Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,2 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin
Wir analysieren, prognostizieren, planen und realisieren.
Bauvorhaben BP Nr.182
Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord
Verkehrsuntersuchung
Abschlussbericht
Stand: 10. Juli 2017
Aufgabenstellung
1
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sollen die verkehrlichen Auswirkungen auf das
umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten durch das geplante Bauvorhaben BP Nr. 182
Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord „Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der
Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG“ untersucht werden. Unabhängig des BP-Verfahrens sollen
Vorschläge zur Verkehrsführung auf der Luxemburger Straße bis in den Ortsbereich von
Erftstadt- Erp gemacht werden:
Mit der Aufgabenstellung war folgender Untersuchungsablauf verbunden:
•
Bereisung und Ortserkundung des Untersuchungsgebietes mit integrierter Kurzzeitzählung der Knoten B 265 /
Luxemburger Straße und Luxemburger Straße / Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn in der Hauptverkehrszeit.
•
Hochrechnung der Zählergebnisse auf den Tageswert (Kfz DTV), Abgleich mit dem vorhandenen Verkehrsmodell für
den Rhein-Erft-Kreis und Bewertung der Verkehrsmengen.
•
Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens für das neue Vorhaben anhand der bislang bekannten Planungen.
•
Nachweis der Leistungsfähigkeit für die Knoten B 265 / Luxemburger Straße und Luxemburger Straße / Zufahrt
Betriebsgelände Rhiem&Sohn im Status-Quo.
•
Nachweis der Leistungsfähigkeit für die Knoten für die Knoten B 265 / Luxemburger Straße, Luxemburger Straße /
Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn und Zufahrt Rhiem&Sohn / neues Verwaltungsgelände.
•
Entwürfe für die Führung des rad- und fußläufigen Verkehrs zwischen Zufahrt Rhiem&Sohn und Ortseingang Erp.
•
Allgemeines verkehrliches Fazit und Handlungsempfehlungen.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Untersuchungsgebiet
2
Rhiem&Sohn
BP Nr. 182
Erftstadt-Erp
Blick auf das neue Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn, 3.5.2016 © LUM, IVV
Quelle: OpenStreetMap, 2016
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Vorhaben BP 182
3
Einwurf zur neuen nördlichen Zufahrt:
Beabsichtigte Maßnahmen:
•
•
•
•
Erweiterung des Werksgeländes auf die gegenüberliegende Fläche zwischen Luxemburger Straße,
B 265 und dem Bachlauf der Erpa.
Verlagerung der Verwaltungseinheit auf das neue
Gelände, Anbindung an die Luxemburger Straße im
Bereich der Erpa.
Schaffung von ausreichend bemessenen Stellplätzen
(etwa 40) für Verwaltungsangestellte sowie gewerblich
Angestellte auf dem neuen Gelände.
•
neue Zufahrt betrieblich mittelfristig notwendig
•
für private Zufahrten an Bundestraßen gilt eine
Sondernutzungsrichtlinie
•
langwieriger und komplexer Genehmigungsprozess
•
umfangreicher Auflagenkatalog
(derzeit in Bearbeitung)
•
Ausnahmegenehmigung nur bei vollständiger
Erfüllung der Auflagen
Betriebsgelände Rhiem&Sohn
Erweiterung des Betriebsgeländes um Werkstätten,
eine Lkw-Garage und Logistikflächen und
Aufstellflächen für wartende LKW (Reduzierung
Rückstau auf Luxemburger Straße).
•
Fußläufige Verbindung zwischen Verwaltungsgelände
und Betriebsgelände (inkl. Querungshilfe im Bereich
der neuen Zufahrt).
•
Langfristig Einrichtung einer neuen Zufahrt im
nördlichen Betriebsbereich, direkt von der B 265.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Neues
Verwaltungsgelände
Rhiem&Sohn
Ergebnis der Kurzzeitzählung
4
Die am 03.05.2016 durchgeführte Kurzzeitzählung im Knoten B 265 / Luxemburger Straße und der Zufahrt
zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn dient zur Kalibrierung des vorliegenden Verkehrsmodells für den
Rhein-Erft-Kreis.
Das Ergebnis der Kurzzeitzählung wird auf Tageswerte (Kfz DTV) hochgerechnet und mit den
Modellwerten für 2016 verglichen. Es ergeben sich keine signifikanten Abweichungen der
Verkehrsmengen.
Die amtlichen Verkehrszählungen aus den Jahren 1995, 2000, 2005 und 2010 bestätigen das Ergebnis
der ermittelten und modellierten Werte (siehe Folie 5).
Bewertung des Verkehrsaufkommens im Jahr 2016:
•
Die Bundesstraße B 265 ist im Untersuchungsraum mit <10.000 Kfz/Tag belastet (9.524 Kfz/Tag nördlich und 6.976
Kfz/Tag südlich der Luxemburger Straße). Dies stellt eine geringe und unkritische Belastung dar.
•
Auch die Gemeindestraße Luxemburger Straße weist eine geringe Verkehrsbelastung von <4.000 Kfz/Tag (3.667) auf.
