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Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005) Beschlussvorlage (Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-98/2004 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Hauptausschuss 30.11.2004 Original Rat der Stadt Bedburg 14.12.2004 1. Ergänzung Betreff: Beratung und Zustimmung zur Gebührenbedarfsberechnung zur Durchführung der Abwasserbeseitigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2005 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Hauptausschusses, der Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2005 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 sind folgende Kostenblöcke maßgebend: Personal- und Sachaufwand: 188.700 € (3,41 % Gesamtkosten) Unterhaltungskosten: 673.250 € (12,15 % Gesamtkosten) Beitrag Erftverband abzgl. Nutzungsentschädigung: 3.237.000 € (58,44 % Gesamtkosten) Kalkulatorische Kosten: 1.440.000 € (26,00 % Gesamtkosten) Auf die Straßenentwässerung entfallen hierbei nach derzeitiger Schätzung rd. 22,5 % der Gesamtkosten (= 1.246.263,80 €). Da vorgenannte Kostenblöcke nach Abzug des Anteils der Straßenentwässerung betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG sind, ist unter Berücksichtigung eines Gebührenüberschusses aus dem Jahr 2003 ein auf das Jahr 2005 entfallender Betrag von 4.278.344,03 € durch Gebühren zu erwirtschaften. Zur Erreichung einer Kostendeckung ist unter Berücksichtigung des als Berechnungsmaßstab dienenden Frischwasserverbrauchs eine Gebühr in Höhe von 3,90 €/m³ notwendig. Der Gebührensatz steigt somit gegenüber dem des Jahres 2004 um 0,36 €/m³. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung des Gebührensatzes von 10,17 %. Zu den einzelnen Kostenblöcken: Personal- und Sachkosten ¾ Querschnittskosten (FB IV) Die Querschnittskosten steigen um 8,04 % gegenüber denen des Vorjahres. ¾ Personalkosten – Abwasserbeseitigung Hierbei handelt es sich um die aufgrund von Stundenaufzeichnungen ermittelten Lohnkosten für die Reinigung der Kanalanlagen und die Überwachung bzw. Kontrolle der Pumpstationen. ¾ Personalkosten – (FB I) Diese Personalkosten resultieren aus der Umsetzung der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüV-Kan) sowie aus der Wahrnehmung von Kontrollfunktionen und den sich daraus ergebenden Schadensfeststellungen. Unterhaltungskosten Die laufenden Unterhaltungskosten für die Spülung und Überprüfung der Kanalanlagen belaufen sich auf 150.000 €. Ein Betrag in Höhe von 500.000 € ist, wie im Zusammenhang mit der Zustandsbewertung des Kanalnetzes im Rahmen der Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz festgestellt wurde, notwendig für Sanierungsmaßnahmen. Aufgrund von Kanaluntersuchungen wurden Schäden festgestellt, die lt. Vorgabe der SüV-Kan umgehend zu beseitigen sind. Die Nutzungsdauer der Abwasseranlage wird hierdurch aber nicht wesentlich verlängert. Eine Aufnahme der Sanierungskosten als Aktivposten in der Bilanz und Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre ist somit nicht zulässig. Diese Sanierungsaufwendungen sind betriebswirtschaftlich ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG und daher in die Gebührenkalkulation mit aufzunehmen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Kalkulatorische Kosten ¾ Abschreibungen Die Stadt Bedburg führt zum 01.01.2005 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ein. Sämtliche Abwasseranlagen sind in die zu erstellende Bilanz als Aktivposten mit dem Zeitwert einzustellen. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des vorhandenen Datenbestandes (Höhe, Tiefe, Länge, Beschaffenheit u.s.w.) unter Berücksichtigung des Alters der Abwasseranlage. Aufgrund der Neubewertung im Zuge der Einführung des NKF werden sich die Vermögenswerte erhöhen. Die kalkulatorischen Abschreibungen werden – wie im Jahr 2004 – nach dem Wiederbeschaffungszeitwert ermittelt. Durch die Zugrundelegung von Wiederbeschaffungszeitwerten wird nicht wie bisher der bei der Anschaffung bzw. Herstellung aufgewandte Betrag erwirtschaftet, sondern der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertete reale Werteverzehr. ¾ Kalkulatorische Verzinsung Entsprechend der gängigen Rechtsprechung werden die kalkulatorischen Zinsen (wie bisher) vom Anschaffungswert unter Berücksichtigung des Abzugskapitals bei einem Zinssatz von 5,33 % berechnet. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt gegenüber dem des Jahres 2004 unverändert. Der Anstieg der kalkulatorischen Zinsen ist bedingt durch das gestiegene zu verzinsende Anlagekapital. Beitrag an den Erftverband Gemäß § 7 Abs. 1 KAG sind die von Gemeinden für die Mitgliedschaft in einem Wasserverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen durch Gebühren denjenigen aufzuerlegen, die diese Einrichtungen nutzen. Somit wird der in 2005 von der Stadt Bedburg an den Erftverband voraussichtlich zu zahlende Beitrag für den Betrieb der Kläranlagen und der sonstigen Abwasseranlagen einschließlich der Kapitalkosten sowie der Abwasserabgabe als ansatzfähige Kosten im Sinne des § 6 Abs. 2 KAG den Gebühren zugrunde gelegt. Lt. Beitragsprognose des Erftverbandes vom 24.09.2004 ist für 2005 ein Beitrag von rd. 3.270.000 € anzusetzen. Der in der Gebührenbedarfsberechnung 2004 hierfür angesetzte Betrag beläuft sich auf 3.307.400 €. 3.000.000 3,9 3,54 3,41 3,62 3,66 3,41 3,41 3,50 4,50 4,00 3,28 3.500.000 3,66 3,66 4.000.000 3,66 Entwicklung des Beitrags an den Erftverband und der Kanalbenutzungsgebühr 3,50 2.500.000 3,00 2.000.000 3.270.000 3.307.400 3.221.745 3.328.150 3.321.171 3.401.570 3.426.664 3.571.893 3.804.404 3.764.574 500.000 3.177.528 1.000.000 2,50 2.151.624 1.500.000 1,50 1,00 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 * 20 05 * 0 2,00 Gesamtbeitrag Kanalbenutzungsgebühr * lt. Prognose STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Gebührenmaßstab Die Gebühr ist gemäß § 6 Abs. 3 KAG nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab ist der Frischwasserverbrauch, der der Kanalbenutzungsgebühr der Stadt Bedburg zugrunde gelegt wird. Für das Jahr 2005 wird von einer zu veranlagenden Wassermenge von insgesamt 1.090.800 m³ ausgegangen. Gegenüber der der Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2004 zugrunde liegenden Frischwassermenge bedeutet dies eine Steigerung um 9.500 m³. Wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich wird, ist die Einwohnerzahl ebenfalls gestiegen. 1.110.000 25000 1.105.000 24500 1.100.000 1.095.000 24000 Veranlagte Frischwassermenge 1.090.000 23500 Einwohnerzahl des Vorjahres 1.085.000 1.080.000 23000 1.075.000 22500 1.070.000 1.065.000 22000 1995199619971998199920002001200220032004 Proz. Veränderung der Frischwasserverbräuche im Vergleich zu Bevölkerungsentwicklung 1,84% 2,00% 1,50% 1,19% 1,17% 1,00% 0,91% 1,01% 0,84% 0,54% 0,50% 0,00% -0,50% -1,00% 0,19% -0,21% 1995 1996 1997 1,04% 0,74% -0,10% 0,42% 1998 1999 0,11% 0,08% 2000 2001 0,44% 0,83% 0,71% 2002 2003 -1,21% -0,60% -1,50% Anstieg in % Normalverbraucher Anstieg der Bevölkerung 2004 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Die Gebührenbedarfsberechnung über die Durchführung der Abwasserbeseitigung 2005 ist Bestandteil dieser Sitzungsvorlage. Abschlussergebnis des Jahres 2003 Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen. Im Haushaltsjahr 2003 wurde ein Gebührenüberschuss in Höhe von 14.342 € „erwirtschaftet“. Dieser Betrag wurde als Überschuss in die Berechnung für das Jahr 2005 eingestellt. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Spohr Sachbearbeiterin ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister