Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
115/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.11.1999
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach-Schlagstein gemäß § 34 Abs. 4 BauGB;
hier:
Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 31. 05. 1999 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach-Schlagstein gemäß § 34
Abs. 4 BauGB gefasst.
Die erforderlichen Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) wurden
inzwischen durchgeführt. Im Rahmen beider Verfahren sind keine Anregungen eingegangen, die in den
Abwägungsprozess gem. § 1 Abs. 6 BauGB eingestellt werden müssen.
Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Obermaubach-Schlagstein kann nunmehr in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen werden.
Als Ausgleichsmaßnahmen (§ 3 der Satzung) ist es erforderlich, auf dem gemeindeeigenen Grundstück Parzelle Nr.
77/1 auf einer Fläche von 700 m² standortgerechte Gehölze anzupflanzen, damit sich hier ein Auwald entwickeln kann.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt III. Beschlussvorschlag:
„Die 1. Änderungssatzung über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils ObermaubachSchlagstein, wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 2 und 3 BauGB
beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Enthaltungen:
Nein: ______________