Im Bereich des Untersuchungsgebietes ist die Verkehrssituation von Durchgangsverkehren geprägt.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Vergleich der Verkehrsmengen 1995-2000-2005-2010-2016
5
(Modell)
Quelle: Google, 2017
Lechenich
B 265 zwischen K 44 und L 263
Rhiem&Sohn
Jahr
Kfz TDV
SV DTV
SV-Anteil
1995
2000
2005
2010
2016
20.061
21.157
14.848
16.641
16.400
1.204
1.269
757
882
750
6,0%
6,0%
5,1%
5,3%
4,6%
(Modell)
Erp
B 265 zwischen L 33 und L 33 (Erp)
B 265 zwischen L 33 Erp und Weil
Jahr
Kfz DTV
SV DTV
SV-Anteil
1995
2000
2005
2010
2016
----4.148
4.670
4.824
4.500
---344
322
338
400
---8,3%
6,9%
7,0%
8,9%
(Modell)
Jahr
Kfz DTV
SV DTV
SV-Anteil
1995
2000
2005
2010
2016
4.598
4.698
6.088
6.010
6.400
340
403
426
535
370
7,4%
8,6%
7,0%
8,9%
5,8%
(Modell)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Berechnung der Verkehrsmengen durch das Vorhaben
Durch das Vorhaben wird das Gesamtverkehrsaufkommen im öffentlichen Straßennetz unverändert
bleiben, da lediglich eine Verlagerung der Quell- und Zielverkehre (morgens und spätnachmittags) der
Angestellten vom alten auf das neue Gelände erfolgt.
Unter Berücksichtigung einer zukünftig möglichen Erhöhung der Angestelltenzahl erfolgt die
Verkehrsmengenberechnung jedoch über eine Worst-Case-Betrachtung. Hierfür wird angenommen,
dass 40 zusätzliche Kfz werktäglich das neue Verwaltungsgelände frequentieren:
•
•
In der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr verlassen unverändert 40 Kfz (Quellverkehr durch Angestellte) den
Betriebshof, die Routenwahl ergibt sich aus der Kurzzeitzählung:
•
20 % (8) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in südliche Richtung ab
•
80 % (32) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in nördliche Richtung ab, davon biegen 20 % (6) der Kfz auf die B 265 in
südliche Richtung ab, 80 % (26) der Kfz in nördliche Richtung (Richtung Lechenich).
In der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr verlassen zusätzlich 40 Kfz (Quellverkehr durch Angestellte) das neue
Verwaltungsgelände (analog zum Betriebshof):
•
20 % (8) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in südliche Richtung ab
•
80 % (32) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in nördliche Richtung ab, davon biegen 20 % (6) der Kfz auf die B 265 in
südliche Richtung ab, 80 % (26) der Kfz in nördliche Richtung (Richtung Erftstadt-Lechenich).
•
In der Zufahrt Luxemburger Straße zur B 265 erhöht sich das Fahrzeugaufkommen folglich um 32 Kfz in der Spitzenstunde von
16:00 – 17:00 Uhr.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
6
Nachweis Leistungsfähigkeit – Methodik
Der Nachweis der Leistungsfähigkeit nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) erfolgt über eine Betrachtung des Verkehrsaufkommens in der Spitzenstunde von
16:00 – 17:00 Uhr.
Bemessen und bewertet wird die mittlere Wartezeit in den einzelnen Zufahrten des Knotens in Form von
Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) von
•
A („sehr gut“ bis 10 Sekunden),
•
B („gut“ bis 20 Sekunden),
•
C („befriedigend“ bis 30 Sekunden) bis
•
D („ausreichend“ bis 45 Sekunden).
Wartezeiten über 45 Sekunden (QSV E und F) führen zu einer deutlichen Überlastung der Zufahrten. In
diesem Fall kommt es zu Rückstausituationen, die nicht mehr adäquat abgebaut werden können. Der
Knoten ist dann nicht mehr leistungsfähig.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
7
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße
Knoten B 265 / Luxemburger Straße:
•
Zufahrt A: B 265 aus Richtung Erftstadt-Lechenich
•
Zufahrt B: B 265 aus Richtung Erftstadt-Erp
•
Zufahrt C: Luxemburger Straße aus Richtung
Erftstadt-Erp
Rhiem&Sohn
Betriebsgelände
Quelle: Google, 2016
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
8
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße
9
im Status Quo
FORMBLATT 1a
B
2
A
3
7
4
6
Spitzenstunde
Lage
innerorts
16-17h
außerorts / innerhalb Ballungsräume
außerorts / außerhalb Ballungsräume
C
Verkehrsdaten
B 265
B 265
8
x
Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ?
Verkehrsregelung
Zufahrt A
Luxemburger Str.
Zufahrt C
Zielvorgabe
ja
Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)?
ja
STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)?
206
Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ?
nein
45
Mittlere Wartezeit in s ?
FORMBLATT 1a
Geometrische Randbedingungen
Zufahrt
Verkehrsstrom
Fahrstrei.
Anzahl
Fahrstrei.
