Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,2 MB
Datum
17.10.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
14.09.17, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 39A
428
Plangrundlage:
283
424
6
Im Auftrag
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt
WA
I
7
Verfahren:
ED
3.0
285
3.0
.5
3.5
117
94
38
104
a
Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
46
144
3
44
105
Abgrenzung des unterschiedlichen Maßes der baulichen Nutzung
(§ 1 Abs. 4 BauNVO)
142
42
Nutzung
40
20
141
143
Sonstige Planzeichen
279
30
140
7
109
16
18
139
28
Flurkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
20
394
Baugrenze
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
48
2a
5.0
15
4 Abs. 2 BauGB erfolgte in
34
R6.0
118
a
36
436
12
Belange gem.
z
48
32
108
19
und
182
4.0
6.5
5.0
50
las
l
se
o
R
107
1.0
.0
15
a
17
Die Beteiligung der
0,4
.0
15
4.0
5.0
b
15
hp
la
t
3.0
292
375
Jü
lic
ße
a
r
t
34
10
a
376
445
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 3
Abs. 2 und § 4 Abs.2 BauGB)
I
ED
6.0
255
(Erner)
.7
3.0
3.0
15
446
430
27
.6
14
4 Abs. 1 BauGB erfolgte in
ED
13
Belange gem.
WA 1
Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
ED
4.0
291
10
und
6.0
e
aß
377
447
Die Beteiligung der
11
8a
448
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und Träger öffentlicher
Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB)
290
tr
ss
tiu
177
(Erner)
6.7
.6
11
n
ure
La
378
1.0
52
432
R6.0
3.0
8
6.0
3.0
9
.4
19
0,4
0,4
I
433
27
I
26
256
M. 1 : 500
Sonstige Darstellung
138
Bezeichnung von Baufeldern
WA 1
(Erner)
Textliche Festsetzungen:
Bei der Errichtung von Solarkollektoren bzw. Solarzellen sind
1. Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 (1) BauGB
Dachneigung.
1.1
Allgemeines Wohngebiet
2.2
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Der Ausschuss
Stadtentwicklung und
der Stadt Erftstadt hat die erneute
Nr. 1. Betriebe des Beherberungsgewerbes,
Nr. 4. Gartenbaubetriebe,
Nr. 5. Tankstellen
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes werden.
1.2
3.2
2.3
Gestaltung der Haus- und Vorgärten
Die
Bebauungsplan Nr. 39A
Bodendenkmalpflege
das Plangebiet noch keine systematische Erfassung in Form einer
3.7
Telekommunikation
Erftstadt - Erp
Maß der baulichen Nutzungen
sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf die gesetzlichen
Vorgaben hingewiesen wird. Im Plan ist deshalb ein Hinweis enthalten,
2.4
Baumstandorte und unterirdische . Ver- und Entsorgungsanlagen" der
Bodenbefestigungen
Bodenbefestigungen
Bebauung, Platz- und Wegebefestigungen unbedingt notwendig sind.
2.5
Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB)
siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen,
dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und
Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert
werden. Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikations-
Kampfmittel
bersichtsplan
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) liegen keine Erkenntnisse vor, die
auf eine Kampfmittelbelastung hindeuten. Eine Garantie auf
unversiegeltem Untergrund zu befestigen.
(Erner)
Fläche für Nebenanlagen und Garagen
der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
sie zum Sichtschutz mit
Rank-, Schling- oder Kletterpflanzen bewachsenen Einhausungen (z.B.
oder durch Laubhecken zu
3.4
Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, dass die Bauarbeiten sofort
Telekommunikationsnetzes sowie die
gefunden werden. Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher
Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom.Technik GmbH, TI NL
Erftstadt
Stadtteil Erp
Baubeginn, schriftlich angezeigt werden an.
Einfriedungen
Einfriedungen entlang von festgesetzten
sind nur als Hecke oder heckenartige Bepflanzung
Tiefensondierung zur
empfohlen (siehe auch
3.8
Recyclingbaustoffe
diesen Plan als Satzung
bis zu einer
(Erner)
Als
Bepflanzung entlang der
mit einer dichten Bepflanzung aus heimischen, standortgerechten
Ausfertigung
Pro Wohneinheit sind 2
vorzusehen.
Dieser Plan wird hiermit ausgefertigt.
kann die Hecke oder heckenartige
Entlang des Friedhofs
bzw. massive
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
Einfriedungen
sind nur als
Maschendraht- oder Stahlgitterzaun auch in Verbindung mit einer
Wohnungen begrenzt.
(Erner)
2.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB
in Verbindung mit § 86 Bauordnung NW
Inkrafttreten des Bebauungsplans durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 10 Abs. 3 BauGB)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem.
10 Abs. 3 BauGB erfolgte am
(Erner)
2.1
Dacheindeckungen
Als Dacheindeckung sind nur braunrote, braune und anthrazitfarbene
22.5-3-5362020-243/14 Kreis Erftkreis, zu benachrichtigen.
3.5
BauNVO und
Die
Erdbebenzone
Erp der Stadt Erftstadt ist der Erdbebenzone 3 und geologischer Unter-
3.3
gesamte Plangebiet auf 0,50 festgesetzt.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung vom
beschlossen.
3.6
einheitlich zu gestalten.
festgesetzten eingeschossigen Bebauung auf maximal 9,00 m festgesetzt.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4a Abs. 3 BauGB)
Mülltonnensammelplatz
Gestaltung der Doppelhäuser
Bei einer Doppelhausbebauung
der Fassaden- und Dachmaterialien sowie der Farbgebung, der
Höhe der baulichen Anlagen
(Erner)
Allgemeines Wohngebiet
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
54
110
WA
56
111
381
431
WA
.2
29
21
289
Friedhof
425
.6
15
31
180
58
0,4
.0
15
Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB)
29
6.8
282
2
Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
112
14
288
418
9a
Legende:
113
13
Trauerhalle
Erftstadt, den ....................
33
429
5
Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-Erft-Kreises
mit Stand vom Oktober 2015.
Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N.
438
287
3.
Hinweise
3.1
Containeraufstellfläche Friedhof
Sümpfungsmaßnahmen
Das Plangebiet befindet sich im Planungsbereich nach den hier vorliegenden
Unterlagen (Diffe-renzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides Az.: 61.42.63 \hich2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die
Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von
Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 - 5,
09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle.
Folgendes sollte berücksichtigt werden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam
bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist, nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungs-maßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als
auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen
Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen
sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
BP 39A
Untergrund- oder Wegebefestigung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis
erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu
beantragen.
Rechtsgrundlagen:
·
Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414).
·
Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132).
·
Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl.
1991 I S. 58).
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.
NRW. S. 256).
·
M. 1 : 10.000
Bearbeitung:
·
·
Grundkarten:
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassungen.
Stadt Erftstadt
- Umwelt- und Planungsamt -
ERFTSTADT
Tür an Tür
mit der Natur
Umwelt- und Planungsamt
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und
Im Auftrag
·
10 (Umwelt- und
werden.
Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen
Erftstadt, den ....................
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt