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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.11.18, 18:42
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in   Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 398/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 19.09.2017 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: unbekannt Erträge in €: voraussichtlich keine Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: noch unbekannt Folgekosten in €: unbekannt Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: unbekannt unbekannt Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass die Anliegerschaft der Straßen „Am Lindengarten“ und „Abt-Horchem - Str.“ durch den Verkehrslärm der Bundesstraße B265 beeinträchtigt werden und daher eine Erhöhung des vorhanden bzw. die grundsätzliche Errichtung eines Lärmschutzwalls fordern. Bei der Aufstellung der beiden zugehörigen Bebauungspläne war die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Durch die stetige Erhöhung der Verkehrsbelastung (7445 Kfz/d, Stand 7/2015) auf der Bundesstraße hat sich jedoch auch die Lärmbelästigung vergrößert. Auch die Belastung durch den Schwerlastverkehr ist augenscheinlich gestiegen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Verkehrsbelastung eher noch weiter ansteigen wird. Somit ist es angebracht durch ein Lärmgutachten feststellen zu lassen, ob und durch welche Maßnahmen der derzeitige Mittelungslärmpegel im Bereich der unmittelbar betroffenen Grundstücke effektiv gesenkt werden kann. Anhand von Verkehrsprognosen sollte auch die Nachhaltigkeit von LS – Maßnahmen aufgezeigt werden. Die voraussichtlichen Kosten eines solchen Gutachtens sind in die Haushaltsberatungen 2018 einzustellen. Sobald Klarheit über die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen besteht, kann sowohl über die Umsetzung (ggf. auch über eine Kostenbeteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger der B 265) entschieden werden. Im vorliegenden Fall halte ich es nicht für sinnvoll ohne eine nachvollziehbare Abschätzung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen eine Umsetzung zu veranlassen. Maßnahmen welche sich nicht hinreichend auf die Verkehrsbelastung der B 265 begründen lassen bedürfen einer Baugenehmigung durch unser Bauordnungsamt und durch den Straßenbaulastträger (da innerhalb der Anbauverbotszone). In Vertretung (Hallstein) -2-