Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.11.18, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 398/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 16.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Erhöhung der Lärmschutzwälle in Erp, B 265 Ortseinfahrt Erp, in
Höhe der Erpa und in Höhe der Ampelanlage von der B 265 auf die L 33
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
unbekannt
Erträge in €:
voraussichtlich
keine
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
noch unbekannt
Folgekosten in €:
unbekannt
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
unbekannt
unbekannt
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass die Anliegerschaft der Straßen „Am Lindengarten“ und
„Abt-Horchem - Str.“ durch den Verkehrslärm der Bundesstraße B265 beeinträchtigt werden und
daher eine Erhöhung des vorhanden bzw. die grundsätzliche Errichtung eines Lärmschutzwalls
fordern.
Bei der Aufstellung der beiden zugehörigen Bebauungspläne war die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich. Durch die stetige Erhöhung der Verkehrsbelastung (7445 Kfz/d,
Stand 7/2015) auf der Bundesstraße hat sich jedoch auch die Lärmbelästigung vergrößert. Auch
die Belastung durch den Schwerlastverkehr ist augenscheinlich gestiegen. Grundsätzlich kann
man davon ausgehen, dass die Verkehrsbelastung eher noch weiter ansteigen wird.
Somit ist es angebracht durch ein Lärmgutachten feststellen zu lassen, ob und durch welche
Maßnahmen der derzeitige Mittelungslärmpegel im Bereich der unmittelbar betroffenen
Grundstücke effektiv gesenkt werden kann. Anhand von Verkehrsprognosen sollte auch die Nachhaltigkeit von LS – Maßnahmen aufgezeigt werden.
Die voraussichtlichen Kosten eines solchen Gutachtens sind in die Haushaltsberatungen 2018
einzustellen.
Sobald Klarheit über die Art und den Umfang der erforderlichen Maßnahmen besteht, kann sowohl
über die Umsetzung (ggf. auch über eine Kostenbeteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger
der B 265) entschieden werden.
Im vorliegenden Fall halte ich es nicht für sinnvoll ohne eine nachvollziehbare Abschätzung der
Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen eine Umsetzung zu veranlassen.
Maßnahmen welche sich nicht hinreichend auf die Verkehrsbelastung der B 265 begründen lassen
bedürfen einer Baugenehmigung durch unser Bauordnungsamt und durch den Straßenbaulastträger (da innerhalb der Anbauverbotszone).
In Vertretung
(Hallstein)
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