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Beschlussvorlage (Verkehrsuntersuchung II)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
5,2 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20

Inhalt der Datei

Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin Wir analysieren, prognostizieren, planen und realisieren. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord Verkehrsuntersuchung Abschlussbericht Stand: 10. Juli 2017 Aufgabenstellung 1 Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sollen die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten durch das geplante Bauvorhaben BP Nr. 182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord „Erweiterung Betriebshof und Neubau Verwaltungsgebäude der Rhiem&Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG“ untersucht werden. Unabhängig des BP-Verfahrens sollen Vorschläge zur Verkehrsführung auf der Luxemburger Straße bis in den Ortsbereich von Erftstadt- Erp gemacht werden: Mit der Aufgabenstellung war folgender Untersuchungsablauf verbunden: • Bereisung und Ortserkundung des Untersuchungsgebietes mit integrierter Kurzzeitzählung der Knoten B 265 / Luxemburger Straße und Luxemburger Straße / Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn in der Hauptverkehrszeit. • Hochrechnung der Zählergebnisse auf den Tageswert (Kfz DTV), Abgleich mit dem vorhandenen Verkehrsmodell für den Rhein-Erft-Kreis und Bewertung der Verkehrsmengen. • Ermittlung des zusätzlichen Verkehrsaufkommens für das neue Vorhaben anhand der bislang bekannten Planungen. • Nachweis der Leistungsfähigkeit für die Knoten B 265 / Luxemburger Straße und Luxemburger Straße / Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn im Status-Quo. • Nachweis der Leistungsfähigkeit für die Knoten für die Knoten B 265 / Luxemburger Straße, Luxemburger Straße / Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn und Zufahrt Rhiem&Sohn / neues Verwaltungsgelände. • Entwürfe für die Führung des rad- und fußläufigen Verkehrs zwischen Zufahrt Rhiem&Sohn und Ortseingang Erp. • Allgemeines verkehrliches Fazit und Handlungsempfehlungen. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Untersuchungsgebiet 2 Rhiem&Sohn BP Nr. 182 Erftstadt-Erp Blick auf das neue Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn, 3.5.2016 © LUM, IVV Quelle: OpenStreetMap, 2016 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Vorhaben BP 182 3 Einwurf zur neuen nördlichen Zufahrt: Beabsichtigte Maßnahmen: • • • • Erweiterung des Werksgeländes auf die gegenüberliegende Fläche zwischen Luxemburger Straße, B 265 und dem Bachlauf der Erpa. Verlagerung der Verwaltungseinheit auf das neue Gelände, Anbindung an die Luxemburger Straße im Bereich der Erpa. Schaffung von ausreichend bemessenen Stellplätzen (etwa 40) für Verwaltungsangestellte sowie gewerblich Angestellte auf dem neuen Gelände. • neue Zufahrt betrieblich mittelfristig notwendig • für private Zufahrten an Bundestraßen gilt eine Sondernutzungsrichtlinie • langwieriger und komplexer Genehmigungsprozess • umfangreicher Auflagenkatalog (derzeit in Bearbeitung) • Ausnahmegenehmigung nur bei vollständiger Erfüllung der Auflagen Betriebsgelände Rhiem&Sohn Erweiterung des Betriebsgeländes um Werkstätten, eine Lkw-Garage und Logistikflächen und Aufstellflächen für wartende LKW (Reduzierung Rückstau auf Luxemburger Straße). • Fußläufige Verbindung zwischen Verwaltungsgelände und Betriebsgelände (inkl. Querungshilfe im Bereich der neuen Zufahrt). • Langfristig Einrichtung einer neuen Zufahrt im nördlichen Betriebsbereich, direkt von der B 265. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Neues Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn Ergebnis der Kurzzeitzählung 4 Die am 03.05.2016 durchgeführte Kurzzeitzählung im Knoten B 265 / Luxemburger Straße und der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn dient zur Kalibrierung des vorliegenden Verkehrsmodells für den Rhein-Erft-Kreis. Das Ergebnis der Kurzzeitzählung wird auf Tageswerte (Kfz DTV) hochgerechnet und mit den Modellwerten für 2016 verglichen. Es ergeben sich keine signifikanten Abweichungen der Verkehrsmengen. Die amtlichen Verkehrszählungen aus den Jahren 1995, 2000, 2005 und 2010 bestätigen das Ergebnis der ermittelten und modellierten Werte (siehe Folie 5). Bewertung des Verkehrsaufkommens im Jahr 2016: • Die Bundesstraße B 265 ist im Untersuchungsraum mit <10.000 Kfz/Tag belastet (9.524 Kfz/Tag nördlich und 6.976 Kfz/Tag südlich der Luxemburger Straße). Dies stellt eine geringe und unkritische Belastung dar. • Auch die Gemeindestraße Luxemburger Straße weist eine geringe Verkehrsbelastung von <4.000 Kfz/Tag (3.667) auf. Im Bereich des Untersuchungsgebietes ist die Verkehrssituation von Durchgangsverkehren geprägt. