanten Werkstattausrüstung gehören:
-
1 dieselbetriebener Gabelstapler
-
2 Winkelschleifer
-
LWA = 102 dB(A)
je LWA =
98 dB(A)
Motorkompressor (komplett eingehaust)
LWA =
80 dB(A)
Vorschlaghammer
LWA = 121 dB(A)
Für die o.g. Geräte wurde der Schallleistungspegel messtechnisch an vergleichbaren Geräten erfasst bzw. aus Datenblättern abgeleitet.
Einsatzzeiten der Geräte
-
Gabelstapler
Der Gabelstapler soll in der Werkstatt eingesetzt werden an max. 0,5
Stunden täglich. Ferner wird er benötigt für max. 10 Be- und Entladungen
im Bereich des angrenzenden Gerätedepots. Hier sind für eine Beladung
bzw. Entladung einschließlich Transport 3 Min. in Ansatz zu bringen, also
insgesamt 1 Stunde pro Tag.
-
2 Winkelschleifer
In der Werkstatt werden die Winkelschleifer (Flex) hauptsächlich eingesetzt zur Vorbereitung und Nachbearbeitung von Metallelementen bei
Schweißarbeiten.
Maximal erfolgt dies je Winkelschleifer zweimal täglich 10 Minuten.
-
Motorkompressor, komplett eingehaust
Der vorhandene stationäre Kompressor ist vollständig eingehaust. Er läuft
maximal 10 Min. pro Stunde. Auf die tägliche Arbeitszeit gerechnet, ergibt
das eine Einsatzzeit (12 Stunden x 10 Minuten) von 2 Stunden/Tag.
-
Vorschlaghammer
Der Vorschlaghammer wird hauptsächlich zum Lösen von Verschraubungen und Herausschlagen von Bolzen ca. zweimal pro Woche benötigt. In
die Berechnung geht eine maximale Einsatzzeit von 5 Minuten täglich ein.
Schallabstrahlung von Industriebauten
Nach der VDI-Richtlinie 2571 „Schallabstrahlung von Industriebauten“, Ausgabe
August 1976 wird die von einem Bauelement eines Gebäudes ins Freie abgestrahlte
Schallenergie LI und das bewertete Schalldämmmaß R’W des Bauteils bestimmt.
Der von einem Bauelement ins Freie abgestrahlte Schallleistungspegel errechnet
sich annähernd aus nachfolgender Formel:
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LW = LI - R’W – 4*log (S/S0)
mit
LI
-
mittlerer Schalldruckpegel im Innern des Gebäudes
R’W
-
bewertetes Schalldämmmaß nach DIN 52210 des betrachteten Bau
teils
S
-
Bauteilfläche
S0
-
Bezugsfläche 1 m²
Für die Schalldämmung der einzelnen Bauteile der hier betrachteten Halle wird von
folgenden Annahmen ausgegangen:
Bauteil
R’W
Aufbau
Bewertetes Schalldämmmaß
Außenwände
24-er KS
50 dB
Rolltore/Tür
Kunststoff/Stahltür
20 dB
Lichtband
Glas
30 dB
Dach Trapezblech
Stahlblech Wärme- u. Schallisoliert
38 dB
▲
N
Abb.6.3.2: Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Werkstatt
c.)
Quelle:städtebaul..Konzept
Einrichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von
Baumaschinen und Spezialgeräten;
Im Südwesten sollen die Errichtung eines Gerätedepots und u.a. eines Lagerplatzes
erfolgen. Hier ist vorgesehen, Anbauteile von Baumaschinen und Spezialgeräten
zwischen zu lagern. Es werden täglich maximal 10 Be- und Entladungen mit einem
dieselbetriebenen Gabelstapler stattfinden.
Die Be- und Entladungen dauern jeweils 3 Min.. Als Einsatzzeit wird hier eine Stunde täglich in Ansatz gebracht (siehe auch Ziffer 5.3 Absatz b). Für das Absetzen
auf dem Depotplatz bzw. LKW werden 10 Sek. pro Element in Ansatz gebracht, also 0,06 Stunden.
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Da der Gabelstapler hier an verschiedenen Einsatzorten tätig sein wird, geht er als
Flächenschallquelle in die Berechnung ein.
▲
N
Abb.: 6.3.3 Errichtung eines Gerätedepots mit Lagerfläche für Anbauteile von Baumaschinen
und Spezialgeräten
Quelle:städtebaul..Konzept
d.)
Im Südwesten des BPlangebietes Bau einer LKW-Stellfläche und
-Garage
Abb.: 6.3.4 Geplanter Bau einer LKW-Stellfläche und - Garage
Quelle:städtebaul..Konzept
Im Südwesten des BPlangebietes ist der Bau einer LKW-Stellfläche mit entsprechenden LKW-Garagen vorgesehen.
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Dieser Bereich befindet sich am nächsten zur Wohnbebauung. Hier findet lediglich
morgens zur Abfahrt und abends zur Einfahrt Verkehr statt. Aus Immissionsschutzgründen werden die LKW-Garagen auf die südwestliche Grenze des BPlangebietes errichtet und schirmen somit die naheliegende Wohnbebauung vor den Betriebsgeräuschen weitgehend ab.
Derzeit sind 18 firmeneigene LKW im Einsatz. In die Schallausbreitungsrechnung
wird von 20 LKW ausgegangen.
Die Berechnung der Schallemission für die Stellfläche erfolgt ebenfalls nach den
Vorgaben der Parkplatzlärmstudie (Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007) (siehe auch Ziffer 5.3 Abs.a).
Bei einem LKW-Stellplatz treten impulshaltige Geräusche auf, z.B. das Türen/Klappenschlagen oder das Druckluftgeräusch. Dieses wird durch den Zuschlag KI
berücksichtigt.
So ergeben sich zusammengefasst insgesamt nachfolgende Einwirkzeiten pro Zeiteinheit und Schallleistungspegel:
Betriebseinrichtungen
Schallleistungspegel
Einwirkzeiten [h]/Fahrzeuge
LWA [dB(A)]
tags 06:00 – 22:00 Uhr
nicht öffentliche Parkplätze (Einstellplätze)
Zu errichtendes Verwaltungsgebäude
80 PKW
LKW-Einstellplätze
20 LKW
Maximalbetrieb Werkstatt
Gabelstapler
102
0,5
2 Winkelschleifer (je 98 dB(A))
101
0,7
Motorkompressor
80
2
Vorschlaghammer
121
0,1
Gabelstapler
102
1
Be- Und Entladen LKW
107
1
Absetzen der Anbauteile/Geräteteile
111
0,06
106
30 LKW
Maximalbetrieb Gerätedepot
LKW - Fahrbetrieb
LKW –Fahren/Rangieren
Tab.: 6.3.1 Geräuschquellen, deren Einwirkzeit pro Zeiteinheit u. Schallleistungspegel
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7.