Aufstelllänge
Verkehrsstärken
Dreiecksinsel
Hinweise
q Pkw
C
B
q Rad
q Fz
qPE
(Summe
Fahrzeuge)
Zählwerte
(0/1/2)
n[Pkw-E]
ja/nein
Pkw/h
Lkw/h
Krad/h
Rad/h
Fz/h
Pkw-E/h
1
2
3
4
5
7
8
9
10
332
10
0
2
344
152
12
0
8
172
90
10
2
2
104
112
12
10
0
2
24
32
8
0
0
0
8
8
190
10
10
0
210
220
2
1
3
1
4
1
6
1
7
1
8
1
ja
5
nein
10
FORMBLATT 1c
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
Kapazität der Mischströme
Verkehrsstro Sätti- gungs
m
grad
q Krad
(mit Lastzug)
(mit Auf-w eit.
min.1)
A
q Lkw
mögl. Aufstellplätze
Verkehrsstärken
Kapazität
Cmi
Kapazitätsreserve
mittlere Wartezeit
Ri und Rmi
wi und wmi
Vergleich mit
angestrebten
Wartezeit w
(Differenz)
w
27
28
29
236
15
-30
B
548
9
-36
A
gut
sehr gut
762
9
-36
A
sehr gut
4+6
306
12
-33
B
gut
7+8
1572
9
-36
A
sehr gut
(mit Auf-w eit.
min.1)
gi
n
Summe qpE
23
24
25
26
5
144
450
228
1800
4
0,32
6
0,06
7
0,01
8
0,12
10
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Qualitätsstufe
QSV
Qualitätsstufe
30
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße
10
im Prognosefall
FORMBLATT 1a
B
2
A
3
7
4
6
Spitzenstunde
Lage
innerorts
16-17h
außerorts / innerhalb Ballungsräume
außerorts / außerhalb Ballungsräume
C
Verkehrsdaten
B 265
B 265
8
x
Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ?
Verkehrsregelung
Zufahrt A
Luxemburger Str.
Zufahrt C
Zielvorgabe
ja
Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)?
ja
STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)?
206
Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ?
nein
45
Mittlere Wartezeit in s ?
FORMBLATT 1a
Geometrische Randbedingungen
Zufahrt
Verkehrsstrom
Fahrstrei.
Anzahl
Fahrstrei.
Aufstelllänge
Verkehrsstärken
Dreiecksinsel
Hinweise
q Pkw
C
B
q Rad
q Fz
qPE
(Summe
Fahrzeuge)
Zählwerte
(0/1/2)
n[Pkw-E]
ja/nein
Pkw/h
Lkw/h
Krad/h
Rad/h
Fz/h
Pkw-E/h
1
2
3
4
5
7
8
9
10
332
10
0
2
344
152
12
0
8
172
142
10
2
2
156
164
24
10
0
2
36
44
8
0
0
0
8
8
190
10
10
0
210
220
2
1
3
1
4
1
6
1
7
1
8
1
ja
5
nein
10
FORMBLATT 1c
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
Kapazität der Mischströme
Verkehrsstro Sätti- gungs
m
grad
q Krad
(mit Lastzug)
(mit Auf-w eit.
min.1)
A
q Lkw
mögl. Aufstellplätze
Verkehrsstärken
Kapazität
Cmi
Kapazitätsreserve
mittlere Wartezeit
Ri und Rmi
wi und wmi
Vergleich mit
angestrebten
Wartezeit w
(Differenz)
w
27
28
29
184
19
-26
B
536
9
-36
A
gut
sehr gut
762
9
-36
A
sehr gut
4+6
235
15
-30
B
gut
7+8
1572
9
-36
A
sehr gut
(mit Auf-w eit.
min.1)
gi
n
Summe qpE
23
24
25
26
5
208
443
228
1800
4
0,47
6
0,08
7
0,01
8
0,12
10
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Qualitätsstufe
QSV
Qualitätsstufe
30
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn
Knoten Luxemburger Straße / Zufahrt Rhiem&Sohn:
•
Zufahrt A: Luxemburger Straße aus Richtung
Erftstadt-Lechenich
•
Zufahrt B: Luxemburger Straße aus Richtung
Erftstadt-Erp
•
Zufahrt C: Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn
Rhiem&Sohn
Betriebsgelände
A
Quelle: Google, 2016
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
11
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn
12
im Status Quo
8
B
2
A
3
C
4
6
7
Luxemburger
Str.
Luxemburger
Str.
FORMBLATT 1a
Verkehrsdaten
Spitzenstunde
Lage
innerorts
16-17h
x
außerorts / innerhalb Ballungsräume
außerorts / außerhalb Ballungsräume
Verkehrsregelung
Zufahrt A
RHIEM Betriebshof/Deponie
Zufahrt C
Zielvorgabe
Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ?
nein
Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)?
nein
STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)?
206
Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ?
nein
45
Mittlere Wartezeit in s ?
FORMBLATT 1a
Geometrische Randbedingungen
Zufahrt
Verkehrsstrom
Fahrstrei.
Anzahl
Fahrstrei.
