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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 185/2017 2. Ergänzung Az.: 61. 21-20 / 39A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 26.09.2017 vorberatend 17.10.2017 beschließend Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß § 3 (1,2), § 4 (1,2) und § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange über die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E. – Erp, Rosellastraße entsprechend der beigefügten Abwägungstabellen beschlossen. II. Der Bebauungsplan Nr. 39A, E. - Erp, Rosellastraße wird gemäß § 2 und § 10 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und den § 7 und § 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung und die Relevanten Umweltbelange werden ebenfalls beschlossen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch BauGB aufzustellen (s. V 508/2015). Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs sowie zur Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Die drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind der Abwägungstabelle 01 zu entnehmen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 11 Stellungnahmen von den Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangen. Nach der erfolgten Abwägung sind die vorgetragenen Stellungnahmen (s. Abwägungstabelle 02) in Form von Hinweisen, in den Planentwurf aufgenommen worden. Die Hinweise beziehen sich auf Sümpfungsmaßnahmen, Erdbebenzonen, Telekommunikation und Recyclingbaustoffe. Vom 14.07.2017 bis 11.08.2017 wurde eine erneute Beteiligung durchgeführt. In diesem wurde eine Stellungnahme zur geänderten Festsetzung der Stellplätze vorgetragen. Diese ist in der Abwägungstabelle 03 aufgeführt. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Anlagen:  Anlageplan  Bebauungsplanentwurf  Begründung mit relevanten Umweltbelangen  Abwägungstabelle 01, 02 und 03  Stellungnahmen In Vertretung (Hallstein) -2-