Immissionsorte
Die Berechnung und Beurteilung der Immissionssituation durch die geplante Nutzung erfolgt für vier maßgebliche Immissionsorte.
Die Lage der Aufpunkte und ihr Abstand zu den Schallquellen sind nachfolgend beschrieben und aus dem schalltechnischen Lageplan (Abb. 7.1) ersichtlich.
In dem zu betrachtenden Umfeld ist 1 bis 1 ½ -geschossige Bebauung vorgegeben,
so dass sich die Immissionsberechnungen auf das Fenster im Obergeschoss (Höhe
4,5m über Niveau) beziehen.
Bezeichnung der Immissionsorte
Die Immissionsberechnung bezieht sich auf 4 Immissionsorte, und zwar
▲
N
IO 4
B 265
BP Nr. 182
IO 1
B 265
IO 2
IO 3
Quelle: tim-online
Abb. 7.1: Karte mit Eintragung der Immissionsorte
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Immissionsorte
17
Einstufung
Entfernung [m] Immissionsrichtwert
B-Plan/FNP/
zur PlanTA - Lärm
Lage
/Betriebsgrenze
tags
06:00-22:00
Uhr
örtl.Gegebenheit
IO1 – Flußstraße 32
WA-Gebiet
W
280
55 dB(A)
IO2 – Bühler Graben 18
WA-Gebiet
SW
150
55 dB(A)
IO3 – Luxemburger Str.1a
WA-Gebiet
S
25
55 dB(A)
Außenbereich
NW
1190
60 dB(A)
IO4 – Kordenhof
Tab.: 7.1 – Immissionsort, Einstufung, Lage, Entfernung u. Immissionsrichtwert
Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte
Grundlage für die Einstufung der in der schalltechnischen Untersuchung betrachteten Gebiete ist die Bauleitplansituation der Gemeinde, die beim Stadtplanungsamt
in Erftstadt-Lechenich eingesehen wurde.
Danach existieren in dem Untersuchungsbereich keine Bebauungspläne, so dass
hier eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung und
des Gebietscharakters erfolgen muss.
Die Immissionsrichtwerte sind demnach nach Nr. 6.6 Satz 2 der TA-Lärm entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan der Stadt
Erftstadt weist für die hier untersuchten Immissionsorte IO 1 – IO 3 in der Ortslage
Erp „Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet)“ aus. Die betrachtete landwirtschaftliche Hofanlage (IO 4) ist als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich einzustufen.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm
ist sicherzustellen, dass die in Tabelle 7.1 aufgeführten Immissionsrichtwerte nach
der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm) am Immissionsort tags nicht überschritten werden.
8.
Ermittlung der Geräuschimmissionen durch Prognose
Der Ermittlung der voraussichtlichen Geräuschimmissionen dienen die „Überschlägige Prognose (ÜP) sowie die „Detaillierte Prognose (DP).
Die überschlägige Prognose als vereinfachte Regelfallprüfung ist in den Fällen ausreichend, in denen die nach ihr berechneten Beurteilungspegel nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort führen.
Im vorliegenden Fall wird der Beurteilungspegel an der nächstgelegenen Wohnbebauung durch die DP errechnet.
In der detaillierten Prognose werden Abschirmungen, Dämpfungen und Reflexionen
durch Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg berücksichtigt. Dazu müssen
neben den akustischen Kennwerten auch die geometrischen Daten von Quellen,
Hindernissen und Immissionsorten erfasst werden.
Für die Berechnung werden für jede zu berücksichtigende Schallquelle der mittlere
Schallleistungspegel LW, die Einwirkzeit TE gegebenenfalls getrennt nach Teilzeiten,
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18
die Richtwirkungskorrektur sowie Angaben zur Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit der Geräusche und zur Lage und Höhe der Schallquellen benötigt.
Ebenfalls sind zur Beurteilung Aussagen über tieffrequente Geräusche, seltenen
schalltechnischen Ereignissen und Fahrzeuggeräuschen auf dem Betriebsgelände
und öffentlichen Straßen zu treffen.
Außerdem sind die Lage und Abmessung relevanter Hindernisse (Bebauung, Bewuchs, Schallschirme) und die Lage und Höhe der maßgeblichen Immissionsorte zu
beachten.
Die Schallausbreitungsrechnung wird auf der Grundlage der DIN ISO 9613-2, 9/97
durchgeführt. Die Anwendung der dortigen Grundgleichung führt direkt zu einem
äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel am Empfangsort bei Witterungsbedingungen, die für die Schallausbreitung günstig sind (Mitwindwetterlage).
Für die Beurteilung eines Anlagengeräusches ist jedoch der Langzeitmittelungspegel maßgebend. Die Umrechnung erfolgt mit Hilfe der meteorologischen Korrektur
Cmet, die für den Standort aus der Wetterklassenstatistik abgeleitet wird.
Mitwindmittelungspegel
Auf dem Schallausbreitungsweg sind nachstehende Einflüsse entsprechend den
Immissionsanteilen zu berücksichtigen.
Addiert man die A-bewerteten Mitwindmittelungspegel energetisch, so erhält man
die Gesamtimmission der Anlage am jeweiligen Immissionsort.
Die Grundgleichung für Mitwind-Mittelungspegel lautet
L
fT
(DW) = LW + DC – A
Hierbei bedeuten:
L
fT
(DW)
Oktavband-Pegel bei Mitwind
(LAT (DW) A-bew. Mitwindpegel)
LW
Oktavband-Schalleistungspegel
DC
Richtwirkungskorrektur
A
Oktavband-Dämpfungen auf dem Ausbreitungsweg
Richtwirkungskorrektur
Die Richtwirkungskorrektur DC ergibt sich aus dem Abschnitt 5 der VDI-2714, in
dem das Richtwirkungsmaß DI und das Raumwinkelmaß Ko beschrieben sind. Beide
Maße ergeben in der Summe die Richtwirkungskorrektur.
DC = DI + Ko
Hierin bedeuten
DI
Ko
Richtwirkungsmaß
Raumwinkelmaß
btu
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19
Ausbreitungsdämpfungen
Der Dämpfungsterm in der o. Grundgleichung setzt sich zusammen aus verschiedenen Dämpfungsparametern, und zwar
A = Adiv + Aatm + Agr + Abar + Amisc
Hierin bedeuten
Adiv
Aatm
Agr
Abar
Amisc
geometrische Ausbreitung
Luftabsorption
Bodeneffekt
Abschirmung
sonstige Effekte
Reflexionen
Reflexionen werden als Spiegelschallquellen betrachtet. Reflexionen sind unter bestimmten Bedingungen zu berücksichtigen.
Die reale Quelle und die Spiegelschallquelle sind separat zu behandeln.