Aufstelllänge
Verkehrsstärken
Dreiecksinsel
Hinweise
q Pkw
C
B
q Rad
q Fz
qPE
(Summe
Fahrzeuge)
Zählwerte
(0/1/2)
n[Pkw-E]
ja/nein
Pkw/h
Lkw/h
Krad/h
Rad/h
Fz/h
Pkw-E/h
1
2
3
4
5
7
8
9
10
174
6
2
8
190
10
4
0
0
14
20
4
0
0
24
28
6
0
2
2
10
8
2
0
0
0
2
2
108
4
0
4
116
116
2
1
3
0
4
1
6
0
7
1
8
0
nein
1
nein
1
FORMBLATT 1c
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
Kapazität der Mischströme
Verkehrsstro Sätti- gungs
m
grad
q Krad
(mit Lastzug)
(mit Auf-w eit.
min.1)
A
q Lkw
mögl. Aufstellplätze
Verkehrsstärken
Kapazität
Cmi
Kapazitätsreserve
mittlere Wartezeit
Ri und Rmi
wi und wmi
Vergleich mit
angestrebten
Wartezeit w
(Differenz)
w
27
28
29
564
9
-36
A
742
9
-36
A
sehr gut
sehr gut
1088
9
-36
A
sehr gut
4+6
670
9
-36
A
sehr gut
7+8
1682
9
-36
A
sehr gut
(mit Auf-w eit.
min.1)
gi
n
Summe qpE
23
24
25
26
1
36
706
118
1800
4
0,05
6
0,01
7
0
8
0,06
1
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Qualitätsstufe
QSV
Qualitätsstufe
30
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn
13
im Prognosefall
8
B
2
A
3
C
4
6
7
Luxemburger
Str.
Luxemburger
Str.
FORMBLATT 1a
Verkehrsdaten
Spitzenstunde
Lage
innerorts
16-17h
x
außerorts / innerhalb Ballungsräume
außerorts / außerhalb Ballungsräume
Verkehrsregelung
Zufahrt A
RHIEM Betriebshof/Deponie
Zufahrt C
Zielvorgabe
Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ?
nein
Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)?
nein
STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)?
206
Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ?
nein
45
Mittlere Wartezeit in s ?
FORMBLATT 1a
Geometrische Randbedingungen
Zufahrt
Verkehrsstrom
Fahrstrei.
Anzahl
Fahrstrei.
Aufstelllänge
Verkehrsstärken
Dreiecksinsel
Hinweise
q Pkw
C
B
q Rad
q Fz
qPE
(Summe
Fahrzeuge)
Zählwerte
(0/1/2)
n[Pkw-E]
ja/nein
Pkw/h
Lkw/h
Krad/h
Rad/h
Fz/h
Pkw-E/h
1
2
3
4
5
7
8
9
10
174
6
2
8
190
10
4
0
0
14
52
4
0
0
56
60
14
0
2
2
18
16
2
0
0
0
2
2
140
4
0
4
148
148
2
1
3
0
4
1
6
0
7
1
8
0
nein
1
nein
1
FORMBLATT 1c
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
Kapazität der Mischströme
Verkehrsstro Sätti- gungs
m
grad
q Krad
(mit Lastzug)
(mit Auf-w eit.
min.1)
A
q Lkw
mögl. Aufstellplätze
Verkehrsstärken
Kapazität
Cmi
Kapazitätsreserve
mittlere Wartezeit
Ri und Rmi
wi und wmi
Vergleich mit
angestrebten
Wartezeit w
(Differenz)
w
27
28
29
492
9
-36
A
734
9
-36
A
sehr gut
sehr gut
1088
9
-36
A
sehr gut
4+6
604
9
-36
A
sehr gut
7+8
1650
9
-36
A
sehr gut
(mit Auf-w eit.
min.1)
gi
n
Summe qpE
23
24
25
26
1
76
680
150
1800
4
0,11
6
0,02
7
0
8
0,08
1
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Qualitätsstufe
QSV
Qualitätsstufe
30
Nachweis Leistungsfähigkeit Luxemburger Str. / neue Zufahrt Rhiem&Sohn
Knoten Luxemburger Straße / Zufahrt neues
Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn:
•
Zufahrt A: Luxemburger Straße aus Richtung
Erftstadt-Erp
•
Zufahrt B: Luxemburger Straße aus Richtung
Erftstadt-Lechenich
•
Zufahrt C: Zufahrt neues Verwaltungsgelände
Rhiem&Sohn
Quelle: Google, 2016
Rhiem&Sohn
Betriebsgelände
Rhiem&Sohn
Verwaltung
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
14
Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / neue Zufahrt Rhiem & S.
15
im Prognosefall
8
B
2
A
3
C
4
6
7
Luxemburger
Str.
Luxemburger
Str.
FORMBLATT 1a
Verkehrsdaten
Spitzenstunde
Lage
innerorts
16-17h
x
außerorts / innerhalb Ballungsräume
außerorts / außerhalb Ballungsräume
Verkehrsregelung
Zufahrt A
RHIEM Verwaltung
Zufahrt C
Zielvorgabe
Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ?
nein
Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)?
nein
STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)?
206
Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ?
nein
45
Mittlere Wartezeit in s ?
FORMBLATT 1a
Geometrische Randbedingungen
Zufahrt
Verkehrsstrom
Fahrstrei.
