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Sitzungsvorlage (24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
350 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
13.11.15, 13:22
Aktualisiert
30.11.15, 14:20

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 20/22 Az.: Kn. Jülich, 02.11.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 453/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich Anlg.:-360 60 14 20/22 SD.Net Beschlussentwurf: „Der Stadtrat beschließt folgende 24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen in der Stadt Jülich: Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1 !“ Begründung: Gemäß § 6 des Kommunalabgabengesetzes sind in verschiedenen Bereichen, so auch bei der Abfallbeseitigung, kostendeckende Gebühren zu erheben. Werden aus den Gebühren Überdeckungen erzielt, sind diese innerhalb von vier Jahren zu verrechnen. Ergibt sich eine Unterdeckung, haben die eingenommenen Gebühren die Kosten also nicht gedeckt, sollen diese Unterdeckungen ebenfalls innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage erfolgt bei der Abfallbeseitigung in jedem eine Neukalkulation der Gebühren. Im Rahmen der Gebührenkalkulation werden die Kosten des kommenden Jahres auf der Grundlage der Entwicklungen des laufenden Jahres geschätzt. Bei der Abfallbeseitigung spielen insbesondere die erwarteten Sammelmengen eine Rolle, ebenso die Zahl der in Umlauf befindlichen Abfallbehälter. Die Abfallbeseitigung wurde in 2015 neu europaweit ausgeschrieben. Ein bei der Vergabe unterlegener Bieter hat vor der Vergabekammer gegen die Neuvergabe der Leistungen geklagt. Da das Verfahren vor dem Jahresende nicht abgeschlossen sein wird, konnte der derzeit geltende Vertrag zu gleichen Konditionen bis zum 30.04.2016 verlängert werden. Ab dem 01.05.2016 gelten dann neue, in jedem Fall höhere Abfuhrpreise. So erhöhen sich die Abfuhrpreise im Bereich Restmüll nach dem günstigsten Angebot um rund 60 %, im Bereich Bioabfall sogar um fast 90 % !! Da die Ab- fuhrpreise aber nur einen Teil der Gebühr ausmachen, erhöhen sich die Gebühren letztlich natürlich nicht um die genannten Prozentsätze. Der Verteilung der Gesamtkosten auf die einzelnen Gefäßgrößen liegen die folgenden Verteilungsregeln zugrunde: Die Kosten für den Behältertausch (teilweise) und die Verkaufsprovision für die Beistellsäcke werden direkt den einzelnen Kostenstellen zugerechnet. Auch der Überschuss aus dem Jahr 2014 wurde direkt je Gefäßgröße ermittelt und entsprechend angesetzt. Die folgenden Kosten wurden auf der Grundlage der reinen Gefäßzahl (unabhängig vom Volumen) verteilt, da die Kosten auch unabhängig von der Gefäßgröße anfallen: - Personalaufwand - Sachaufwand Verwaltung - Unterhaltung Containerstandorte - Kosten Behältertausch (Rest) - Öffentlichkeitsarbeit einschl. MWSt Druck Abfallkalender - Abführung MWSt aus Einnahmen - Bauhofkosten - Verwaltungskostenerstattungen Auf der Grundlage der erwarteten Anzahl der in Umlauf befindlichen Gefäße ergibt sich dabei folgende Verteilung: Gefäßgröße 60-l-Rest 80-l-Rest 120-l-Rest 240-l-Rest 1.100-l-Rest 14-tägliche Leerung 1.100-l-Rest wöchentliche Leerung Summe 120-l-Bio 240-l-Bio Summe Sitzungsvorlage 453/2015 geschätzte Anzahl 1.260 950 8.500 530 74 14 11.328 Anteil in % 11,05% 8,33% 74,53% 4,65% 0,65% 0,12% 6.390 1.680 8.070 79,18% 20,82% Seite 2 Die Gefäßgestellung, die Transport- und Verbrennungskosten für den Restmüll sowie die Kosten für Sammlung, Transport und Verbrennung des