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Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
183 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
11.01.16, 17:01
Aktualisiert
11.01.16, 17:01
Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt) Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt) Sitzungsvorlage (Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Pü Jülich, 22.12.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 508/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 21.01.2016 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Antrag 14/2015 (SPD) – Änderung der Marktsatzung, hier: Verkauf alkoholischer Getränke auf dem Wochenmarkt Anlg.: 2 Dez. V Dez. I 32 StaMa SD.Net Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Beschickern des Wochenmarktes die Optionen 1, 2 und 4 zu erörtern. Begründung: Die Stabsstelle Stadtmarketing wurde in der Sitzung des Stadtrates am 01.10.2015 beauftragt zu prüfen, ob parallel zum Wochenmarkt ein Markt entsprechend des Antrags der SPD-Fraktion vom 12.06.2015 betrieben werden kann. Die SPD-Fraktion beantragte, die Ordnungsbehördliche VO zur Regelung des Marktwesens der Stadt Jülich dahingehend zu ändern, dass der Verkauf und die Verköstigung alkoholischer Getränke während des Wochenmarktes gestattet werden. Diesem Antrag konnte aus rechtlichen Gründen nicht stattgegeben werden (Begründung siehe Sitzungsvorlage 339/2015). Option 1 Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, parallel zum Wochenmarkt einen anderen „Markt“ durchzuführen, der aber räumlich deutlich vom Wochenmarkt getrennt sein müsste. Hier würden jedoch gesonderte Kosten für die Nutzung von öffentlichen Flächen anfallen. Hinzu kämen für die Standbetreiber Kosten für die Erlaubnis des Alkoholausschanks sowie der Wegfall der sogenannten Wochenmarktprivilegien (s.u.). Der Alkoholausschank könnte zunächst mittels einer Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz ( GastG) für jeden Betreiber erlaubt werden. Auf Dauer gesehen wäre jedoch eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 GastG erforderlich. Option 2 Eine Alternative zu diesem parallelen Markt wäre die Schaffung eines Bereichs mit Sitzgelegenheiten auf dem Marktplatz und einem Angebot an Speisen und nicht-alkoholischen Getränken auf dem Wochenmarkt. Dieser Bereich würde dazu einladen, länger auf dem Wochenmarkt zu verweilen und mit anderen Besuchern zu kommunizieren. Zu klären wäre bei dieser Variante die Beteiligung und Erweiterung des Angebotes der Marktbeschicker bzw. die Akquisition weiterer Marktbeschicker mit einem entsprechenden Angebot. Option 3 Beibehaltung des jetzigen Wochenmarktes und Umwandlung / Umbenennung beispielsweise in einen „Genussmarkt“, so dass Alkohol ausgeschenkt werden dürfte und die Regularien der Gewerbeordnung § 67 Nr. 1 für den Wochenmarkt nicht greifen. Zu beachten ist bei dieser Variante, dass die Regelungen für den Wochenmarkt hierbei nicht gelten würden. Das hätte zur Folge, dass die in der Wochenmarktsatzung von der Stadt festgelegten Standgebühren für einen „Genussmarkt“ nicht gelten und diese in einer Sondernutzungssatzung festzulegen wären. Bei „Wochenmärkten“ entfällt für die Marktbeschicker die Pflicht, eine sog. Reisegewerbekarte zu besitzen. In der Regel haben die Marktbeschicker eine solche Karte nicht, da sie nur an wenigen Märkten auf Dauer teilnehmen und nicht reisen. Für die bestehenden Marktbeschicker würde eine Änderung des Wochenmarktes bedeuten, eine Reisegewerbekarte zu beantragen, um weiterhin am Markt teilnehmen zu dürfen. Option 4 Durchführung eines „Feierabendmarktes“ am Nachmittag bis in den frühen Abend. Hier sollten sich das Angebot und die Zielgruppen vom bestehenden Wochenmarkt unterscheiden. Das Konzept eines „Feierabendmarktes“ wird beispielsweise in einigen Städten des Ruhrgebietes erfolgreich umgesetzt. Feierabendmärkte dienen vor allem der Entschleunigung des Alltags; das soziale Miteinander, das Bummeln und die Qualität der Produkte stehen hier im Vordergrund. Feierabendmärkte richten sich vor Allem an Berufstätige. In Jülich würde sich für diesen Markt als Wochentag der Donnerstag anbieten, so dass die aktuellen Marktbeschicker, die am Donnerstagsmarkt teilnehmen, keine zusätzliche Anreise hätten. Kritische Punkte sind wie bei Option 2 u.a. die zu erwartenden Schwierigkeiten bei der Akquisition weiterer Marktbeschicker. Aus Sicht der Verwaltung sind nur die Optionen 1, 2 und 4 relevant, über die mit den Beschickern ein Gespräch zu führen ist. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 508/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 508/2015 Seite 3