Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
15.09.17, 11:55
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 258/2017
Az.: 04.1
Amt: - 04.1 BeschlAusf.: - 04.1 Datum: 16.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
20.06.2017
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
20.06.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
14.09.2017
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
15.11.2017
zur Kenntnis
Betrifft:
Wohnungsmarktanalyse -Bevölkerung und Wohnungsmarkt in der Stadt Erftstadt-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Den in der Begründung zusammengefassten Ergebnissen der Wohnungsmarktanalyse des Pestel
Instituts wird zugestimmt.
Des Weiteren wird die Modellrechnung E auch im Hinblick auf den Ratsbeschluss zu V402/2015
(mit allen Ergänzungen) (Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt) als priorisierte und zielgesetzte
Bevölkerungsentwicklung für zukünftige Entscheidungen und weiterführende Planungen berücksichtigt.
Begründung:
Die Beauftragung des Pestel Instituts zur Durchführung einer Wohnungsmarktanalyse wurde durch
die Vorlagen V150/2013, V150/2013 1. Ergänzung und V150/2013 2. Ergänzung beschlossen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde, um detailliertere, kleinräumige Ergebnisse zu erhalten, die
Beauftragung um eine Analyse auf kleinräumige Untersuchungsgebiete ergänzt (V297/2016 1.
Ergänzung).
Die Ergebnisse der Wohnungsmarktanalyse sind (nicht abschließend):
Der Zuwanderungsdruck auf Köln sorgt dafür, dass die Stadt Erftstadt mit einem guten
Preis-Leistungsverhältnis beim Wohnen weitere Zuwanderung auch aus dem Rhein-ErftKreis erzielen kann.
Die Gefahr von Abwanderungen in Kommunen mit günstigeren Wohnmöglichkeiten (wie in
der Vergangenheit in den Kreis Euskirchen) besteht allerdings weiterhin.
Es gibt einen ungedeckten Bedarf an kleinen, barrierearmen Wohnungen.
Es gibt einen ungedeckten Bedarf an Mietwohnungen im unteren Preissegment.
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Einfamilienhausgrundstücken.
Es wird empfohlen, die Zahl an Wohnungen im öffentlichen Eigentum zur Absicherung der
langfristigen Wohnmöglichkeiten benachteiligter Haushalte zu erhöhen.
Weiter wird empfohlen, als Vorbereitung auf Zuwanderungsschübe dauerhaft unmittelbar
bebaubare Grundstücke vorzuhalten.
Die Analyse auf kleinräumige Untersuchungsgebiete und die dazugehörigen Modellrechnungen zeigen eine große strukturelle Ähnlichkeit der jeweiligen Untersuchungsgebiete auf.
Daher lassen sich hieraus keine fundierten Aussagen zur räumlichen Verteilung einzelner
Marktsegmente ableiten. Unter Bezugnahme auf die Expertenbefragung werden aber folgende grundsätzlichen Empfehlungen abgegeben.
Es wird empfohlen, auch unter Bezugnahme der Ergebnisse der Expertenbefragungen,
dass der Geschosswohnungsbau für Lechenich und Liblar priorisiert werden soll.
Weiter wird unter Bezugnahme der Ergebnisse der Expertenbefragungen die Bebauung mit
Ein- und Zweifamilienhäusern in allen Untersuchungsgebieten empfohlen.
Der Gutachter weist abschließend darauf hin, dass sich insbesondere wenn sich die Stadt
Erftstadt selbst als Investor engagiert, gezielt Wohnungen etwa im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus schaffen lassen.
Nach welcher Modellrechnung sich die Stadt Erftstadt entwickeln wird und welche Maßnahmen
daraus abzuleiten sind beschreibt der Gutachter als abhängig von politischen Entscheidungen. Die
Frage nach der „gewünschten“ Entwicklung muss in den politischen Gremien beantwortet werden.
Durch den Ratsbeschluss zu V402/2015 mit allen Ergänzungen (Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt) wurde sich auf ein moderates Bevölkerungswachstum von rund 2,5 % bis 2040 verständigt.
Darauf aufbauend wird, wie im Beschlussentwurf formuliert, die Modellrechnung E dieser Wohnungsmarktanalyse als priorisierte und zielgesetzte Bevölkerungsentwicklung für zukünftige Entscheidungen und weiterführende Planungen berücksichtigt.
In Vertretung
(Lüngen)
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