Daten
Kommune
Jülich
Größe
824 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
02.11.15, 16:36
Aktualisiert
03.12.15, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: AS/Wo
Jülich, 26.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 435/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
23.11.2015
Haupt- und Finanzausschuss
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Siehe Ergebnis zu Vorlagen-Nr.
450/2015
Siehe Ergebnis zu Vorlagen-Nr.
450/2015
Änderung des Flächennutzungsplanes " Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg "
a) Beschluss über Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
Anlg.: 21
SD.Net
Beschlussentwurf:
Zu a)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird wie folgt beschlossen:
Nr
.
Stellungnahme
1
Schreiben vom 07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorlage
hiermit bitte ich, um die Klärung folgenden
Sachverhaltes:
Im Antrag der FNP-Änderung Ortseingang
Kirchberg v. 14.01.2015 wird die betreffende Fläche in der Legende als „Gebiet ohne
Festsetzung" angezeigt.
Lt. Klarstellungssatzung - Lageplan, der
Stadt Jülich rechtskräftig seit dem
12.08.2011, handelt es sich hier aber um
ein Landschaftsschutzgebiet!
Die Aussage bezieht sich auf den Status der Ausweisung im raumordnungs- und planungsrechtlichen Sinne. Daneben kann die Fläche auch einen
naturschutzrechtlichen Status wie den eines
Schutzgebietes haben.
Diese Aussagen scheinen sich zu widersprechen. Können Sie mir diesen Sachverhalt bitte erläutern?
2
Der Flächennutzungsplan kann keine naturschutzrechtlichen Flächen festsetzen, lediglich nachrichtlich übernehmen. Diese Festsetzungen entstammen anderen Planverfahren mit entsprechender
gesetzlicher Grundlage, hier der Landschaftsplan
Ruraue. Durch Überlagerung der Pläne kann es
mehrere Festsetzungen für einen Bereich geben.
Bei Änderung des Flächennutzungsplanes, bleibt
die andere Planung, hier der Landschaftsplan
Ruraue unberührt. Gleichwohl werden im Planänderungsverfahren die anderen Pläne berücksichtigt und in die Abwägung aufgenommen.
Schreiben vom 16.04.205:
ich bin gegen die geplante Bebauung, weil
sie das Ortsbild im Stadtteil Kirchberg erheblich beeinträchtigt. Zudem sind solche
Dimensionen von Bebauung in einer Ortschaft unüblich, weil in der Regel alle Industriebebauung in der heutigen Zeit auf
einer ausgewiesenen Fläche (Gewerbegebiet) angesiedelt wird: in der Stadtratssitzung vom 19.02.2015 wurde im Eröffnungsplädoyer des Bürgermeisters dargelegt, dass die Fa. Eichhorn eine schon über
100jährige Tradition vor Ort hätte, und man
müsste deshalb diese Bebauung zulassen.
Früher war es ortsüblich, dass eine gemischte Bebauung zugelassen wurde. In
der heutigen Zeit werden Betriebe in solchen Dimensionen ausgelagert, da bestimmte Emissionsgrenzwerte eingehalten
werden müssen.
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ich befürchte, dass generell der LKWVerkehr mit schweren Lastzügen die Verbindungsstraße Kirchberg — Jülich erheblich beschädigen wird. Durch die ansässige
Spedition und das Kies- & Betonwerk ist
jetzt schon erkennbar, dass die Straßenschäden zunehmen. Weiterer LKW-Verkehr
wird zu noch mehr Schäden führen.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Durch den Abriss der Fabrikruine wird erkennbar, dass das Altgelände als Erweiterungsfläche ausreichen würde.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt. Aus diesem geht hervor, dass
das Firmengelände westlich der Wymarstraße für
die geplante Betriebserweiterung nicht ausreichend ist.
Grundsätzlich wäre es notwendig, dass
man Industrie, Bevölkerung und Umwelt in
Einklang bringt, und somit eine neue Bebauung auf der Freifläche nicht zulässt. Es
würde erheblich das Landschaftsbild verändern und die Attraktivität des Ortes Kirchberg vermindern.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild werden
durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei
werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen
der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Vorschlag: Neben dem Altgelände wäre es
auch möglich, eine Erweiterung des Betriebsgeländes in westlicher Richtung auf
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewieSeite 2
der jetzigen Ackerfläche westlich des Kastanienbuschs (die noch zu erwerben wäre)
durchzuführen. Ein Teil der jetzigen Fläche
(Ackerland) ist ja auch erst kürzlich erworben worden. Durch Abtragung des Geländes wäre es möglich, eine Bebauung zu
schaffen, die nicht so riesig erscheint.
Die jetzige Fläche ist ja bekanntlich im
Herbst letzten Jahres von Baumwuchs befreit worden, obwohl es eine Waldfläche am
nahen Natur- und Landschaftsschutzgebiet
war.
Die Ausgleichsfläche im Süden von Kirchberg, die in Grünland umgewandelt werden
soll, könnte für eine nutzbare Bebauung für
die bauwilligen Bürger als Baugebiet ausgewiesen werden anstelle als Gewerbegebiet (vgl. Lindenallee/ Königskamp). Nach
einer Umwandlung in Grünland wird diese
Vergrößerung Kirchbergs schwieriger.
3
Die Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch
das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen
unterbreitet. Das Gutachten wird im Rahmen der
Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung wird im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ behandelt.
Schreiben vom 16.04.2015:
da wir sehr viel mit der Familie (mit kleinen
Kindern) mit dem Fahrrad unterwegs sind,
sehe ich die Sicherheit an zwei Punkten als
stark gefährdet an. Der erste Punkt ist der
LKW Vorplatz vor dem geplanten Logistikzentrum durch rangierende LKWs und der
zweite Gefahrenpunkt liegt an der Einmündung des Radweges Jülich-Aldenhoven, wo
der zunehmende LKW-Verkehr bei Querung der L241 die Fußgänger- und Radfahrer noch mehr als bisher gefährden wird.
5
Falls ein entsprechender Bedarf zukünftig erkannt
wird, ist jederzeit eine neuerliche Änderung des
Flächennutzungsplans möglich.
Schreiben vom 16.04.2015:
ich möchte nicht täglich den Eindruck haben, in einen Industriepark zu fahren anstatt
nach Hause. Ich bin gegen eine Industriebrücke über unserer Ortseinfahrt. Es wurden ja bereits Vorschläge gemacht, wie
eine andere Lösung erfolgen könnte, z.B.
unterirdisch oder durch die Bebauung des
Altgeländes oder irgendeines anderen Geländes (z.B. westlich des Kastanienbusches).ich möchte nicht täglich den Eindruck haben, in einen Industriepark zu fahren anstatt nach Hause.
Ich bin gegen eine Industriebrücke über
unserer Ortseinfahrt. Es wurden ja bereits
Vorschläge gemacht, wie eine andere Lösung erfolgen könnte, z.B. unterirdisch oder
durch die Bebauung des Altgeländes oder
irgendeines anderen Geländes (z.B. westlich des Kastanienbusches).
4
sen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 16.04.2015:
wie hoch ist die Feinstaubbelastung zur Zeit
in Kirchberg aufgrund des Tagebaus Inden
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Emissionen der Neuansiedlung, insbesondere
auch eine Feinstaubbelastung, werden im RahSeite 3
und des Straßenverkehrs, und wie entwickelt sich diese in Zukunft bei erhöhtem
Transportaufkommen durch eine Betriebsund Produktionserweiterung der Wellpappenfabrik Eichhorn?
men des Umweltberichts festgestellt und bewertet.
Der Umweltbericht wird im Rahmen der Offenlage
des Planentwurfs ausgelegt.
Ich befürchte, dass die Grenzwerte für
Feinstaub bereits jetzt überschritten werden, und dass durch den zusätzlich zu erwartenden Schwerlastverkehr die
Feinstaubbelastung das gesetzlich zulässige Maß in Kirchberg bei weitem überschreiten wird.
6
Schreiben vom 23.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" und in der Flächennutzungsplanänderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg" werden unter 1.1.2 die Möglichkeiten
der Querung der L241 oberhalb des Straßenkörpers mit Hilfe einer Transportbrücke
oder eine unterirdische Querung mit Hilfe
eines Tunnelbauwerks in Betracht gezogen.
Für eine objektive Bewertung des Bebauungsplans durch die Öffentlichkeit ist eine
eindeutige Festlegung auf eine Transportwegbeziehung unabdingbar. Eine genaue
Bewertung im Fall der aktuellen Offenlegung ist nicht möglich und somit juristisch
fraglich.
7
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung wird im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ behandelt.
Schreiben vom 27.04.2015:
im Rahmen der derzeitigen Offenlegungen
äußern wir uns im nachfolgenden zu den
Vorhaben der Fa. Eichhorn wie folgt.
Aus unternehmerischer Sicht können wir
das Anliegen der Fa. Eichhorn, welches im
letzten Jahr bei der Präsentation in den
Räumen der Firma der Öffentlichkeit dargelegt wurde, vollumfänglich nachvollziehen.
Dennoch wird eine derartig umfangreiche
Erweiterung der jetzigen Produktionsstätten
als auch der Bau eins Logistikcenters/Hochregallagers unserer Auffassung
nach erhebliche negative Auswirkungen auf
das Umfeld haben.
Die Argumentation der Fa. Eichhorn, dass
die in Kirchberg ansässige Fabrik bereits
von Beginn an das Kirchberger Dorfbild
bzw. den Ortseingang prägt, kann nach
unserem Dafürhalten nicht weiter als Begründung für die derzeit geplanten erheblichen baulichen Erweiterungen herangezogen werden, da eine Veränderung in einem
derartig großen Umfange weitreichendere
Ausmaße auf den Stadtteil Kirchberg haben
wird, als es seinerzeit der Bau der Papierfabrik hatte. Dies ist unserer Meinung allei-
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 4
ne schon dem Wandel der Zeit geschuldet
und kann nicht als durchgehendes "Totschlagargument" herangezogen werden.
Derzeit findet der Rückbau der alten und
nicht mehr genutzten Produktionsstätten
statt, so dass sich zumindest für uns erstmalig die tatsächliche Größe des Gesamtgrundstückes erschließt, auf welchem nun
die neuen Produktionsstätten entstehen
sollen.
Diese Tatsache in Verbindung mit den Planungen einer Brücke über die Wymarstraße
einschließlich dem Bau eines Hochregallagers auf der gegenüberliegenden Seite
lässt bei uns die folgenden erheblichen
Bedenken aufkommen.
Vorab stellt sich uns jedoch die Frage, inwieweit wohl ein derartiger Produktionsbetrieb nach dem geplanten Ausbau und der
geplanten Erweiterung mit dem unmittelbar
anschließenden Landschaftsschutzgebiet in
irgendeiner Weise vereinbar sein könnte,
da nach unserer Auffassung von einem
erhöhten Aufkommen von Maschinenund/oder Auto-bzw. Lkw-Lärm auszugehen
ist. Infolgedessen können nach unserer
persönlichen Einschätzung die im Landschaftsschutzgebiet ansässigen Tiere nur
nachhaltig in ihrem Lebensbereich- gestört
wenn nicht gar aus diesem vertrieben werden. Dies auch im Hinblick auf die nachstehenden Schilderungen.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, das im Zuge der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt werden wird.
Was die Lärmbelästigungen angeht, schildern wir jedoch zunächst den derzeitigen
Ist-Zustand.
Als Anwohner der Wymarstraße, deren
Wohnung ca. 30 Meter vom Gehsteig zurück im Grundstück liegt, sind wir sowohl
tagsüber als auch nachts bereits heute
schon mit einem erheblichen LkwAufkommen und in Verbindung hiermit
durch stetige Lärmbelästigungen der am
anderen Ortseingang liegenden Firmen
Transportunternehmen Fleck & Schleipen
und Vitasheetgroup Metzeler bzw. vielmehr
durch deren Lkw als auch durch andere
Lkw's von Zulieferern etc. stark in Mitleidenschaft gezogen, da die Lkw's mit teilweise stark erhöhter Geschwindigkeit durch
den Ort fahren.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Hinzu kommt der "normale" Durchgangsverkehr mit Pkw's und Bussen.
Die Fa. Eichhorn betreibt derzeit bei den
vorhandenen Produktionshalfen eine Art —
wir möchten sagen- "Schredder". Dieser
Schredder auf dem Betriebsgelände ist
oberhalb der Produktionshallen im Dachbe-
Die Lärmauswirkungen der Neuansiedlung, einschließlich des Verkehrs und der Produktion, werden durch das Planungsbüro Accon unter Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und der 16.
BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 5
reich angebracht. Die Geräusche dieses
Schredders verteilen sich durch diese exponierte und herausragende Lage ungehindert in Richtung Ortslage bis hin zu unserer
Wohnung, die sich in ca. 200 m Luftlinie
entfernt befindet.
Die Geräusche stellen Sie sich bitte in der
Art vor, als ob eine große Menge von Steinen permanent in einem bzw. durch einen
großen Metallbehälter mit großer Kraft geschleudert werden. Diese Geräuschkulisse
stellt sich uns Tag für Tag bzw. vielmehr
und was viel störender ist, Nacht für Nacht
während der Produktion durch die Firma
Eichhorn.
Es ist daher bereits zum jetzigen Zeitpunkt
und ohne die geplante Erweiterung eine
permanente Störung unserer Nachtruhe
durch diese durchgängigen Lärmemissionen gegeben, obwohl schätzungsweise wie
bereits erwähnt ein Abstand von rd. 200
Metern Luftlinie zwischen unserem spaltbreit geöffneten Fenster im Schlafbereich
und dem Schredder gegeben ist.
Nach unserem Dafürhalten kann eine Ausweitung der Produktion logischerweise nur
noch zu einer weiteren bzw. größeren Ausweitung der bereits jetzt gegebenen zuvor
geschilderten Lärmemissionen führen. Dies
wäre für uns ein unhaltbarer und nicht hinnehmbarer Zustand.
Unsere weiteren Bedenken im Falle der
Durchsetzung der Planungen durch die Fa.
Eich-horn gelten der künftigen Aus- bzw.
vielmehr Überlastung der L 241 von Kirchberg in Richtung Jülich.
Als regelmäßige Pendler befahren wir die L
241 zu den üblichen Stoßzeiten und stellen
bereits jetzt ein erhebliches Verkehrsaufkommen fest. Dieses setzt sich aus - wie
ein-gangs geschildert - den Lkw's der bereits ansässigen Firmen als auch Bussen
und etlichen Pkw's von Kirchbergern und
Durchgangsverkehr zusammen; hinzu
kommen im Verlauf der L 241 die Lkw's der
Siep Kieswerke als auch deren Kunden.
Es bilden sich mit schöner Regelmäßigkeit
Rückstaus ab bzw. bis zur Ampel an der
Kreuzung L 241 — B 56 - Kirchberger Str.
