Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
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nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
29.05.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 31.05.2017
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 299/2017
04.07.2017
Anfrage bzgl. Übersicht über die beantragten Fördermittel zur Sanierung des
Schulzentrum Lechenich
Sehr geehrter Herr Bohlen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Voraussetzung für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln ist zunächst die Erstellung
eines Integrierten Stadtentwicklungs-Konzeptes. Die Erstellung dieses Konzeptes wird derzeit
vorbereitet. Abhängig von den in diesem Konzept entwickelten Vorschlägen und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel wird dann mit dem Fördergeber abgestimmt, auf
welche Programme der Förderantrag abgestellt werden sollte.
2. Ein vorzeitiger Baubeginn ist nur dann förderunschädlich, wenn der Fördergeber dem ausdrücklich zugestimmt hat. Um einen solchen Antrag stellen zu können, muss zunächst der Förderantrag vorgelegt werden. Dieser wird aber erst im Rahmen des Integrierten StadtentwicklungsKonzeptes erarbeitet.
Mit der Sanierung des Schulzentrums soll Ende 2018 begonnen werden. Für die Finanzierung
des ersten Bauabschnittes können Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 genutzt werden. Die Arbeiten zur Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungs-Konzeptes und zur Erstellung des Förderantrages sollten so terminiert werden, dass für die Finanzierung der weiteren
Bauabschnitte dann Mittel aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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