Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift der Öffentlichen Versammlung
Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
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Öffentliche Versammlung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Vorentwurfsplanung der Stadt Erftstadt für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 182
und der FNP-Änderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Am 03.05.2016 in der Bürgerhalle Erp, Luxemburger Straße, 50374 Erftstadt-Erp
Beginn:
Ende:
19.00 Uhr
20.30 Uhr
Akteure
Frau Hallstein (Technische Beigeordnete, Stadt Erftstadt)
Frau Seyfried, Herrn Föhse und Herrn Harting (Umwelt- und Planungsamt, Stadt Erftstadt)
Herr Schmacks, Herr Czerwonski (Fa. Rhiem&Sohn, Erftstadt)
Frau Rebstock, (Landschaftsarchitektin, Stolberg)
Herr Zepp (Architekturbüro Johannes Zepp, Erftstadt)
Herr Hartmann (Diplom-Meteorologe, Fa.Aneco, Mönchengladbach)
Herr Lumpe (Verkehrsplaner, Fa. IVV, Aachen)
Veranstaltungsteilnehmerinnen
ca. 120 Personen
Veranstaltungsablauf
Frau Hallstein begrüßt die Anwesenden und erläutert Ziel und Zweck der Planung sowie
den geplanten Ablauf der Veranstaltung.
Anschließend stellt Herr Schmacks als Geschaftsführer der Fa. Rhiem & Sohn die
Entwicklung der Firma und die Gründe für die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes
vor.
Frau Seyfried erläutert im Folgenden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und
das Verfahren der Bauleitplanung.
Im Anschluss stellt der von der Fa. Rhiem & Sohn beauftragte Architekt Herr Zepp die
städtebauliche Planung für den Bereich vor. Die Planung sieht den Bau eine südwestliche
Erweiterung des Betriebsgeländes und einen Verwaltungsneubau sowie die Errichtung von
Mitarbeiterparkplätzen auf dem Grundstück zwischen der Luxemburger Straße und der
B265 vor. Es werden für das Verwaltungsgebäude zwei Varianten gezeigt bei denen es
sich um Vorüberlegungen handelt.
Insgesamt befindet sich die Planung noch in einem frühen, Veränderungen zugänglichem
Stadium.
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Bebauungsplan Nr. 182+FNP-Änderung Nr 16, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
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Diskussion
In der folgenden Diskussion
Stellungnahmen abgegeben.
werden
nachstehende
Fragen,
Anregungen
und
Themenkomplex Verkehr
Wird es eine Verlängerung des Radweges aus Richtung Lechenich bis in den Ort
hinein geben? Die Strecke wird insbesondere von Schulkindern genutzt und ist im
Bereich der Einfahrt zum Betriebsgelände der Kiesgrube sehr gefährlich. Ein
eigenständiger Radweg auf der westlichen Seite der Luxemburger Straße auf der
Grünfläche neben der Erpa ist bereits seit 30 Jahren diskutiert und wurde kürzlich
erneut beantragt. Die neu eingerichtete Lösung mit der Abmarkierung ist
unbefriedigend. Der abmarkierte Fußweg wird zudem häufig von Kfz zugeparkt.
Der erwähnte Antrag wurde in mehreren Ausschüssen diskutiert, zusätzlich wurde ein
Ortstermin durchgeführt. Die vorgefunden Rahmenbedingungen hinsichtlich Rad- und
Fußverkehr und Stellplätzen sind sehr komplex. Die jetzt eingerichtete Lösung mit dem
abmarkierten Fußweg stellt einen Kompromiss dar, der durch die Gremien des Rates
beschlossen wurde. An den Beschluss ist die Verwaltung gebunden. Zu bedenken ist
hierbei außerdem, dass der Neubau eines separaten Rad- und Fußweg auch aufgrund der
Haushaltssituation der Stadt nicht einfach umzusetzen ist.
Im Zuge der aktuellen Planung soll jedoch eine Optimierung der Verkehrssituation, vor
allem im Hinblick auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, gutachterlich ermittelt und
berücksichtigt werden. Das schließt auch die Erwägung eines separaten Weges mit ein.
Der beauftragte Verkehrsingenieur sieht den Verbesserungsbedarf insbesondere im
Bereich der Querung zwischen Radverkehr und der Einfahrt zur Kiesgrube. Hierfür werden
im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Entlang der Luxemburger Straße kann der Radverkehr voraussichtlich aufgrund geringer
Verkehrszahlen auf der Fahrbahn verlaufen, so wie auch im Ortskern. Hier wird vermutlich
eine Sicherung durch Schutzstreifen ausreichen.