Sperrmülls und die Grundgebühr wurden auf der Grundlage des Gefäßvolumens verteilt. Dabei ergibt sich folgende Verteilung: Gefäßgröße 60-l-Rest 80-l-Rest 120-l-Rest 240-l-Rest 1.100-l-Rest 14-tägl. Leerung 1.100-l-Rest wöchentl. Leerung Beistellsack geschätzte Anzahl 1.260 950 8.500 530 74 14 2.000 Volumen -l60 80 120 240 1.100 1.100 70 Anzahl Leerungen 26 26 26 26 26 52 1 Summe 6.390 1.680 120 240 26 26 120-l-Bio 240-l-Bio Summe Müllvolumen 1.965.600 1.976.000 26.520.000 3.307.200 2.116.400 800.800 140.000 36.686.000 19.936.800 10.483.200 30.420.000 Anteil in % 5,34% 5,37% 72,01% 8,98% 5,75% 2,17% 0,38% 65,54% 34,46% Für Tauschaktionen zwischen den Behältergrößen (z.B. Tausch von einem 120-l-Restmüllgefäß auf ein 60-l-Restmüllgefäß) ist eine gesonderte Gebühr zu zahlen. Über diese gesonderte Gebühr werden die Unternehmerkosten für die Tauschaktion refinanziert, ebenso die Verwaltungsleistungen des Steueramtes. Auf der Grundlage der Kalkulation des günstigsten Bieters würde sich die Tauschgebühr in 2016 auf 40,00 € (von bisher 27,50 €) erhöhen. Daher sollten nun -anderes als in den Vorjahren- die Kosten nicht mehr in vollem Umfang in die separate Tauschgebühr einfließen. Stattdessen sollte die Tauschgebühr konstant bei 27,50 € gehalten werden und der diesen Betrag überteigende Kostenanteil in die Gefäßgebühren (hier in die Gebühren für die kleinsten Gefäße, da deren Nutzer in der Regel vom Tausch profitieren) einfließen Dabei handelt es sich um Kosten von insgesamt 1.474 € im Bereich Restmüll und 654 € im Bereich der Biotonnen. Bezogen auf die Gefäßgebühr macht dies nur einen geringen Anteil aus. Zusammengefasst errechnen sich auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung gemäß Anlage 2 für das Jahr 2016 für die einzelnen Abfallbehälter die folgenden Gebührensätze: Gefäß 60-l- Restmüll Gebühr 2015 Gebühr 2016 zum Vorjahr absolut zum Vorjahr in % 100,44 € 102,36 € +1,92 € +1,91 % 123,12 € 129,12 € +6,00 € +4,87 % 167,64 € 181,92 € +14,28 € +8,52 % 310,44 € 341,88 € +31,44 € +10,13 % 1.391,28 € 1.490,04 € +98,76 € +7,10 % 2.762,76 € 2.961,72 € +198,96 € +7,20 % 4,50 € 4,50 € Biotonne 120-l- 65,64 € 75,00 € +9,36 € +14,26 % Biotonne 240-l- 101,88 € 128,64 € +26,76 € +26,27 % Behältertausch 27,50 € 27,50 € 14-tägl. Leerung 80-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 120-l- Restmüll 14-tägl. Leerung 240-l-Restmüll 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container 14-tägl. Leerung 1,1-cbm-Container wöchentliche Leerung Beistellsack 70-l- Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 3 Die Gefäßgebühren sind auf durch 12 teilbare Werte gerundet, um den Hauseigentümern die Umrechnung auf die Monatsmiete zu erleichtern Ursache für die Gebührenerhöhungen sind die bereits angeführten neuen Abfuhrpreise auf der Grundlage der erfolgten Ausschreibung. Da diese neuen Preise in 2016 erst ab dem 01.05. gelten, in 2017 aber ganzjährig, ist eine weitere Erhöhung der Gebühren für 2017 schon jetzt absehbar. Weitere Ursache für die Gebührenerhöhungen ist die Einbeziehung der Unterdeckung aus dem Jahr 2014 in Höhe von knapp 91.000 € (weitere Erläuterungen hierzu siehe im folgenden zu Zeile 36). Die an den Zweckverband Entsorgungsregion West zu zahlenden Gebühren für die Entsorgung/Verwertung von Haus- und Sperrmüll werden erst Ende November für 2016 neu beschlossen. Derzeit wird hier von unveränderten Gebührensätzen ausgegangen. Erfolgt eine deutliche Anhebung, wird ggfs. für die Sitzung des Stadtrates auf der