Anzahl
Fahrstrei.
Aufstelllänge
Verkehrsstärken
Dreiecksinsel
Hinweise
q Pkw
C
B
q Rad
q Fz
qPE
(Summe
Fahrzeuge)
Zählwerte
(0/1/2)
n[Pkw-E]
ja/nein
Pkw/h
Lkw/h
Krad/h
Rad/h
Fz/h
Pkw-E/h
1
2
3
4
5
7
8
9
10
110
6
2
8
126
2
4
0
0
6
8
4
0
0
12
16
32
0
2
2
36
34
10
0
0
0
10
10
178
8
0
4
190
194
2
1
3
0
4
1
6
0
7
1
8
0
nein
1
nein
1
FORMBLATT 1c
Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
Kapazität der Mischströme
Verkehrsstro Sätti- gungs
m
grad
q Krad
(mit Lastzug)
(mit Auf-w eit.
min.1)
A
q Lkw
mögl. Aufstellplätze
Verkehrsstärken
Kapazität
Cmi
Kapazitätsreserve
mittlere Wartezeit
Ri und Rmi
wi und wmi
Vergleich mit
angestrebten
Wartezeit w
(Differenz)
w
27
28
29
530
9
-36
A
786
9
-36
A
sehr gut
sehr gut
1180
9
-36
A
sehr gut
4+6
950
9
-36
A
sehr gut
7+8
1596
9
-36
A
sehr gut
(mit Auf-w eit.
min.1)
gi
n
Summe qpE
23
24
25
26
1
50
1000
204
1800
4
0,03
6
0,04
7
0,01
8
0,11
1
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Qualitätsstufe
QSV
Qualitätsstufe
30
Verkehrliches Fazit
16
•
Aus verkehrlicher Sicht ist das Vorhaben BP Nr. 182 vertretbar.
•
Die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen verändern sich nicht signifikant, da grundsätzlich nur eine
Verlagerung des Quell- und Zielverkehrs vom Betriebshof hin zum neuen Verwaltungsgelände stattfindet (40 Fahrten
jeweils im Quell- und Zielverkehr).
•
Die vorhandenen Kapazitäten auf der B 265 und der Luxemburger Straße werden auch im Rahmen der allgemeinen
Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen bis 2025 des
Bundesverkehrsministeriums ausreichend bemessen sein.
•
Im Normalbetrieb ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Knoten gegenwärtig und auch zukünftig gewährleistet
(selbst in der Spitzenstunde jeweils QSV A bis B), das gilt auch für den neuen Knoten Zufahrt Rhiem&Sohn
Verwaltungsgelände.
•
Die gegenwärtig in Stoßzeiten zunehmenden Rückstausituationen von Lkw in der Zufahrt zum Betriebsgelände
Rhiem&Sohn, teils bis auf die B 265 zurück, sollen vermieden werden. Hierdurch entstehen verstärkt
Konfliktsituationen mit querenden Verkehrsströmen von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden.
•
Eine Einrichtung von Lkw-Aufstellflächen für wartende Lkw soll die Rückstausituationen minimieren oder
ganz verhindern. Langfristig soll die Einrichtung der nördlichen Lkw-Zufahrt zum Betriebsgelände
Rhiem&Sohn direkt von der B 265 den Anteil der Lkw-Verkehre in der Zufahrt Luxemburger Straße signifikant
reduzieren.
•
Kurzfristig muss eine Entschärfung des Konfliktpunktes an der heutigen (Lkw-) Zufahrt zum Betriebsgelände
Rhiem&Sohn erfolgen (siehe Konzeption Fuß- und Radverkehrsführung im Rahmen des BP 182, Seite 17ff ).
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
17
Konzeption
Fuß- und Radverkehrsführung
Im Bereich der Zufahrten zum
Betriebs- und Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn
im Rahmen des BP 182
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung
18
Planungshinweise für Querungshilfen (nach StVO und Rhein-Erft-Kreis)
Grundsätzlich sollten Querungen so weit wie möglich vermieden werden. Sie stellen immer ein
besonderes Unfallrisiko dar. Wenn sie notwendig sind, sind folgende Hinweise bei der Planung zu
beachten:
•
Querungen sind in Knoten zu erfolgen, ebenfalls Radwegenden und Fahrbahnseitenwechsel.
•
Parallel zur bevorrechtigten Straße geführte Radwege sollen im Knotenpunkt i.d. Regel Vorfahrt erhalten (StVO § 9a).
•
In den untergeordneten Zufahrten des Knotenpunktes sind Radfahrende mit markierten Furten zu führen. Der RheinErft-Kreis empfiehlt zusätzlich eine rote Flächeneinfärbung zwischen den Markierungen.
•
Der Kfz-Verkehr erhält entsprechende Warnhinweise zum bevorrechtigten Radverkehr:
Vz 205
(Vorfahrt gewähren) + Vz 1000-32
(kreuzender Radverkehr), optional gelb blinkendes Warnsignal
•
Mittelinseln sind als Querungshilfe zulässig, und besonders in Konfliktbehafteten Situationen zu berücksichtigen.
