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Beschlussvorlage (Niederschrift ÖffentlicheVersammlung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
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Inhalt der Datei

Niederschrift der Öffentlichen Versammlung Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord _______________________________________________________________________ Öffentliche Versammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 182 und der FNP-Änderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Am 03.05.2016 in der Bürgerhalle Erp, Luxemburger Straße, 50374 Erftstadt-Erp Beginn: Ende: 19.00 Uhr 20.30 Uhr Akteure Frau Hallstein (Technische Beigeordnete, Stadt Erftstadt) Frau Seyfried, Herrn Föhse und Herrn Harting (Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt) Herr Schmacks, Herr Czerwonski (Fa. Rhiem&Sohn, Erftstadt) Frau Rebstock, (Landschaftsarchitektin, Stolberg) Herr Zepp (Architekturbüro Johannes Zepp, Erftstadt) Herr Hartmann (Diplom-Meteorologe, Fa.Aneco, Mönchengladbach) Herr Lumpe (Verkehrsplaner, Fa. IVV, Aachen) Veranstaltungsteilnehmerinnen ca. 120 Personen Veranstaltungsablauf Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden und erläutert Ziel und Zweck der Planung sowie den geplanten Ablauf der Veranstaltung. Anschließend stellt Herr Schmacks als Geschaftsführer der Fa. Rhiem & Sohn die Entwicklung der Firma und die Gründe für die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes vor. Frau Seyfried erläutert im Folgenden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und das Verfahren der Bauleitplanung. Im Anschluss stellt der von der Fa. Rhiem & Sohn beauftragte Architekt Herr Zepp die städtebauliche Planung für den Bereich vor. Die Planung sieht den Bau eine südwestliche Erweiterung des Betriebsgeländes und einen Verwaltungsneubau sowie die Errichtung von Mitarbeiterparkplätzen auf dem Grundstück zwischen der Luxemburger Straße und der B265 vor. Es werden für das Verwaltungsgebäude zwei Varianten gezeigt bei denen es sich um Vorüberlegungen handelt. Insgesamt befindet sich die Planung noch in einem frühen, Veränderungen zugänglichem Stadium. 1 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord _______________________________________________________________________ Diskussion In der folgenden Diskussion Stellungnahmen abgegeben. werden nachstehende Fragen, Anregungen und Themenkomplex Verkehr Wird es eine Verlängerung des Radweges aus Richtung Lechenich bis in den Ort hinein geben? Die Strecke wird insbesondere von Schulkindern genutzt und ist im Bereich der Einfahrt zum Betriebsgelände der Kiesgrube sehr gefährlich. Ein eigenständiger Radweg auf der westlichen Seite der Luxemburger Straße auf der Grünfläche neben der Erpa ist bereits seit 30 Jahren diskutiert und wurde kürzlich erneut beantragt. Die neu eingerichtete Lösung mit der Abmarkierung ist unbefriedigend. Der abmarkierte Fußweg wird zudem häufig von Kfz zugeparkt. Der erwähnte Antrag wurde in mehreren Ausschüssen diskutiert, zusätzlich wurde ein Ortstermin durchgeführt. Die vorgefunden Rahmenbedingungen hinsichtlich Rad- und Fußverkehr und Stellplätzen sind sehr komplex. Die jetzt eingerichtete Lösung mit dem abmarkierten Fußweg stellt einen Kompromiss dar, der durch die Gremien des Rates beschlossen wurde. An den Beschluss ist die Verwaltung gebunden. Zu bedenken ist hierbei außerdem, dass der Neubau eines separaten Rad- und Fußweg auch aufgrund der Haushaltssituation der Stadt nicht einfach umzusetzen ist. Im Zuge der aktuellen Planung soll jedoch eine Optimierung der Verkehrssituation, vor allem im Hinblick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, gutachterlich ermittelt und berücksichtigt werden. Das schließt auch die Erwägung eines separaten Weges mit ein. Der beauftragte Verkehrsingenieur sieht den Verbesserungsbedarf insbesondere im Bereich der Querung zwischen Radverkehr und der Einfahrt zur Kiesgrube. Hierfür werden im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Entlang der Luxemburger Straße kann der Radverkehr voraussichtlich aufgrund geringer Verkehrszahlen auf der Fahrbahn verlaufen, so wie auch im Ortskern. Hier wird vermutlich eine Sicherung durch