Der Schallleistungspegel der Spiegelschallquelle LW,im ist zu berechnen aus
LW,im = LW + 10 log ( )dB + DIr
Dabei ist
der Schallreflexionsgrad für Reflexionen unter dem Winkel auf der
Oberfläche des Hindernisses (≥ 0,2)
DIr
das Richtwirkungsmaß der Quelle in der Richtung des Spiegelempfängers
Meteorologische Korrektur
Ein A-bewerteter Langzeitmittelungspegel beinhaltet eine Vielzahl von Witterungsbedingungen, die sowohl günstig wie auch ungünstig für die Schallausbreitung sein
können.
Für den Fall einer Punktschallquelle, deren Leistung über die Zeit effektiv konstant
ist, kann unter Anwendung von nachstehenden Gleichungen ein Wert in Dezibel für
Cmet berechnet werden:
Cmet = 0 wenn dp ≤ 10 (hs + hr)
Cmet = Co [1 – 10 (hs + hr) / dp ] wenn dp 10 (hs + hr)
Dabei ist
hs
hr
dp
Co
Höhe der Quelle in Metern
Höhe der Aufpunktes in Metern
Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt
Faktor in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken von Windgeschwindigkeit und –richtung sowie Temparaturgradienten abhängt
In die Berechnung ist Cmet mit 2 dB(A) eingegangen.
btu
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9.
20
Zusammenstellung der Ergebnisse
9.1
Prognoseberechnung und Ermittlung der Beurteilungspegel
9.1.1 Allgemein
Mit Hilfe der Immissionsprognose soll die zu erwartende Geräuschimmissionsbelastung in der Wohnnachbarschaft durch die im städtebaulichen Konzept des BP Nr.
182 dargestellten betrieblichen Nutzungen örtlich und zeitlich differenziert, ermittelt werden.
Der
hier
untersuchte
Betriebsstandort
zählt
gemäß
§
22
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen im Sinne dieses Gesetzes.
Er ist demnach so zu errichten und zu betreiben, dass
1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der
Technik vermeidbar sind;
2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf
ein Mindestmaß beschränkt werden.
In der TA-Lärm regelt Nr. 4.2 „Vereinfachte Regelfallprüfung“, wie oben bereits erwähnt, die immissionsschutzrechtliche Prüfung im Rahmen der öffentlichrechtlichen Zulassung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage.
Gemäß dem hier anzuwendenden Beurteilungsverfahren muss sichergestellt sein,
dass die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm an den maßgeblichen
Immissionsorten nicht überschritten werden.
Der so festgestellte Immissionspegel bildet den Ausgangspunkt einer Beurteilung
nach TA-Lärm. Er stellt jedoch noch nicht die eigentliche Beurteilungsgröße dar.
Vielmehr wird unter Berücksichtigung der Forderung des Beurteilungssystems
(TA-Lärm) der Beurteilungspegel ermittelt, der aus dem Vergleich mit den Immissionsrichtwerten für die jeweiligen Immissionsorte eine Bewertung des Vorhabens
aus akustischer Sicht ermöglicht.
Grundlagen der Beurteilung bilden einerseits die Beurteilungspegel für die Tagzeit
16 Stunden zw. 6:00-22:00 Uhr und für die Nachtzeit 22:00-6:00 Uhr die lauteste
Nachtstunde, andererseits die Maximalpegel einzelner Geräuschereignisse, die unterschiedliche Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen sowie eine Aussage zu
tieffrequenten Geräuschen.
Der Beurteilungspegel Lr berechnet sich nach
N
1
Lr = 10 log [
Tr j =
1
Tj x 10
0,1x(LAeq, j – C met + KT, j + KI, j + KR, j)
] in dB(A)
mit
Tr
Beurteilungszeit: 16 h tags, 1 h nachts (lauteste Nachtstunde)
LAeq, j
Mitwind-Mittelungspegel
Cmet
Meteorologische Korrektur (maximal 3 dB)
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KTj
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit
KIj
Zuschlag für Impulshaltigkeit (KI = LAFTeq – LAeq)
KRj
Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
21
Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche
Als tieffrequente Geräusche i.S. der TA-Lärm gelten Geräusche mit maßgeblichen
Pegelanteilen unter 90 Hz.
Schädliche Umwelteinwirkungen können auftreten, wenn LCeq – LAeq 20 dB.
Nach Erfahrungswerten an vergleichbaren Geräten, Anlagen und nach Herstellerangaben treten bei störungsfreiem Betriebsablauf tieffrequente Geräusche nicht
auf.
Ton- und Informationshaltigkeit
Aufgrund der Erfahrung mit vergleichbaren Geräuschquellen und nach Angaben des
Herstellers treten ton- und informationshaltige Geräusche im Sinne der TA-Lärm
nicht auf.
Ein Zuschlag wurde insofern nicht vergeben.
Impulshaltigkeit
Impulshaltige Geräusche sind im Untersuchungsbereich zu erwarten.
Bei der Ermittlung des Schallleistungspegels der Emittenten sind vereinzelt auftretende impulshaltige Geräusche (z.B. bei den Parkplätzen, im Werkstattbereich und
auf dem Gerätedepot) bereits berücksichtigt worden.
Insofern wurde ein entsprechender weiterer Zuschlag nicht vergeben.
Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit
In WA-, WR- und Kurgebieten, sowie bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten ist
ein Zuschlag von 6 dB(A) für die erhöhte Störwirkung in folgenden Zeiten zu vergeben:
1. an Werktagen
06.00 – 07.00 Uhr
20.00 – 22.00 Uhr
2. an Sonn- und Feiertagen 06.00 – 09.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
20.00 – 22.00 Uhr
Im Untersuchungsgebiet liegen diese Voraussetzungen an den Immissionsorten
IO 1 – IO 3 vor.
Spitzenwertkriterium
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tage um
nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Bei der Ermittlung der Eingangsdaten für die Berechnung ist ausschließlich der
Volllastbetrieb zu Grunde gelegt worden.
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22
Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA-Lärm sind durch Einzelereignisse hervorgerufene Maximalwerte des Schalldruckpegels, die im bestimmungsgemäßen
Betriebsablauf auftreten. Kurzzeitige Geräuschspitzen werden durch den Maximalpegel LAFmax des Schalldruckpegels LAF(t) beschrieben.
Kurzzeitige besondere Geräuschspitzen, welche die Immissionsrichtwerte von
30 dB(A) tags überschreiten sind beim vorgegebenen Betriebsablauf und den gegebenen Ausbreitungsverhältnissen sicher auszuschließen.
Bestimmungen für seltene Ereignisse
Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten,
dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als
10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei
aufeinander folgenden Wochenenden, die jeweiligen Immissionsrichtwerte auch bei
Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden
können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zugelassen werden.
Für den hier untersuchten Standort sind nach Unternehmerangaben Besonderheiten in o. Sinne nicht zu erwarten.
Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen
Die Fahrzeuggeräusche der An- und Abfahrtsstrecken auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück sollen
in MK/MI -, WA - , WR – und Kurgebieten durch Maßnahmen organisatorischer Art
bei bestimmten Voraussetzungen (siehe Ziffer 7.4 – TA-Lärm) soweit wie möglich
gemindert werden.
Berechnungsgrundlage ist hier die RLS 90, Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm unter
Zugrundelegung der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV).
Weitere Ausführungen zu der Abschätzung/Berechnung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche auf den öffentlichen Straßen und deren Einfluss auf die einzelnen
Immissionsorte siehe unter Ziffer 5.
9.1.2 Berechnung der Betriebsgeräusche
Das auf der Grundlage der Eingangsdaten ermittelte Ergebnis der Immissionsprognose, die schalltechnisch relevanten Emissionsquellen mit ihren Einwirkzeiten, der
Fahrtstrecken und den Schallleistungspegeln sind in Anhang 4 zusammengestellt
sowie das für die maßgeblichen Immissionsorte errechnete Einzelergebnis tabellarisch zusammengefasst.
Maximalbetrieb innerhalb des BP Nr. 182
Hierbei sind die ungünstigsten Voraussetzungen während des Maximalbetriebes innerhalb der im städtebaulichen Konzept zum BP Nr. 182 dargestellten Nutzungen
zugrunde gelegt worden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die aus dem errechneten Immissionspegel unter
Berücksichtigung der oben beschriebenen Anforderungen prognostizierte Beurtei-
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23
lungspegel 06.00 - 22.00 Uhr dem entsprechenden Immissionsrichtwert der TALärm gegenübergestellt:
Immissionspegel
Immissionsort
[dB(A)]
Beurteilungspegel
[dB(A)]
Richtwert
TA-Lärm
Maximalbetrieb
Maximalbetrieb
Tag [dB(A)]
IO1 – Flußstraße 32
34,6
35
55
IO2 – Bühler Graben 18
38,1
39
55
IO3 – Luxemburger Str.1a
43,1
44
55
IO4 – Kordenhof
35,5
36
60
Tab. 9.1: - Ergebnis der zu erwartenden Beurteilungspegel mit bestehendem Anlagenstandort
Die Ergebnisse zeigen, dass beim Maximalbetrieb die Immissionsrichtwerte der TALärm/DIN 18005 an der nächstgelegenen Wohnbebauung mindestens 11 dB(A) unterschritten werden.
In Anhang 2 sind die Flächen gleicher Schallausbreitung zur Tagzeit in jeweils 5-dB
Sprüngen zur Beurteilung der Gesamtgeräuschsituation durch den geplanten Betrieb mit seinen verschiedenen Nutzungseinheiten in den angrenzenden Wohnbereichen insgesamt dargestellt.
10. Aktive Schallschutzmaßnahmen
Da die Beurteilungspegel an allen ausgewählten Immissionsorten weit unterhalb
der zulässigen Immissionsrichtwerte für die entsprechend eingestuften Gebiete liegen, sind weitere aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen nicht erforderlich.
An der Südseite der Werkstatt sollten die Rolltore nur zur Ein- und Ausfahrt geöffnet werden. Stehen 2 Rolltore offen, wird am Immissionsort IO 3 der geltende IRW
von 55 dB(A) weitgehend ausgeschöpft.
Bei Altanlagen und der Beschaffung von Neuanlagen ist auf folgendes hinzuweisen:
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass die Anlagen, Geräte und Aggregate dem heutigen Stand der Lärmbekämpfungstechnik entsprechen.
Bei Neubeschaffung sind Anlagen und Aggregate so aufzustellen und zu
betreiben, dass auffällige Einzeltöne nicht emittiert werden.
Die geplanten Sicht-/Immissionsschutzwälle sind in die Immissionsberechnungen
nicht einbezogen worden.
11. Qualität der Prognose
Nach Ziffer A.2.6 des Anhangs der TA-Lärm sind im Bericht zu der Immissionsprognose u. a. Angaben zur Qualität der Prognose zu machen.
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24
Es sind insbesondere dann Aussagen zur Qualität der Prognose zu machen, wenn
die Berechnungen ergeben, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte nur knapp
eingehalten werden.
Die in dieser Untersuchung ermittelten Beurteilungswerte liegen unterhalb des für
das entsprechende Gebiet festgelegten Richtwertes.
Das verwendete Softwareprogramm von Schalltechnik Kramer/St. Augustin SAOSNP ist im Rahmen einer Vergleichsstudie des Ministeriums für Raumordnung und
Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, „Abschlussbericht Nr. 1_99_5_215A vom 03.
April 2000“, umfassend geprüft worden.
Alle dort gestellten Anforderungen konnten sicher erfüllt werden.
Wichtiger Faktor für die Zuverlässigkeit einer Immissionsprognose ist die Klassifizierung der Schallausbreitungsbedingungen.
Die Durchführung der Prognose erfolgte anhand der z.Zt. geltenden einschlägigen
Vorschriften, Richtlinien und Normen.
Wesentliche Grundlage für die Genauigkeit der Prognose sind die Eingangsparameter der abstrahlenden Geräuschquellen, wie Standort, Höhe, Abschirmungen, Reflexionen und Einsatzzeiten.
Die in die Rechnung eingegangenen Schallleistungspegel der Anlagen-/Betriebsteile
wurden konservativ in Ansatz gebracht und beruhen immer auf ungünstigste Annahmen.
Sie sind normgemäß an vergleichbaren Geräten unter identischen Bedingungen
messtechnisch ermittelt oder aus Herstellerangaben und Erfahrungswerten abgeleitet worden.
Die vorliegende Prognose ist auf die Berechnungssicherheit für zwei voneinander
unabhängig wirkende Erhebungsvorgänge zu bewerten. Für diese Vorgänge werden im Folgenden Standardabweichungen σ angegeben, die auf Angaben der Literatur und/oder den eigenen Erfahrungen basieren. Ferner wird angenommen, dass
die Streuung einzelner Rechenwerte dieser Vorgänge „normalverteilt“ ist.
Weitere Parameter, die bei der Ermittlung der Qualität der Prognose Berücksichtigung finden, sind
1.
Die Ermittlung des Emissionspegels der Schallquellen durch Messung mit
Schallpegelmessern der Klasse 1 oder Rechnung: σM = 1,5 dB;
2.
Die Schallausbreitungsrechnung nach DIN ISO 9613-2: σR = 1,5 dB.
Damit ist die gesamte Prognose durch eine Standardabweichung von
σges = σM² + σR² =
2,1 dB
gekenn-
zeichnet.
Hieraus lässt sich die obere Grenze eines Vertrauensbereichs Lo für den Beurteilungspegel am Immissionsort berechnen. Bei einer im Geräuschimmissionsschutz
üblichen Wahrscheinlichkeit von 90% für die obere Grenze des Vertrauensbereichs
berechnet sich Lo zu: Lo = Lr + 1,28 x σges = Lr + 2,7 dB.
