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Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung 2001 sowie Erteilung der Entlastung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Feststellung der Jahresrechnung 2001 sowie Erteilung der Entlastung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 104/2002 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Feststellung der Jahresrechnung 2001 sowie Erteilung der Entlastung I. Sach- und Rechtslage: Das Ergebnis der Jahresrechnung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2001 wurde durch Vorlage 27/2002 dem Rat in seiner Sitzung am 19.02.2002 zugeleitet. § 94 Abs. 1 Satz 1 GO bestimmt, dass der Rat über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung zu beschließen habe. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung ist in einem Schlussbericht, der vom Rechnungsprüfungsausschuss zu erarbeiten ist, zusammenzufassen und in einem allgemeinen und einem gesonderten Berichtsband darzustellen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage hat die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses noch nicht stattgefunden, so dass das Ergebnis der Prüfung aus der Niederschrift vom 21.11.2002 entnommen werden kann. Der Rat entscheidet mit der Festsetzung der Jahresrechnung auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Weder die Gemeindeordnung noch die Gemeindehaushaltsverordnung enthalten Bestimmungen über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der Entlastung. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Entlastung in erster Linie zum öffentlichen Recht gehört. Sie ist deshalb ihrer Natur nach als eine abschließende Entscheidung des Rates über die Art und die Form der Ausführung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung zu sehen. Wird die Entlastung erteilt, ist damit die Haushaltswirtschaft des abgerechneten Jahres als endgültig abgeschlossen anzusehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat nimmt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 21.11.2002 gem. § 101 GO NRW erstellten Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2001 zur Kenntnis. Die Jahresrechnung 2001 wird festgestellt. Dem Bürgermeister wird gem. § 94 GO NRW Entlastung erteilt.“ Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________