Durch eine Mittelinsel wird die Furtlänge deutlich verkürzt, die Konzentration beim Queren der Fahrbahn liegt nur auf
einer Fahrtrichtung gleichzeitig.
Quellenverweis:
•
StVO: Straßenverkehrsordnung, Stand Dezember 2016.
•
Rhein-Erft-Kreis: Standards für die Radverkehrsplanung, Empfehlungen des Rhein-Erft-Kreises, Stand Okt. 2007.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn
19
Variantenprüfung im Zuge des BP 182
Im Zuge der Verkehrsuntersuchung wurden drei Routen der Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich
der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn geprüft.
Sie sollten Möglichkeiten aufzeigen, Konfliktstellen zu vermeiden und die Verkehrsströme der
unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu entflechten.
In einem Abstimmungs- und Abwägungsprozess wurde gemeinsam mit der Stadt Erftstadt, der Firma
Rhiem&Sohn und dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine Vorzugsvariante entwickelt.
Die Vorzugsvariante weist unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Straßenverkehrsordnung sowie
des Rhein-Erft-Kreises (siehe Folie 18) eine optimierte, sichere Rad-und fußläufige Verkehrsführung im
Untersuchungsraum auf. Sie verringert das Konfliktpotenzial an den notwendigen Querungsstellen u.a.
durch folgende Elemente auf ein Minimum (siehe Folien 20 bis 22):
•
Querungsmöglichkeit mit markierter Furt und Mittelinsel in der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn,
•
Hochbordig angelegter Geh- und Radweg bis zur neuen Zufahrt zum Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn,
•
Querungsmöglichkeit mit markierter Furt und Mittelinsel in der Zufahrt zum Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn,
•
Fahrradschleuse für Fahrradverkehr Richtung Erftstadt-Lechenich (Vermeidung des Fahrbahnseitenwechsels im
Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn),
•
Anschluss an geeignete Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Luxemburger Straße.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn
Übersicht Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW)
Bürgerhalle
Bürgerhalle
Bürgerhalle
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
20
Fuß- und Radverkehrsführung – Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
21
Fuß- und Radverkehrsführung – Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
22
Handlungsempfehlungen im Bereich Rhiem&Sohn
•
23
Für eine kurzfristige Konfliktminimierung in der Zufahrt zum
Betriebsgelände zwischen querenden Radfahrenden, zu Fuß Gehenden
und dem motorisierten (Schwerlast-) Verkehr werden die bereits
aufgeführten Maßnahmen geeignete Sicherungsmaßnahmen empfohlen:
Beispiel f. Rüttelstreifen
• Farbliche Markierung der Furt für Radfahrende und zu Fuß Gehende,
• Mittelinsel mit Aufstellbereich ≥ 2,00m,
• Rüttelstreifen auf dem Rad-/Gehweg und
• Beschilderung nach StVO (VZ 101 „Gefahrenstelle“, VZ 239 „Fuß-/Gehweg“,
Zz 1000-32 „Querende Radfahrende“).
Zufahrtssituation Betriebsgelände Rhiem&Sohn, 3.5.2016 © LUM, IVV
•
Anlage einer gesicherten Fußgängerquerung im Bereich der Erpa.
• Anlage einer Mittelinsel mit Aufstellbereich ≥ 2,00m.
•
Anlage einer Fahrradschleuse im Bereich der Erpa
•
Ausbau eines kombinierten Geh-/ Radweges auf der westlichen Seite der
Luxemburger Straße von der Erpa bis zur Zufahrt Betriebsgelände
Rhiem&Sohn (inkl. Zugang im Bereich des heutigen Parkplatzes).
•
Ausbau eines Gehweges auf der östlichen Seite der Luxemburger Straße
von der Zufahrt der Bürgerhalle bis zur Zufahrt zum Verwaltungsgelände
Rhiem&Sohn.
Luxemburger Straße im Bereich der Erpa, 3.5.2016 © LUM, IVV
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
24
Konzeption
Fuß- und Radverkehrsführung
Im Bereich der Erpa bis zur Ortsmitte
(außerhalb des Verfahrens BP 182)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
25
Unabhängig vom Verfahren BP 182 sollen Möglichkeiten für eine sichere und attraktive Rad- und
Gehwegeführung zwischen der Erpa und Ortsmitte aufgezeigt werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zu einem verkehrsberuhigten, klar gegliederten Straßenbild im
Ortseingangsbereich von Erftstadt-Erp beitragen. Die gegenwärtige Parkplatzsituation in diesem Bereich
soll Berücksichtigung finden.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden 2 Varianten unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Richtlinien für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) und den Richtlinien
für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beispielhaft* anhand von Entwurfsskizzen dargestellt:
Variante 1:
•
zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h,
•
Verlagerung Gehweg in den Seitenraum (optional hochbordig),
•
Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens.
Variante 2:
•
zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ab Ortseingang,
•
Verlagerung Gehweg in den Seitenraum (optional hochbordig),
•
Radverkehr im Mischprinzip auf Fahrbahn, zusätzlich Duldung auf Gehweg (Vz 1022-10).