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25
Unter Berücksichtigung des Messabschlags von 3 dB(A) bei Überwachungsmessungen gem. Nr. 6.9 TA Lärm führt die um den Messabschlag verminderte obere
Grenze des Vertrauensbereichs
Lo’ = Lo – 3 dB(A) = Lr – 0,3 dB(A)
hinsichtlich der Einhaltung von Richtwerten und Toleranzgrößen nicht zu anderen
Aussagen als oben bereits ausgeführt.
12. Zusammenfassung und Beurteilung der Immissionssituation
In der vorliegenden Untersuchung wurden die akustischen Auswirkungen, die
durch die im städtebaulichen Konzept für den BP Nr. 182 dargestellte bauliche Planung (Stand Juli 2016) an der nächstgelegenen Wohnbebauung auftretenden
Schallimmissionen berechnet und nach den Kriterien der DIN 18005/TA-Lärm beurteilt.
Hierbei basieren die Berechnungsgrundlagen zur Prognose immer auf ungünstigste
Annahmen.
Die Berechnung kam zu dem Ergebnis, dass bei Umsetzung des städtebaulichen
Konzeptes (Juli 2016) unter Einhaltung der angesetzten Leistungs- und Produktionsdaten die nach den Kriterien der TA-Lärm für den dortigen Gebietscharakter
vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte an den untersuchten Immissionsorten sicher eingehalten werden.
Die Berechnungen wurden ohne die geplanten Sicht-/Lärmschutzwälle durchgeführt.
Da sich entsprechend dem Abschlussbericht der Ingenieurgruppe IVV Aachen/Berlin vom 27. Juli 2016 zukünftig an der heutigen Verkehrssituation grundsätzlich nichts ändert, ist eine Berechnung der Verkehrsgeräusche auf öffentlichen
Straßen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des städtebaulichen Konzeptes entstehen könnten, nicht durchzuführen.
Dieter Jung
btu
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Anhang
Anhang 1
Regelwerke, Unterlagen, Auskünfte
Anhang 2
Flächen gleicher Schallausbreitung
Anhang 3
Beschreibung der Rechnerausdrucke
Anhang 4
Schallpegelberechnungsprotokolle
Anhang 5
Werkstatthalleninnenpegel
btu
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27
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Anhang 1
Regelwerke, Unterlagen, Auskünfte
/1/ Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 1974;
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche
Vorgänge.
/2/ Technische Anleitung Lärm (TA-Lärm) vom 26.August 1998
/3/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV)
/4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 1990- RLS-90
/5/ 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) vom 29. August.2002
/6/ EG-Richtlinie 86/662/EWG, Dezember 1986
/7/ VDI-Richtlinie 2714
"Schallausbreitung im Freien", Januar 1988
/8/ VDI-Richtlinie 2720
"Schallschutz durch Abschirmung im Freien",
Blatt 1, Januar 1988
/9/ VDI-Richtlinie 2571
„Schallausbreitung von Industriebauten“,
August 1976
/10/ DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“,
Teil 1: „Berechnungsverfahren“, Mai 1987
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Beiblatt 1:
„Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte
für die städtebauliche Planung“, Mai 1987
/11/ DIN 45 641 "Mittelungspegel und Beurteilungspegel zeitlich schwankender
Schallvorgänge", Februar 1975
/12/ DIN 45 645 Teil 1 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels
für Geräuschimmissionen", April 77
/13/ DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“ Ausgabe September 1997
/14/ Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage; Bayerisches Landesamt für
Umwelt; August 2007
/15/ Baunutzungsverordnung (4. Verordnung zur Änderung) vom 23.01.1990
/16/ Verkehrsuntersuchung BP Nr. 182 der Ingenieurgruppe IVV, Aachen vom
27. Juli 2016
Unterlagen und Auskünfte
Übersichtsplan; Topografische Karte (schalltechnischer Lageplan);
Betriebsunterlagen;
Auskünfte und Angaben des Planers/Unternehmers über geplante
Betriebseinrichtungen, Einsatzzeiten der Geräte und Fahrzeugbewegungen;
Technische Datenblätter, vorhandene Fremdmessungen;
Vergleichsmessungen an baugleichen Anlagen;
Softwareprogramm SAOS-NP, Kramer Softwareentwicklung, Vers.
2015.02.
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Anhang 2
Flächen gleicher Schallausbreitung – Maximalbetrieb
▲
N
btu
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Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Anhang 3
Nachfolgend sind die bei der Emissions- und Immissionsberechnung in den Berechnungstabellen verwendeten Größen benannt:
Beschreibung der Rechnerausdrucke Emission
Emission
-
Gesamtpegel (Schalldruck oder Schallleistung in dB(A))
Bez. Abst.
-
Bezugsabstand in m bei der Schalldruckpegelmessung
num. Add.
-
Korrekturgröße zur Berücksichtigung unterschiedlicher Pegel
für
ein Spektrum in dB
Meßfl. (S)
-
Messfläche in m²
R’ Nr.
-
Datensatz-Nr. für ein Schalldämmspektrum aus der Datenbank
R+6
-
effektive Minderungswirkung in dB für den A-bewerteten
Gesamtpegel durch ein Bauteil
MM
-
Minderungsmaßnahme
Einw.T
-
Einwirkzeit der Geräuschquellen in h
v
-
Fahrzeuggeschwindigkeit in km/h
hQ
-
Höhe der Schallquelle über Geländeniveau in m
LW
-
Schallleistungspegel der Schallquelle in dB(A)
Beschreibung der Rechnerausdrucke Immission
Nr.
-
Nummerierung, Kennzeichnung der Schallquelle
Kommentar
-
Bezeichnung der Schallquelle
LW
-
Schallleistungspegel in dB(A)
DT
-
Zeitwertung (Einwirkzeit bezogen auf die Beurteilungszeit)
DO
-
Richtwirkungsmaß in dB
Cmet
-
Meteorologische Korrektur in dB
dP
-
Abstand zwischen Punktquelle und Immissionsort in m
Abar
-
Abschirmung in dB
Adiv
-
Geometrische Ausbreitung in dB
Aatm
-
Luftabsorption in dB
Agr
-
Bodeneffekt in dB
Refl.-Ant.
-
reflektierender Anteil in dB
LAT
-
Immissionspegel am Immissionsort in dB bzw. dB(A)
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Anhang 4
4. Berechnung
4.1
Nr.
Emission
Emis- Bez. num. Messfl.