Schutzstreifen ausreichen. Es kommt an der Einfahrt zum jetzigen Betriebsgelände häufig zu Rückstausituationen auf die öffentlichen Straßen bis zur Bundesstraße. Es wäre im Hinblick auf diese Situation und auch im Hinblick auf die Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs sinnvoll, die Einfahrt nach Erp und die Zufahrt zum Betriebsgelände vollständig zu entkoppeln. Der Rückstau soll durch die Neuordnung des Betriebsgeländes vollständig auf den Betriebsflächen abgewickelt werden. Eine Entkopplung der Einfahrten erscheint wegen der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Erftstadt für die Bundesstraße schwierig. Dennoch sollen im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten auch in diese Richtung durchdacht werden. Themenkomplex Lärm: Beim Rückwärtsfahren vieler Betriebsfahrzeuge wird ein Warnton emittiert. Dieses 2 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord _______________________________________________________________________ Piepen wird als unangenehm empfunden. Es wird befürchtet, dass durch den Schallgutachter zwar festgestellt wird, dass die Lärmrichtwerte eingehalten werden, es aber dennoch zu Störungen der Wohnnutzung durch unangenehme Warntöne kommt. Dies kann als Fragestellung in das geplante Schallgutachten aufgenommen und untersucht werden. Ein Betrieb heutiger Baumaschinen ist jedoch ohne die Warntöne nicht mehr zulässig, neue Baumaschinen werden ohne diese Funktionen nicht mehr vertrieben. Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Standorte für Haken- und Kettencontainer mehr Lärm in die angrenzenden Wohngebiete getragen wird. Mit der Planung wird insgesamt eine Verbesserung der Immissionssituation für die Anwohner angestrebt. Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren konkret untersucht und es werden geeignete Maßnahmen festgesetzt. Wird die Lärmschutzwand auch um die südlich gelegene Lkw-Halle herum errichtet? Die Halle wird als ca. 4,50 m hohes geschlossenes Bauwerk errichtet. Sie dient damit als Barriere auch für Lärm. Genaueres wird sich jedoch erst nach Vorlage des Lärmgutachtens ergeben. Die Lärmrichtwerte für die Wohnbebauung müssen eingehalten werden. Themenkomplex Staubentwicklung: Bereits heute entsteht durch den vorhandenen Betrieb viel Staub. Es wird befürchtet, dass die Staubentwicklung in Zukunft noch zunimmt. Es wird weiterhin befürchtet, dass der Staub gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt. Zur Planung wird ein Gutachten erstellt, das die Staubimmissionen betrachtet und Maßnahmen zu deren Minderung vorsieht. Grundlage ist die TA Luft. Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Abgrabungen nicht staubfrei betrieben werden können. Es bestehen aber Möglichkeiten, die Immissionen zu verringern. Die besten Maßnahmen liegen in der Befestigung von Flächen und deren Bewässerung. Die Auswirkungen der Immissionen auf den Mensch und seine Gesundheit werden im Zuge der weiteren Planung betrachtet. Weitere Fragen: Wer beauftragt die Gutachten? Die Gutachten werden von der Fa. Rhiem und Sohn beauftragt und bezahlt. Deren Aussagen werden aber sowohl öffentlich ausgelegt, als auch den übergeordneten Behörden beim Rhein- Erft- Kreis, d.h. einem neutralen Dritten zur Prüfung vorgelegt. Kann der Betrieb in Richtung Lechenich verlegt werden? Durch die Beplanung der vorhandenen Flächen können Synergien genutzt werden. Im weiteren Verfahren soll aber eine Alternativenprüfung erfolgen. Die gewerbliche Nutzung muss sich im Übrigen im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. 3 Niederschrift der Öffentlichen Versammlung Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord _______________________________________________________________________ Es wird vereinbart Planungsalternativen, insbesondere eine Optimierung der Verträglichkeit der Planung für die Nachbarschaft gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwohner, der Ortsbürgermeisterin, Rhiem und Sohn und der Verwaltung zu erörtern. 7. Veranstaltungsschluss Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt Frau Hallstein für die Diskussionsbeiträge und verabschiedet die Anwesenden mit dem Hinweis auf das weitere Beteiligungsverfahren. Gez. Harting (Schriftführer) 4