Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 9BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.: 54/2002
1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.11.2002
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle
Nr. 176/37;
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 54/2002 vom 22.05.2002 verwiesen. In der
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.06.2002 wurde folgender einstimmiger
Beschlussvorschlag erarbeitet:
„1.
Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt festgelegt:
Gebietscharakter:
WA,
Geschossigkeit:
II,
maximale Firsthöhen:
12 m für die Bebauung entlang der
„Maubacher Straße“,
9,50 m für die Bebauung entlang der
„Kelterstraße“,
7,50 m für die zukünftige innere Bebauung.
Dachform:
geneigtes Dach
Dachneigung:
mindestens 17 °,
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16
m,
GRZ 0,4, GFZ 0,8,
2.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung,
Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“
In der Sitzung des Hauptausschusses wurde eine Beschlussfassung zurückgestellt. Gleichzeitig
wurde der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses gebeten, zu einem neuen Gespräch
das „kleine Gremium“ einzuladen. Dieses Gespräch hat am 24.09.2002 stattgefunden. Das
Ergebnis wollen Sie dem beigefügten Vermerk entnehmen. Hieraus wollen Sie ersehen, dass der
bisher erarbeitete Beschlussvorschlag korrigiert werden soll, und zwar bezüglich der bisher
vorgesehenen inneren Bebauung. Diese soll nunmehr entfallen.
Die Verwaltung schließt sich der Meinung des „kleinen Gremiums“ an und unterbreitet von daher
den unter Ziffer III formulierten neuen Beschlussvorschlag.
-2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Wie bisher.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Die Ausweisung überbaubarer Flächen erfolgt nur parallel zur „Maubacher
Straße“und zur „Kelterstraße“.
2. Im rückwärtigen Bereich werden unmittelbar angrenzend an die überbaubaren
Flächen Flächen für die Errichtung von Stellplätzen oder Garagen ausgewiesen.
3. Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt festgelegt:
Gebietscharakter:
Geschossigkeit:
maximale Firsthöhen:
WA,
II,
12 m für die Bebauung entlang der
„Maubacher Straße“,
9,50 m für die Bebauung entlang der
„Kelterstraße“.
Dachform:
geneigtes Dach,
Dachneigung:
mindestens 17 °,
Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 m bzw.
max. 16 m,
GRZ 0,4,
GFZ 0,8.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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