Der Bau eines Logistikzentrums und Hochregallagers einhergehend mit einer Erweiterung der Produktionsstätten —
infolgedessen logischerweise auch eine
Erhöhung der Produktionsmengen, die es
auszuliefern gilt- kann unweigerlich nur zu
einem noch höheren Verkehrsaufkommen
durch den Lieferverkehr der Fa. Eichhorn
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 6
und in Folge zu noch größeren Rückstaus
und längeren Wartezeiten an der Ampel als
bisher führen. Dies auch im Hinblick auf die
durch die Fa. Eichhorn mitgeteilte bisher
ausgelagerte Bevorratung.
Zudem ist aus eigener Erfahrung offenkundig, dass sehr viele Lkw's (trotz Verengung
der Fahrbahn im Bereich des Ortseingangsschildes im Bereich Kirchberger Str.)
die Abkürzung über die Kirchberger Str.
nehmen, um nicht über die B 56 und weiter
der Aachener Landstr. folgend nach Jülich
zu fahren (gilt auch für den Rückweg). Dies
führt spätestens —von der Kirchberger Str.
kommend- an der Ampelanlage Kirchberger
Str./Rurbrücke (ehemals Haus Hesselmann) erneut zu einem weiteren Rückstau,
da die Lkw's beim Abbiegen nach rechts in
Richtung Stadtmitte tatsächlich aufgrund
ihrer Ausmaße und aufgrund der noch bestehenden Grünphase des nach Jülich hinausführenden Verkehrs und der Linksabbieger von Stadtmitte aus kommend in
Richtung Kirchberger Str. nicht abbiegen
können.
Besonders hervorheben bei der Äußerung
unserer Bedenken möchten wir hiermit
ausdrücklich die bestehenden und künftig
erwarteten verstärkt aufkommenden
Lärmemissionen, welche für uns einen unerträglichen und nicht hinnehmbaren Zustand darstellen würden.
8
Schreiben vom 27.04.2015:
in der Begründung zum Vorentwurf des
Bebauungsplans Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang" und in der Flächennutzungsplanänderung „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg" wird unter 1.1.2 die Behauptung aufgestellt, dass nach Aufgabe der derzeit
noch drei verschiedenen Lagerstandorte im
Stadtgebiet von Jülich und Konzentration
der Lagerfläche am Standort Kirchberg die
Transportvorgänge und somit die LKWBewegungen entfallen.
Diese Aussage ist falsch und irreführend.
Die Anzahl der LKW-Bewegungen in Kirchberg reduziert sich dadurch nicht, da die
Ware in jedem Fall aus Kirchberg abtransportiert werden muss. Ob die Ware aus
Kirchberg kommend in ein Zwischenlager
oder direkt zum Kunden transportiert wird
ändert nichts an der Anzahl der Transporte.
9
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Schreiben vom 29.04.2015:
als Kirchberger Bürgerin lege ich hiermit
Einspruch ein gegen den Bebauungsplan
Kirchberg Nr.14 „Ortseingang" sowie die
Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbefläche Ortseingang Kirchberg".
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 7
Ich möchte nicht, dass ein Hochregallager
in einer Dimension von 35 Metern auf dem
jetzt vorgeschlagenen Gelände gebaut wird.
Die Erweiterung des Betriebes der Fa. Carl
Eichhorn KG kann auf dem Altgelände/Industrieruine erfolgen.
Auf dieser riesigen Fläche könnte sich die
Kirchberger Bevölkerung eher mit einer
Neubebauung anfreunden.
Ich wehre mich ebenfalls dagegen, dass
weitere Flächen, die heute Brach- und
Ackerfläche sind, neu versiegelt werden
sollen. Ich bin grundsätzlich dagegen, dass
auf der beantragten Fläche irgendetwas
Neues gebaut wird. Die Fläche soll weiterhin als Ackerfläche, unversiegelt, genutzt
werden können.
Denken Sie an das angrenzende Naturschutzgebiet, welches erhebliche Beeinträchtigungen durch den Koloss „Hochregallager" erhält.
Weiterhin wird der Charakter einer Dorfeinfahrt durch ein riesiges Hochregallager
komplett verloren gehen, zumal auch noch
eine Industriebrücke quer über die Ortseingangsstraße entstehen soll. Bürgerinnen
und Bürger aus Nah und Fern denken dann,
in ein Industriegebiet hereinzufahren. Dass
kann doch niemand wollen!
Man würde nie vermuten, dass hinter dieser
Industrieeinfahrt der Ortskern Kirchberg
beginnt. Durch diese Verschandelung wird
den Kirchberger Bürgerinnen und Bürgern
die Lebensgrundlage entzogen.
Bereits jetzt verlassen immer mehr ansässige Bürger den Ort Kirchberg, um sich
dieses Bild später zu ersparen, aber auch
weil in Kirchberg jungen Familien keine
Möglichkeiten geschaffen wird, in Kirchberg
zu bleiben, da die aktuell ausgewiesenen
Baugrundstücke überteuert sind. Noch ist
Kirchberg der drittgrößte Stadtteil von Jülich, aber dies wird dann zukünftig nur noch
Illusion sein. Daher sollte nur eine maßvolle
Erweiterung der Fa. Carl Eichhorn KG zugestanden werden.
Zudem sehe ich es als unrealistisch an,
dass die Fa. Eichhorn das Lager nur mit
eigenen Waren bestücken wird und die
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Den in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen
und schonenden Umgang mit Grund und Boden
sowie den in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten
Vorrang der Innenentwicklung wird die Stadt Jülich
bei ihrer Abwägung berücksichtigen. Es handelt
sich insoweit um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die im Rahmen der Abwägung nach §
1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Die Belange des Bodenschutzes können durch schwergewichtige entgegenstehende Belange überwunden werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Wahl der Art der Transportwegebeziehung –
Transportbrücke oder Tunnelbauwerk – steht
noch nicht fest. Die Art der Transportwegebeziehung ist im Übrigen nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die
gebotene Abwägung und die Entscheidung für
eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Dort
werden die Auswirkungen auf das Orts- und
Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro
Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das
Gutachten wird im Rahmen der Offenlage des
Planentwurfs ausgelegt.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
Seite 8
Vermutung liegt nahe, dass der Lagerplatz
zukünftig auch extern vermietet wird. Dies
würde ein zusätzlicher Schwerlastverkehr
für Kirchberg bedeuten, der jetzt bereits
durch die ortsansässigen Firmen besteht.
Sind die vorhandenen Straßen überhaupt
dafür ausgelegt, für die zusätzliche Belastung der Verkehrswege, die das Projekt
Eichhorn mit sich bringt?. Für die Bewohner
bedeutet das weiterhin zusätzliche Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub, Dreck
usw.
Ich fordere eine Überprüfung der Umweltverträglichkeit!
Ein Hochregallager dieser Dimension plus
Brücke gehört einfach nicht in so ein Dorf.
Dieser negative Wandel, den der Ort Kirchberg durch diese Bebauung ausgesetzt sein
wird, muss gestoppt werden, überdacht und
für alle verträglich entschieden werden. Die
Kirchberger Bürger müssen zudem mit
einem Wertverlust Ihrer Eigenheime rechnen, sollte dieses Projekt genehmigt werden.
Stoppen Sie dieses gigantische Logistikzentrum und die Industriebrücke
10
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die durch den Bau, die Neuansiedlung sowie den
anfallenden Verkehr verursachten Emissionen
werden im Rahmen des Umweltberichts festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Gemäß § 2 Abs. 4 S. 1 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in
einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. In dieser Umweltprüfung, deren Ergebnisse in dem bereits oben erwähnten Umweltbericht dargestellt und bewertet werden, geht eine
Umweltverträglichkeitsprüfung auf.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und
erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die
Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den o.g.
Bebauungsplan und die o.g. Änderung der
Flächennutzungspläne:
1) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die
Erweiterung auf dieser Freifläche.
Dadurch, dass die Fa. Eichhorn ihre
Erweiterung zuerst auf der neuen Fläche durchführen möchte, ist nicht sichergestellt, dass mit der Ressource
Boden sparsam umgegangen wird. Der
derzeitige Entwurf ist kein Vorhabenund Erschließungsplan. Es ist daher
nicht davon auszugehen, dass die Altfläche und Neufläche für die Firmenerweiterung genutzt werden. Es gibt keine
belastbaren Pläne und schon gar kei-
Sitzungsvorlage 435/2015
Der Vorentwurf zum Flächennutzungsplan steht
nicht im Widerspruch zu dem in § 1a Abs. 2
BauGB geforderten sparsamen und schonenden
Umgang mit Grund und Boden sowie dem in § 1
Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung. Bei diesen Vorgaben handelt sich
um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung, die
im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen sind. Die Stadt
Jülich wird diese Belange bei ihrer planerischen
Abwägungsentscheidung berücksichtigen. Relevant für die Abwägung ist insoweit auch, dass das
Firmengelände westlich der Wymarstraße für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreicht. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Seite 9
nen Zeitplan für die Bebauung des Altgeländes. Damit wird es wahrscheinlich, dass Fläche unnötigerweise versiegelt wird. Außerdem wird durch das
Umwidmen von einer der letzten Gewerbeflächen Jülichs in Grünfläche die
Entwicklung der Wirtschaft Jülichs behindert ohne das eine effiziente Nutzung der gesamten Fläche durch die
Fa. Eichhorn sichergestellt ist.
2) Die Freifläche befindet sich zu nah am
FFH-Naturschutzgebiet. Das Lager und
die Produktionsanlagen werden das
Naturschutzgebiet mit Lärm und Verschmutzung belasten. Die Umwidmung
eines zum Schutz des Naturschutzgebietes vorhandenen Landschaftsschutzgebietes in Industriefläche ist ein
große Gefahr für die zahlreichen seltenen Tier und Pflanzenarten des Naturschutzgebietes. Die Belastung wird insbesondere in der Bauzeit enorm sein.
Eine Vermeidung dieser Belastung
durch technische Maßnahmen ist nicht
möglich. Deswegen kann die Freifläche
nicht mit Bauten dieser Größe bebaut
werden.
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Dem Einwand, es sei wahrscheinlich, dass die
Fläche unnötigerweise versiegelt werde, ohne
dass die Nutzung der Fläche durch die Firma
Eichhorn sichergestellt sei, kann nicht gefolgt
werden. Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges
Betriebskonzept vorgelegt, aus dem sich sowohl
der Bedarf als auch die zeitliche Planung der
Standorterweiterung ergibt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Der Landschaftsschutz wird im Rahmen eines
Fachgutachtens durch das Ingenieurbüro Fehr
behandelt, der im Zuge der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt werden wird.
3) Die Dimension des Hochregallagers ist
zu groß. Ein Gebäude dieser Größenordnung zerstört das Landschaftsbild.
Das hat negative Auswirkungen auf die
Lebensqualität in Kirchberg und wird
sich negativ auf die Bevölkerungsentwicklung der gesamten Stadt Jülich
auswirken. Langfristig wird dadurch die
finanzielle Situation von Jülich verschärft, was eine Abwärtsspirale für die
gesamte Stadt in Bewegung setzt wird.
Eine Notwendigkeit im ersten Schritt ein
so großes Lager zu bauen gibt es nicht.
Selbst die sehr optimistischen Schätzungen der Fa. Eichhorn über zukünftige Aufträge erlauben es nicht das Lager im Laufe der nächsten zehn Jahr
mit eigenproduzierten Waren zu füllen.
Eine kleinere Lösung ist deshalb notwendig, um negative Folgen für die
Stadt vermeiden.
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen
soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Dass
der Vorentwurf zum Bebauungsplan und entsprechend der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung, sondern
den endgültig angestrebten Stand der Entwicklung
abbildet, entspricht der Funktion von Bauleitplänen. Es ist ureigene Aufgabe der Bauleitpläne die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Seite 10
4) Die unter Punkt zwei genannten Folgen
werden durch eine Industriebrücke über
die Ortseinfahrt noch um ein Vielfaches
verstärkt. Mit der Attraktivität Kirchbergs
sinkt die Bevölkerung mit allen Konsequenzen für die finanzielle Situation der
gesamten Stadt. Die Brücke kann in
zumutbarer Weise durch einen Tunnel
vermieden werden.
Der in der Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan wird die Art der Transportwegebeziehung nicht vorgeben. Zu dieser Einwendung wird
im Rahmen der Stellungnahme zum Vorentwurf
zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ Stellung genommen.
5) In Falle der anvisierten Produktionssteigerungen nimmt der LKW Verkehr
am Ortseingang drastisch zu. Gerade
der Ortseingang wird aber von Radund Fußwegen gekreuzt. Der Bebauungsplan muss diese Situation entschärfen, um nicht einen Unfallschwerpunkt an der Kreuzung der L241 mit
dem Jülich-Aldenhovener Radweg und
an der Einfahrt auf die Freifläche zu erzeugen. Diese Problem wird im Vorentwurf in keiner Weise angesprochen.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die
Betriebserweiterung in der im Vorentwurf zum
Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“
abgebildeten Form erforderlich ist. Vor dem Hintergrund dieser Betriebs- und Standortbedingungen als auch dem Wesen des Bebauungsplans
wird die Sorge, dass auf Grundlage des Vorentwurfs eine andere Nutzung zulässig sei, durch die
sich der LKW-Verkehr erhöhe, nicht geteilt. Der
Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung
und die Betriebszustände, aus denen sich schließlich auch die Lärmkontingente ableiten.
6) Es liegt nur die mündliche Aussage der
derzeitigen Geschäftsleitung der Fa.
Eichhorn vor, dass das Lager für die vor
Ort produzierte Wellpappe genutzt wird.
Das ist nicht ausreichend um Naturschutz- und Stadtentwicklung dauerhaft
sicherzustellen. Der Bebauungsplan
schließt eine andere Nutzung beispielsweise für die Lagerung von vor
Ort zu verpackenden Waren nicht aus.
Das würde den LKW Verkehr im Dorf
um Größenordnungen erhöhen und
wirft die im Bebauungsplan nicht angesprochene Frage nach der Steuerung
der Verkehrsströme auf. Das LKW aufkommen wird dabei so drastisch zunehmen, dass Lärm- und Verschmutzung die Wohngebiete im Dorf belasten, selbst wenn die LKW nicht durch
das Dorf fahren.
Die mit dem Planentwurf einhergehenden
Lärmauswirkungen des Verkehrs und der Produktion werden durch das Planungsbüro Accon unter
Berücksichtigung der Vorgaben der TA Lärm und
der 16. BImSchV begutachtet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Emissionen der Neuansiedlung und des Verkehrs werden im Rahmen des Umweltberichts
festgestellt und bewertet. Der Umweltbericht wird
im Zuge der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
7) Weiter bin ich auch gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da
sie ein Präzedenzfall für weitere Industrieerweiterungen auch in Jülich wären.