Grundlage der dann feststehenden Entsorgungs-/Verwertungsgebühren eine neue Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Im einzelnen liegen der Gebührenermittlung die folgenden Daten/Annahmen zugrunde (Erläuterungen zur Tabelle aus der Anlage 2): Zeile 1: Personalausgaben Neben den Personalausgaben der Abfallberaterin ist auch der anteilige Personalaufwand weiterer Mitarbeiter/innen im Bauverwaltungsamt und Tiefbauamt direkt dem Produkt „Abfallbeseitigung“ zugeordnet. In 2016 betragen die so ermittelten Personalausgaben voraussichtlich 110.000 €. Zeile 2: Arbeitsplatzkosten Abfallbeseitigung Bei den hier angesetzten Kosten von 5.070 € handelt es sich um die Sachkosten der Büroarbeitsplätze der Beschäftigten, die dem Bereich der Abfallbeseitigung zugeordnet sind. Im einzelnen sind entsprechend der Veranschlagung im letztjährigen Haushalt die folgenden Kosten angesetzt: Heizkosten Büroräume Reinigung Büroräume Betriebskosten Büroräume Miete und Wartung Kopierer Allgemeiner Geschäftsbedarf Fernmeldegebühren Fachliteratur Portokosten 900 € 600 € 600 € 380 € 610 € 260 € 1.000 € 720 € Zeile 3: Unterhaltung Containerplätze Für die Unterhaltung der Standplätze der Altglascontainer sollten 500 € bereitgestellt werden. Die Mittel sind vorgesehen für kleinere Pflasterarbeiten u.ä. Zeile 4: Erneuerung / Austausch von Straßenpapierkörben Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 4 Für 2015 und die Folgejahre ist ein regelmäßiger Austausch von Straßenpapierkörben vorgesehen. Die Aufwendungen je Papierkorb belaufen sich auf rund 400 €, so dass jährlich fünf Behälter ausgetauscht werden können. Zeilen 5 und 6: Unternehmerkosten Restmüll Für die Gefäßgestellung und die Leerung der Restabfallgefäße wird vom Abfuhrunternehmer ein Betrag je Gefäß und Leerung in Rechnung gestellt. Unter Berücksichtigung des Entgeltes (bis 30.04.2016 gemäß altem Vertrag, ab 01.05.2016 neue Preise gemäß Ausschreibung wie eingangs der Vorlage erwähnt), der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter errechnen sich für 2016 Kosten in Höhe von rund 205.130 €. Diese Kosten waren bisher gemäß den vom Unternehmer für die jeweiligen Größen in Rechnung gestellten Beträgen auch auf die jeweiligen Gefäßgrößen aufgeteilt. Auf der Grundlage der Kalkulation des nach der derzeitigen Ausschreibung günstigsten Bieters würde sich künftig eine veränderte Gewichtung ergeben, da die Kosten für die kleineren Gefäße deutlich steigen (z.B. + 54 % für ein 120-l-Gefäß), während sie für die großen Container rückläufig sind (-50,68 % für einen 1,1-cbmContainer mit wöchentlicher Leerung). Vor dem Hintergrund des § 9 Absatz 3 des Landesabfallgesetzes NRW, der über die Gebührengestaltung einen Anreiz zur Müllvermeidung fordert, sollten die Kosten ab 2016 daher wie die Transport- und Entsorgungskosten auf der Grundlage des Gefäßvolumens auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt werden. Durch eine solche Verteilung werden die Nutzer kleinerer Gefäße (in einem vertretbaren Rahmen) begünstigt. Die Transportkosten setzen sich zusammen aus einem Entgelt je abgefahrener Gewichtstonne sowie (ab 2016 neu) aus zusätzlich zu zahlenden Kraftstoffkosten. Für den Bereich Restmüll belaufen sich die Kosten bei einer angenommenen Menge von 5.050 to auf 52.700 € und sind damit in etwa doppelt so hoch wie im Vorjahr. Zeilen 7 und 8: Unternehmerkosten Sperrmüll Die Sammelkosten beim Sperrmüll werden nach der gesammelten Menge berechnet und belaufen sich in 2016 auf