R+Cd
Einw.T v
Lw
MM
sion Abst Add. (m2) R' Nr. Mw
h (- km/ hQ m (LmE)
dB
dB(A) m dB Anzahl
dB
s/100) h
dB(A)
Kommentar
Bebauungsplan Nr. 182
Gewerbegebiet Erp-Nord
1
Parkplatz Verw.gebäude
82,9
0,5
82,9
2
Einstellplätze LKW
87,8
1,0
87,8
3
Werkstatt
66,0
65,0
44,0
85,0
90,5
Nordost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
100,0
100,0
100,0
100,0
13,0
13,0
13,0
13,0
56,0
56,0
56,0
56,0
3,0
3,0
3,0
3,0
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
36,0
36,0
36,0
36,0
14,0
14,0
14,0
14,0
26,0
26,0
26,0
26,0
2,0 91,6
2,0 90,6
2,0 69,6
2,0 110,6
110,7
3 Rolltore offen
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
54,0
54,0
54,0
54,0
15,0
15,0
15,0
15,0
6,0
6,0
6,0
6,0
2,0 113,3
2,0 112,3
2,0 91,3
2,0 132,3
132,4
102,0
101,0
80,0
121,0
240,0
240,0
240,0
240,0
13,0
13,0
13,0
13,0
56,0
56,0
56,0
56,0
ZS
ZS
ZS
Nordwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
3,0
3,0
3,0
3,0
69,8
68,8
47,8
88,8
88,9
31
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Nr.
Emis- Bez. num. Messfl.
R+Cd
Einw.T v
Lw
MM
sion Abst Add. (m2) R' Nr. Mw
h (- km/ hQ m (LmE)
dB
dB(A) m dB Anzahl
dB
s/100) h
dB(A)
Kommentar
Südost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
240,0
240,0
240,0
240,0
13,0
13,0
13,0
13,0
56,0
56,0
56,0
56,0
3,0
3,0
3,0
3,0
69,8
68,8
47,8
88,8
88,9
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
15,0
15,0
15,0
15,0
13,0
13,0
13,0
13,0
56,0
56,0
56,0
56,0
3,0
3,0
3,0
3,0
57,8
56,8
35,8
76,8
76,9
Lichtband
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
75,0
75,0
75,0
75,0
16,0
16,0
16,0
16,0
36,0
36,0
36,0
36,0
3,5 84,8
3,5 83,8
3,5 62,8
3,5 103,8
103,8
3 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
54,0
54,0
54,0
54,0
14,0
14,0
14,0
14,0
26,0
26,0
26,0
26,0
2,0 93,3
2,0 92,3
2,0 71,3
2,0 112,3
112,4
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
36,0
36,0
36,0
36,0
14,0
14,0
14,0
14,0
26,0
26,0
26,0
26,0
2,0 91,6
2,0 90,6
2,0 69,6
2,0 110,6
110,7
Dach
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
102,0
101,0
80,0
121,0
1200,0
1200,0
1200,0
1200,0
17,0
17,0
17,0
17,0
44,0
44,0
44,0
44,0
1,0 88,8
1,0 87,8
1,0 66,8
1,0 107,8
107,9
Gerätedepot
Gabelstapler
Be.-u.Entladen LKW
Aufnehmen/Absetzen
102,0
107,0
111,0
ZS
Südwest
ZS
ZS
ZS
ZS
ZS
4
LKW-Fahrbetrieb
106,0
LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt 106,0
1,0 102,0
2,0 107,0
1,0 111,0
ZS
1,0 119,0
1,0 116,0
121,4
GS
132,9
btu
13,0
10,0
-0,72 10,0
-0,21 10,0
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
32
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
4.2
Immission
IO1 – Flußstraße 32
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Bebauungsplan Nr. 182
Gewerbegebiet Erp-Nord
1
Parkplatz Verw.gebäude
82,9
3,0
1,8
493,9
64,9
2,2 4,6
12,5
2
Einstellplätze LKW
87,8
3,0
1,7
353,7
3,3 62,0
1,6 4,5
17,8
3
Werkstatt
Nordost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
66,0
65,0
44,0
85,0
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,6
1,7
1,7
1,7
427,6
430,7
432,1
433,5
16,2
17,0
17,1
17,3
63,6
63,7
63,7
63,7
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
-29,8
-30,2
-46,8
-19,1
18,9
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,7
1,7
1,7
1,7
424,1
427,2
426,5
431,0
14,4
16,8
16,4
17,9
63,5
63,6
63,6
63,7
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
-2,4
-4,4
-20,6
5,9
6,8
3 Rolltore offen
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
113,3
112,3
91,3
132,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,7
1,7
1,7
1,7
425,8
428,3
423,8
433,2
16,0
17,2
13,8
18,2
63,6
63,6
63,5
63,7
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
17,6
16,9
3,9
27,3
28,1
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,6
1,6
1,6
1,6
408,7
408,4
403,9
399,9
63,2
63,2
63,1
63,0
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
-9,4
-8,9
-25,2
2,9
3,4
ZS
ZS
ZS
Nordwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
33
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Südost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,7
1,6
1,6
1,7
434,4
428,3
426,7
434,3
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
57,8
56,8
35,8
76,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,6
1,6
1,6
1,6
Lichtband
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
84,8
83,8
62,8
103,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
3 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
93,3
92,3
71,3
112,3
15,1
13,6
9,0
22,0
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
Dach
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
88,8
87,8
66,8
107,8
17,7
17,3
17,1
17,7
63,8
63,6
63,6
63,8
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
-27,7
-26,7
-42,9
-15,7
-15,1
395,5
396,2
398,1
399,3
62,9
63,0
63,0
63,0
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
-21,1
-20,6
-37,1
-9,2
-8,6
1,6
1,6
1,6
1,6
399,3
401,7
402,4
403,2
63,0
63,1
63,1
63,1
0,8
0,8
0,8
0,8
4,4
4,4
4,4
4,4
5,9
6,3
-10,2
17,8
18,4
6,0
6,0
6,0
6,0
1,7
1,7
1,7
1,7
402,4
403,9
404,6
405,9
63,1
63,1
63,1
63,2
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
14,2
14,6
-1,8
26,1
26,7
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,7
1,7
1,7
1,7
406,3
407,9
407,1
410,2
63,2
63,2
63,2
63,3
0,8
0,8
0,8
0,8
4,5
4,5
4,5
4,5
12,4
12,8
-3,6
24,3
24,9
15,1
13,6
9,0
22,0
3,0
3,0
3,0
3,0
1,4
1,4
1,4
1,4
408,4
408,7
417,0
417,5
63,2
63,2
63,4
63,4
0,8
0,8
0,8
0,8
4,3
4,3
4,3
4,3
7,0
7,5
-9,2
18,8
19,4
Gerätedepot
Gabelstapler
Be.-u.Entladen LKW
Aufnehmen/Absetzen
102,0 12,0
107,0 12,0
111,0 24,3
3,0
3,0
3,0
1,7
1,7
1,7
382,3
382,0