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Vergleich der Verkehrsmengen 1995-2000-2005-2010-2016 5 (Modell) Quelle: Google, 2017 Lechenich B 265 zwischen K 44 und L 263 Rhiem&Sohn Jahr Kfz TDV SV DTV SV-Anteil 1995 2000 2005 2010 2016 20.061 21.157 14.848 16.641 16.400 1.204 1.269 757 882 750 6,0% 6,0% 5,1% 5,3% 4,6% (Modell) Erp B 265 zwischen L 33 und L 33 (Erp) B 265 zwischen L 33 Erp und Weil Jahr Kfz DTV SV DTV SV-Anteil 1995 2000 2005 2010 2016 ----4.148 4.670 4.824 4.500 ---344 322 338 400 ---8,3% 6,9% 7,0% 8,9% (Modell) Jahr Kfz DTV SV DTV SV-Anteil 1995 2000 2005 2010 2016 4.598 4.698 6.088 6.010 6.400 340 403 426 535 370 7,4% 8,6% 7,0% 8,9% 5,8% (Modell) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Berechnung der Verkehrsmengen durch das Vorhaben Durch das Vorhaben wird das Gesamtverkehrsaufkommen im öffentlichen Straßennetz unverändert bleiben, da lediglich eine Verlagerung der Quell- und Zielverkehre (morgens und spätnachmittags) der Angestellten vom alten auf das neue Gelände erfolgt. Unter Berücksichtigung einer zukünftig möglichen Erhöhung der Angestelltenzahl erfolgt die Verkehrsmengenberechnung jedoch über eine Worst-Case-Betrachtung. Hierfür wird angenommen, dass 40 zusätzliche Kfz werktäglich das neue Verwaltungsgelände frequentieren: • • In der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr verlassen unverändert 40 Kfz (Quellverkehr durch Angestellte) den Betriebshof, die Routenwahl ergibt sich aus der Kurzzeitzählung: • 20 % (8) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in südliche Richtung ab • 80 % (32) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in nördliche Richtung ab, davon biegen 20 % (6) der Kfz auf die B 265 in südliche Richtung ab, 80 % (26) der Kfz in nördliche Richtung (Richtung Lechenich). In der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr verlassen zusätzlich 40 Kfz (Quellverkehr durch Angestellte) das neue Verwaltungsgelände (analog zum Betriebshof): • 20 % (8) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in südliche Richtung ab • 80 % (32) der Kfz biegen auf die Luxemburger Straße in nördliche Richtung ab, davon biegen 20 % (6) der Kfz auf die B 265 in südliche Richtung ab, 80 % (26) der Kfz in nördliche Richtung (Richtung Erftstadt-Lechenich). • In der Zufahrt Luxemburger Straße zur B 265 erhöht sich das Fahrzeugaufkommen folglich um 32 Kfz in der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 6 Nachweis Leistungsfähigkeit – Methodik Der Nachweis der Leistungsfähigkeit nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2015) erfolgt über eine Betrachtung des Verkehrsaufkommens in der Spitzenstunde von 16:00 – 17:00 Uhr. Bemessen und bewertet wird die mittlere Wartezeit in den einzelnen Zufahrten des Knotens in Form von Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs (QSV) von • A („sehr gut“ bis 10 Sekunden), • B („gut“ bis 20 Sekunden), • C („befriedigend“ bis 30 Sekunden) bis • D („ausreichend“ bis 45 Sekunden). Wartezeiten über 45 Sekunden (QSV E und F) führen zu einer deutlichen Überlastung der Zufahrten. In diesem Fall kommt es zu Rückstausituationen, die nicht mehr adäquat abgebaut werden können. Der Knoten ist dann nicht mehr leistungsfähig. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 7 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße Knoten B 265 / Luxemburger Straße: • Zufahrt A: B 265 aus Richtung Erftstadt-Lechenich • Zufahrt B: B 265 aus Richtung Erftstadt-Erp • Zufahrt C: Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt-Erp Rhiem&Sohn Betriebsgelände Quelle: Google, 2016 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 8 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße 9 im Status Quo FORMBLATT 1a B 2 A 3 7  4 6 Spitzenstunde Lage innerorts 16-17h außerorts / innerhalb Ballungsräume außerorts / außerhalb Ballungsräume C  Verkehrsdaten B 265 B 265 8 x Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ? Verkehrsregelung Zufahrt A Luxemburger Str. Zufahrt C Zielvorgabe ja Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)? ja STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)? 