Der Bau eines Logistikzentrums mit
Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld ist jetzt einzigartig in
ganz Deutschland. Aber andere Unternehmen auf dem Stadtgebiet, beispielsweise die Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das Papierunter-
Der Einwand, es könne mit der Planung ein „Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein Bauleitplan wird
unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt. Für die Orientierung an
den Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Sitzungsvorlage 435/2015
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Seite 11
nehmen Mondi in Koslar, sowie die
ganzen Transport- und Logistikunternehmen in Jülich und seinen Ortsteilen,
werden aus betriebswirtschaftlicher
Sicht ähnliche Erweiterungspläne umsetzen wollen. Eine gerechte Lösung
erfordert, dass man solche Bebauungspläne auf Basis von langfristigen
und nachvollziehbaren Entwicklungsplänen der Stadt aufstellt. Das ist hier
nicht der Fall. Die Folge ist, dass der
Plan aus Gerechtigkeitsgründen vielfach auf dem Stadtgebiet wiederholt
werden muss. Das wäre das Ende der
Stadt Jülich als lebenswerter Ort.
11
Schreiben vom 03.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den o.g.
Bebauungsplan und die o.g. Änderung der
Flächennutzungspläne:
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke
über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau einer solchen Brücke.
Diese Brücke ist eine potentielle Gefahr für
alle Verkehrsteilnehmer! Dies stellt eine
nicht hinnehmbare Verschlechterung der
Verkehrs- und Lebenssituation in Kirchberg
dar.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Verschärft wird die Gefahrenlage noch
durch die an dieser Stelle kurvenreichen
Straße. Der kleinste Lenkfehler; die geringste Unaufmerksamkeit; der irritierende
Schattenwurf der Brücke und der plötzliche
Lichteinfall nach dem Durchfahren der Brücke können sich als lebensgefährlich erweisen! Zum einen für den Fahrer und seine
Mitfahrer selbst, zum anderen aber auch für
andere Verkehrsteilnehmer, die sich in unmittelbarer Nähe eines mögliches Unfalls
aufhalten.
Diesem Schreiben füge ich nur einige der in
der Presse zu findenden Beispiele bei, die
verheerende Unfälle mit Brückenpfeilern
beschreiben.
Warum sollten die Bürger Kirchbergs und
alle, die die L241 nutzen, sich der von einer
Brücke ausgehenden Gefahr aussetzen, die
vermeidbar wäre, wenn die Fa. Eichhorn ihr
Altgelände vernünftig nutzen würde bzw.
einen Tunnel bauen würde?
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht GeSeite 12
genstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Stadt betrachtet in dem genannten
Verfahren die Transportbrücke als auch das Tunnelbauwerk als zwei alternative Lösungen für die
Transportwegebeziehung der Firmengelände östlich und westlich der Wymarstraße. Etwaige mit
einem Brückenbauwerk einhergehende Gefahren
werden in die Abwägung aller abwägungserheblichen Belange im Hinblick auf die Wahl der Art der
Transportwegebeziehung eingestellt werden.
12
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den o.g.
Bebauungsplan und die o.g. Änderung des
Flächennutzungsplans:
1) Eine Industriebrücke im Ortseingang
verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild
und gefährdet die Zukunft Kirchbergs. Auf
sie kann zum Vorteil Jülichs und ohne
Nachteile für das Unternehmen verzichtet
werden.
Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke
über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau einer solchen Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden und der geplanten
Industriebebauung beiderseits der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck,
in einen großen Industriepark zu fahren,
und nicht in ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann. Ein „Industrietor" begrüßte
uns, wenn wir nach Hause fahren wollen.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung wird im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ behandelt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der bestehenden Industrieruine oder anderen Flächen
erfolgen, oder eine Tunnellösung gewählt
wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im
Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf
dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht.
Als alternative Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen werden, die als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 13
erwägen sind. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist als zusammenhängender Produktions-,
Lager- und Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen.
Etwaige Mehrkosten einer Tunnellösung
dürfen meiner Ansicht nach kein Argument
dagegen sein. Sie sind vielmehr aufzurechnen mit den Vergünstigungen, die die Fa.
Eichhorn von Seiten der Stadt erhalten hat
und weiter erhalten möchte. So hat die Fa.
Eichhorn von der Stadt Jülich und auf Kosten Kirchbergs in der Vergangenheit die
Duldung erhalten, 20 Jahre eine Fabrikruine
am Ortseingang verfallen zu lassen, obwohl
städtische Maßnahmen wie Abrissverfügung oder Modernisierungsgebot angebracht und angemessen gewesen wären.
Und ihr steht durch das Flächennutzungsplanänderungsverfahren in Aussicht, einen
geldwerten Vorteil aus der Umwandlung
von Acker- in Gewerbeland zu erhalten.
Damit stellt ihr die Stadt Jülich in Aussicht,
entgegen landes- und bundesrechtlichen
Vorgaben (s.u.) einen Industriestandort an
kritischer Stelle in den Außenbereich erweitern zu können, und nicht — wie andere
Unternehmen und Wettbewerber oder auch
landwirtschaftliche Betriebe, die sich erweitern möchten — auf einen neuen Standort
ausweichen zu müssen.
Der Bebauungsplan wird das Ergebnis eines
rechtmäßigen Planaufstellungsverfahrens mit
einer den Maßstäben des § 1 Abs. 7 BauGB entsprechenden Abwägung sein. Eine Aufstellung
des Bebauungsplans entgegen einschlägiger Gesetze und Bestimmungen steht nicht zu befürchten.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine Tunnellösung in diesem zwingend vorzuschreiben.
2) Ein riesiges Hochregallager im Ortseingang verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild und gefährdet die Zukunft Kirchbergs. Darauf kann leicht verzichtet werden,
zum Vorteil Jülichs und ohne Nachteile für
das Unternehmen kann und soll die Höhenbegrenzung für dieses Gebäude auf maximal 15 m festgesetzt werden.
Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m Breite und
100 m Länge in die Ortseinfahrt in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den Bau eines
Lagers in solchen Dimensionen. Es würde
die Ortseinfahrt verschandeln. Es würde
den Kirchberger Berg um ca. 15 Meter in
der Höhe überragen und würde die Silhouette Kirchbergs von allen Seiten prägen und
verschandelte damit das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die KirSitzungsvorlage 435/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Seite 14
che, die dem Dorf den Namen gab, sondern
das Hochregallager — und die geplante
Industriebrücke wären dann das neue
Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung und
der geplanten industriebrücke entstünde der
beklemmende Eindruck, in einen großen
Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe bzw. einer Höhe
von maximal 15 m zu bauen.
Die Fa. Eichhorn hat die Höhe des Lagers
stets mit der angeblich fehlenden Fläche für
ein niedrigeres Lager begründet (vgl. explizit Folie 13 der Präsentation Fa. Eichhorn
im PUB 06.11.2014). Die Bürgerinitiative
hat in ihren vorgeschlagenen Alternativen
bereits nachgewiesen, dass das falsch ist.
Nun ergibt sich, dass bereits im Vorentwurf
des B-Plans die bebaubare Fläche innerhalb der Baugrenze mit ca. 21.000 m² um
ca. 5.000 m² größer ist als das, was die Fa.
laut Antrag (vgl. Vorhabenbeschreibung
59/2015 Anlage 2c) für den gesamten Gebäudekomplex inkl. Hochregallager benötigt
würde. Die Grundfläche des Hochregallagers von derzeit ca. 4.500 m² könnte also
mindestens verdoppelt werden, die Höhe
entsprechend vermindert, und selbst dann
bestehen noch weitere Flächenpotenziale
(ca. 31.000 m2 Gewerbefläche lt. BPlanentwurf). Ich fordere daher, sofern der
bezeichnete Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden sollte, eine maximale Gebäudehöhe von 15 m im Bereich des Hochregallagers in diesem zwingend vorzuschreiben.
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und die
Erweiterung der Lagerkapazitäten nicht ausreichend. Die innerbetriebliche Einbindung des
Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene
Varianten auf dem Gelände westlich der Wymarer
Straße und auf dem Plangebiet überprüft. Die
Alternativenprüfung ergab, dass nur der vorgesehene Standort für einen reibungslosen Ablauf
zwischen Produktion und Lagerhaltung in Betracht
kommt. Hierfür ist ein innerbetrieblich geschlossener Materialfluss als vollautomatischer Prozess
ohne Handeingriffe notwendig und eine sinnvolle
Einbindung des HRL muss unter größtmöglicher
Energieeffizienz erfolgen. Deshalb wird eine zusammenhängende Fläche für die Lagerung von
Papierrollen, Wellpappenerzeugung und Lagerung/Versand/Logistik benötigt. Im Hinblick auf die
Energieeffizienz wird ein geschlossener Prozess
ohne ineffizienten LKW-Verkehr über die Wymarer Straße oder zwischen den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines HRL auf der westlichen Seite der Wymarer Straße aufgrund eines
zu geringen Flächendargebotes verworfen. Die
Variante eines weniger hohen und dafür von der
Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls wegen eines zu geringen Flächendargebotes verworfen. Die Variante eines externen HRL wurde aufgrund des dann notwendigen LKW-Verkehrs zum
Transport der Produkte zur externen Lagerfläche
wegen der hieraus resultierenden Transportkosten
und Umweltbelastung verworfen. Die Variante
eines unmittelbar an die Wymarer Straße angrenzenden HRL wurde aufgrund der ungünstigen
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
(„Schluchtenbildung“) verworfen. Weitere Varianten für unterschiedliche Anordnungen der Betriebsgebäude westlich und östlich der Wymarer
Straßen scheiterten aufgrund der notwendigen
Seite 15
3) Das Hochregallager soll zu über 95%
fertige Waren aufnehmen, die auf die Auslieferung an Kunden warten. Solch ein Fertigwarenlager kann zum Vorteil Jülichs und
ohne Nachteile für das Unternehmen an
einem autobahnnahen Standort wie der
Merscher Höhe errichtet werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Das geplante Lager
dient bekanntlich zu über 95% der Lagerung von fertigen Waren, die auf die Auslieferung an die Kunden warten. Es ist für die
betrieblichen Abläufe der Fa. Eichhorn daher völlig unnötig, die fertigen Waren am
Produktionsstandort selbst zu lagern. Unternehmen der Lebensmittelindustrie mit
Produktionsstandort mitten in Aachen mieten für ihre, fertigen Waren beispielsweise
Lagerflächen bei Logistikunternehmen in
Aldenhoven an. Andere Wellpappenunternehmen wie die Fa. Brohl mit ihrem Werk in
Niederzier verteilen sogar die betrieblichen
Abläufe der Produktion der Wellpappe und
der Weiterverarbeitung zu fertigen Waren
auf verschiedene Standorte. Gegenwärtig
lagert die Fa. Eichhorn ihre fertigen Waren
bei Dienstleistern in Jülich, und dies hindert
sie nicht daran, ein profitables Geschäft zu
machen, denn nach eigenen Aussagen
befindet sich das Werk in Kirchberg seit
Jahren an der absoluten Kapazitätsgrenze
(Stellungnahme auf die offenen Fragen der
BI, PUB vom 06.11.2014).
Maschinenmaße zukünftig einzusetzender Anlagen.
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, welches gerade durch die Errichtung eines zusammenhängenden Produktions, Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet
ist. Wie bereits dargelegt kommt die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße für die
Errichtung des Hochregallagers nicht in Betracht.
Als alternative Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung
des Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, wie das entstehende Gewerbegebiet Merscher Höhe, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind daher nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen.
Sofern die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen bauen möchte,
fordere ich daher, dass die Stadt Jülich ihr
eine andere, geeignete Fläche dafür anbietet, z.B. im entstehenden Gewerbegebiet
Merscher Höhe.
Ich fordere daher, sofern der bezeichnete
Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden
sollte, eine maximale Gebäudehöhe von 15
m im Bereich des Hochregal-lagers in diesem zwingend vorzuschreiben.
4) Nach ihren eigenen Darstellungen
braucht die Fa. Eichhorn ein Lager in den
geplanten Dimensionen in absehbarer und
planbarer Zeit nicht. Es kann zum Vorteil
Jülichs und ohne Nachteile für das Unternehmen kleiner — d.h. niedriger dimensioniert werden.
Ich bin wie beschrieben gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen in
unserer Ortseinfahrt. Bereits in der Beantragung des Aufstellungsbeschlusses von
April 2014 (116/2014) steht geschrieben,
dass ein Lager solcher Dimension gebaut
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen
soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen
Dimensionen entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Dass
der Vorentwurf zum Bebauungsplan und entsprechend der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung, sondern
den endgültig angestrebten Stand der Entwicklung
Seite 16
werden solle, da es nicht erweiterbar sei
und daher auf den "Endzustand" einer möglichen zweiten Erweiterung der Produktion
auf dem jetzigen Ruinengelände auszulegen sei („Ansprüche der nächsten 20 Jahre
und mehr"), der mit einer mehr als verdoppelten Produktionskapazität einhergehe.
abbildet, entspricht der Funktion von Bauleitplänen. Es ist ureigene Aufgabe der Bauleitpläne die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Das Lager — auch Hochregallager — nicht
erweitert werden können, ist falsch. Hochregallager können in der Länge und Breite
erweitert werden. Auch könnte z.B. ein
zweites Lager gebaut werden. Ich sehe
daher nicht ein, warum zum jetzigen Zeitpunkt ein riesiges Lager in unsere Ortseinfahrt gesetzt werden soll, dessen Kapazität
selbst nach den sicher eher optimistischen
Darstellungen des Unternehmens in absehbarer und planbarer Zeit nicht benötigt wird.
Wer kann die Entwicklungen der nächsten
20 Jahre vorhersehen? Auch Hellmuth
Eichhorn konnte auf mehrmalige und wiederholte Nachfrage keinen Zeitpunkt nennen, für den er die weitere Produktionserweiterung auf dem Ruinengelände plant
und mit einer mehr als verdoppelten Produktion rechnet. Völlig zu Recht, wie auch?
Daher ist ein Lager in solchen Dimensionen
auf absehbare Zeit unnötig. Ich fordere
daher, sofern der bezeichnete Bebauungsplan dennoch fortgeführt werden sollte, eine
maximale Gebäudehöhe von 15 m im Bereich des Hochregallagers in diesem zwingend vorzuschreiben.
5) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der Vorrang der Innenentwicklung wird
nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität,
wie von der Firma Eichhorn detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet. Die
Topographie des derzeitigen Betriebsstandorts
und seiner Erweiterungsfläche auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Papierfabrik lässt keine
Bebauung zu (Hanglage).
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden
Unter 1.1.2 der jetzigen Planbegründung
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 17
wird behauptet, der B-Plan Nr. 12 von 2011
wäre nicht abgeschlossen worden, „weil die
Carl Eichhorn KG bereits vor Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens absehen konnte, dass die für die betriebliche
Erweiterung des Gebäudebestandes um
neue Produktions-und Lagerhallen sowie
ein Hochregallager erforderlichen Betriebsflächen nicht allein in dem Plangebiet des
Bebauungsplans Nr. 12 untergebracht werden konnten"
Wie bereits dargelegt, ist die Nutzung des Firmengeländes westlich der Wymarstraße für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung
dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird derzeit
eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
Das ist zunächst eine Spekulation der Stadt
Jülich, über die sie im Zweifel keine Kenntnis hat. Es ist einerseits sachlich falsch.
