Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
12.04.18, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 203/2017 1. Ergänzung
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61/82 Datum: 13.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
26.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
05.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betrifft:
Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
Verfahrensweise zur Entwicklung neuer Baugebiete in den Siedlungsschwerpunkten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Liblar- Süd:
Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Bauleitplanung am Dechant- Linden- Weg bereits ein
Gesamtkonzept für die Entwicklung von Liblar- Süd zu erstellen und dieses mit den maßgeblichen
Behörden hinsichtlich der Schaffung des erforderlichen Planungsrechts zu erörtern. Das Ergebnis
wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Priorisierung der Bauabschnitte vorgelegt.
Lechenich- West:
1. Die in der Sitzung vorgestellte verkehrsgutachterliche Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und dient als Grundlage der Diskussion um die weitere Entwicklung der Wohnbebauung in Lechenich- West.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Flächen nördlich der Solarsiedlung und einen ca. 2 ha großen Bereich der städtischen Flächen in Verlängerung des Kölner Rings zu
entwickeln.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümer/innen der Flächen im Bereich Lechenich Süd- West und im Bereich der nördlichen Wohnbauerweiterung über den Erwerb der
Flächen zu verhandeln. Das Ergebnis der Grundstücksverhandlungen wird dem Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Festlegung der Priorisierung der Bereiche vorgelegt.
Begründung:
Im Dezember letzten Jahres hat der Rat das Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt
beschlossen. Dieses legt den Fokus der Entwicklung neuer Baugebiete auf die Siedlungsschwerpunkte Lechenich und Liblar. Die Umsetzung des Konzeptes muss aufgrund des sehr hohen Nachfrageüberhanges und der erforderlichen Vorlaufzeiten für die Entwicklung von Wohnbauland zügig
angegangen werden. Daher sollen in beiden Stadtteilen die Flächen vorrangig entwickelt werden,
bei denen nach den jeweils vorliegenden Erkenntnissen mit einer schnellen Umsetzung gerechnet
werden kann.
Zu einem ersten Schritt, nämlich der Überplanung der städtischen Flächen am Dechant- LindenWeg, ist die Verwaltung bereits beauftragt. Die städtebauliche Planung für diesen Bereich ist unter
TOP 13 Gegenstand der Ausschusssitzung.
Die übrigen Entwicklungsflächen Liblars liegen im Bereich Liblar- Süd. Über die Grundstücksverhandlungen wird in der Sitzung berichtet. Für Liblar- Süd wird folgendes Vorgehen vorgeschlagen.
Zunächst wird über den gesamten Bereich ein städtebauliches Konzept entwickelt, das einen ausgewogenen Mix unterschiedlicher Wohnformen beinhaltet und die naturräumlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dieses wird mit den für die Planung relevanten Behörden besprochen (z.B. Bezirksregierung Köln, Naturschutzbehörde, Denkmalbehörde, Verkehrsbehörde). Es besteht Konsens, dass städtische Flächen vorrangig realisiert werden sollen.
Bei der Diskussion um die Priorisierung der Baugebiete im Bereich Lechenich- West haben sich
zum Teil gegensätzliche Standpunkte herauskristallisiert. Eine zügige Umsetzung einer Planung ist
aber nur dann zu erwarten, wenn eine verlässliche politische Mehrheit diese trägt.
Die unterschiedlichen Standpunkte ergeben sich zu einem großen Teil aus Fragen bezüglich der
Erschließung der Baugebiete. Dabei steht die Erschließung aus dem bestehenden Straßennetz
heraus einer Erschließung von außen gegenüber. Der Bau der Ortsumgehung Lechenich und deren Finanzierung aus den Verkaufserlösen der Wohngebiete ist als Ziel definiert. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Eigentumsverhältnisse. Über die vorrangige Entwicklung städtischer Flächen besteht Konsens. Sind bei privaten Flächen die Eigentümer nicht zur Kooperation bereit,
kann dies außerdem zu erheblichen Zeitverzögerungen führen. Nicht zuletzt muss die Entwicklung
neuer Baugebiete aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung und Abrundung des
Stadtteils darstellen.
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Um sich trotz der komplexen Interessenlage einer Lösung für eine städtebaulich sinnvolle und zügige Entwicklung zu nähern, wurde im Ergebnis der bisherigen politischen Beratung zur
V 203/2017 ein Erschließungsgerüst für Lechenich- West erarbeitet und die Planung wurde verkehrsgutachterlich untersucht. Der Gutachter (Planungsgesellschaft Verkehr Köln, Herr Schulz)
wird die Ergebnisse in der Sitzung vorstellen. Die Ergebnisse der verkehrsgutachterlichen Stellungnahme sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt für Lechenich- West, die städtischen Flächen in Verlängerung des Kölner
Rings und nördlich der Solarsiedlung mit erster Priorität zu entwickeln. Die weitere Priorisierung
kann in Abhängigkeit der Verkaufsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer erfolgen. Für
den äußeren Entwicklungsring (Fläche IV des Gutachtens) wird aus verkehrlicher Sicht eine Entwicklung von Süden nach Norden empfohlen.
Gemäß des Strategiepapiers „Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt“ liegt der Fokus der Entwicklung neuer Baugebiete auf den Siedlungsschwerpunkten Lechenich und Liblar. Zur Deckung des
Wohnbaulandbedarfs muss die Baulandentwicklung in beiden Stadtteilen parallel angegangen
werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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