* Der Abstimmungs- und Abwägungsprozess ist nicht abgeschlossen, die beispielhaften Entwurfsskizzen sind nicht endgültig.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
Anforderungen für die Anlage von Angebotsstreifen nach ERA 2010
•
Maximal zulässige Verkehrsbelastung pro Richtung: bis 1.100 Kfz/h (bei Vzulässig = 50 km/h).
•
Mindestbreite Angebotsstreifen: 1,25 m.
•
Mindestbreite gesamte Fahrbahn: 6,00 m.
•
Trennung des Schutzstreifens von der Fahrbahn durch unterbrochenen Schmalstrich (0,12 m).
•
Mindestbreite Sicherheitsstreifen: 0,25 m.
Randbedingungen
•
Andere Fahrzeuge, insbesondere Schwerlastverkehr, dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren.
Eine Gefährdung/Behinderung von Radfahrern ist dabei auszuschließen.
•
Der Schwerlastanteil am Gesamtverkehrsaufkommen muss unter 5 Prozent liegen.
•
Parkverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen nach StVO auch ohne gesonderte Beschilderung.
Wirkung
•
Angebotsstreifenstreifen bewirken eine rechtsorientierte Bündelung des Radverkehrs. Der Sicherheitsabstand zum
Kfz-Verkehr hierdurch signifikant vergrößert.
•
Angebotsstreifen führen zu einer mittleren Geschwindigkeitsdämpfung im Kfz-Verkehr von etwa 10 km/h.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
26
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
27
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
Entwurf Gehwegführung
• Der bisher auf der Fahrbahn markierte Gehweg soll im Abschnitt Zufahrt Bürgerhalle bis Abt-Horchem-Straße (Süd)
in den Bereich des gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifens auf der östlichen Seite der Luxemburger verlegt,
befestigt und optional als hochbordiger Gehweg angelegt werden. Eine durchgängige Beleuchtung ist im
Straßenraum bereits vorhanden.
Entwurf Radwegführung
• Auf der Luxemburger Straße soll ab der Bürgerhalle bis Friesheimer Straße (Tempo 30 Bereich) beidseitig ein
Angebotsstreifen eingerichtet werden.
• Erst durch die Verlegung des Gehweges in den Bereich des gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifens auf der
östlichen Seite der Luxemburger Straße können hinsichtlich der Fahrbahndimensionierung die Mindestanforderungen
für die Anlage von Angebotsstreifen erfüllt werden. Der westliche Fahrbahnrand soll durch eine
Fahrbahnbegrenzungslinie und optional ein befestigtes Bankett sauber eingefasst werden.
• Mit Beginn des Tempo 30 Bereiches auf der Luxemburger Straße ab Friesheimer Straße kann der Radverkehr im
Mischprinzip ohne eine gesonderte Markierung auf der Fahrbahn mitgeführt werden.
Entwurf Parkflächen
• Nach Bedarfsprüfung können abschnittsweise Parkflächen (einseitig angeordnet) am östlichen Fahrbahnrand in
markiert werden. Hierbei ist ein Sicherheitsstreifen (mind. 0,25 m) zwischen den Parkständen und dem
Angebotsstreifen für den Radverkehr zu berücksichtigen.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
28
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle
heute
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
29
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
(Breite der gesamten Fahrbahn)
Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle
Entwurf (Variante 1)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
30
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
Luxemburger Straße, Bereich Abt-Horchem-Straße
heute
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
31
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
(Breite der gesamten Fahrbahn)
Luxemburger Straße, Bereich Abt-Horchem-Straße
Entwurf (Variante 1)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
32
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich
heute
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
33
Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h)
(Breite der gesamten Fahrbahn)
Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich
Entwurf (Variante 1)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
34
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Randbedingungen für temporeduzierte Bereiche nach StVO § 45 (Auszug):
•
Eine Tempo 30-Zone bzw. -Bereich kann innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden, insbesondere in
Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf
(StVO § 45, Absatz 1c ).
•
Im Einzelfall reichen bereits häufig auftretende geschwindigkeitsbedingt gefährliche Verkehrssituationen für die
Anordnung aus (VwV-StVO zu § 40 Punkt 1), insbesondere wenn das Verkehrszeichen 101 StVO
das Verhalten
der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend beeinflusst.
•
Der Anteil der Durchgangsverkehre darf nur von geringer Bedeutung sein (VwV-StVO zu § 45 , Teil XI Punkt 38.2).
•
Mit der StVO-Novelle vom 14. Dezember 2016 wird es Kommunen erleichtert, eine streckenbezogene Anordnung
von Tempo 30 auf innerörtlichen (Haupt-) Verkehrsstraßen umzusetzen. Der Nachweis eines konkreten Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit ist demnach nicht mehr erforderlich (StVO § 45, Absatz 9). Bisher
galt: Eine Tempo 30-Zone darf nur auf klassifizierten Straßen sowie auf innerörtlichen Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306
StVO
) eingerichtet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt (z.B. im Bereich von Kindergärten,
Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern).
•
Eine Temporeduzierung auf der Luxemburger Straße ist umsetzbar, da der Streckenabschnitt durch die Maßnahme
nur eine erschließende Funktion behält. Jedoch dient sie im Radverkehr den zu schützenden Schülerinnen und
Schülern als Anbindung an die weiterführenden Schulen in Erftstadt-Lechenich.