206 Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ? nein 45 Mittlere Wartezeit in s ? FORMBLATT 1a Geometrische Randbedingungen Zufahrt Verkehrsstrom Fahrstrei. Anzahl Fahrstrei. Aufstelllänge Verkehrsstärken Dreiecksinsel Hinweise q Pkw C B q Rad q Fz qPE (Summe Fahrzeuge) Zählwerte (0/1/2) n[Pkw-E] ja/nein Pkw/h Lkw/h Krad/h Rad/h Fz/h Pkw-E/h 1 2 3 4 5 7 8 9 10 332 10 0 2 344 152 12 0 8 172 90 10 2 2 104 112 12 10 0 2 24 32 8 0 0 0 8 8 190 10 10 0 210 220 2 1 3 1 4 1 6 1 7 1 8 1 ja 5 nein 10 FORMBLATT 1c Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Verkehrsstro Sätti- gungs m grad q Krad (mit Lastzug) (mit Auf-w eit. min.1) A q Lkw mögl. Aufstellplätze Verkehrsstärken Kapazität Cmi Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ri und Rmi wi und wmi Vergleich mit angestrebten Wartezeit w (Differenz) w 27 28 29 236 15 -30 B 548 9 -36 A gut sehr gut 762 9 -36 A sehr gut 4+6 306 12 -33 B gut 7+8 1572 9 -36 A sehr gut (mit Auf-w eit. min.1) gi n Summe qpE 23 24 25 26 5 144 450 228 1800 4 0,32 6 0,06 7 0,01 8 0,12 10 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Qualitätsstufe QSV Qualitätsstufe 30 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten B 265 / Luxemburger Straße 10 im Prognosefall FORMBLATT 1a B 2 A 3 7  4 6 Spitzenstunde Lage innerorts 16-17h außerorts / innerhalb Ballungsräume außerorts / außerhalb Ballungsräume C  Verkehrsdaten B 265 B 265 8 x Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ? Verkehrsregelung Zufahrt A Luxemburger Str. Zufahrt C Zielvorgabe ja Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)? ja STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)? 206 Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ? nein 45 Mittlere Wartezeit in s ? FORMBLATT 1a Geometrische Randbedingungen Zufahrt Verkehrsstrom Fahrstrei. Anzahl Fahrstrei. Aufstelllänge Verkehrsstärken Dreiecksinsel Hinweise q Pkw C B q Rad q Fz qPE (Summe Fahrzeuge) Zählwerte (0/1/2) n[Pkw-E] ja/nein Pkw/h Lkw/h Krad/h Rad/h Fz/h Pkw-E/h 1 2 3 4 5 7 8 9 10 332 10 0 2 344 152 12 0 8 172 142 10 2 2 156 164 24 10 0 2 36 44 8 0 0 0 8 8 190 10 10 0 210 220 2 1 3 1 4 1 6 1 7 1 8 1 ja 5 nein 10 FORMBLATT 1c Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Verkehrsstro Sätti- gungs m grad q Krad (mit Lastzug) (mit Auf-w eit. min.1) A q Lkw mögl. Aufstellplätze Verkehrsstärken Kapazität Cmi Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ri und Rmi wi und wmi Vergleich mit angestrebten Wartezeit w (Differenz) w 27 28 29 184 19 -26 B 536 9 -36 A gut sehr gut 762 9 -36 A sehr gut 4+6 235 15 -30 B gut 7+8 1572 9 -36 A sehr gut (mit Auf-w eit. min.1) gi n Summe qpE 23 24 25 26 5 208 443 228 1800 4 0,47 6 0,08 7 0,01 8 0,12 10 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Qualitätsstufe QSV Qualitätsstufe 30 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn Knoten Luxemburger Straße / Zufahrt Rhiem&Sohn: • Zufahrt A: Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt-Lechenich • Zufahrt B: Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt-Erp • Zufahrt C: Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn Rhiem&Sohn Betriebsgelände A Quelle: Google, 2016 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 11 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn 12 im Status Quo 8 B 2 A 3 C   4 6 7 Luxemburger Str. Luxemburger Str. FORMBLATT 1a Verkehrsdaten Spitzenstunde Lage innerorts 16-17h x außerorts / innerhalb Ballungsräume außerorts / außerhalb Ballungsräume Verkehrsregelung Zufahrt A RHIEM Betriebshof/Deponie Zufahrt C Zielvorgabe Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ? nein Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)? nein STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)? 206 Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ? nein 45 Mittlere Wartezeit in s ? FORMBLATT 1a Geometrische Randbedingungen Zufahrt Verkehrsstrom Fahrstrei. Anzahl Fahrstrei. Aufstelllänge Verkehrsstärken Dreiecksinsel Hinweise q Pkw C B q Rad q Fz qPE (Summe Fahrzeuge) Zählwerte (0/1/2) n[Pkw-E] ja/nein Pkw/h Lkw/h Krad/h Rad/h Fz/h Pkw-E/h 1 2 3 4 5 7 8 9 10 174 6 2 8 190 10 4 0 0 14 20 4 0 0 24 28 6 0 2 2 10 8 2 0 0 0 2 2 108 4 0 4 116 116 2 1 3 0 4 1 6 0 7 1 8 0 nein 1 nein 1 FORMBLATT 1c Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Verkehrsstro Sätti- gungs m grad q Krad (mit Lastzug) (mit Auf-w eit. min.1) A q Lkw mögl. Aufstellplätze Verkehrsstärken Kapazität Cmi Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ri und Rmi wi und wmi Vergleich mit angestrebten Wartezeit w (Differenz) w 27 28 29 564 9 -36 A 742 9 -36 A sehr gut sehr gut 1088 9 -36 A sehr gut 4+6 670 9 -36 A sehr gut 7+8 1682 9 -36 A sehr gut (mit Auf-w