voraussichtlich 137.000 €. Die Transportkosten setzen sich auch zusammen aus einem Entgelt je abgefahrener Gewichtstonne sowie (ab 2016 neu) aus zusätzlich zu zahlenden Kraftstoffkosten. Bei einer angenommenen Sammelmenge von 1.450 to belaufen sich die Transportkosten 2016 auf 20.280 € und sind damit fast dreimal so hoch wie im Vorjahr. Die Kosten werden nach dem Volumen auf die einzelnen Gefäßgrößen verteilt. Zeilen 9 und 10: Unternehmerkosten Abfuhr Biotonnen Wie bei den Restmüllgefäßen ist auch bei den Biotonnen neben Miete, Leerung und Gestellung für den Transport zur Verwertungsanlage ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 5 Für die Gestellung etc. errechnen sich unter Berücksichtigung des Entgeltes (bis 30.04.2016 gemäß altem Vertrag, ab 01.05.2016 neue Preise gemäß Ausschreibung wie eingangs der Vorlage erwähnt), der Zahl der Leerungen und der Zahl der Behälter für 2016 Kosten in Höhe von 152.840 €. Die Kosten werden auf der Grundlage des Gefäßvolumens auf die beiden Gefäßgrößen aufgeteilt. Die Transportkosten zur Verwertungsanlage werden -wie bei den Restmüllgefäßen- auf der Grundlage der eingesammelten Menge und einem Betrag für die Kraftstoffkosten in Rechnung gestellt. Sie belaufen sich auf 78.400 €, die entsprechend dem Gefäßvolumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt werden. Der Berechnung liegt eine auf der Grundlage der Entwicklung 2015 mit 3.300 to geschätzte Sammelmenge zugrunde. Insgesamt erhöhen sich damit die Unternehmerkosten im Bereich Bioabfall von 146.400 € im Vorjahr auf rund 231.000 € in 2016. Zeile 11: Schadstoffe Für die Entsorgung von Schadstoffen, wilden Müllkippen etc. werden in 2015 etwa 15.000 € zu zahlen sein. Die Kosten entfallen auf das Schadstoffmobil des Kreises. Hierfür ist in 2016 eine Pauschale je Einwohner in Höhe von 0,44 €/Jahr zu zahlen. Bei diesen Kosten handelt es sich nur um die Transportkosten, die Entsorgungskosten werden über die Restmüllentsorgungsgebühren des ZEW finanziert. In den Vorjahren waren bei diesem Sachkonto auch die Kosten (Container- und Entsorgungskosten) für die Entsorgung von Altreifen o.ä. aus Wilden Müllkippen in Höhe von etwa 5.000 € veranschlagt. Ab 2016 sind diese bei einem gesonderten Sachkonto gebucht (siehe zu Zeile 29). Zeilen 12 bis 17 : Unternehmerkosten Abfuhr Gartenabfälle und Weihnachtsbäume Seit 2002 wird angeboten, an mehreren Terminen neben der Biotonne auch Grünabfall gebündelt o.ä. abfahren zu lassen. Die Kosten hierfür werden getrennt nach Sammel,- Transport- und Verwertungskosten ausgewiesen. Die Sammelkosten errechnen sich auf der Grundlage der eingesammelten Menge und betragen in 2016 bei einer angenommenen Sammelmenge von 950 to rund 70.300 € und sind damit nach der neuen Ausschreibung deutlich niedriger als im Vorjahr. Die Transportkosten werden auch hier auf der Grundlage der Sammelmenge zuzüglich eines gesonderten Betrages für Kraftstoffkosten in Rechnung gestellt. Sie belaufen sich in 2016 auf rund 19.600 € und sind damit viermal so hoch wie im Vorjahr. Hinzu kommen noch die Verwertungskosten, die in 2016 mit 44.200 € kalkuliert sind. Insgesamt betragen die Kosten der getrennten Grünabfuhren in 2016 somit 134.100 € und sind damit-trotz der deutlich gestiegenen Transportkosten- um rund 13.000 € niedriger als im Vorjahr. Die Kosten werden anteilig entsprechend dem Verhältnis der Anzahl der angemeldeten Gefäße auf die Biotonnen verteilt und somit in die Biotonnengebühr eingerechnet. Dieses zusätzliche Angebot darf aber auch nur von denjenigen genutzt werden, die eine Biotonne angemeldet haben. Neben diesen zusätzlichen Grünabfuhren werden auch die Weihnachtsbäume gesammelt. Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 6 Wie bei den Grünabfällen, so werden auch hier Sammlung und Transport getrennt in Rechnung gestellt. Da die Sammlung im Januar stattfindet, errechnen sich hier auf der Grundlage des bis April verlängerten alten Vertrages die folgenden Kosten: für die Sammlung Kosten von rund 2.400 €, Transportkosten in Höhen von rund 140 € und Verwertungskosten von etwa 1.200 €. Sämtliche Kosten für die Weihnachtsbäume werden in die Restmüllgefäßgebühren eingerechnet. Zeile 19: Gefäßtausch Die Kosten für den Behältertausch (z.B. von 120-l- auf ein 80-l-Gefäß) bei Rest- und Bioabfall werden vom Unternehmer gemäß der tatsächlichen Leistung getrennt in Rechnung gestellt. Bis 2010 fielen hier relativ geringe Kosten (ca. 2.000 €) an, da nur wenige Behältergrößen angeboten wurden. Die Hauptkosten entfielen auf den Tausch von Biotonnen, wo verschiedene Nutzer in den Wintermonaten ein 120-l-Gefäß nutzten und in der Hauptvegetationszeit auf ein 240l-l- Gefäß tauschten. Durch die ab 2011 zusätzlich angebotenen 60-l- und 80-l-Restmüllgefäße ergaben sich vor allem im ersten Jahr der Umstellung erheblich höhere Kosten. Die Kosten werden daher ab 2011 nicht mehr in die Tonnengebühr eingerechnet, sondern über eine gesonderte „Tauschgebühr“ dem jeweiligen Verursacher. Für die in 2016 kalkulierten Tauschvorgänge fallen Kosten in Höhe von rund 6.230 € an. Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr resultieren aus deutlich höheren Unternehmerkosten nach der neuen Ausschreibung und würden zu einer deutlichen Erhöhung der Behältertauschgebühr führen. Wie bereits eingangs der Vorlage erwähnt, sollten daher nicht mehr die vollen Kosten über die gesonderte Gebühr refinanziert werden. Statt dessen sollte ein Teil der Kosten in die Gefäßgebühren einfließen und die Tauschgebühr in unveränderter Höhe festgesetzt werden.. Zeilen 20 bis 22: Sammlung und Transport Elektrogeräte Für das Jahr 2016 errechnen sich auf der Grundlage einer erwarteten Sammelmenge von rund 90 to Sammelkosten in Höhe von rund 17.100 €. Die Transportkosten werden wieder auf der Grundlage der Sammelmenge und eines Betrages für die Kraftstoffkosten in Rechnung gestellt und belaufen sich auf rund 6.500 €. Die Mehrkosten gegenüber dem Vorjahr belaufen sich auf knapp 10.000 € und sind Ergebnis der neuen Ausschreibung. Daneben sind Kosten für die Annahme- und Übergabestelle zu zahlen, die in 2016 rund 7.300 € betragen und sich aus einer Gebühren von 0,23 €/Einwohner errechnen. Zeile 23 : Sammelkosten Altpapier Seit dem 01.01.2015 hat der Zweckverband Entsorgung West (ZEW) die zuvor auf die Kommunen übertragene Verwertung des Altpapieres wieder in die Zuständigkeit des ZEW zurückgenommen. Die Stadt Jülich hatte mit Sammlung, Transport und Verwertung vorher einen Unternehmer beauftragt. Dabei finanzierte der Unternehmer Sammlung und Transport aus den Verwertungserlösen, zusätzliche Erlöse in Höhe von 63.800 € wurden jährlich und pauschal -unabhängig von der Entwicklung auf dem Markt- an die Stadt Jülich gezahlt und wirkten sich gebührenmindernd aus. Nach den derzeit auf der Grundlage des Jahres 2015 bekannten Daten wird die Stadt Jülich nach der „Rückführung“ der Zuständigkeit an den ZEW jährlich rund 185.000 € für Sammlung und Transport zahlen müssen. Die Erlöse aus der Verwertung werden -nun marktpreisanhängig- an die Stadt Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 7 gezahlt und belaufen sich nach derzeitiger Schätzung (ebenfalls auf der Grundlage der Erfahrungswerte aus 2015) auf rund 195.000 € jährlich (siehe Zeile 49). Insofern ist die Entwicklung günstiger als in der Vorjahreskalkulation angenommen, der bis 2014 vertraglich fixierte „Überschuss“ von 63.800 € jährlich kann aber nicht erreicht werden. Zeile 24: Miete Container Elektrokleingeräte Ausgemusterte Elektrogeräte sind grundsätzlich der Wiederverwertung zuzuführen. Nach Mitteilung des ZEW finden sich insbesondere Kleingeräte (Rasierpapparte etc.) sehr oft und in großer Zahl im Restmüll. Nach der bisherigen Regelung erfolgt die Abfuhr dieser Geräte über gesonderte Abfuhren oder durch Abgabe beim Schadstoffmobil. Bezogen auf die Kleingeräte scheint hier jedoch vielfach der „bequemere Weg“ der Entsorgung über die Restmülltonne gewählt zu werden. Daher bietet der ZEW die Aufstellung von Containern zur Erhöhung der Erfassungsquote für Kleingeräte an. Vorgesehen ist die Aufstellung von zwei Containern, wodurch jährliche Kosten in Höhe von 1.700 € entstehen (siehe auch Vorlage 320/2014). Die Aufstellung der Container war schon für 2015 vorgesehen, ist aber bisher nicht erfolgt. Zeilen 25 und 26: Entsorgungsgebühren an den ZEW Die Restmüllmenge ist für 2016 auf der Grundlage der hochgerechneten Müllmenge aus 2015 mit 5.050 to kalkuliert. Als Verbrennungsgebühren sind nach der Gebührensatzung des ZEW für 2016 unverändert 177,92 €/to angesetzt. Die Sperrmüllmenge für 2016 ist auf der Grundlage der Entwicklung in 2015 mit 1.450 to geschätzt. Die Entsorgungsgebühr hierfür ist mit 123,76 €/to berücksichtigt. Insgesamt errechnen sich für 2016 die folgenden tonnageabhängigen Entsorgungskosten: Abfallart Restmüll Sperrmüll Kosten je to 177,92 € 123,76 € Abfallmenge 5.050 1.450 Gebühr pro Jahr 898.500 € 179.500 € Die Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die verschiedenen Gefäßssgrößen verteilt. Zeile 27: Gebühren an den ZEW, Grundgebühr je Einwohner Neben der Gebühr je angelieferter Tonne Haus- und Sperrmüll hat die DDG seit 1998 zur Deckung der Fixkosten der Entsorgungsanlagen eine Grundgebühr je Einwohner erhoben. Diese Gebühr wird auch vom ZEW weiter erhoben. Seit 2011 wird die Gebühr allerdings nicht nur je Einwohner, sondern auch für die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten erhoben. Maßgebend ist für die Berechnung 2016 ist die Einwohnerzahl zum 31.12.2014 unter Berücksichtigung der Werte aus dem Zensus 2011. Diese belief sich auf 32.099 Einwohner. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten beläuft sich laut den Daten des Landesbetriebes Information und Technik NRW zum Finanzausgleich 2016 auf 14.542. Nach der Satzung des ZEW wird je 5 sozial-versicherungspflichtigen Beschäftigten ein „Einwohner“ angesetzt, für die Stadt Jülich 2015 also 2.908 „Einwohner“. Damit errechnen sich insgesamt also 35.007 „Einwohner“ und bei einer Grundgebühr von 9,79 € insgesamt Kosten in Höhe von rund 342.700 €. Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 8 Auch diese Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die verschiedenen Gefäßssgrößen verteilt. Zeile 26: Verwertungskosten Bioabfälle Nach vorliegenden Abrechnungen 2015 ist für 2016 eine Abfallmenge in Höhe von etwa 3.300 to zu erwarten. Die Verwertungskosten sind mit 80,40 €/to in die Kalkulation eingeflossen. Damit errechnen sich Verwertungskosten von 265.300 €. Die Kosten werden entsprechend dem zur Verfügung stehenden Volumen auf die beiden Gefäßgrößen verteilt. Zeile 29: Verwertungskosten Abfälle Wilder Müll Die Aufwendungen für die Entsorgung des Abfalls aus Wilden Müllkippen waren bis 2015 zusammen mit den Aufwendungen für das Schadstoffmobil beim Sachkonto 5431003 (siehe Zeile 11) gebucht. Ab 2016 erfolgt eine gesonderte Ausweisung mit 5.000 €, der Ansatz beim Sachkonto 5431003 wurde entsprechend reduziert. Zeile 30: Öffentlichkeitsarbeit Aus dem Ansatz in Höhe von 8.000 € wird in der Hauptsache die Erstellung des Abfallkalenders finanziert. Für dessen Druck und Verteilung sind 3.000 € bzw. 2.000 €, damit insgesamt 5.000 € zu zahlen. Darin nicht enthalten ist der 19-%-ige Mehrwertsteueranteil, da die Mehrwertsteuer vom Finanzamt erstattet wird (siehe zu Zeile 28). Die übrigen 3.000 € werden benötigt für sonstige kleinere Beschaffungen etc. zum Themenbereich Abfallberatung. Zeile 31: Geschäftsprovision Verkauf Beistellsäcke Für den Verkauf der Beistellsäcke wird den Verkaufsstellen eine Provision von 0,12 € gezahlt. Bei erwarteten rund 2.000 Stück verkauften Beistellsäcken errechnen sich Kosten in Höhe von rund 200 €. Zeile 32: Abführung MWSt-Einnahmen an Finanzamt Für die Übernahme der Wertstoffberatung durch die städtische Abfallberaterin zahlt die Duales System Deutschland AG eine Pauschale von 0,26 €/Einwohner = rund 9.000 € je Jahr. Hinzu kommt seit 2004 gemäß der vertraglichen Vereinbarung eine Erstattung in Höhe von 1,15 € je Einwohner = rund 39.000 € für die Reinigung und Miete der Altglascontainerstandorte. Diese Reinigung erfolgt durch städtisches Personal (=Bauhof, siehe Verrechnung dort). Auf die Erstattungsbeträge werden 19 % Mehrwertsteuer = 9.100 € (siehe Zeilen 46 bis 48) aufgeschlagen, die nach Aussage des Finanzamtes im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung bei der Tiefgarage von der Stadt Jülich an das Finanzamt abzuführen ist. Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 9 Zeile 33: Mehrwertsteueranteil Kosten Abfallkalender Da die Einnahmen für die Wertstoffberatung nach Auffassung des Finanzamtes der Steuerpflicht unterliegen (siehe zu Zeile 27), kann die Stadt Jülich im Gegenzug bei den Ausgaben für die Wertstoffberatung die zu zahlende Mehrwertsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. Mit dem Finanzamt wurde vereinbart, dass der Abfallkalender wesentlicher Bestandteil der Abfallberatung ist, und dass daher hierfür ein Vorteuerabzug geltend gemacht werden kann. Der Mehrwertsteueranteil in Höhe von rund 900 € aus den Druck- und Verteilungskosten des Abfallkalenders (siehe zu Zeile 30) ist daher hier separat verbucht und wird in gleicher Höhe vom Finanzamt im Wege des Vorsteuerabzuges erstattet (siehe Einnahme Zeile 45). Zeile 34: Leistungsverrechnung Bauhof Die Ansätze errechnen sich aus den durchschnittlichen Einsatzstunden des Bauhofes aus Vorjahren. Danach entfallen auf die Entleerung Papierkörbe 65.000 € (einschl. Container- und Entsorgungsgebühren) Reinigung Standorte Altglascontainer /wilde Müllkippen 30.000 € (siehe aber auch Einnahme) Insgesamt sind damit voraussichtlich 95.000 € an den Bauhof zu erstatten. In § 9 Absatz 2 des Landesabfallgesetzes ist ausdrücklich geregelt, dass die Kosten für die Entleerung der Papierkörbe und die Entsorgung wilder Müllkippen in die Müllabfuhrgebühren eingerechnet werden dürfen. Zeile 35: Verwaltungskostenerstattungen Neben den Personalausgaben der Beschäftigten im