•
Die Führung des Radverkehrs erfolgt im Mischbetrieb auf der Fahrbahn (benutzungspflichtige Radwege,
Angebotsstreifen etc. sind nach StVO § 45, Absatz 1c unzulässig).
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
35
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Randbedingung für temporeduzierte Bereiche nach RASt 06:
•
Mindestbreite gesamte Fahrbahn: 5,55 m (bei geringer Begegnungshäufigkeit Lkw-Pkw).
Randbedingung für Mischverkehr in temporeduzierten Bereichen nach ERA 2010:
•
Maximal zulässige Verkehrsbelastung im Querschnitt: etwa 800 Kfz/h.
Wirkung von temporeduzierten Bereichen (Auszug):
•
Geschwindigkeitsdämpfung im Kfz-Verkehr, Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende.
•
Reduzierung der Verkehrsmengen durch längere Fahrzeiten auf dem Abschnitt, Verlagerung von Durchgangsverkehren auf B 265 und Friesheimer Straße, dauerhaft ist nur noch gebietsnotwendiger Verkehr zu erwarten.
•
Erhöhung der Attraktivität des Untersuchungsraums durch Gestaltungsmöglichkeit des Ortseingangsbereiches.
•
Senkung von Schall- und Abgasemissionen.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
36
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Entwurf Gehwegführung
• Der bisher auf der Fahrbahn markierte Gehweg soll im Abschnitt Zufahrt Bürgerhalle bis Abt-Horchem-Straße (Süd)
in den gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifen auf der östlichen Seite der Luxemburger verlegt, befestigt und
optional als hochbordiger Gehweg angelegt werden. Eine durchgängige Beleuchtung ist im Straßenraum bereits
vorhanden.
Entwurf Radwegführung
• Die Abwicklung des Radverkehrs erfolgt ab der Bürgerhalle in Richtung Ortsmitte StVO-konform im Mischprinzip
ohne eine gesonderte Markierung auf der Fahrbahn.
Entwurf Parkflächen
• Nach Bedarfsprüfung können abschnittsweise abwechselnd einseitig angeordnete Parkstände am Fahrbahnrand
baulich eingefasst werden (alternierendes Parken).
• Durch die Verschwenkung wird die geradlinige, weithin einsehbare Streckenführung unterbrochen. Hieraus resultiert
eine spürbare Geschwindigkeitsdämpfung, gleichzeitig eine Senkung des Unfallrisikos für alle Verkehrsteilnehmer.
• Im Bereich der Parkstände ist ein Begegnungsverkehr Pkw-Lkw jederzeit möglich (Mindeststandard für einen
SV-Anteil von unter 5 Prozent), in ausreichend zu dimensionierenden Verschwenkungsbereichen zwischen den
Parkständen auch der Begegnungsverkehr Lkw-Lkw.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
37
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle
heute
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
38
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle
Entwurf (Variante 2)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
39
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich
heute
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte
40
Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h)
Luxemburger Straße 3, durchgängig Tempo 30 Bereich
Entwurf (Variante 2)
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
© IVV 2017
Handlungsempfehlungen für den Bereich zwischen Erpa und Ortsmitte
41
Aufgrund der resultierenden Wirkungen durch eine Temporeduzierung auf der Luxemburger Straße wird
Variante 2 empfohlen. Die Verkehrsmengen sowie der Schwerlastanteil (ab Bürgerhalle) liegen deutlich
unter dem zulässigen Grenzwert von 800 Kfz/h. Durch eine Temporeduzierung werden bisherige
Durchgangsverkehre verlagert, gleichermaßen wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht.
Die StVO-Novelle vom 14. Dezember 2016 ermöglicht eine Temporeduzierung auf der Luxemburger
Straße. Die Maßnahme lässt sich mit den aufgeführten Argumenten (Funktion als Erschließungsstraße,
Schutzbedürftigkeit der Schüler im Radverkehr von und nach Erftstadt-Lechenich) begründen.
Durch die Ausweisung eines Tempo-30 Bereiches auf der Luxemburger Straße ergeben sich nach
RASt 06 und ERA 2010 Möglichkeiten, den Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer sowie den
ruhenden Verkehr zu optimieren und unter städtebaulichen Aspekten neu zu gestalten.
Die Begrenzung und Befestigung des westlichen Fahrbahnrandes der Luxemburger Straße erfolgt durch
eine alternierende Einrichtung von Stellplätzen in Längsanordnung bzw. durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie (optional durch ein befestigtes Bankett).
Der Ausbau des Gehweges in hochbordiger Ausführung ist optional. Aus verkehrssicherheitstechnischer
Sicht wird diese Bauform jedoch empfohlen.
Wird eine Temporeduzierung (Variante 2) nicht umgesetzt, wird Variante 1 inkl. Anlage eines beidseitigen
Angebotsstreifens sowie der Verlagerung des Gehweges in den östlichen Seitenraum der Luxemburger
Straße empfohlen.
Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht
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M.A. Geogr. Alexander Lumpe