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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37;
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37;
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00-I 9BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 54/2002 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.11.2002 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Bebauungsplan Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 54/2002 vom 22.05.2002 verwiesen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 20.06.2002 wurde folgender einstimmiger Beschlussvorschlag erarbeitet: „1. Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt festgelegt: Gebietscharakter: WA, Geschossigkeit: II, maximale Firsthöhen: 12 m für die Bebauung entlang der „Maubacher Straße“, 9,50 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“, 7,50 m für die zukünftige innere Bebauung. Dachform: geneigtes Dach Dachneigung: mindestens 17 °, Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 bzw. max. 16 m, GRZ 0,4, GFZ 0,8, 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“ In der Sitzung des Hauptausschusses wurde eine Beschlussfassung zurückgestellt. Gleichzeitig wurde der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses gebeten, zu einem neuen Gespräch das „kleine Gremium“ einzuladen. Dieses Gespräch hat am 24.09.2002 stattgefunden. Das Ergebnis wollen Sie dem beigefügten Vermerk entnehmen. Hieraus wollen Sie ersehen, dass der bisher erarbeitete Beschlussvorschlag korrigiert werden soll, und zwar bezüglich der bisher vorgesehenen inneren Bebauung. Diese soll nunmehr entfallen. Die Verwaltung schließt sich der Meinung des „kleinen Gremiums“ an und unterbreitet von daher den unter Ziffer III formulierten neuen Beschlussvorschlag. -2II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Wie bisher. III. Beschlussvorschlag: „1. Die Ausweisung überbaubarer Flächen erfolgt nur parallel zur „Maubacher Straße“und zur „Kelterstraße“. 2. Im rückwärtigen Bereich werden unmittelbar angrenzend an die überbaubaren Flächen Flächen für die Errichtung von Stellplätzen oder Garagen ausgewiesen. 3. Für das Plangebiet I 9 werden nachstehende Mindestinhalte wie folgt festgelegt: Gebietscharakter: Geschossigkeit: maximale Firsthöhen: WA, II, 12 m für die Bebauung entlang der „Maubacher Straße“, 9,50 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“. Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung: mindestens 17 °, Einzel-, max. Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 m bzw. max. 16 m, GRZ 0,4, GFZ 0,8. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren Verfahrensschritte (Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Rat vor der Offenlage bekannt zu geben.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________