Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
27.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 333/2017
Az.: - 81 -
Amt: - 81 BeschlAusf.: - - 81 - Datum: 26.06.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Klinkhammer
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
27.09.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Quartalsberichte
2. Quartal 2017
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Begründung:
Gem. § 20 EigVO hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der in der Anlage beigefügte Bericht gibt Aufschluss über die aktuelle finanzielle Situation der
Stadtwerke.
Auch wenn einige Faktoren nicht zu beeinflussen sind (tatsächlicher Wasserverkauf am Jahresende, Beitrag Erftverband usw.) bietet dieser Bericht einen zutreffenden Überblick über die aktuellen
Erlöse bzw. Aufwendungen. Die Berichte werden regelmäßig innerhalb der Betriebsleitung ausgewertet, wo dass ein steuerndes Eingreifen weitgehend zeitnah möglich ist.
In Vertretung
(Hallstein)
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