Bauverwaltungsamt, die direkt dem Kostenträger „Abfallbeseitigung“ zugeordnet werden (Zeile 1), erbringen auch viele andere Bereiche der Verwaltung Leistungen für die Abfallbeseitigung. Beispielhaft sind dies die Leistungen - des Steueramtes für die Bearbeitung der Gefäßan- und -abmeldungen und die Versendung der Gebühren- und Änderungsbescheide, der Kämmerei für die Berechnung der Gebühren und die Überwachung der Haushaltsausführung, der Stadtkasse für die Vereinnahmung der Gebühren und das Leisten der Ausgaben für die Müllabfuhr, der Verwaltungsführung für das Treffen von Grundsatzentscheidungen (Vergabe, Gebühren, ...), der EDV-Anlage für die Abwicklung der Arbeiten in Steueramt, Kasse und Kämmerei. Die Personalausgaben und Sachausgaben für die Beschäftigten, die diese Leistungen erbringen, sind aber nicht im Kostenträger Abfallbeseitigung verbucht, sondern in den Kostenträgernn der jeweiligen Ämter. Erst über die Verwaltungskostenerstattungen werden diese Kosten in den Gebührenhaushalt eingerechnet. Dazu werden lt. Vorgaben der KGSt die Arbeitsplatzkosten der Beschäftigten (einschließlich eines Zuschlages für deren Verwaltung und Sachausgaben) mittels Verrechnungsschlüsseln auf die einzelnen Gebührenhaushalte verteilt. Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 10 Produkt 011 111 001 001 011 111 002 001 011 111 006 001 011 111 005 001 011 111 001 003 011 111 004 001 011 111 003 001 011 111 011 001 011 111 011 002 011 111 007 001 011 111 008 001 Bezeichnung Rat und Ausschüsse Verwaltungsführung Rechnungsprüfung Organisation Sitzungsdienst Personalverwaltung Rechts- und Versicherungsangelegenheiten Finanzmanagement (Stadtkasse und Kämmerei) Steueramt EDV Druckerei Betrag 2.700 € 30.600 € 8.100 € 1.000 € 400 € 1.100 € 4.400 € 17.400 € 28.500 € 4.800 € 200 € Ingesamt errechnen sich so für das Jahr 2016 Verwaltungskostenerstattungen in Höhe von 99.200 €. Von den Kosten des Steueramtes wird auf der Grundlage des erwarteten Aufwandes ein Teil in die „Behältertauschgebühr“ eingerechnet. Zeile 36: Verrechnung Unterdeckung 2014 Wie bereits eingangs der Vorlage dargestellt, erfolgt nach Beendigung eines jeden Jahres eine Betriebsabrechnung, mit Hilfe derer ein tatsächliches Ergebnis ermittelt wird. Die als Anlage 3 beigefügte Abrechnung 2014 für die Abfallbeseitigung weist eine Unterdeckung in Höhe von 91.368,36 € aus. Davon entfielen alleine knapp 65.000 € auf den Bereich Bioabfälle. Ursache hierfür sind insbesondere deutlich gestiegene Abfallmengen nach dem Sturm „Ela“ am Pfingstmontag 2014. Im Bereich Restmüll betrug die Unterdeckung knapp 27.000 € und resultierte auch hier aus einer höheren Abfallmenge (kalkuliert waren 4.900 to, tatsächlich fielen knapp 5.066 to an). Damit errechnen sich lt. Zeile 37 für die Abfallbeseitigung in 2016 insgesamt Kosten in Höhe von 3.135.358 €. Die Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund 200.000 €. Davon entfallen alleine rund 91.000 € auf die Einbeziehung der Unterdeckung 2014. In die Vorjahreskalkulation war noch eine Überdeckung aus der Abrechnung 2013 in Höhe von rund 64.000 € gebührenmindernd eingeflossen. Von den Kosten werden nun noch die Erlöse (Zeilen 42 bis 50) abgezogen. Nach Abzug der Einnahmen verbleibt der jeweilige Gebührenbedarf und danach errechnen sich, dividiert durch die Anzahl der Gefäße die schon angeführten kostendeckenden Gebührensätze Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 11 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 453/2015 Seite 12