Es kommt an der Einfahrt zum jetzigen Betriebsgelände häufig zu
Rückstausituationen auf die öffentlichen Straßen bis zur Bundesstraße. Es wäre im
Hinblick auf diese Situation und auch im Hinblick auf die Sicherheit des Fuß- und
Radverkehrs sinnvoll, die Einfahrt nach Erp und die Zufahrt zum Betriebsgelände
vollständig zu entkoppeln.
Der Rückstau soll durch die Neuordnung des Betriebsgeländes vollständig auf den
Betriebsflächen abgewickelt werden. Eine Entkopplung der Einfahrten erscheint wegen
der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Erftstadt für die Bundesstraße schwierig. Dennoch
sollen im weiteren Verfahren Lösungsmöglichkeiten auch in diese Richtung durchdacht
werden.
Themenkomplex Lärm:
Beim Rückwärtsfahren vieler Betriebsfahrzeuge wird ein Warnton emittiert. Dieses
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Piepen wird als unangenehm empfunden. Es wird befürchtet, dass durch den
Schallgutachter zwar festgestellt wird, dass die Lärmrichtwerte eingehalten werden,
es aber dennoch zu Störungen der Wohnnutzung durch unangenehme Warntöne
kommt.
Dies kann als Fragestellung in das geplante Schallgutachten aufgenommen und
untersucht werden. Ein Betrieb heutiger Baumaschinen ist jedoch ohne die Warntöne nicht
mehr zulässig, neue Baumaschinen werden ohne diese Funktionen nicht mehr vertrieben.
Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Standorte für Haken- und
Kettencontainer mehr Lärm in die angrenzenden Wohngebiete getragen wird.
Mit der Planung wird insgesamt eine Verbesserung der Immissionssituation für die
Anwohner angestrebt. Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren konkret untersucht
und es werden geeignete Maßnahmen festgesetzt.
Wird die Lärmschutzwand auch um die südlich gelegene Lkw-Halle herum errichtet?
Die Halle wird als ca. 4,50 m hohes geschlossenes Bauwerk errichtet. Sie dient damit als
Barriere auch für Lärm. Genaueres wird sich jedoch erst nach Vorlage des
Lärmgutachtens ergeben. Die Lärmrichtwerte für die Wohnbebauung müssen eingehalten
werden.
Themenkomplex Staubentwicklung:
Bereits heute entsteht durch den vorhandenen Betrieb viel Staub. Es wird
befürchtet, dass die Staubentwicklung in Zukunft noch zunimmt. Es wird weiterhin
befürchtet, dass der Staub gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich bringt.
Zur Planung wird ein Gutachten erstellt, das die Staubimmissionen betrachtet und
Maßnahmen zu deren Minderung vorsieht. Grundlage ist die TA Luft. Grundsätzlich muss
festgehalten werden, dass Abgrabungen nicht staubfrei betrieben werden können. Es
bestehen aber Möglichkeiten, die Immissionen zu verringern. Die besten Maßnahmen
liegen in der Befestigung von Flächen und deren Bewässerung. Die Auswirkungen der
Immissionen auf den Mensch und seine Gesundheit werden im Zuge der weiteren
Planung betrachtet.
Weitere Fragen:
Wer beauftragt die Gutachten?
Die Gutachten werden von der Fa. Rhiem und Sohn beauftragt und bezahlt. Deren
Aussagen werden aber sowohl öffentlich ausgelegt, als auch den übergeordneten
Behörden beim Rhein- Erft- Kreis, d.h. einem neutralen Dritten zur Prüfung vorgelegt.
Kann der Betrieb in Richtung Lechenich verlegt werden?
Durch die Beplanung der vorhandenen Flächen können Synergien genutzt werden. Im
weiteren Verfahren soll aber eine Alternativenprüfung erfolgen. Die gewerbliche Nutzung
muss sich im Übrigen im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen.
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Es wird vereinbart Planungsalternativen, insbesondere eine Optimierung der
Verträglichkeit der Planung für die Nachbarschaft gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern der Anwohner, der Ortsbürgermeisterin, Rhiem und Sohn und der Verwaltung zu
erörtern.
7. Veranstaltungsschluss
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt Frau Hallstein für die
Diskussionsbeiträge und verabschiedet die Anwesenden mit dem Hinweis auf das weitere
Beteiligungsverfahren.
Gez. Harting
(Schriftführer)
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