Uns gegenüber hat der Firmeninhaber als
wesentliche Gründe geäußert, dass ihm im
Zeitraum der Planaufstellung B-Plan Nr. 12
der Kauf fehlender Teile der jetzigen Planfläche gelang, sowie durch Krankheit und
Tod des Betriebsleiters Zeitverzögerung zur
Umsetzung des B-Plans entstand. Durch
den Kauf der jetzigen Planfläche entstanden dann neue, aus Sicht der Fa. scheinbar
bessere Möglichkeiten der Planung. (Es ist
im Übrigen sehr unwahrscheinlich, dass
sich im Zeitraum des einen Jahres von Beantragung der B-Planaufstellung im März
2010 bis Beschluss desselben im PUB im
Mai 2011 das Marktumfeld im Wellpappenmarkt radikal geändert habe — die Zahlen des Branchenverbandes Wellpappe
sprechen hier auch eine andere Sprache —
, und daher die Bebauung der Industriebrache nicht mehr ausreichte.)
Andererseits ist es inhaltlich falsch, da der
Bebauungsplan Nr. 12 29.000 m² Gewerbefläche umfasst, während die Firma in ihren
bisherigen Präsentationen für ihre Erweiterung nur ca. 21.000 m² (ca. 16.000 m2 Gebäudefläche + Verkehrsfläche) veranschlagt.
6) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der rechtlich verankerte Grundsatz des
sparsamen Umgangs mit der Ressource
Boden nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Sitzungsvorlage 435/2015
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden handelt es sich um einen Belang und bei
dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um ein
Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im Rahmen
der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen. Der so formulierte
Bodenschutz hat im Rahmen der Abwägung keinen generellen Vorrang. Eine Zurückstellen bedarf
jedoch einer Rechtfertigung, die dem Gewicht
diesem vom Gesetzgeber herausgehobenen Ziel
bzw. Belang Rechnung trägt. Die Nutzung des
Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist, wie
dargelegt, für die geplante Produktionserweiterung
und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreiSeite 18
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Unter 2.1.1 der jetzigen Planbegründung
wird behauptet: „Der Bau und die Bauhöhe
des zur Verlagerung der räumlichen Konzentration der bisher über das Stadtgebiet
der Stadt Jülich verteilten drei Lagerflächen
an den Produktionsstandort vorgesehenen
Hochregallagers dienen insbesondere dem
sparsamen und schonenden Umgang mit
Grund und Boden."
Bekanntlich sind die benannten drei Lagerflächen von der Fa. Eichhorn angemietet.
Es sind bestehende Lager von Speditionsbzw. Logistikfirmen. Ist es Gegenstand des
Planverfahrens und im Einflussbereich der
Stadt, dass diese Lagerflächen aufgegeben
und entsiegelt werden? Falls nein, erkenne
ich die Wirkung des sparsamen Umgangs
mit Boden durch bezeichneten B-Plan und
Flächennutzungsplanänderung nicht.
chend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet. Auch andere geeignete, in Standortnähe gelegene Flächen des Innenraums bestehen nicht. Gleichzeitig handelt es sich
bei der Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität um eine städteplanerisch gewollte Entwicklung des Wirtschaftsstandorts der
Stadt Jülich. Wie ebenfalls bereits dargelegt, stellt
die Inanspruchnahme von Lagerflächen an anderen Standorten keine ernsthaft in Erwägung zu
ziehende Alternative zur Erreichung der Ziele des
Bebauungsplans dar.
Das zukünftige Schicksal der Lagerflächen ist
nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplans.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
7) Durch den B-Planentwurf und Entwurf
der Änderung des Flächennutzungsplans
wird der rechtlich verankerte Schutz des
benachbarten FFH-Gebiets nicht beachtet.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshallen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an
das FFH-Gebiet „Indemündung". Die geplante Bebauung der Freifläche mit Logistikzentrum und Produktion verträgt sich
nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
8)
Durch das geplante Logistikzentrum
und Produktionserweiterung belastet eine
massive Zunahme des LKW-Verkehrs die
Ortschaft Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der ErweiteSitzungsvorlage 435/2015
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
Seite 19
rung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist.
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Heute transportiert die Fa. einen Teil der
fertigen Ware in Lager außerhalb der Produktion, und dann von dort zum Kunden. In
der Planbegründung unter 1.1.2 wird dies
aufgegriffen und behauptet, durch die Lagerung am Standort würden die „heute noch
für die Transportvorgänge von und zu den
Lagerstandorten erforderlichen LKWBewegungen" entfallen.
Das ist zwar sachlich richtig: es wird kein
LKW zu diesen Lagern fahren. Inhaltlich
allerdings führt dies nicht zu einer Reduktion des LKW-Verkehrs. Denn bis dato wird
die Ware vom Produktionsstandort zu den
Lagern, und von dort zum Kunden gefahren. Zukünftig soll die Ware vom Lager am
Produktionsstandort zum Kunden gefahren
werden. Die Anzahl der LKW-Fuhren ab
und zum Werk Kirchberg bleibt damit bei
gleichem Produktionsvolumen zunächst
gleich. Durch die angestrebte Steigerung
des Produktionsvolumens um ca. 45% werden so auch die LKW-Fuhren vom und zum
Standort Kirchberg um ca. 45% ggü. Stand
heute zunehmen!
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und Emissionsbelastungen des Logistikzentrums samt
LKW-Verkehr uni das Werk und im Ort
vorzuschreiben und Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen durchzuführen.
9) Die wirkliche und auch spätere Nutzung
des Logistikzentrums mitsamt Hochregallager bleibt offen, und damit droht weitere
massive Zunahme des LKW-Verkehrs.
Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion um
ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der Erweiterung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist. Desweiteren
bleibt völlig offen, wie die Fa. Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager nutzen will.
Bekanntlich wäre das geplante Lager für
den Bedarf der Fa. bzw. eine 45%ige Produktionssteigerung noch deutlich überdimensioniert (s.o.). Die Nutzung durch Dritte
zur Auslastung des Lagers — und damit
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen
soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen
Dimensionen, die eine Anpassung des Flächennutzungsplans in im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan ausgewiesenem Umfang erforderlich
machen, entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität der Firma Eichhorn.
Seite 20
nochmals deutlich mehr LKW-Verkehr —
kann nicht ausgeschlossen werden, und
muss bei der betriebswirtschaftlich optimierten Nutzung der für eigene Produktionszwecke überdimensionierten Lagerfläche
sogar angenommen werden. Auch für den
Fall, dass sich zukünftig etwas an den Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn ändert,
können Logistikzentrum und Lager als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben werden mit entsprechendem .LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln ein
mahnendes Beispiel.
Es ist Fakt, dass ein einmal gebautes Logistikzentrum und Hochregallager eine Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten —
mindestens 50 Jahren — aufweist. Für die
zukünftige Nutzung dieser Anlagen können
auch die möglichen heutigen Inhaber keine
Auskunft und Garantie geben.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Die Sorge des Einwenders, das auf Grundlage
des Planentwurfs zulässige Hochregallager könnte im Falle einer Drittnutzung zusätzlichen LKWVerkehr mit sich bringen, ist unberechtigt. Der
Bebauungsplan definiert den zulässigen Umfang
der Nutzung und die Betriebszustände, aus denen
sich die Lärmkontingente ableiten.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, Grenzen für die Verkehrs- und Emissionsbelastungen des Logistikzentrums samt
LKW-Verkehr um das Werk und im Ort
vorzuschreiben und Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen durchzuführen.
10) Die wirtschaftliche Optimierung der Fa.
Eichhorn geht in der geplanten Form zu
Lasten der Bürgerinnen und Bürger in
Kirchberg, deren persönliches Vermögen
an Grundstück, Wohnung oder Haus entwertet wird.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da
sie unser persönliches Vermögen deutlich
vermindern würden, dadurch dass der Wert
unserer Immobilie sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und —
da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern,
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und
erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die
Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Seite 21
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Wegang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen vorsätzlich vernichtet würde. Bezogen auf unser Mehrgenerationenhaus rechne ich mit
einem Wertverlust von annähernd 100.000
€.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung
der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung
Sofern die Stadt Jülich die beschriebenen
Vermögensverluste in Kirchberg bezweifelt
oder negiert, fordere ich, dies in einem unabhängigen Gutachten klären zu lassen.
11) Die geplanten monströsen Industriebauten der Fa. Eichhorn gefährden die Zukunft
und Existenz des Dorfes Kirchberg.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da
sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass die Attraktivität Kirchbergs drastisch sinken würde. Sie würden
die Ortseinfahrt verschandeln und — da
weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden Industriebebauung in der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck,
in einen großen Industriepark zu fahren,
und nicht in ein Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke
würden die Wohn- und Lebensqualität in
Kirchberg erheblich verschlechtern. Viele
würde es zukünftig davon abhalten, sich
neu in Kirchberg niederzulassen, und auch
bei einigen jetzigen Bewohnern den Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität Kirchbergs und damit seine ZuSitzungsvorlage 435/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhaben
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs gefährdet,
wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert Kirchberg
von der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 22
kunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen Geschäfte
wäre gefährdet. Ebenso wären die dörflichen Sport- und Kulturvereine (Fußball,
Tennis, Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen (Feuerwehr,
Caritas, AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten oder Kirche) mittel- und langfristig
in ihrer Existenz bedroht. Es bestünde die
Gefahr einer gefährlichen Abwärtsspirale,
an deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
Gegenteilige Darstellung der Fa. Eichhorn
(Folie 24 der Präsentation Fa. Eichhorn im
PUB 06.11.2014) sowie des BM Herrn
Stommel (Rede im Rat am 19.02.2015),
wonach Arbeitsplätze vor Ort zur Attraktivität Kirchbergs und zum Wachstum seiner
Bevölkerung beitragen würden, halte ich für
zynisch und finde sie beleidigend. Das war
vor 50 Jahren richtig, mittlerweile arbeitet
keine im Wortsinne Handvoll der ca. 1.760
Kirchberger mehr ,ortsnah' bei der Fa.
Eichhorn.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung
der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung. Auch fordere ich für diesen Fall eine angemessene
Kompensation für Kirchberg und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich auf,
ein unabhängiges Gutachten über die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen
(in verschiedenen Varianten) auf die dörfliche Entwicklung in Kirchberg und die Zukunft des Dorfes erstellen zu lassen.
12) Die geplanten monströsen Industriebauten der Fa. Eichhorn sind ein Minusgeschäft
für Jülich.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und TechnoloSeite 23
sie ein Minusgeschäft für Jülich wären,
dadurch dass die Einwohnerzahlen Kirchbergs und der Kommune sinken würde. Sie
würden die Ortseinfahrt verschandeln und
— da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der Einnahmen der Stadt durch wegfallende Zuschlüsselungen der Einkommensteuer und
wegfallende Abgaben. Geringe bis keine
Mehreinnahmen an Gewerbesteuer oder an
in der Stadt verbleibender Wertschöpfung
durch die Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Stadt und der Innenstadt weiter verschärfen.
giestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird, d.h. Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung
der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden
und Vorplatz durch Begrünung. Auch fordere ich für diesen Fall eine angemessene
Kompensation für Kirchberg und Maßnahmen der Stadt zur Steigerung der Attraktivität Kirchbergs.
Ich fordere desweiteren die Stadt Jülich auf,
ein unabhängiges sozio-ökonomisches
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 24
Gutachten über die Auswirkungen der geplanten Baumaßnahmen (in verschiedenen
Varianten) auf die Stadt und Kommune
Jülich erstellen zu lassen.
Die Einholung weiterer als der bisher im Planungsverfahren vorgesehenen Fachgutachten
wird nicht als erforderlich erachtet. Insbesondere
wird derzeit auch ein städtebauliches Fachgutachten erstellt, in dem auf die derzeitige Bedeutung
des Plangebiets im gesamtörtlichen Kontext eingegangen wird.
13) Die Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn
wären ein Präzedenzfall für solche monströsen Bauten und die Vorfahrt von Industrie
vor Mensch und Natur in Jülich und weit
darüber hinaus.
Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da
sie ein Präzedenzfall für solche Bauten und
die Vorfahrt von Industrie vor Mensch und
Natur in Jülich und ganz Deutschland wären. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau
eines Logistikzentrums mit Hochregallager
und Industriebrücke im dörflichen Umfeld
wäre einzigartig in ganz Deutschland. Vor
allem würde er die Tür öffnen für alle anderen Industrieunternehmen in Jülich — man
denke etwa an die Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in Jülich und Lorsbeck,
SmurfitKappa in Jülich, Brohl in Krauthausen oder das Papierunternehmen Mondi in
Koslar — sowie die ganzen Transport- und
Logistikunternehmen in Jülich und seinen
Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche
Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich,
Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenpara-dies
Jülich!
Der Einwand, es könne mit der Planung ein „Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein Bauleitplan wird
unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt. Für die Orientierung an
den Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern der bezeichnete Bebauungsplan
dennoch fortgeführt werden sollte, fordere
ich, die Vorgaben der Bebauung dergestalt
vorzusehen, dass keine monströsen Bauwerke entstehen und die negative Beeinträchtigung des Dorfes minimiert wird. d.h.
Begrenzung der Gebäudehöhe des Hochregallagers auf 15 m, verpflichtende Tunnellösung, ansprechende optische Gestaltung der Gebäude, Verdeckung von Gebäuden und Vorplatz durch Begrünung.
14) Die Genehmigung von geplanten Baumaßnahmen am FFH-Gebiet widerspricht
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 25
dem von der Stadt Jülich propagierten
Gleichbehandlungsgrundsatz.
Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum
und Produktionshalfen auf der Freifläche
auf der — von Jülich aus kommend — linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Sie grenzt bekanntlich an
das FFH-Gebiet „Indemündung". Meiner
Kenntnis nach wurde einer anderen ortsansässigen Firma im Gewerbegebiet südlich
von Kirchberg eine beantragte Gebäudeerweiterung unter Hinweis auf das nahe FFHGebiet untersagt. Wie nun können die geplanten Baumaßnahmen der Fa. Eichhorn,
die viel näher am UH-Gebiet entstehen
sollen, genehmigt werden? Das würde dem
Grundsatz der Gleichbehandlung aller, den
BM Herr Stommel in der Ratssitzung vom
19.02.2015 öffentlich bekräftigt hat, widersprechen.
Ich fordere daher, dass bezeichneter B-Plan
und Flächennutzungsplanänderung nicht
weiterverfolgt werden.