eit. min.1) gi n Summe qpE 23 24 25 26 1 36 706 118 1800 4 0,05 6 0,01 7 0 8 0,06 1 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Qualitätsstufe QSV Qualitätsstufe 30 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / Zufahrt Rhiem&Sohn 13 im Prognosefall 8 B 2 A 3 C   4 6 7 Luxemburger Str. Luxemburger Str. FORMBLATT 1a Verkehrsdaten Spitzenstunde Lage innerorts 16-17h x außerorts / innerhalb Ballungsräume außerorts / außerhalb Ballungsräume Verkehrsregelung Zufahrt A RHIEM Betriebshof/Deponie Zufahrt C Zielvorgabe Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ? nein Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)? nein STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)? 206 Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ? nein 45 Mittlere Wartezeit in s ? FORMBLATT 1a Geometrische Randbedingungen Zufahrt Verkehrsstrom Fahrstrei. Anzahl Fahrstrei. Aufstelllänge Verkehrsstärken Dreiecksinsel Hinweise q Pkw C B q Rad q Fz qPE (Summe Fahrzeuge) Zählwerte (0/1/2) n[Pkw-E] ja/nein Pkw/h Lkw/h Krad/h Rad/h Fz/h Pkw-E/h 1 2 3 4 5 7 8 9 10 174 6 2 8 190 10 4 0 0 14 52 4 0 0 56 60 14 0 2 2 18 16 2 0 0 0 2 2 140 4 0 4 148 148 2 1 3 0 4 1 6 0 7 1 8 0 nein 1 nein 1 FORMBLATT 1c Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Verkehrsstro Sätti- gungs m grad q Krad (mit Lastzug) (mit Auf-w eit. min.1) A q Lkw mögl. Aufstellplätze Verkehrsstärken Kapazität Cmi Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ri und Rmi wi und wmi Vergleich mit angestrebten Wartezeit w (Differenz) w 27 28 29 492 9 -36 A 734 9 -36 A sehr gut sehr gut 1088 9 -36 A sehr gut 4+6 604 9 -36 A sehr gut 7+8 1650 9 -36 A sehr gut (mit Auf-w eit. min.1) gi n Summe qpE 23 24 25 26 1 76 680 150 1800 4 0,11 6 0,02 7 0 8 0,08 1 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Qualitätsstufe QSV Qualitätsstufe 30 Nachweis Leistungsfähigkeit Luxemburger Str. / neue Zufahrt Rhiem&Sohn Knoten Luxemburger Straße / Zufahrt neues Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn: • Zufahrt A: Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt-Erp • Zufahrt B: Luxemburger Straße aus Richtung Erftstadt-Lechenich • Zufahrt C: Zufahrt neues Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn Quelle: Google, 2016 Rhiem&Sohn Betriebsgelände Rhiem&Sohn Verwaltung Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 14 Nachweis Leistungsfähigkeit – Knoten Luxemburger Str. / neue Zufahrt Rhiem & S. 15 im Prognosefall 8 B 2 A 3 C   4 6 7 Luxemburger Str. Luxemburger Str. FORMBLATT 1a Verkehrsdaten Spitzenstunde Lage innerorts 16-17h x außerorts / innerhalb Ballungsräume außerorts / außerhalb Ballungsräume Verkehrsregelung Zufahrt A RHIEM Verwaltung Zufahrt C Zielvorgabe Spur 3 mit seperatem Fahrstreifen ? nein Rechtsabbie.-Einricht.in d.Hauptrichtung (zB. Insel)? nein STVO Zeichen: 205 (Vorf.gew.) o. 206 (Stop)? 206 Spur 4 Linksbbieger aus Einbahnstr. ? nein 45 Mittlere Wartezeit in s ? FORMBLATT 1a Geometrische Randbedingungen Zufahrt Verkehrsstrom Fahrstrei. Anzahl Fahrstrei. Aufstelllänge Verkehrsstärken Dreiecksinsel Hinweise q Pkw C B q Rad q Fz qPE (Summe Fahrzeuge) Zählwerte (0/1/2) n[Pkw-E] ja/nein Pkw/h Lkw/h Krad/h Rad/h Fz/h Pkw-E/h 1 2 3 4 5 7 8 9 10 110 6 2 8 126 2 4 0 0 6 8 4 0 0 12 16 32 0 2 2 36 34 10 0 0 0 10 10 178 8 0 4 190 194 2 1 3 0 4 1 6 0 7 1 8 0 nein 1 nein 1 FORMBLATT 1c Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs Kapazität der Mischströme Verkehrsstro Sätti- gungs m grad q Krad (mit Lastzug) (mit Auf-w eit. min.1) A q Lkw mögl. Aufstellplätze Verkehrsstärken Kapazität Cmi Kapazitätsreserve mittlere Wartezeit Ri und Rmi wi und wmi Vergleich mit angestrebten Wartezeit w (Differenz) w 27 28 29 530 9 -36 A 786 9 -36 A sehr gut sehr gut 1180 9 -36 A sehr gut 4+6 950 9 -36 A sehr gut 7+8 1596 9 -36 A sehr gut (mit Auf-w eit. min.1) gi n Summe qpE 23 24 25 26 1 50 1000 204 1800 4 0,03 6 0,04 7 0,01 8 0,11 1 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Qualitätsstufe QSV Qualitätsstufe 30 Verkehrliches Fazit 16 • Aus verkehrlicher Sicht ist das Vorhaben BP Nr. 182 vertretbar. • Die zukünftig zu erwartenden Verkehrsbelastungen verändern sich nicht signifikant, da grundsätzlich nur eine Verlagerung des Quell- und Zielverkehrs vom Betriebshof hin zum neuen Verwaltungsgelände stattfindet (40 Fahrten jeweils im Quell- und Zielverkehr). • Die vorhandenen Kapazitäten auf der B 265 und der Luxemburger Straße werden auch im Rahmen der allgemeinen Verkehrsentwicklung unter Berücksichtigung der deutschlandweiten