Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl 621-00/E 6, 8. Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
119/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
15.01.2003
28.01.2003
11.02.2003
TOP: 8. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 6,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Zum Duffesbach/Am Bolzplatz“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Die Eheleute Gabriele und Jörg Hirthe, Merzenich, beabsichtigen, innerhalb des Plangebietes
Kreuzau E 6 die Bauparzelle Nr. 14 (Grundstück Flur 10, Parzelle Nr. 1425) zu erwerben. Der
Beschluss zur Veräußerung an die Eheleute Hirthe liegt vor. Eine notarielle Beurkundung hat
bisher nicht stattgefunden, da die Eheleute Hirthe den tatsächlichen Kauf des Grundstückes von
einer Änderung des Bebauungsplanes abhängig machen.
Aufgrund der vorgenommenen Parzellierung kann das Grundstück nur grenzständig mit einer
Doppelhaushälfte bebaut werden. Die Nachbarparzelle 15 ist bereits mit einer Doppelhaushälfte
bebaut. Das vorhandene Wohnhaus ist 9 m breit. Wie Sie aus der beiliegenden Ablichtung des
Bebauungsplanes ersehen wollen, beträgt die überbaubare Fläche auf der Bauparzelle 14 nur 7
m, obwohl das Grundstück im Mittel 15 m breit ist. Die Eheleute Hirthe beantragen, die
überbaubare Fläche um 2 m zu erweitern, damit sie ebenfalls ein 9 m breites Haus errichten
können.
Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen städtebaulich überhaupt keine Bedenken. Hierdurch
wird auch nicht das Sichtdreieck im Einmündungsbereich der Straßen „Zum Duffesbach/ Am
Bolzplatz“ negativ beeinflusst. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes E 6, 7.
Änderung, bleiben unberührt.
Da die Gründzüge der Planung nicht betroffen sind, kann ein vereinfachtes Änderungsverfahren
durchgeführt werden.
Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Private
Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der B-Plan-Änderung verbundenen
Kosten zu übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
-2-
„Die Aufstellung der 8. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 6, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Zum Duffesbach/Am Bolzplatz“,
wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________