Daten
Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
11.01.16, 17:01
Aktualisiert
11.01.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Pü
Jülich, 22.12.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 508/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 21.01.2016
förderung und Stadtmarketing
TOP
Ergebnisse
Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke
auf dem Wochenmarkt
Anlg.: 2
Dez. V Dez. I
32
StaMa SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Beschickern des Wochenmarktes die Optionen 1, 2 und 4
zu erörtern.
Begründung:
Die Stabsstelle Stadtmarketing wurde in der Sitzung des Stadtrates am 01.10.2015 beauftragt zu
prüfen, ob parallel zum Wochenmarkt ein Markt entsprechend des Antrags der SPD-Fraktion vom
12.06.2015 betrieben werden kann.
Die SPD-Fraktion beantragte, die Ordnungsbehördliche VO zur Regelung des Marktwesens der
Stadt Jülich dahingehend zu ändern, dass der Verkauf und die Verköstigung alkoholischer Getränke
während des Wochenmarktes gestattet werden. Diesem Antrag konnte aus rechtlichen Gründen
nicht stattgegeben werden (Begründung siehe Sitzungsvorlage 339/2015).
Option 1
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, parallel zum Wochenmarkt einen anderen „Markt“ durchzuführen, der aber räumlich deutlich vom Wochenmarkt getrennt sein müsste. Hier würden jedoch
gesonderte Kosten für die Nutzung von öffentlichen Flächen anfallen. Hinzu kämen für die Standbetreiber Kosten für die Erlaubnis des Alkoholausschanks sowie der Wegfall der sogenannten Wochenmarktprivilegien (s.u.). Der Alkoholausschank könnte zunächst mittels einer Gestattung gemäß
§ 12 Gaststättengesetz ( GastG) für jeden Betreiber erlaubt werden. Auf Dauer gesehen wäre jedoch
eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 GastG erforderlich.
Option 2
Eine Alternative zu diesem parallelen Markt wäre die Schaffung eines Bereichs mit Sitzgelegenheiten auf dem Marktplatz und einem Angebot an Speisen und nicht-alkoholischen Getränken auf dem
Wochenmarkt. Dieser Bereich würde dazu einladen, länger auf dem Wochenmarkt zu verweilen und
mit anderen Besuchern zu kommunizieren. Zu klären wäre bei dieser Variante die Beteiligung und
Erweiterung des Angebotes der Marktbeschicker bzw. die Akquisition weiterer Marktbeschicker mit
einem entsprechenden Angebot.
Option 3
Beibehaltung des jetzigen Wochenmarktes und Umwandlung / Umbenennung beispielsweise in
einen „Genussmarkt“, so dass Alkohol ausgeschenkt werden dürfte und die Regularien der Gewerbeordnung § 67 Nr. 1 für den Wochenmarkt nicht greifen. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass
die Regelungen für den Wochenmarkt hierbei nicht gelten würden. Das hätte zur Folge, dass die in
der Wochenmarktsatzung von der Stadt festgelegten Standgebühren für einen „Genussmarkt“ nicht
gelten und diese in einer Sondernutzungssatzung festzulegen wären. Bei „Wochenmärkten“ entfällt
für die Marktbeschicker die Pflicht, eine sog. Reisegewerbekarte zu besitzen. In der Regel haben die
Marktbeschicker eine solche Karte nicht, da sie nur an wenigen Märkten auf Dauer teilnehmen und
nicht reisen. Für die bestehenden Marktbeschicker würde eine Änderung des Wochenmarktes bedeuten, eine Reisegewerbekarte zu beantragen, um weiterhin am Markt teilnehmen zu dürfen.
Option 4
Durchführung eines „Feierabendmarktes“ am Nachmittag bis in den frühen Abend. Hier sollten sich
das Angebot und die Zielgruppen vom bestehenden Wochenmarkt unterscheiden. Das Konzept eines „Feierabendmarktes“ wird beispielsweise in einigen Städten des Ruhrgebietes erfolgreich umgesetzt. Feierabendmärkte dienen vor allem der Entschleunigung des Alltags; das soziale Miteinander,
das Bummeln und die Qualität der Produkte stehen hier im Vordergrund. Feierabendmärkte richten
sich vor Allem an Berufstätige. In Jülich würde sich für diesen Markt als Wochentag der Donnerstag anbieten, so dass die aktuellen Marktbeschicker, die am Donnerstagsmarkt teilnehmen, keine
zusätzliche Anreise hätten. Kritische Punkte sind wie bei Option 2 u.a. die zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Akquisition weiterer Marktbeschicker.
Aus Sicht der Verwaltung sind nur die Optionen 1, 2 und 4 relevant, über die mit den Beschickern
ein Gespräch zu führen ist.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Sitzungsvorlage 508/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 508/2015
Seite 3