Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
117 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 185/2017 2. Ergänzung
Az.: 61. 21-20 / 39A
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 21.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
26.09.2017
vorberatend
17.10.2017
beschließend
Bebauungsplan Nr. 39A, Erftstadt-Erp, Rosellastraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 3 (1,2), § 4 (1,2) und § 4a (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird nach Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange über die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E. – Erp, Rosellastraße entsprechend der beigefügten Abwägungstabellen beschlossen.
II. Der Bebauungsplan Nr. 39A, E. - Erp, Rosellastraße wird gemäß § 2 und § 10 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und den § 7 und § 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes NordrheinWestfalen (GO NW) als Satzung beschlossen. Die Begründung und die Relevanten Umweltbelange werden ebenfalls beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch BauGB aufzustellen (s. V 508/2015).
Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1
BauGB) vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden
Verkehrs sowie zur Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des
Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Die drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind der Abwägungstabelle 01 zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 02.03.2017 bis einschließlich 03.04.2017. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 11 Stellungnahmen von
den Behörden und Sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB eingegangen. Nach der
erfolgten Abwägung sind die vorgetragenen Stellungnahmen (s. Abwägungstabelle 02) in Form
von Hinweisen, in den Planentwurf aufgenommen worden. Die Hinweise beziehen sich auf Sümpfungsmaßnahmen, Erdbebenzonen, Telekommunikation und Recyclingbaustoffe.
Vom 14.07.2017 bis 11.08.2017 wurde eine erneute Beteiligung durchgeführt. In diesem wurde
eine Stellungnahme zur geänderten Festsetzung der Stellplätze vorgetragen. Diese ist in der Abwägungstabelle 03 aufgeführt.
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann der
Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlageplan
Bebauungsplanentwurf
Begründung mit relevanten Umweltbelangen
Abwägungstabelle 01, 02 und 03
Stellungnahmen
In Vertretung
(Hallstein)
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