382,2
62,6
62,6
62,6
0,7 4,5
0,7 4,5
0,7 4,5
23,3
28,5
20,1
LKW-Fahrbetrieb
LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt
119,0 29,0
116,0 34,4
3,0
3,0
1,7
1,8
403,9
463,1
63,1
1,2 64,3
0,8 4,6
0,9 4,6
ZS
22,8
11,8
30,9
GS
34,6
ZS
Südwest
ZS
ZS
ZS
ZS
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
34
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
IO2 – Bühler Graben 18
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Bebauungsplan Nr. 182
Gewerbegebiet Erp-Nord
1
Parkplatz Verw.gebäude
82,9
3,0
1,7
335,5
61,5
1,6 4,5
16,3
2
Einstellplätze LKW
87,8
3,0
1,5
206,6
9,0 57,3
0,6 4,3
18,1
3
Werkstatt
Nordost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
66,0
65,0
44,0
85,0
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,5
1,5
1,5
1,5
297,5
298,7
299,3
299,9
17,8
18,2
18,3
18,4
60,5
60,5
60,5
60,5
0,6
0,6
0,6
0,6
4,3
4,3
4,3
4,3
-27,7
-27,7
-44,2
-16,4
20,3
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,6
1,6
1,6
1,6
296,2
297,3
297,1
298,9
16,9
18,5
18,3
19,2
60,4
60,5
60,5
60,5
0,6
0,6
0,6
0,6
4,4
4,4
4,4
4,4
-1,3
-2,5
-18,8
8,3
9,1
3 Rolltore offen
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
113,3
112,3
91,3
132,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,6
1,6
1,6
1,6
296,8
297,8
296,0
299,8
18,0
18,8
16,5
19,4
60,4
60,5
60,4
60,5
0,6
0,6
0,6
0,6
4,4
4,4
4,4
4,4
19,3
18,9
4,9
29,8
30,5
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,5
1,5
1,4
1,4
278,8
278,4
272,5
267,3
59,9
59,9
59,7
59,5
0,5
0,5
0,5
0,5
4,3
4,3
4,3
4,3
-5,9
-5,4
-21,7
6,5
7,0
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,5
1,5
1,5
1,5
293,7
285,6
283,4
293,6
60,4
60,1
60,0
60,4
0,6
0,6
0,5
0,6
4,3
4,3
4,3
4,3
-24,0
-23,2
-39,4
-12,0
-11,4
ZS
ZS
ZS
Nordwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
Südost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
18,0
17,9
17,8
18,0
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
35
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Südwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
57,8
56,8
35,8
76,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,4
1,4
1,4
1,4
257,3
257,6
258,5
259,0
59,2
59,2
59,2
59,3
0,5
0,5
0,5
0,5
4,3
4,3
4,3
4,3
-17,2
-16,8
-33,2
-5,3
-4,7
Lichtband
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
84,8
83,8
62,8
103,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,4
1,4
1,4
1,4
259,0
260,1
260,4
260,8
59,3
59,3
59,3
59,3
0,5
0,5
0,5
0,5
4,2
4,2
4,2
4,2
9,8
10,2
-6,2
21,7
22,3
3 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
93,3
92,3
71,3
112,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,5
1,5
1,5
1,5
260,4
261,1
261,5
262,1
59,3
59,3
59,3
59,4
0,5
0,5
0,5
0,5
4,3
4,3
4,3
4,3
18,0
18,4
2,0
29,9
30,5
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,5
1,5
1,5
1,5
262,3
263,0
262,6
264,2
59,4
59,4
59,4
59,4
0,5
0,5
0,5
0,5
4,4
4,4
4,4
4,4
16,2
16,6
0,2
28,1
28,7
Dach
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
88,8
87,8
66,8
107,8
15,1
13,6
9,0
22,0
3,0
3,0
3,0
3,0
1,2
1,2
1,2
1,2
270,7
271,7
281,4
282,8
59,7
59,7
60,0
60,0
0,5
0,5
0,5
0,5
4,0
4,0
4,1
4,1
11,0
11,4
-5,5
22,5
23,1
Gerätedepot
Gabelstapler
Be.-u.Entladen LKW
Aufnehmen/Absetzen
102,0 12,0
107,0 12,0
111,0 24,3
3,0
3,0
3,0
1,5
1,5
1,5
245,0
243,4
245,1
1,3 58,8
58,7
1,3 58,8
0,5 4,4 18,1
0,5 4,3 23,6
0,5 4,4 15,0
27,1
32,8
23,9
LKW-Fahrbetrieb
LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt
119,0 29,0
116,0 34,4
3,0
3,0
1,6
1,7
270,5
336,7
59,6
6,6 61,5
0,5 4,4
0,6 4,5
ZS
25,8
9,7
34,8
GS
38,1
ZS
ZS
ZS
ZS
ZS
4
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
36
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
IO3 – Luxemburger Straße 1a
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Bebauungsplan Nr. 182
Gewerbegebiet Erp-Nord
1
Parkplatz Verw.gebäude
82,9
3,0
1,5
192,6
56,7
1,1 4,3
22,3
2
Einstellplätze LKW
87,8
3,0
1,1
124,3
2,6 52,9
0,7 3,9
29,5
3
Werkstatt
Nordost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
66,0
65,0
44,0
85,0
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,3
1,3
1,3
1,3
210,9
208,9
208,0
207,1
18,6
18,4
18,3
18,1
57,5
57,4
57,4
57,3
0,4
0,4
0,4
0,4
4,1
4,1
4,1
4,1
-25,0
-24,2
-40,4
-12,3
30,3
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,4
1,4
1,4
1,4
213,4
211,2
211,6
208,7
18,8
19,6
19,4
19,3
57,6
57,5
57,5
57,4
0,4
0,4
0,4
0,4
4,2
4,2
4,2
4,2
0,1
-0,1
-16,5
11,8
12,3
3 Rolltore offen
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
113,3
112,3
91,3
132,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,4
1,4
1,4
1,4
212,1
210,5
213,6
207,3
19,3
19,6
18,7
19,0
57,5
57,5
57,6
57,3
0,4
0,4
0,4
0,4
4,2
4,2
4,2
4,2
21,4
21,7
6,0
33,9
34,4
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,3
1,2
1,2
1,2
200,2
199,9
194,5
189,7
16,4
16,4
15,7
14,8
57,0
57,0
56,8
56,6
0,4
0,4
0,4
0,4
4,1
4,1
4,1
4,1
-18,4
-17,9
-33,4
-4,2
-3,9
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,2
1,2
1,2
1,2
191,9
183,5
181,2
191,7
56,7
56,3
56,2
56,7
0,4
0,4
0,4
0,4
4,1
4,0
4,0
4,1
-1,6
-0,6
-16,9
10,5
11,1
ZS
ZS
ZS
Nordwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
Südost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
37
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
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dB
dB(A)
Kommentar
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DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Südwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
57,8
56,8
35,8
76,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,1
1,1
1,1
1,1
175,5