Verkehrsverflechtungen bis 2025 des Bundesverkehrsministeriums ausreichend bemessen sein. • Im Normalbetrieb ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Knoten gegenwärtig und auch zukünftig gewährleistet (selbst in der Spitzenstunde jeweils QSV A bis B), das gilt auch für den neuen Knoten Zufahrt Rhiem&Sohn Verwaltungsgelände. • Die gegenwärtig in Stoßzeiten zunehmenden Rückstausituationen von Lkw in der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn, teils bis auf die B 265 zurück, sollen vermieden werden. Hierdurch entstehen verstärkt Konfliktsituationen mit querenden Verkehrsströmen von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. • Eine Einrichtung von Lkw-Aufstellflächen für wartende Lkw soll die Rückstausituationen minimieren oder ganz verhindern. Langfristig soll die Einrichtung der nördlichen Lkw-Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn direkt von der B 265 den Anteil der Lkw-Verkehre in der Zufahrt Luxemburger Straße signifikant reduzieren. • Kurzfristig muss eine Entschärfung des Konfliktpunktes an der heutigen (Lkw-) Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn erfolgen (siehe Konzeption Fuß- und Radverkehrsführung im Rahmen des BP 182, Seite 17ff ). Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 17 Konzeption Fuß- und Radverkehrsführung Im Bereich der Zufahrten zum Betriebs- und Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn im Rahmen des BP 182 Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung 18 Planungshinweise für Querungshilfen (nach StVO und Rhein-Erft-Kreis) Grundsätzlich sollten Querungen so weit wie möglich vermieden werden. Sie stellen immer ein besonderes Unfallrisiko dar. Wenn sie notwendig sind, sind folgende Hinweise bei der Planung zu beachten: • Querungen sind in Knoten zu erfolgen, ebenfalls Radwegenden und Fahrbahnseitenwechsel. • Parallel zur bevorrechtigten Straße geführte Radwege sollen im Knotenpunkt i.d. Regel Vorfahrt erhalten (StVO § 9a). • In den untergeordneten Zufahrten des Knotenpunktes sind Radfahrende mit markierten Furten zu führen. Der RheinErft-Kreis empfiehlt zusätzlich eine rote Flächeneinfärbung zwischen den Markierungen. • Der Kfz-Verkehr erhält entsprechende Warnhinweise zum bevorrechtigten Radverkehr: Vz 205 (Vorfahrt gewähren) + Vz 1000-32 (kreuzender Radverkehr), optional gelb blinkendes Warnsignal • Mittelinseln sind als Querungshilfe zulässig, und besonders in Konfliktbehafteten Situationen zu berücksichtigen. Durch eine Mittelinsel wird die Furtlänge deutlich verkürzt, die Konzentration beim Queren der Fahrbahn liegt nur auf einer Fahrtrichtung gleichzeitig. Quellenverweis: • StVO: Straßenverkehrsordnung, Stand Dezember 2016. • Rhein-Erft-Kreis: Standards für die Radverkehrsplanung, Empfehlungen des Rhein-Erft-Kreises, Stand Okt. 2007. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn 19 Variantenprüfung im Zuge des BP 182 Im Zuge der Verkehrsuntersuchung wurden drei Routen der Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn geprüft. Sie sollten Möglichkeiten aufzeigen, Konfliktstellen zu vermeiden und die Verkehrsströme der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer zu entflechten. In einem Abstimmungs- und Abwägungsprozess wurde gemeinsam mit der Stadt Erftstadt, der Firma Rhiem&Sohn und dem Landesbetrieb Straßen.NRW eine Vorzugsvariante entwickelt. Die Vorzugsvariante weist unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Straßenverkehrsordnung sowie des Rhein-Erft-Kreises (siehe Folie 18) eine optimierte, sichere Rad-und fußläufige Verkehrsführung im Untersuchungsraum auf. Sie verringert das Konfliktpotenzial an den notwendigen Querungsstellen u.a. durch folgende Elemente auf ein Minimum (siehe Folien 20 bis 22): • Querungsmöglichkeit mit markierter Furt und Mittelinsel in der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn, • Hochbordig angelegter Geh- und Radweg bis zur neuen Zufahrt zum Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn, • Querungsmöglichkeit mit markierter Furt und Mittelinsel in der Zufahrt zum Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn, • Fahrradschleuse für Fahrradverkehr Richtung Erftstadt-Lechenich (Vermeidung des Fahrbahnseitenwechsels im Bereich der Zufahrt zum Betriebsgelände Rhiem&Sohn), • Anschluss an geeignete Radverkehrsanlagen im weiteren Verlauf der Luxemburger Straße. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung im Bereich Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn Übersicht Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW) Bürgerhalle Bürgerhalle Bürgerhalle Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 20 Fuß- und Radverkehrsführung – Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 21 Fuß- und Radverkehrsführung – Vorzugsvariante (nach Abstimmung mit Landesbetrieb Straßen.NRW) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 22 Handlungsempfehlungen im Bereich Rhiem&Sohn • 23 Für eine kurzfristige Konfliktminimierung in der Zufahrt zum Betriebsgelände zwischen querenden Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und dem motorisierten (Schwerlast-) Verkehr werden die bereits aufgeführten Maßnahmen geeignete Sicherungsmaßnahmen empfohlen: Beispiel f. Rüttelstreifen • Farbliche Markierung der Furt für Radfahrende und zu Fuß Gehende, • Mittelinsel mit Aufstellbereich ≥ 2,00m, • Rüttelstreifen auf dem Rad-/Gehweg und • Beschilderung nach StVO (VZ 101 „Gefahrenstelle“, VZ 239 „Fuß-/Gehweg“, Zz 1000-32 „Querende Radfahrende“). Zufahrtssituation Betriebsgelände Rhiem&Sohn, 3.5.2016 © LUM, IVV • Anlage einer gesicherten Fußgängerquerung im Bereich der Erpa. • Anlage einer Mittelinsel mit Aufstellbereich ≥ 2,00m. • Anlage einer Fahrradschleuse im Bereich der Erpa • Ausbau eines kombinierten Geh-/ Radweges auf der westlichen Seite der Luxemburger Straße von der Erpa bis zur Zufahrt Betriebsgelände Rhiem&Sohn (inkl. Zugang im Bereich des heutigen Parkplatzes). • Ausbau eines Gehweges auf der östlichen Seite der Luxemburger Straße von der Zufahrt der Bürgerhalle bis zur Zufahrt zum Verwaltungsgelände Rhiem&Sohn. Luxemburger Straße im Bereich der Erpa, 3.5.2016 © LUM, IVV Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 24 Konzeption Fuß- und Radverkehrsführung Im Bereich der Erpa bis zur Ortsmitte (außerhalb des Verfahrens BP 182) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 25 Unabhängig vom Verfahren BP 182 sollen Möglichkeiten für eine sichere und attraktive Rad- und Gehwegeführung zwischen der Erpa und Ortsmitte aufgezeigt werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen zu einem verkehrsberuhigten, klar gegliederten Straßenbild im Ortseingangsbereich von Erftstadt-Erp beitragen. Die gegenwärtige Parkplatzsituation in diesem Bereich soll Berücksichtigung finden. Im Rahmen dieser Untersuchung werden 2 Varianten unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Richtlinien für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA 2010) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beispielhaft* anhand von Entwurfsskizzen dargestellt: Variante 1: • zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, • Verlagerung Gehweg in den Seitenraum (optional hochbordig), • Einrichtung eines beidseitigen Schutzstreifens. Variante 2: • zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h ab Ortseingang, • Verlagerung Gehweg in den Seitenraum (optional hochbordig), • Radverkehr im Mischprinzip auf Fahrbahn, zusätzlich Duldung auf Gehweg (Vz 1022-10). * Der Abstimmungs- und Abwägungsprozess ist nicht abgeschlossen, die beispielhaften Entwurfsskizzen sind nicht endgültig. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) Anforderungen für die Anlage von Angebotsstreifen nach ERA 2010 • Maximal zulässige Verkehrsbelastung pro Richtung: bis 1.100 Kfz/h (bei Vzulässig = 50 km/h). • Mindestbreite Angebotsstreifen: 1,25 m. • Mindestbreite gesamte Fahrbahn: 6,00 m. • Trennung des Schutzstreifens von der Fahrbahn durch unterbrochenen Schmalstrich (0,12 m). • Mindestbreite Sicherheitsstreifen: 0,25 m. Randbedingungen • Andere Fahrzeuge, insbesondere Schwerlastverkehr, dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren. Eine Gefährdung/Behinderung von Radfahrern ist dabei auszuschließen. • Der Schwerlastanteil am Gesamtverkehrsaufkommen muss unter 5 Prozent liegen. • Parkverbot für Kraftfahrzeuge auf Schutzstreifen nach StVO auch ohne gesonderte Beschilderung. Wirkung • Angebotsstreifenstreifen bewirken eine rechtsorientierte Bündelung des Radverkehrs. Der Sicherheitsabstand zum Kfz-Verkehr hierdurch signifikant vergrößert. • Angebotsstreifen führen zu einer mittleren Geschwindigkeitsdämpfung im Kfz-Verkehr von etwa 10 km/h. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht 26 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 27 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) Entwurf Gehwegführung • Der bisher auf der Fahrbahn markierte Gehweg soll im Abschnitt Zufahrt Bürgerhalle bis Abt-Horchem-Straße (Süd) in den Bereich des gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifens auf der östlichen Seite der Luxemburger verlegt, befestigt und optional als hochbordiger Gehweg angelegt werden. Eine durchgängige Beleuchtung ist im Straßenraum bereits vorhanden. Entwurf Radwegführung • Auf der Luxemburger Straße soll ab der Bürgerhalle bis Friesheimer Straße (Tempo 30 Bereich) beidseitig ein Angebotsstreifen eingerichtet werden. • Erst durch die Verlegung des Gehweges in den Bereich des gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifens auf der östlichen Seite der Luxemburger Straße können hinsichtlich der Fahrbahndimensionierung die Mindestanforderungen für die Anlage von Angebotsstreifen erfüllt werden. Der westliche Fahrbahnrand soll durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie und optional ein befestigtes Bankett sauber eingefasst werden. • Mit Beginn des Tempo 30 Bereiches auf der Luxemburger Straße ab Friesheimer Straße kann der Radverkehr im Mischprinzip ohne eine gesonderte Markierung auf der Fahrbahn mitgeführt werden. Entwurf Parkflächen • Nach Bedarfsprüfung können abschnittsweise Parkflächen (einseitig angeordnet) am östlichen Fahrbahnrand in markiert werden. Hierbei ist ein Sicherheitsstreifen (mind. 0,25 m) zwischen den Parkständen und dem Angebotsstreifen für den Radverkehr zu berücksichtigen. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 28 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle heute Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 29 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) (Breite der gesamten Fahrbahn) Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle Entwurf (Variante 1) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 30 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) Luxemburger Straße, Bereich Abt-Horchem-Straße heute Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 31 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) (Breite der gesamten Fahrbahn) Luxemburger Straße, Bereich Abt-Horchem-Straße Entwurf (Variante 1) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 32 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich heute Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 33 Variante 1 (zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt unverändert 50 km/h) (Breite der gesamten Fahrbahn) Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich Entwurf (Variante 1) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 34 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Randbedingungen für temporeduzierte Bereiche nach StVO § 45 (Auszug): • Eine Tempo 30-Zone bzw. -Bereich kann innerhalb geschlossener Ortschaften angeordnet werden, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf (StVO § 45, Absatz 1c ). • Im Einzelfall reichen bereits häufig auftretende geschwindigkeitsbedingt gefährliche Verkehrssituationen für die Anordnung aus (VwV-StVO zu § 40 Punkt 1), insbesondere wenn das Verkehrszeichen 101 StVO das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend beeinflusst. • Der Anteil der Durchgangsverkehre darf nur von geringer Bedeutung sein (VwV-StVO zu § 45 , Teil XI Punkt 38.2). • Mit der StVO-Novelle vom 14. Dezember 2016 wird es Kommunen erleichtert, eine streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen (Haupt-) Verkehrsstraßen umzusetzen. Der Nachweis eines konkreten Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit ist demnach nicht mehr erforderlich (StVO § 45, Absatz 9). Bisher galt: Eine Tempo 30-Zone darf nur auf klassifizierten Straßen sowie auf innerörtlichen Vorfahrtsstraßen (Zeichen 306 StVO ) eingerichtet werden, wenn eine besondere Gefahrenlage vorliegt (z.B. im Bereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern). • Eine Temporeduzierung auf der Luxemburger Straße ist umsetzbar, da der Streckenabschnitt durch die Maßnahme nur eine erschließende Funktion behält. Jedoch dient sie im Radverkehr den zu schützenden Schülerinnen und Schülern als Anbindung an die weiterführenden Schulen in Erftstadt-Lechenich. • Die Führung des Radverkehrs erfolgt im Mischbetrieb auf der Fahrbahn (benutzungspflichtige Radwege, Angebotsstreifen etc. sind nach StVO § 45, Absatz 1c unzulässig). Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 35 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Randbedingung für temporeduzierte Bereiche nach RASt 06: • Mindestbreite gesamte Fahrbahn: 5,55 m (bei geringer Begegnungshäufigkeit Lkw-Pkw). Randbedingung für Mischverkehr in temporeduzierten Bereichen nach ERA 2010: • Maximal zulässige Verkehrsbelastung im Querschnitt: etwa 800 Kfz/h. Wirkung von temporeduzierten Bereichen (Auszug): • Geschwindigkeitsdämpfung im Kfz-Verkehr, Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende und Radfahrende. • Reduzierung der Verkehrsmengen durch längere Fahrzeiten auf dem Abschnitt, Verlagerung von Durchgangsverkehren auf B 265 und Friesheimer Straße, dauerhaft ist nur noch gebietsnotwendiger Verkehr zu erwarten. • Erhöhung der Attraktivität des Untersuchungsraums durch Gestaltungsmöglichkeit des Ortseingangsbereiches. • Senkung von Schall- und Abgasemissionen. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 36 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Entwurf Gehwegführung • Der bisher auf der Fahrbahn markierte Gehweg soll im Abschnitt Zufahrt Bürgerhalle bis Abt-Horchem-Straße (Süd) in den gegenwärtig unbefestigten Seitenstreifen auf der östlichen Seite der Luxemburger verlegt, befestigt und optional als hochbordiger Gehweg angelegt werden. Eine durchgängige Beleuchtung ist im Straßenraum bereits vorhanden. Entwurf Radwegführung • Die Abwicklung des Radverkehrs erfolgt ab der Bürgerhalle in Richtung Ortsmitte StVO-konform im Mischprinzip ohne eine gesonderte Markierung auf der Fahrbahn. Entwurf Parkflächen • Nach Bedarfsprüfung können abschnittsweise abwechselnd einseitig angeordnete Parkstände am Fahrbahnrand baulich eingefasst werden (alternierendes Parken). • Durch die Verschwenkung wird die geradlinige, weithin einsehbare Streckenführung unterbrochen. Hieraus resultiert eine spürbare Geschwindigkeitsdämpfung, gleichzeitig eine Senkung des Unfallrisikos für alle Verkehrsteilnehmer. • Im Bereich der Parkstände ist ein Begegnungsverkehr Pkw-Lkw jederzeit möglich (Mindeststandard für einen SV-Anteil von unter 5 Prozent), in ausreichend zu dimensionierenden Verschwenkungsbereichen zwischen den Parkständen auch der Begegnungsverkehr Lkw-Lkw. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 37 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle heute Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 38 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Luxemburger Straße, Bereich Bürgerhalle Entwurf (Variante 2) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 39 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Luxemburger Straße 3, Ende Tempo 30 Bereich heute Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Fuß- und Radverkehrsführung zwischen Erpa und Ortsmitte 40 Variante 2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h) Luxemburger Straße 3, durchgängig Tempo 30 Bereich Entwurf (Variante 2) Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht © IVV 2017 Handlungsempfehlungen für den Bereich zwischen Erpa und Ortsmitte 41 Aufgrund der resultierenden Wirkungen durch eine Temporeduzierung auf der Luxemburger Straße wird Variante 2 empfohlen. Die Verkehrsmengen sowie der Schwerlastanteil (ab Bürgerhalle) liegen deutlich unter dem zulässigen Grenzwert von 800 Kfz/h. Durch eine Temporeduzierung werden bisherige Durchgangsverkehre verlagert, gleichermaßen wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Die StVO-Novelle vom 14. Dezember 2016 ermöglicht eine Temporeduzierung auf der Luxemburger Straße. Die Maßnahme lässt sich mit den aufgeführten Argumenten (Funktion als Erschließungsstraße, Schutzbedürftigkeit der Schüler im Radverkehr von und nach Erftstadt-Lechenich) begründen. Durch die Ausweisung eines Tempo-30 Bereiches auf der Luxemburger Straße ergeben sich nach RASt 06 und ERA 2010 Möglichkeiten, den Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer sowie den ruhenden Verkehr zu optimieren und unter städtebaulichen Aspekten neu zu gestalten. Die Begrenzung und Befestigung des westlichen Fahrbahnrandes der Luxemburger Straße erfolgt durch eine alternierende Einrichtung von Stellplätzen in Längsanordnung bzw. durch eine Fahrbahnbegrenzungslinie (optional durch ein befestigtes Bankett). Der Ausbau des Gehweges in hochbordiger Ausführung ist optional. Aus verkehrssicherheitstechnischer Sicht wird diese Bauform jedoch empfohlen. Wird eine Temporeduzierung (Variante 2) nicht umgesetzt, wird Variante 1 inkl. Anlage eines beidseitigen Angebotsstreifens sowie der Verlagerung des Gehweges in den östlichen Seitenraum der Luxemburger Straße empfohlen. Bauvorhaben BP Nr.182 Gewerbegebiet Erftstadt Erp-Nord, Abschlussbericht Kontakt Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Fon: +49(241) 9 46 91-52 Fax: +49(241) 53 16 22 lum@ivv-aachen.de Kontakt: Oppenhoffallee 171 52066 Aachen www.ivv-aachen.de M.A. Geogr. Alexander Lumpe