13
Die Heranziehung des Gleichbehandlungssatzes
und der Hinweis auf die Ablehnung eines anderen
Vorhabens eines anderen Betriebes an einem
anderen Standort sind sachfremd. Anlass und
Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanverfahrens ist eine konkrete Planung, hier eine Standorterweiterung. Die Bauleitpläne werden unter Anwendung einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange dieses Planverfahrens
gegeneinander und untereinander gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt werden.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den o.g.
Bebauungsplan und die o.g. Änderung des
Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen den Bau einer solchen
Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das
ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden und der geplanten Industriebebauung beiderseits der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Ein „Industrietor"
begrüßte uns, wenn wir nach Hause fahren
wollen. Solch ein Industriebauwerk würde
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die Einwendung wird im Rahmen des
Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ behandelt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der bestehenden Industrieruine oder anderen Flächen
erfolgen, oder eine Tunnellösung gewählt
wird.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 26
Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht.
Als alternative Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen werden, die als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen sind. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist als zusammenhängender Produktions-,
Lager- und Logistikkomplex geplant. Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich
nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu
erwägen.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m Breite
und 100 m Länge in die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen. Es
würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es
würde den Kirchberger Berg um ca. 15
Meter in der Höhe überragen und würde die
Silhouette Kirchbergs von allen Seiten prägen und verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die
Kirche, die dem Dorf den Namen gab, sondern das Hochregallager — und die geplante Industriebrücke — wären dann das neue
Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung und
der geplanten Industriebrücke entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe zu bauen, oder
sie auch ein Fertigwarenlager außerhalb
des Standorts Kirchberg nutzen oder errichten kann (bekanntlich soll das geplante
Lager zu über 95% der Lagerung von fertigen Waren dienen, die auf die Auslieferung
an die Kunden warten).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist, wie dargelegt, nach dem vorgelegten und schlüssigen Betriebskonzept der Firma
Eichhorn für die geplante Produktionserweiterung
und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem
Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die
sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes
befinden, sind nicht als real mögliche Alternative
zur Erreichung des Planziels ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept ist gerade durch die
Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als alternative Standorte müssen Flächen in
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 27
Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung
des Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen kommt, wie
dargelegt, nach dem vorgelegten und schlüssigen
Betriebskonzept der Firma Eichhorn für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität nicht in Betracht.
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich
an das FFH-Gebiet „Indemündung". Die
geplante Bebauung der Freifläche mit Logistikzentrum und Produktion verträgt sich,
nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der Erweiterung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist. Heute transportiert die Fa. einen Teil der fertigen Ware
in Lager außerhalb der Produktion, und
dann von dort zum Kunden. Anders als die
Fa. Eichhorn behauptet, kann ein Logistikzentrum mit Lager am Produktionsstandort
nicht den LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da mit oder ohne dieses Lager alle
Ware vom Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager
nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante
Lager für den Bedarf der Fa. bzw. eine
45%ige Produktionssteigerung noch deutlich überdimensioniert. Die Nutzung durch
Dritte zur Auslastung des Lagers — und
damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr — kann nicht ausgeschlossen werden. Auch für den Fall, dass sich zukünftig
etwas an den Geschäftsinteressen, Mehr-
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen
soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen
Dimensionen, die die im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan ausgewiesene Änderung erforderlich machen, entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Die
Sorge des Einwenders, das auf Grundlage des
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 28
heits- oder Eigentumsverhältnissen der Fa.
Eichhorn ändert, können Logistikzentrum
und Lager als eigenständiges Geschäftsfeld
betrieben werden mit entsprechendem
LKW-Aufkommen. Hier ist die ehemalige
Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln
ein mahnendes Beispiel.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie mein persönliches Vermögen
deutlich vermindern würden, dadurch dass
der Wert meiner Immobilie sinken würde.
Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln
und — da weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. €. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen vorsätzlich vernichtet würde.
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass die Attraktivität
Kirchbergs drastisch sinken würde. Sie
würden die Ortseinfahrt verschandeln und
— da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden' Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Sitzungsvorlage 435/2015
Planentwurfs zulässige Hochregallager könnte im
Falle einer Drittnutzung zusätzlicher LKW-Verkehr
mit sich bringen, ist unberechtigt. Der Bebauungsplan definiert die zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus denen sich die Lärmkontingente ableiten.
Die Stadt wird rein mittelbare Auswirkungen des
Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht in
ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und
erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die
Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft Kirchbergs gefährdet wird nicht geteilt.
Für diese Annahme bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert Kirchberg von der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 29
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen Geschäfte
wäre gefährdet. Ebenso wären die dörflichen Sport- und Kulturvereine (Fußball,
Tennis, Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen (Feuerwehr,
Caritas, AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten oder Kirche) mittel- und langfristig
in ihrer Existenz bedroht. Es bestünde die
Gefahr einer gefährlichen Abwärtsspirale,
an deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für Jülich
wären, dadurch dass die Einwohnerzahlen
Kirchbergs und der Kommune sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen
mit der bestehenden Industriebebauung in
der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark
zu fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der Einnahmen der Stadt durch wegfallende Zuschlüsselungen der Einkommensteuer und
wegfallende Abgaben. Geringe bis keine
Mehreinnahmen an Gewerbesteuer oder an
in der Stadt verbleibender Wertschöpfung
durch die Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Stadt und der Innenstadt weiter verschärfen.
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil. Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 30
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für solche
Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor
Mensch und Natur in Jülich und ganz
Deutschland wären. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar das ganze Landschaftsbild Kirchbergs.
Der Bau eines Logistikzentrums mit Hochregallager und Industriebrücke im dörflichen
Umfeld wäre einzigartig in ganz Deutschland. Vor allem würde er die Tür öffnen für
alle anderen Industrieunternehmen in Jülich
— man denke etwa an die Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in Jülich und
Lorsbeck, SmurfitKappa in Jülich, Brohl in
Krauthausen oder das Papierunternehmen
Mondi in Koslar —sowie die ganzen Transport- und Logistikunternehmen in Jülich und
seinen Ortsteilen, mit Fug und Recht ebensolche Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich, Koslar, Mersch, Welldorf oder anderen
Dörfern bauen zu wollen. Willkommen im
Hochregal- und Industriebrückenparadies
Jülich!
14
Der Einwand, es könne mit der Planung ein „Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein Bauleitplan wird
unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt. Für die Orientierung an
den Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
ich habe folgende Einwände gegen den o.g.
Bebauungsplan und die o.g. Änderung des
Flächennutzungsplans:
1) Die Fa. Eichhorn plant, eine Industriebrücke über die Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen den Bau einer solchen
Brücke. Sie würde die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das
ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der bestehenden und der geplanten Industriebebauung beiderseits der Ortseinfahrt entstünde der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Ein ,,Industrietor"
begrüßte uns, wenn wir nach Hause fahren
wollen. Solch ein Industriebauwerk würde
die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzulassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, wenn die Erweiterungsbauten der Fa. Eichhorn auf der bestehenden Industrieruine oder anderen Flächen
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung nicht
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 31
erfolgen, oder eine Tunnellösung gewählt
wird.
ausreichend. Die Nutzung dieses Geländes ist im
Übrigen Teil des Gesamtbetriebskonzepts und auf
dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den
bestehenden Betrieb errichtet.
Andere Standortflächen kommen nicht in Betracht.
Als alternative Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung
des Planziels ermöglichen. Das Planziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn. Diese ist als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
Flächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg,
die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind demnach nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung des Planziels
ernsthaft zu erwägen.
Das Tunnelbauwerk stellt eine von der Stadt in
Betracht gezogene Möglichkeit der Transportbeziehung der Firmengelände östlich und westlich
der Wymarstraße dar. Für das Tunnelbauwerk
spricht sicherlich, dass Belange des Orts- und
Landschaftsbildes durch dieses nicht berührt werden. Die weiteren, von dem Tunnelbauwerk und
der Transportbrücke betroffenen und in der Abwägung zu berücksichtigenden Belange, hat die
Stadt Jülich bisher noch nicht abschließend ermittelt. Der Zusammenstellung dient u.a. auch diese
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung. Wenn alle
abwägungserheblichen Belange der beiden Alternativen für die Transportwegebeziehung zusammengestellt sind, wird die Stadt im Rahmen einer
gerechten Abwägung anhand der Maßstäbe des
§ 1 Abs. 7 BauGB eine der Alternativen für die
Transportwegebeziehung in die Planung aufnehmen.
2) Die Fa. Eichhorn plant, ein riesiges
Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m Breite
und 100 m Länge in die Ortseinfahrt in
Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen den Bau
eines Lagers in solchen Dimensionen. Es
würde die Ortseinfahrt verschandeln. Es
würde den Kirchberger Berg um ca. 15
Meter in der Höhe überragen und würde die
Silhouette Kirchbergs von allen Seiten prägen und verschandelte damit das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Nicht mehr die
Kirche, die dem Dorf den Namen gab, sondern das Hochregallager und die geplante
Industriebrücke — wären dann das neue
Wahrzeichen Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung und
der geplanten Industriebrücke entstünde
der beklemmende Eindruck, in einen großen Industriepark zu fahren, und nicht in ein
Dorf, in dem man sich wohlfühlen kann.
Solch ein Industriebauwerk würde die
Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg
erheblich verschlechtern. Viele würde es
zukünftig davon abhalten, sich neu in Kirchberg niederzufassen, und auch bei einigen
jetzigen Bewohnern den Weggang aus
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 32
Kirchberg mit auslösen. Die Attraktivität
Kirchbergs und damit seine Zukunft wären
gefährdet.
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Fa. Eichhorn über
ausreichend Fläche verfügt, um ein solches
Lager in ortsüblicher Höhe zu bauen, oder
sie auch ein Fertigwarenlager außerhalb
des Standorts Kirchberg nutzen oder errichten kann (bekanntlich soll das geplante
Lager zu über 95% der Lagerung von fertigen Waren dienen, die auf die Auslieferung
an die Kunden warten).
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße sowie anderer Flächen in Kirchberg
ist, wie dargelegt, nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts und auf dem Gelände wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet.
3) Die Fa. Eichhorn plant, ein Logistikzentrum und Produktionshallen auf der Freifläche auf der — von Jülich aus kommend —
linken Seite der Ortseinfahrt in Kirchberg zu
bauen. Ich bin gegen die Erweiterung auf
dieser Freifläche. Die Firma verfügt über
eine Industriebrache (alte Papierfabrik), auf
der genügend Platz ist, die geplante Erweiterung der Firma in ortsüblicher Höhe
durchzuführen. Diese Fläche ist bereits
versiegelt und wird es bleiben. Der Bau auf
der Freifläche würde weiteres Land —
Ackerland, Brachland — versiegeln und
zusätzlich das Ortsbild verschandeln, da
dann an beiden Seiten der Ortseinfahrt
Industrie stünde.
Außerdem grenzt diese Fläche bekanntlich
an das FFH-Gebiet „Indemündung". Die
geplante Bebauung der Freifläche mit Logistikzentrum und Produktion verträgt sich,
nicht mit der Nachbarschaft des FFHGebiets. Selbst für Windkraftanlagen will
die Stadt ja einen Abstand von 300 m zu
FFH-Gebieten festlegen.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
4) Die Fa. Eichhorn plant, ihre Produktion
um ca. 45% zu erhöhen und ein neues Logistikzentrum im Ortseingang in Kirchberg
zu bauen. Ich bin gegen dieses Logistikzentrum, da in Verbindung mit der Erweiterung der Produktion mit einer massiven
Zunahme des LKW-Verkehrs in, nach und
von Kirchberg zu rechnen ist. Heute transportiert die Fa. einen Teil der fertigen Ware
in Lager außerhalb der Produktion, und
dann von dort zum Kunden. Anders als die
Fa. Eichhorn behauptet, kann ein Logistikzentrum mit Lager am Produktionsstandort
nicht den LKW-Verkehr in Kirchberg reduzieren, da mit oder ohne dieses Lager alle
Ware vom Standort Kirchberg abtransportiert wird.
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten wird
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Desweiteren bleibt völlig offen, wie die Fa.
Eichhorn dieses Logistikzentrum mit Lager
nutzen wird. Bekanntlich ist das geplante
Lager für den Bedarf der Fa. bzw. eine
Die Firma Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen
soll. Die im Vorentwurf zum Bebauungsplan
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 33
45%ige Produktionssteigerung noch deutlich überdimensioniert. Die Nutzung durch
Dritte zur Auslastung des Lagers — und
damit nochmals deutlich mehr LKWVerkehr kann nicht ausgeschlossen werden. Auch für den Fall, dass sich zukünftig
etwas an den Geschäftsinteressen, Mehrheits- oder
Eigentumsverhältnissen der Fa. Eichhorn
ändert, können Logistikzentrum und Lager
als eigenständiges Geschäftsfeld betrieben
werden mit entsprechendem LKWAufkommen. Hier ist die ehemalige Textilfabrik Schoeller in Huchem-Stammeln ein
mahnendes Beispiel.
Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“ vorgesehenen
Dimensionen, die eine Anpassung des Flächennutzungsplans in im Vorentwurf zum Flächennutzungsplan ausgewiesenen Umfang erforderlich
machen, entsprechen denen der letztlich angestrebten Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität der Firma Eichhorn. Die Sorge
des Einwenders, das auf Grundlage des Planentwurfs zulässige Hochregallager könnte im Falle
einer Drittnutzung zusätzlichen LKW-Verkehr mit
sich bringen, ist unberechtigt. Der Bebauungsplan
definiert die zulässige Nutzung und die Betriebszustände, aus denen sich die Lärmkontingente
ableiten.
5) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie mein persönliches Vermögen
deutlich vermindern würden, dadurch dass
der Wert meiner Immobilie sinken würde.
Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln
und — da weithin sichtbar — das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Die Preise und
Werte der Immobilien in Kirchberg würden
in Folge der verlorenen Attraktivität deutlich
sinken. Bezogen auf alle Häuser und
Grundstücke in Kirchberg reden wir über
einen Wertverlust von mindestens 40-50
Mio. E. Das ist Vermögen der Bürgerinnen
und Bürger Kirchbergs, welches ihnen vorsätzlich vernichtet würde.
Die Stadt Jülich wird rein mittelbare Auswirkungen
des Planentwurfs auf die Grundstückswerte nicht
in ihre Abwägung einstellen. Lediglich mittelbare
Auswirkungen eines Bebauungsplans auf den
Verkehrswert eines Grundstücks reichen für eine
Abwägungsrelevanz nicht aus. Der Grundstückswert ist nur ein Indikator für die gegebenen und
erwarteten Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks und hängt von vielen Umständen ab, die
Gemeinden in ihrer Bauleitplanung nicht berücksichtigen können und müssen (BVerwG, Beschluss vom 09.02.1995, Az. 4 NB 17/ 94).
6) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie die Zukunft Kirchbergs gefährden würden, dadurch dass die Attraktivität
Kirchbergs drastisch sinken würde. Sie
würden die Ortseinfahrt verschandeln und
— da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit der
bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
die Zukunft und die Existenz Kirchbergs gefährdet
wird nicht geteilt. Für diese Annahme bestehen
keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger Einschätzung der Stadt profitiert Kirchdorf
von der Planung als erfolgreicher Wirtschafts- und
Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 34
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen führte zu einem Rückgang der Kaufkraft im Dorf. Die Wirtschaftlichkeit der noch verbliebenen Geschäfte
wäre gefährdet. Ebenso wären die dörflichen Sport- und Kulturvereine (Fußball,
Tennis, Karneval, Schützen usw.), Ortsgruppen und Einrichtungen (Feuerwehr,
Caritas, AWO, Frauengemeinschaft, Kindergarten oder Kirche) mittel- und langfristig
in ihrer Existenz bedroht. Es bestünde die
Gefahr einer gefährlichen Abwärtsspirale,
an deren Ende im Dorf vor allem Alte und
sozial Schwache verblieben, denen ein
Fortgang nicht möglich ist.
7) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Minusgeschäft für Jülich
wären, dadurch dass die Einwohnerzahlen
Kirchbergs und der Kommune sinken würde. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar das ganze
Landschaftsbild Kirchbergs. Zusammen mit
der bestehenden Industriebebauung in der
Ortseinfahrt entstünde der beklemmende
Eindruck, in einen großen Industriepark zu
fahren, und nicht in ein Dorf, in dem man
sich wohlfühlen kann. Solche Industriebauwerke würden die Wohn- und Lebensqualität in Kirchberg erheblich verschlechtern.
Viele würde es zukünftig davon abhalten,
sich neu in Kirchberg niederzulassen, und
auch bei einigen jetzigen Bewohnern den
Weggang aus Kirchberg mit auslösen. Die
Attraktivität Kirchbergs und damit seine
Zukunft wären gefährdet. Ein Rückgang der
Einwohnerzahlen in Kirchberg führte zu
einem Rückgang der Kaufkraft in der Stadt
Jülich und damit zu Mindereinnahmen bei
Geschäften und Gewerbetreibenden und
einer Verschärfung der wirtschaftlichen
Lage der Geschäfte der Innenstadt. Darüber hinaus führte der Rückgang der Einwohnerzahlen zu einem Rückgang der Einnahmen der Stadt durch wegfallende Zuschlüsselungen der Einkommensteuer und
wegfallende Abgaben. Geringe bis keine
Mehreinnahmen an Gewerbesteuer oder an
in der Stadt verbleibender Wertschöpfung
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Einschätzung, dass das Planungsvorhabens
für die Stadt Jülich ein Minusgeschäft darstellt und
die Einwohnerzahlen sinken werden, wird nicht
geteilt. Für diese Annahme bestehen keinerlei
Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Nach bisheriger
Einschätzung der Stadt fördert die Planung Kirchberg als erfolgreichen Wirtschafts- und Technologiestandort, ohne die Wohn- und Lebensraumverhältnisse zu beeinträchtigen.
Seite 35
durch die Firmenerweiterung und die Hoffnung auf im Saldo eine Handvoll zusätzliche
Arbeitsplätze können das nicht aufwiegen.
Die negativen Effekte auf die Finanzen der
Stadt und die Kaufkraft und Attraktivität
Jülichs würden überwiegen und die ohnehin
schon schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation der Stadt und der Innenstadt weiter verschärfen.
8) Die Fa. Eichhorn plant, monströse Industriebauten — Logistikzentrum mit Hochregallager, Industriebrücke — im Ortseingang in Kirchberg zu bauen. Ich bin gegen
die genannten Bauten in diesen Dimensionen, da sie ein Präzedenzfall für solche
Bauten und die Vorfahrt von Industrie vor
Mensch und Natur in Jülich und ganz
Deutschland wären. Sie würden die Ortseinfahrt verschandeln und — da weithin sichtbar — das ganze Landschaftsbild Kirchbergs. Der Bau eines Logistikzentrums mit
Hochregallager und Industriebrücke im
dörflichen Umfeld wäre einzigartig in ganz
Deutschland. Vor allem würde er die Tür
öffnen für alle anderen Industrieunternehmen in Jülich — man denke etwa an die
Wellpappenunternehmen Gissler & Pass in
Jülich und Lorsbeck, SmurfitKappa in Jülich, Brohl in Krauthausen oder das Papierunternehmen Mondi in Koslar —sowie die
ganzen Transport- und Logistikunternehmen in Jülich und seinen Ortsteilen, mit Fug
und Recht ebensolche Bauten in den Ortseinfahrt von Jülich, Koslar, Mersch, Welldorf
oder anderen Dörfern bauen zu wollen.
Willkommen im Hochregal- und Industriebrückenparadies Jülich!
15
Der Einwand, es könne mit der Planung ein „Präzedenzfall“ geschaffen werden, ist nicht durchgreifend. Anlass und Gegenstand jedes Bauleitplanverfahrens sind individuell. Ein Bauleitplan wird
unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange des jeweiligen Planverfahrens gemäß § 1
Abs. 7 BauGB aufgestellt. Für die Orientierung an
den Belangen und der Abwägung in anderen
Planvorhaben besteht kein Raum.
Schreiben vom 07.05.2015:
die Nutzungsänderung in Gewerbefläche ist
grundsätzlich unzulässig, da vorgeschriebene Mindestabstände zum Naturschutz/FFH-Gebiet nicht eingehalten werden.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt (FFH- und ArtenschutzVerträglichkeitsprüfung). Die Gutachten werden
im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die Nutzungsänderung in Gewerbefläche
entbehrt, entgegen der Begründung, der
tatsächlichen betrieblichen Notwendigkeit.
Das Unternehmen hat mehrfach selber
ausgeführt, dass die vorgestellten einzelnen
Bauabschnitte über viele Jahre realisiert
werden sollen. Selbst in der Begründung
zur FNP-Änderung (Kapitel 0. — Vorbemerkungen) wird ausgeführt „langfristige und
effiziente Firmenentwicklung". Tatsächlich
soll zuerst nur der Bau eines Hochregallagers umgesetzt werden. Diese Lagerflächen
können aber problemlos auf dem Altgelän-
Die Fa. Eichhorn hat ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, nach dem die Betriebserweiterung
schrittweise kurz- und mittelfristig erfolgen soll.
Dass der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans nicht lediglich die einzelnen Entwicklungsschritt der Betriebserweiterung, sondern
den letztlich angestrebten Stand der Entwicklung
abbildet, entspricht der Funktion der Bauleitpläne.
Es ist ureigene Aufgabe der Bauleitpläne, die
städtebauliche Entwicklung langfristig abzubilden
und zu fördern.
Sitzungsvorlage 435/2015
Ein Verstoß des Vorentwurfs zur Änderung des
Seite 36
de der bisherigen Papierfabrik untergebracht werden. Bei allen weiteren Bauabschnitten ist die tatsächliche Umsetzung
fraglich. Damit wiederspricht die FNPÄnderung dem geforderten schonenden
Umgang mit Grund und Boden und den
Zielen des Landesentwicklungsplans NRW.
Im Gegenteil, die Industriebrache der alten
Papierfabrik würde sehr wahrscheinlich
wieder auf Jahre hin brach liegen und Potenzialflächen für Gewerbeansiedlungen
unnötig auf viele Jahre nur für die Firma
Eichhorn reserviert Das bis 2011 von der
Firma Eichhorn betriebene Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Kirchberg Nr. 12 " Kastanienbusch II " zeigt, dass
auf dem Altgelände der Papierfabrik grundsätzlich zuerst eine Betriebserweiterung
stattfinden könnte. Die Begründung in Kapitel 1.1.2 (Anlass und Erforderlichkeit), dass
das nun nicht mehr möglich sei, ist aber aus
mehreren Gründen falsch. Ein Grund liegt
z.B. tatsächlich darin, dass die Firma auf
dem neuen, zusätzlichen Planungsgebiet
Baurecht zum jetzigen Zeitpunkt für sich
sicher möchten, nachdem weitere Fläche
auf dem neuen Planungsgebiet erworben
werden konnten. Grundsätzlich fordert aber
das Baugesetzbuch (§1 Abs. 5) und der
Landesentwicklungsplan NRW vorrangig
die Innenentwicklung. Und in diesem ganz
konkreten Fall gehört die Industriebrache
dem Unternehmen selber. Es ist daher unzulässig, dass nicht zuerst und vorrangig
die problemlos mögliche Innenentwicklung
seitens Unternehmen und Stadt Jülich betrieben wird sondern zuerst im Außenbereich zusätzliche Flächen bebaut und versiegelt werden sollen.
Flächennutzungsplans gegen den derzeit noch
gültigen Landesentwicklungsplan NordrheinWestfalen (LEP) vom 11. Mai 1995 liegt nicht vor.
Der LEP weist das Gebiet des Vorentwurfs als
Freiraum aus. In Plansatz B.III.1.21 LEP findet
sich das Ziel, dass Freiraum zu erhalten und in
seinen Funktionen zu verbessern ist. Nach dem
ebenfalls als Ziel der Raumordnung ausgestalteten Plansatz B.III.1.23 darf Freiraum jedoch in
Anspruch genommen werden, wenn die Inanspruchnahme erforderlich ist; dies ist der Fall,
wenn der Flächenbedarf für siedlungsräumliche
Nutzungen nicht innerhalb des Siedlungsraumes
gedeckt werden kann. Die Nutzung des Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität, für die ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt wurde, nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet. Andere Standortflächen innerhalb des Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht
in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden,
sind nicht als real mögliche Alternative ernsthaft
zu erwägen. Die Betriebserweiterung basiert gerade auf der Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und Logistikkomplexes.
Ferner ist nach Plansatz B.III.1.24 LEP eine Freirauminanspruchnahme bei bestehendem Bedarf
auch dann zulässig, wenn eine gleichwertige, bisher planerisch für Siedlungszwecke in Anspruch
genommene Fläche dem Freiraum wieder zugeführt oder in eine innerstädtische Grünfläche umgewandelt wird. Vorsorglich wird eine derzeit als
Gewerbefläche ausgewiesene Fläche als Ausgleichsfläche wieder dem Freiraum zugeführt.
Hierfür betreibt die Stadt Jülich derzeit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans
„Umwandlung Gewerbefläche in Grünfläche im
Süden von Jülich“. Im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens hat die Stadt eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG an die Bezirksregierung Köln gestellt. Das Verfahren dauert derzeit
noch an.
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans steht auch nicht im Widerspruch zu
den Zielen des zurzeit in der Aufstellung befindlichen neuen LEP NRW. Allein die in Aufstellung
befindlichen Ziele der Raumordnung sind als
sonstige Erfordernissen der Raumordnung bei der
Änderung von Flächennutzungsplänen zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ROG).
Die im Vorentwurf formulierten Grundsätze der
Raumordnung sind bei der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zu beachten. Plansatz
6.1-6 formuliert das Ziel, dass Planungen der Innenentwicklung Vorrang vor der Inanspruchnahme
von Flächen im Außenbereich zukommen soll.
Diesem Ziel trägt der Vorentwurf Rechnung. Die
betriebliche Erweiterung der Firma Eichhorn, die
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 37
durch die Änderung des Flächennutzungsplans
ermöglicht werden soll, lässt sich nicht auf den
bereits ausgewiesenen Gewerbegebietsflächen
verwirklichen (siehe vorstehend). Es steht kein
Innenbereich zu Verfügung, der vorrangig in Anspruch genommen werden könnte.
Im Frühjahr 2016 soll die Landesregierung den
LEP NRW beschließen. Sollte dies tatsächlich der
Fall sein, würde der geänderte Flächennutzungsplan erst nach Inkrafttreten des neuen LEP NRW
verabschiedet werden, wäre das Ziel der Raumordnung dann zukünftig für die Bauleitplanung
nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG als verbindliche Vorgabe zu beachten (§ 4 Abs. 1 S. 1 ROG). Die
Grundsätze der Raumordnung, einschließlich des
Grundsatzes des Freiraumschutzes, wären in die
Abwägungsentscheidung als öffentlicher Belang
einzustellen und zu bewerten, könnten in der Abwägung jedoch auch überwunden werden (§ 4
Abs. 1 S. 1 ROG).
Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans steht ferner nicht im Widerspruch zu
§ 1a Abs. 2 BauGB und § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB.
Bei dem in § 1a Abs. 2 BauGB geforderten sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und
Boden handelt es sich um einen Belang und bei
dem in § 1 Abs. 5 S. 3 BauGB verankerten Vorrang der Innenentwicklung handelt es sich um ein
Ziel der Bauleitplanung. Beide sind im Rahmen
der Abwägungsentscheidung nach § 1 Abs. 7
BauGB zu berücksichtigen. Der so formulierte
Bodenschutz hat im Rahmen der Abwägung keinen generellen Vorrang. Die Nutzung des Firmengeländes westlich der Wymarstraße ist für die
geplante Produktionserweiterung und Erweiterung
der Lagerkapazität, wie von der Firma Eichhorn
detailliert nachgewiesen, nicht ausreichend. Die
Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil des
Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände wird
derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden Betrieb errichtet. Auch andere geeignete, in Standortnähe gelegene Flächen des Innenraums bestehen nicht. Andere Standortflächen innerhalb des
Siedlungsraums Kirchberg, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind
nicht als real mögliche Alternative zur Erreichung
des Planziels ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept ist gerade durch die Errichtung eines
zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als alternative
Standorte müssen nur Flächen in Betracht gezogen werden, die eine Verwirklichung des Planziels
ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
Die neuen Gebäude auf dem Planungsgebiet östlich der L241 sollen durch eine
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Art der Transportwegebeziehung ist nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die gebotene Abwägung und die
Seite 38
„Transportwegbeziehung" mit der bisherigen WP-Produktion westlich der L241 verbunden werden. Würde erst das Altgelände
der Industriebrache für weitere Bauabschnitte Verwendung finden, dann wäre die
Überquerung der L241 auf viele Jahre überflüssig. Mit der Häufigkeit und Dynamik wie
sich die Planungen der Firma in den letzten
Jahren immer wieder geändert haben,
könnte eine Querung L241 sogar ganz
überflüssig werden. Eine Logistikbrücke
über die L241 zerstört das Ortsbild von
Kirchberg und verleiht ihr den Charakter
von Groß- und Schwerindustrie.
Entscheidung für eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“.
Das in dem Planungsbereich vorgesehene
Hochregallager der Firma Eichhorn zerstört
mit seinen gigantischen Ausmaßen völlig
das Landschaftsbild und den Dorfcharakter
von Kirchberg.
16
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Vor 4 Jahren entschied ich mich nach
Kirchberg zu ziehen, die Werksruinen der
Firma Eichhorn ignorierend, dafür den
Charme des weiteren Dorfes mit seinem
Naturschutzgebiet um den Pellini-Weiher
und der Indemündung vom Wymarshof aus
genießend.
Der Gedanke, dass ein Hochregallager - ein
Koloss, höher als der Kirchberger Berg
einen Teil dieses Naturschutzgebietes belagern soll, ist für mich nicht hinnehmbar!
Und dieser Bau soll auch noch mit einer
mehr als 5 m hohen Industriebrücke mit
dem rechts der Dorfeinfahrt liegenden
Werksgelände verbunden werden!
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Damit ist Kirchberg nicht mehr Kirchberg!
17
Schreiben vom 05.05.2015:
Ich habe folgende Einwände gegen den o.
g. Bebauungsplan und die entsprechende
Änderung der Flächennutzungspläne:
Die Firma Eichhorn plant, ein riesiges Hochregallager von 35 m Höhe, 45 m Breite und
100 m Länge in die Ortseinfahrt von Kirchberg zu bauen.
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in solchen Dimensionen!
Es würde die Ortseinfahrt grotesk verschandeln. Es würde den Kirchberger Berg
um ca. 15 m in der Höhe überragen und
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Art der Transportwegebeziehung – Transportbrücke oder Tunnelbauwerk – steht noch nicht
fest. Im Übrigen ist die Wahl der Art der Transportwegebeziehung nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Die
gebotene Abwägung und die Entscheidung für
eine Art der Transportwegebeziehung sind Gegenstand des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Kirchberg Nr. 14 „Ortseingang“. Die
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
werden durch das Planungsbüro Fehr begutachSeite 39
würde damit die Silhouette Kirchbergs von
allen Seiten prägen, dominieren und das
Landschaftsbild von Kirchberg verschandeln.
tet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Nicht mehr die Kirche, die dem Dorf den
Namen gab, sondern das Hochregallager
mit seiner geplanten Industriebrücke über
die Dorf-Eingangsstraße wären das neue
Wahrzeichen Kirchbergs.
Das Dorf erschlagen mit dem Eindruck
eines Industrie"parks"!
Auf dieses Bauwerk kann bekanntermaßen
verzichtet werden, da die Firma Eichhorn
über ausreichend Fläche verfügt, um ein
solches Lager in ortsüblicher Höhe zu bauen, oder sie auch ein Fertigwarenlager außerhalb des Standorts Kirchberg nutzen
oder errichten kann (bekanntlich soll das
geplante Lager zu über 95 % der Lagerung
fertiger Waren dienen, die auf die Auslieferung an Kunden warten).
Ich bin gegen den Bau eines Lagers in solchen Dimensionen!
Ich bin gegen den Bau eines solchen Lagers, dem wieder einmal ein Stück Naturschutz zum Opfer fallen würde!
18
Die Nutzung des Firmengeländes westlich der
Wymarstraße ist nach dem vorgelegten und
schlüssigen Betriebskonzept der Firma Eichhorn
für die geplante Produktionserweiterung und Erweiterung der Lagerkapazität nicht ausreichend.
Die Nutzung dieses Geländes ist im Übrigen Teil
des Gesamtbetriebskonzepts. Auf dem Gelände
wird derzeit eine Lagerhalle für den bestehenden
Betrieb errichtet.
Die im Geltungsbereich des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 12 festgesetzte Gewerbegebietsfläche beträgt ca. 29.000 m². Allerdings ist
diese Gesamtfläche in zwei Baufenster von
>3.000 m² und <16.000 m² aufgeteilt, so dass die
erforderliche Erweiterungsfläche nicht zur Verfügung steht.
Andere Standortflächen, die sich nicht in unmittelbarer Nähe des Firmensitzes befinden, sind nicht
als real mögliche Alternative zur Erreichung des
Planziels ernsthaft zu erwägen. Das Betriebskonzept ist gerade durch die Errichtung eines zusammenhängenden Produktions-, Lager- und
Logistikkomplexes gekennzeichnet. Als alternative
Standorte müssen Flächen in Betracht gezogen
werden, die eine Verwirklichung des Planziels
ermöglichen. Das Planziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Neuordnung und Erweiterung der Firma Eichhorn.
Diese ist, wie dargelegt, als zusammenhängender
Produktions-, Lager- und Logistikkomplex geplant.
Schreiben des Rheinischen Vereins für
Denkmalpflege und Landschaftsschutz vom
07.05.2015:
für die weiteren Planungen werden die folgenden Anregungen und Hinweise gegeben:
Nach derzeitigem Planungsstand werden
die Grundsätze der Bauleitplanung gern. §§
1 Abs. 5 und la BauGB nicht ausreichend
beachtet bzw. einseitig für den Planbegünstigten ausgelegt. In der Planbegründung
wird besonders vermisst, wie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden. Ob die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der
Sitzungsvorlage 435/2015
Bei den Vorgaben der genannten Regelungen
handelt es sich um Ziele und Grundsätze der Bauleitplanung. Die Stadt Jülich wird diese im Rahmen ihrer planerischen Abwägung berücksichtigen
und darlegen.
Seite 40
Innenentwicklung erfolgen kann, bzw. welche lokalen Potentiale dazu ausgeschöpft
werden können, ist aus den Planinhalten
und den Begründungen nicht ersichtlich.
Gänzlich vermisst werden Aussagen zu den
Auswirkungen der Bauleitplanung (§ 2a
Nr.1 BauGB). Bisherige Aussagen zu noch
zu erstellenden Gutachten oder Erforschungen von Sachverhalten sind bei der
Größe und Lage des Planvorhabens nicht
zielführend bzw. inakzeptabel. Besonders
fehlen Aussagen, wie der Ausgleich bzw.
Minimierung vorauszusehender erheblicher
Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
geschehen sollen.
Die fachgutachterliche Prüfung der Auswirkungen
sind beauftragt und werden im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die geplante Bebauung mit Logistikzentrum
und Produktion ist nicht verträglich mit dem
Orts- und Landschaftsbild. Die Baumasse
und die geplanten Gebäudehöhen sind in
Bezug auf das Ortsbild und die die Rurlandschaft prägenden Elemente als grob störende und Missbehagen erzeugende
Fremdkörper zu werten, die mit den bisherigen Plandarstellungen bzw. Planungsschritten nicht kompensierbar sind.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes
zur " Umwandlung von Gewerbefläche in
Grünfläche im Süden von Kirchberg „ mag
zwar auf einer Anregung der Bezirksregierung Köln beruhen, ein qualitatives Äquivalent wird bezweifelt, auch weil damit die
Verbindungs-bzw. Korridorsituation zwischen den LSG 2.3-17 und 2.3-18 ‚sowie
eine Pufferfunktion zu dem FFH-Gebiet
vernichtet werden.
Die Auswirkungen des Planungsvorhabens auf
das FFH-Gebiet und die Landschaftsschutzgebiete sowie etwaige erforderliche und geeignete
Kompensationsmaßnahmen werden derzeit fachgutachterlich geprüft.
Zu dem in Teilbereichen des Plangebietes
befindlichen Landschaftsschutzgebiet und
der unmittelbaren Nähe zu dem Naturschutzgebiet 2.1-10 „Pellini-Weiher", dem
FFH-Gebiet DE-5104-301 „Indemündung",
sind die Grundsätze der Bauleitplanung
gern. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB nicht ausreichend berücksichtigt bzw. nach derzeitigem
Planungsstand nicht zu bewältigen.
Bei den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, handelt es sich um Planungsleitlinien, die die Stadt Jülich im Rahmen der Ausübung ihres Planungsermessens beachten und
zur Geltung gelangen lassen wird.
Das bisherige Planverfahren hat keine Alternativen i.S. des § 3 Abs.1 BauGB aufgezeigt. Dazu hätten unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten aufbereitet werden
können, die bei Überplanung von gewerblichen Brachflächen desselben Betriebes für
einen sparsamen Umgang mit Grund und
Boden in Betracht kommen. Solche Alternativen sind Varianten mit voneinander abweichenden Grundzügen z.B. auch der Lage
der Baufelder und der Abstände zum FFHGebiet. Die unterlassene Prüfung von Alternativen kann zur Nichtigkeit des B-Planes
führen, ganz besonders, wenn offensichtlich
Die innerbetriebliche Einbindung des Hochregallagers (HRL) wurde für verschiedene Varianten auf
dem Gelände westlich der Wymarer Straße und
auf dem Plangebiet überprüft. Die Alternativenprüfung ergab, dass nur der vorgesehene Standort
für einen reibungslosen Ablauf zwischen Produktion und Lagerhaltung in Betracht kommt. Hierfür ist
ein innerbetrieblich geschlossener Materialfluss
als vollautomatischer Prozess ohne Handeingriffe
notwendig und eine sinnvolle Einbindung des HRL
muss unter größtmöglicher Energieeffizienz erfolgen. Deshalb wird eine zusammenhängende Fläche für die Lagerung von Papierrollen, Wellpappenerzeugung und Lagerung/Versand/Logistik
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 41
wird, dass die Alternativen zu einem objektiv besseren, weil ausgewogeneren Planungsergebnis geführt hätten (OVG Münster, Beschluss v. 29.08.2008 -7 B
915/08.NE-, BauR 2008, 2032). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum aktuellen
Planungsstand macht Defizite deutlich, die
für einen rechtssicheren Bauleitplan signifikante Planänderungen und Ergänzungen
erforderlich machen. Die gern. § 1 Abs.5
BauGB erforderliche Gewährleistung nachhaltiger städtebaulicher Entwicklung, auch
in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen, liegt nicht vor.
In der hier gewachsenen Kulturlandschaft,
wozu auch die Papierindustrie zwischen
Jülich und Düren gehört, können grobmaßstäbliche Umgestaltungen, wie hier die Lage und Anordnung der Baumassen, und
damit verbundene Veränderungen des
Landschaftsbildes nicht in den historischen
Kontext eingeordnet werden.
benötigt. Im Hinblick auf die Energieeffizienz wird
ein geschlossener Prozess ohne ineffizienten
LKW-Verkehr über die Wymarer Straße oder zwischen den Werksteilen benötigt.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen wurde die Errichtung eines HRL auf der westlichen Seite der Wymarer Straße aufgrund eines
zu geringen Flächendargebotes verworfen. Die
Variante eines weniger hohen und dafür von der
Grundfläche größeren HRL wurde ebenfalls wegen eines zu geringen Flächendargebotes verworfen. Die Variante eines externen HRL wurde aufgrund des dann notwendigen LKW-Verkehrs zum
Transport der Produkte zur externen Lagerfläche
wegen der hieraus resultierenden Transportkosten
und Umweltbelastung verworfen. Die Variante
eines unmittelbar an die Wymarer Straße angrenzenden HRL wurde aufgrund der ungünstigen
Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild
(„Schluchtenbildung“) verworfen. Weitere Varianten für unterschiedliche Anordnungen der Betriebsgebäude westlich und östlich der Wymarer
Straßen scheiterten aufgrund der notwendigen
Maschinenmaße zukünftig einzusetzender Anlagen.
Die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild werden durch das Planungsbüro Fehr begutachtet. Hierbei werden auch Vorschläge für Ausgleichsmaßnahmen unterbreitet. Das Gutachten
wird im Rahmen der Offenlage des Planentwurfs
ausgelegt.
Für die weitere Planung wird angeregt Varianten zu prüfen, die besonders die Verwendung vorhandener Industriebrachen,
Verringerung der optisch in Erscheinung
tretenden Gebäudehöhen und Verzicht der
Straßenüberbauung beinhalten. Im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung sind zwar die
Ziele und Zwecke der Planung, aber nicht
mögliche Alternativen bekannt gemacht
worden, so dass Änderungswünsche und
Verbesserungen noch in den Entwurf aufgenommen werden können. Insoweit besteht akuter Bedarf der Nachbesserung.
Zu b)
Zu den Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird wie folgt beschlossen:
Nr
.
Stellungnahme
19
Schreiben des BUND und NABU vom
07.05.2015:
Stellungnahme der Verwaltung und
Beschlussvorlage
Die Naturschutzverbände lehnen die geSitzungsvorlage 435/2015
Seite 42
plante FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 14 (Ortseingang) in der vorgesehenen Form ab, da die geplante bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen in den Freiraum führt. Die Planung steht im Widerspruch zu den Zielen des LP2 Ruraue, des
FFH Gebietes Pelliniweiher sowie des LEP.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANUV zu „Entwicklung,
Biotopverbund, sowie geschützte Landschaftbestandteile".
Eine Auseinandersetzung mit den planerischen
Vorgaben aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes erfolgt in den entsprechenden Fachgutachten.
LR-II-016
LR-II-013
LR-II-012
LR-II-001
VB-K-5003-003
NR-554
GB 5104-102
GB 5104-108
GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Da hier auf den GEP aus dem Jahre 2003
verwiesen wird, möchten wir darauf hinweisen, dass es eine aktuelle und überarbeite
Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer die
aktuellen Versionen sein.
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November 2014)
zugrunde.
Die Leitvorstellung und strategische Ausrichtung des/LEP-Entwurfs
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
die nachhaltige Sicherung der
natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der
Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminaspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des
Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Frei-
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 43
·
·
·
·
·
·
raum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
die Vermeidung der weiteren
Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
die dauerhafte Sicherung der
Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
die sparsame und schonende
Nutzung der sich nicht erneuernden
Naturgüter,
der Erhalt unbebauter Bereiche
Aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält
erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird der
Pelliniweiher nicht als Wasserfläche dargestellt, die FFH-Festsetzung der Fläche fehlt
ganz, gLBs sind nicht dargestellt, die Flächen „ohne Festsetzung" (laut FNP) sind
Flächen unter Landschaftsschutz gemäß
LP 2. Hier gelten die entsprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG 2.3-18
und 2.3-19) zum Landschaftsschutz. Zu
diesen gehören u.a. das Verbot von baulichen Anlagen und der Veränderung der
Bodengestalt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche
Vorstellung, dass diese Flächen freiverfügbar sind.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher westlich angrenzende Streifen des LSG 2.3.18
dient zum einen als Puffer zum FFH Gebiet
und als verbindender Korridor zum LSG
2.3-17. Das Gesetz schreibt aus gutem
Grund Regelabstände von 300 m zwischen
FFH-Gebiet und nächster Bebauung vor. Es
ist ökologisch sinnvoll, solche Pufferflächen
an FFH-Gebiete angrenzen zu lassen, damit die Lebensraumzerschneidung nicht so
groß
wird,
d.h.
notwendige
,Verbindungskorridore in die Umgebung
z.B. durch Bebauung nicht blockiert werden.
Man geht davon aus, dass durchschnittliche
Belastungen durch Abwässer, Streumittel,
Beleuchtung etc. in diesem Abstand nicht
mehr auf ein FFH-Gebiet einwirken,
Der Flächennutzungsplan erlangte am 09.02.1977
seine Rechtsverbindlichkeit, die Bearbeitung des
LP2 Ruraue begann etwa 1978/1979 (s. Vorwort
LP2) und endete mit der Rechtsverbindlichkeit am
29.09.1984. Daher konnten keine Festsetzungen
des LP2 nachrichtlich übernommen werden. Der
Landschaftsschutzstatus, der im LP2 dargestellt
ist, hat sich nicht geändert und wird bei der weiteren Bearbeitung der FNP-Änderung berücksichtigt
und in die Abwägung aufgenommen.
