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Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Zum Duffesbach/Am Bolzplatz"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Zum Duffesbach/Am Bolzplatz";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Zum Duffesbach/Am Bolzplatz";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl 621-00/E 6, 8. Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 119/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 15.01.2003 28.01.2003 11.02.2003 TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Zum Duffesbach/Am Bolzplatz“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die Eheleute Gabriele und Jörg Hirthe, Merzenich, beabsichtigen, innerhalb des Plangebietes Kreuzau E 6 die Bauparzelle Nr. 14 (Grundstück Flur 10, Parzelle Nr. 1425) zu erwerben. Der Beschluss zur Veräußerung an die Eheleute Hirthe liegt vor. Eine notarielle Beurkundung hat bisher nicht stattgefunden, da die Eheleute Hirthe den tatsächlichen Kauf des Grundstückes von einer Änderung des Bebauungsplanes abhängig machen. Aufgrund der vorgenommenen Parzellierung kann das Grundstück nur grenzständig mit einer Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Nachbarparzelle 15 ist bereits mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Das vorhandene Wohnhaus ist 9 m breit. Wie Sie aus der beiliegenden Ablichtung des Bebauungsplanes ersehen wollen, beträgt die überbaubare Fläche auf der Bauparzelle 14 nur 7 m, obwohl das Grundstück im Mittel 15 m breit ist. Die Eheleute Hirthe beantragen, die überbaubare Fläche um 2 m zu erweitern, damit sie ebenfalls ein 9 m breites Haus errichten können. Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen städtebaulich überhaupt keine Bedenken. Hierdurch wird auch nicht das Sichtdreieck im Einmündungsbereich der Straßen „Zum Duffesbach/ Am Bolzplatz“ negativ beeinflusst. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes E 6, 7. Änderung, bleiben unberührt. Da die Gründzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden. Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der B-Plan-Änderung verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: -2- „Die Aufstellung der 8. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Zum Duffesbach/Am Bolzplatz“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________