Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
14.09.17, 16:03
Aktualisiert
14.09.17, 16:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 404/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -40-/-82- Datum: 17.08.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
21.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
05.10.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Förderprogramm "Gute Schule 2020" - Verwendung der Mittel
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Verwendung der im Programm Gute Schule 2020 der Stadt Erftstadt zur Verfügung gestellten
Mittel erfolgt nach dem in der Begründung beschriebenen Konzept. In einem ersten Schritt sollen
die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen mit einem Finanzvolumen in Höhe von 958.000,- €
umgesetzt werden.
Begründung:
Am 15.12.2016 beschloss der Landtag das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020). Nach § 1 des Schuldendiensthilfegesetzes soll mit dem Investitionsprogramm die kommunale Schulinfrastruktur gefördert werden. Neben Sanierung oder
Modernisierung soll der Schwerpunkt des Programms auch die Maßnahmen zur Verbesserung der
digitalen Infrastruktur und Ausstattung von Schulen umfassen.
Mit dem Programm NRW.BANK Gute Schule 2020 werden Kredite für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Sowohl
investive als auch konsumtive Maßnahmen dürfen aus Mitteln des Programms finanziert werden.
Soweit ein Darlehen überwiegend zur Finanzierung von Investitionen dient, handelt es sich um
einen Kredit im Sinne des § 86 der Gemeindeordnung (GO). Dient das Darlehen überwiegend zur
Finanzierung konsumtiver Maßnahmen, handelt es sich um einen Kredit zur Liquiditätssicherung
gem. § 89 Abs. 2 GO.
Im Vorbericht zum jährlichen Haushaltsplan ist die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von
Mitteln des Programms Gute Schule 2020 zu erläutern. Die aus dem Programm entstehenden Positionen und deren jährliche Entwicklung müssen im Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss erläutert und in den entsprechenden Übersichten gesondert ausgewiesen werden.
Das Land NRW übernimmt vollständig die Zins- und Tilgungsleistungen für die bei der NRW Bank
aufzunehmenden Kredite. Die Zahlungen des Landes erfolgen unmittelbar an die NRW Bank. Für
die Stadt Erftstadt steht ein Kreditkontingent in Höhe von insgesamt rd. 3,6 Mio. Euro zur Verfügung, welches jeweils zu 25 % in den Jahren 2017 bis 2020 in Anspruch genommen werden kann.
Nicht in Anspruch genommene Kredite können einmalig in das folgende Jahr übertragen werden.
Somit muss über den für das Jahr 2017 vorgesehenen Teilbetrag bis spätestens zum 31.12.2018
verfügt werden.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist ein vom Rat zu beschließendes Konzept für
die Verwendung der Mittel.
Ich schlage daher vor, zunächst über die Verwendung der Mittel zu entscheiden, die spätestens
bis zum 31.12.2018 abgerufen werden müssen. Die Entscheidung sollte jetzt kurzfristig getroffen
werden, um die Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2018 sicherstellen zu können. Einen entsprechenden Vorschlag habe ich als Anlage beigefügt. Danach sollen zum einen Maßnahmen realisiert
werden, die nach der sog. Prioritätenliste, die jeweils als Anlage dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft beigefügt wird, kurz- bis mittelfristig erforderlich sind.
Weiterhin soll die EDV-Ausstattung in den Schulen verbessert werden. Die Grundschulen in Erp
sowie in Lechenich-Nord und –Süd verfügen noch über keine EDV-Vernetzung. Diese Netze, einschließlich einer WLAN-Versorgung, sollen jetzt ausgebaut werden. Das Ville-Gymnasium verfügt
nur im sog. Neubau über eine EDV-Vernetzung. Dort soll jetzt für die gesamte Schule ein WLANNetz aufgebaut werden.
Für die Verbesserung der EDV-Ausstattung in den Schulen sollen aus dem Programm Gute Schule 2020 weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zu den geplanten Maßnahmen zählen u.a.
die Bereitstellung ausreichend leistungsfähiger Breitbandanbindungen, die Verbesserung der bestehenden EDV-Vernetzung in den Schulen, der Aufbau einer WLAN-Versorgung in allen Schulen
und die Ausstattung der Schulen mit den erforderlichen Medien und Geräten. Derzeit erstelle ich in
Abstimmung mit den Schulen entsprechende Konzepte. Sobald diese vorliegen, kann über die
Bereitstellung der erforderlichen Mittel entschieden werden.
Die dann noch aus dem Programm Gute Schule 2020 zur Verfügung stehenden Mittel sollten dann
für die Sanierung des Schulzentrums Lechenich verwendet werden. Dies gilt auch für weitere Fördermittel, die der Stadt voraussichtlich in den nächsten Jahren gewährt werden. In den kommenden Jahren sollten alle Kräfte auf diese Maßnahme gebündelt werden, um die Dauer der Sanierungsmaßnahmen auf einem möglichst kurzen Zeitraum zu konzentrieren und die Beeinträchtigungen für die Nutzerinnen und Nutzer der Schulen möglichst gering zu halten.
In Vertretung
(Hallstein)
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