Die Fläche "ohne Festsetzung" bezieht sich nur
auf den Flächennutzungsplan, andere Planungen
und Festsetzungen bleiben davon unberührt.
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist als
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 44
Grundlage der Planung abzulehnen. Erforderliche Nacharbeiten sind die Voraussetzung für eine richtige planerische Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
anderer Stelle zurückgewonnen werden
soll. Der Flächentausch muss für den Naturschutz ein effektiver Rückgewinn sein
und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen von
Flächen je nach Bedarf (vgl. Vorentwurf zur
Umwandlung) ist für ein Natursystem nicht
zielführend und muss abgelehnt werden.
Die vorgeschlagene Fläche im Süden ist
heute deutlich vom Baugebiet abgegrenztes
Grünland und entspricht der Darstellung im
LP2 als Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung als „gewerbliche Fläche" ist nicht
nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung bezüglich der wirklichen Gebäudestandorte und -größe, der technischen
Lösung des Abwasserproblems etc., nur in
sofern äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand von
5 m (!) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht akzeptabel ist.
Die vorgesehenen Anpflanzung von 8000m²
nach Unterlagen auf den Restflächen um
das Baufenster halten wir zum Radweg
nicht für sinnvoll. Das Überragen auf den
Radweg ist vorprogrammiert. Gleiches gilt
für die Seite zum Pelliniweiher hin.
19
a
Schreiben des BUND und des NABU vom
20.05.2015:
Mit Schreiben vom 07.05,2016 haben wir ja
bereits in unserer Stellungnahme auf die
Mängel (Fehler) hingewiesen.
Es ist uns in keinster Weise verständlich,
wie bei einer Berechnung der Flächenan2
gabe des Änderungsbereiches von 1700 m
2
auf 17.000 m es zu solch fehlerhaften Angaben kommen kann.
Die fehlerhafte Angabe der von der Änderung
betroffenen Flächengröße mit 1.700 m² wurde
durch eine erneute Bekanntmachung der Flächengröße von 1.700 m² geheilt
(https://www.juelich.de/lw_resource/datapool/_ite
ms/item_5831/umwandlung_gewerbeflchekirchber
g.pdf).
Die Naturschutzverbände lehnen die geplante FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr, 14 (Ortseingang) in der vorgesehenen Form ab, da die geplante bauliche Nutzung zu erheblichen Eingriffen in den Freiraum führt. Die Planung steht im Wider-
Der Vorrang der Innenentwicklung ist ein allgemeiner Planungsleitsatz. Der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden ist ein im
Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 1
Abs. 7 BauGB zu berücksichtigender Belang. Die
Stadt Jülich wird die Grundsätze im Rahmen der
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 45
spruch zu den Zielen des LP2 Ruraue, des
FFH Gebietes Penh-Weiher sowie des LER
Ausübung ihres Planungsermessens anhand der
vorgegebenen Maßstäbe berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir
auf die Daten vorn LANLIV zu „Entwicklung,
Biotopverbund, sowie geschützte Landschaftbestandteile".
Die „Entwicklung, Biotopverbund, sowie geschützte Landschaftsbestandteile" werden im Rahmen
der Fachgutachten zum Natur- und Landschaftsschutz des Büros Fehr und im Umweltbericht berücksichtigt.
LR-11-016
LR-II-013
LR-11-012
LR-11-001
VB-K-5003-003 NR-554
GB 5104-102 GB 5104-108 GB 5104-109
GB 5104-110
1.2.4 Verkehr
Das hier aufgeführte Fachgutachten liegt
uns nicht vor, so dass wir uns hierzu nicht
äußern können.
1.3.1 Regionalplanung/Ziele und Grundsätze der Raumordnung
Das derzeitige Verkehrsaufkommen und der aus
der Neuansiedlung resultierende Verkehr sowie
deren Auswirkungen auf das Bestandsstraßennetz
und die Verkehrssicherheit werden in einem
Fachgutachten ausgewertet. Das Gutachten befindet sich noch in der Erstellung und wird im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
De Planung verweist auf den GEP aus dem
Jahre 2003, obwohl es eine aktuelle und
überarbeitete Version vom Juni 2013 gibt.
Grundlage der Beurteilung sollten immer die
aktuellen Versionen sein.
Der Gebietsentwicklungsplan Region Aachen
wurde 2003 genehmigt und bekannt gegeben.
Seitdem gab es verschiedene Ergänzungen, die
jedoch nicht den Bereich Kirchberg betrafen. Der
raumordnungsrechtlichen Bewertung liegt der
GEP Region Aachen 2003 mit Ergänzungen in
seiner aktuellen Fassung (Stand: November 2014)
zugrunde.
Die Leitvorstellung und strategische Ausrichtung des LEP-Entwurfs
Die Stadt Jülich wird diese Belange im Rahmen
ihrer Planungsentscheidung in der Abwägung
berücksichtigen.
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
·
die nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen,
die langfristige Sicherung der Ressourcen,
die Verringerung der Freirauminanspruchnahme,
die Sicherung der biologischen
Vielfalt,
die Entwicklung regionaler Vielfalt
und Identität,
Gebiete für den Schutz der Natur
Grünzüge
Überschwemmungsbereiche
Gebiete für den Schutz des Wassers
damit in Verbindung stehend der
Grundsatz zum Schutz des Freiraums durch übergreifende Frei
raum-, Siedlungs- und weitere
Fachplanungen,
die Schaffung eines großräumig
übergreifenden ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems,
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 46
·
die Vermeidung der weiteren Freiraumzerschneidung und die
Begrenzung der Freirauminanspruchnahme (§ 2 Abs. 2 Nr. 2
ROG),
·
die dauerhafte Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushalts
·
sowie der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter
·
die sparsame und schonende Nutzung der sich nicht erneuernden
Naturgüter,
·
der Erhalt unbebauter Bereiche
aufgrund ihrer Bedeutung für den
Naturhaushalt
sind bei der Planung zu beachten.
1.3.3 Flächennutzungsplan
Die z. Zt. gültige FNP — Darstellung enthält
erhebliche Mängel(Fehler), z. B. wird der
Pelliniweiher nicht als Wasserfläche dargestellt, die FFH-Festsetzung der Fläche fehlt
ganz, gLBs sind nicht dargestellt, die Flächen „ohne Festsetzung" (laut FNP) sind
Flächen unter Landschaftsschutz gemäß
LP 2. Hier gelten die entsprechenden Festsetzungen im Landschaftsplan (LSG 2.3-18
und 2.3-19) zum Landschaftsschutz. Zu
diesen gehören u.a. das Verbot von baulichen Anlagen und der Veränderung der
Bodengestalt.
Der Flächennutzungsplan kann keine naturschutzrechtlichen Flächen festsetzen, lediglich nachrichtlich übernehmen. Diese Festsetzungen entstammen anderen gesetzlichen Grundlagen, wie z.B.
Landschaftsgesetz, Landschaftsschutzgesetz,
Naturschutzgesetz, Landschaftsplan, die bei einer
Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt und
in die Abwägung aufgenommen werden. Der Pelliniweiher ist zwar im Flächennutzungsplan
(Rechtsverbindlichkeit 09.02.1977) nicht als Wasserfläche dargestellt, - ebenso wenig im Landschaftsplan Ruraue (Rechtsverbindlichkeit
29.09.1984) -, wird aber durch die beispielhaften
o.a. gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt.
Flächen im FNP „ohne Festsetzung" (laut
Legende) darzustellen, erweckt die falsche
Vorstellung, dass diese Flächen freiverfügbar sind.
Die Fläche "ohne Festsetzung" bezieht sich nur
auf den Flächennutzungsplan, andere Planungen
und Festsetzungen bleiben davon unberührt.
Der an das FFH-Gebiet Pelliniweiher westlich angrenzende Streifen des LSG 2.3.18
dient zum einen als Puffer zum FFH Gebiet
und zum anderen als verbindender Korridor
zum LSG 2.3-17.
Das Gesetz schreibt aus gutem Grund Regelabstände von 300 m zwischen FFHGebiet und nächster Bebauung vor. Es ist
ökologisch sinnvoll, solche Pufferflächen an
FFH-Gebiete angrenzen zu lassen, damit
die Lebensraumzerschneidung nicht so
groß wird, d.h. notwendige
,Verbindungskorridore in die Umgebung
z.B. durch Bebauung nicht blockiert werden.
Man geht davon aus, dass durchschnittliche
Belastungen durch Abwässer, Streumittel,
Beleuchtung etc. in diesem Abstand nicht
mehr auf ein FFH-Gebiet einwirken,
Der fehlerhafte Flächennutzungsplan ist als
Sitzungsvorlage 435/2015
Die Einhaltung des Abstandes von 300 m begründet nach Ziff. 4.2.2 der Verwaltungsvorschrift zur
Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und
2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz (VVHabitatschutz) (Rd.Erl. d. Ministeriums für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 13.04.2010, - III 4 - 616.06.01.18 -)
eine Regelvermutung gegen eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten durch in
Flächennutzungsplänen darzustellende Bauflächen und in Bebauungsplänen auszuweisende
Baugebiete. Wird der Abstand nicht eingehalten,
sind im Rahmen einer FFHVerträglichkeitsprüfung die Auswirkungen des
Seite 47
Grundlage der Planung abzulehnen. Erforderliche Nacharbeiten sind die Voraussetzung für eine richtige planerische Beurteilung der vor-Ort-Situation.
Es ist zu begrüßen, dass für eine verbrauchte Grünfläche durch Grünland an
anderer Stelle zurückgewannen werden
soll. Der Flächentausch muss für den Naturschutz ein effektiver Rückgewinn sein
und ist nur sinnvoll, wenn er langfristig wirksam bleibt. Ein beliebiges Umwidmen von
Flächen je nach Bedarf (vgl. Vorentwurf zur
Umwandlung) ist für ein Natursystem nicht
zielführend und muss abgelehnt werden.
Die vorgeschlagene Fläche im Süden ist
heute deutlich vom Baugebiet abgegrenztes
Grünland und entspricht der Darstellung im
LP2 als Landschaftsschutzgebiet. Die Darstellung als „gewerbliche Fläche" ist nicht
nachvollziehbar.
Zur Bauleitplanung können wir uns, wegen
der wenig konkreten Darstellungen der
Bebauung bezüglich der wirklichen Gebäudestandorte und -größe, der technischen
Lösung des Abwasserproblems etc., nur in
sofern äußern, dass ein Baufenster, das an
einigen Stellen lediglich einen Abstand von
5 m (!) zum FFH-Gebiet besitzt, nicht akzeptabel ist.
Planentwurfs zu prüfen. Eine FFHVerträglichkeitsuntersuchung wird derzeit durchgeführt. Es ist Gegenstand der FFHVerträglichkeitsuntersuchung, die derzeit durchgeführt wird, inwiefern das Planvorhaben mit den
Zielen und Vorgaben des FFH-Schutzes vereinbar
ist.
Die Forderung nach einer Ausgleichsfläche ist von
der Bezirksregierung Köln unter Bezugnahme auf
landesplanerische Forderungen erhoben worden
und wird befolgt.
Es ist eine FFH-Vorprüfung und eine ArtenschutzVorprüfung erfolgt. Derzeit findet eine vertiefte
Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele
und den Schutzzweck des FFH-Gebiets sowie
geschützte Arten statt. Die Gutachten werden im
Rahmen der Offenlage des Planentwurfs ausgelegt.
Die vorgesehenen Anpflanzung von 8000m²
nach Unterlagen auf den Restflächen um
das Baufenster halten wir zum Radweg
nicht für sinnvoll. Das Überragen auf den
Radweg ist vorprogrammiert.
Gleiches gilt für die Seite zum Pelliniweiher
hin.
20
Schreiben des
09.06.2015:
Kreises
Düren
vom
Sämtliche erteilten Hinweise werden im Verlauf
des weiteren Planverfahrens berücksichtigt.
zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwaltung Düren
beteiligt:
>
>
>
>
Kämmerei
Kreisentwicklung und -straßen
Brandschutz
Umweltamt
Kreisentwicklung
Auf den Termin am 03.06.2015 in der
Kreisverwaltung wird verwiesen (das Protokoll wird durch die Stadt Jülich gefertigt). Es
ist deutlich geworden, dass die Planung zur
o.g. Flächennutzungsplan-Änderung sehr
komplex ist und einer dezidierten städteSitzungsvorlage 435/2015
Seite 48
baulichen Betrachtung und Begründung
bedarf.
Im Focus hierbei stehen die Belange
·
Natur- und Artenschutz
·
Landschaftsbild
·
Emissionssituation
·
Nachweis der Erforderlichkeit der
Flächeninanspruchnahme/Betriebskonzept
·
Alternativprüfung
·
Verkehrssituation
·
Entwässerungskonzept
·
Vermeidungsgebot / Minderung des
Eingriffs
·
Innenentwicklung vor
Außenentwicklung
·
Ausgleichflächen / Tauschflächen
Einbeziehen der vorhandenen und
weiterführenden Bauleitplanung
Es wurde vereinbart, dass im Rahmen einer
zusammenfassenden Betrachtung die Eckpunkte der Bauleitplanung erläutert und
zusammengestellt werden, sowie eine prinzipielle Umsetzbarkeit der Planung abgeleitet wird.
Kreisstraßen
Aus Sicht der Kreisstraßen werden keine
Belange zur o.g. Bauleitplanung der Stadt
Jülich vorgetragen.
Brandschutz
Der o.g. Bauleitplanung stehen Belange des
vorbeugenden Brandschutzes nicht entgegen.
Wasserwirtschaft
Die wasserwirtschaftlichen Belange wie z.B.
Niederschlagswasserbeseitigung,
Uferrandstreifen Lohner Fliess, tlw. hoher
Grundwasserstand werden im Rahmen des
parallel laufenden Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 14 vorgetragen.
Immissionsschutz
Aus der Sicht des vorbeugenden Immissionsschutzes werden keine Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes erhoben. Die diesbezüglichen immissionsschutz-rechtlichen Belange werden im
parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren Kirchberg Nr. 14, "Ortseingang" vorgebracht
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht sind keine
Sitzungsvorlage 435/2015
Seite 49
Belange betroffen.
Abgrabungen
Aus abgrabungsrechtlicher Sicht sind keine
Belange betroffen.
Natur und Landschaft
Es werden grundsätzlich keine Bedenken
erhoben.
Die in der Begründung benannten Belange
zu Naturschutz und Landschaftspflege sind
hinreichend definiert.
Auf den gemeinsamen
03.06.2015 wird verwiesen.
Termin
am
Begründung:
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
X
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 435/2015
X
nein
nein
Seite 50