175,0
173,6
172,7
55,9
55,9
55,8
55,7
0,3
0,3
0,3
0,3
4,0
4,0
4,0
4,0
-12,7
-12,2
-28,5
-0,5
0,0
Lichtband
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
84,8
83,8
62,8
103,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,1
1,1
1,1
1,1
172,7
171,1
170,6
170,1
55,7
55,7
55,6
55,6
0,3
0,3
0,3
0,3
3,9
3,9
3,9
3,9
14,6
15,2
-1,2
26,8
27,3
3 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
93,3
92,3
71,3
112,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,2
1,2
1,2
1,2
170,6
169,6
169,1
168,3
55,6
55,6
55,6
55,5
0,3
0,3
0,3
0,3
4,1
4,1
4,1
4,1
23,0
23,5
7,1
35,1
35,6
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,2
1,2
1,2
1,2
168,0
167,1
167,6
165,6
55,5
55,5
55,5
55,4
0,3
0,3
0,3
0,3
4,1
4,1
4,1
4,1
21,4
21,9
5,4
33,6
34,1
Dach
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
88,8
87,8
66,8
107,8
15,1
13,6
9,0
22,0
3,0
3,0
3,0
3,0
0,7
0,8
0,8
0,8
183,4
184,9
192,6
194,9
56,3
56,3
56,7
56,8
0,4
0,4
0,4
0,4
3,6
3,6
3,7
3,7
15,7
16,1
-1,4
26,4
27,1
Gerätedepot
Gabelstapler
Be.-u.Entladen LKW
Aufnehmen/Absetzen
102,0 12,0
107,0 12,0
111,0 24,3
3,0
3,0
3,0
1,3
1,2
1,3
161,9
162,6
163,3
55,2
55,2
55,3
0,3 4,1 22,9
0,3 4,0 28,1
0,3 4,2 19,7
32,4
37,7
29,2
LKW-Fahrbetrieb
LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt
119,0 29,0
116,0 34,4
3,0
3,0
1,4
1,5
191,2
242,9
1,8 56,6
3,1 58,7
0,4 4,2
0,5 4,4
ZS
28,5
16,4
39,6
GS
43,1
ZS
ZS
ZS
ZS
ZS
4
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
38
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
IO4 – Kordenhof
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
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dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Bebauungsplan Nr. 182
Gewerbegebiet Erp-Nord
1
Parkplatz Verw.gebäude
82,9
3,0
1,9
1284,4
73,2
4,5 4,7
1,6
2
Einstellplätze LKW
87,8
3,0
1,9
1224,6
72,8
4,4 4,7
7,1
3
Werkstatt
Nordost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
66,0
65,0
44,0
85,0
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1195,0
1199,7
1201,7
1203,9
72,5
72,6
72,6
72,6
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
-24,5
-24,0
-40,5
-12,5
8,2
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1189,7
1194,4
1193,4
1200,1
72,5
72,5
72,5
72,6
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
1,1
1,5
-14,9
13,0
13,6
3 Rolltore offen
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
113,3
112,3
91,3
132,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1192,3
1196,0
1189,1
1203,4
72,5
72,6
72,5
72,6
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
22,9
23,3
6,9
34,8
35,4
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1190,8
1190,9
1192,9
1194,7
72,5
72,5
72,5
72,5
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
-20,6
-20,2
-36,6
-8,6
-8,1
69,8
68,8
47,8
88,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1220,0
1222,9
1223,7
1220,0
72,7
72,7
72,8
72,7
2,4
2,4
2,3
2,4
4,7
4,7
4,7
4,7
-37,3
-37,2
-53,6
-25,3
-24,8
ZS
ZS
ZS
Nordwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
ZS
Südost
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
16,4
16,8
16,8
16,4
ZS
btu
btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
39
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
Nr.
Lw
DT MM Do Cmet +RT
(LmE)
dp m
dB dB dB dB
dB
dB(A)
Kommentar
Refl.
DI Abar Adiv Aatm Agr
LAT
Ant.
dB dB dB
dB dB
dB(A)
dB
Südwest
Kalksandstein
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
57,8
56,8
35,8
76,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1205,1
1206,1
1208,7
1210,3
9,0
9,5
10,5
11,0
72,6
72,6
72,6
72,7
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
-41,8
-41,8
-59,3
-31,9
-31,1
Lichtband
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
84,8
83,8
62,8
103,8
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1210,3
1213,5
1214,5
1215,6
10,7
11,4
11,6
11,7
72,7
72,7
72,7
72,7
2,3
2,3
2,3
2,3
4,7
4,7
4,7
4,7
-16,5
-16,8
-33,4
-5,6
-5,0
3 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
93,3
92,3
71,3
112,3
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1214,5
1216,6
1217,5
1219,2
12,5
12,8
13,0
13,2
72,7
72,7
72,7
72,7
2,3
2,3
2,3
2,4
4,7
4,7
4,7
4,7
-9,8
-9,7
-26,3
1,4
2,0
2 Rolltore
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
91,6
90,6
69,6
110,6
15,1
13,6
9,0
22,0
6,0
6,0
6,0
6,0
1,9
1,9
1,9
1,9
1219,8
1221,8
1220,8
1225,0
13,3
13,6
13,4
13,9
72,7
72,7
72,7
72,8
2,4
2,4
2,4
2,4
4,7
4,7
4,7
4,7
-12,5
-12,3
-28,6
-1,1
-0,5
Dach
Gabelstapler
2 Winkelschleifer
Kompressor
Vorschlaghammer
88,8
87,8
66,8
107,8
15,1
13,6
9,0
22,0
3,0
3,0
3,0
3,0
1,8
1,8
1,8
1,8
1206,8
1205,7
1204,5
1202,7
72,6
72,6
72,6
72,6
2,3
2,3
2,3
2,3
4,6
4,6
4,6
4,6
-4,7
-4,2
-20,6
7,4
7,9
Gerätedepot
Gabelstapler
Be.-u.Entladen LKW
Aufnehmen/Absetzen
102,0 12,0
107,0 12,0
111,0 24,3
3,0
3,0
3,0
1,9
1,9
1,9
1204,8
1204,7
1204,3
72,6
72,6
72,6
2,3 4,7 5,4
2,3 4,7 10,4
2,3 4,7 1,9
12,4
17,4
9,1
LKW-Fahrbetrieb
LKW-Fahrbetrieb/Werkstatt
119,0 29,0
116,0 34,4
3,0
3,0
1,9
1,9
1184,7
1197,7
72,5
72,6
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ZS
12,0
3,1
19,9
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35,5
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btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln
1,4
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr.182 „Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord“
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Anhang 4
5. Werkstatthalleninnenpegel
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btu · Auf dem Sandberg 99A · 51 105 Köln