Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006)

öffnen download melden Dateigröße: 8,4 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 5/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat Hauptausschuss Hauptausschuss Hauptausschuss Rat 11.02.2003 25.03.2003 24.06.2003 09.07.2003 09.07.2003 TOP: Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 79 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 und des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes sowie das Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 dem Rat zugeleitet. Nach dem Entwurf ergibt sich ein neuer Fehlbedarf von 11.755.274 € Hierin sind enthalten: die Abdeckung des Fehlbetrages 2001 mit 3.740.438 € sowie die Abdeckung des Fehlbetrages 2002 5.625.588 € 9.366.026 € so dass sich ein neuer Netto-Fehlbedarf von 2.389.248 € ergibt. Im Haushaltsjahr 2002 war bereits für das kommende Haushaltsjahr ein Fehlbedarf von 645.821 € prognostiziert worden, so dass sich gegenüber der Prognose des Vorjahres eine finanzielle Verschlechterung von netto 1.743.427 € ergeben hat. Es wird hierzu auf die Ausführungen im Vorbericht des Haushalts 2003 verwiesen. Bisher wurden die Fehlbeträge der Jahresrechnungen jeweils im übernächsten Haushaltsjahr zur Abdeckung veranschlagt. Dies ist auch nach § 23 GemHVO zulässig, wonach „ein Fehlbetrag unverzüglich, spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen ist“. Nach dem Hinweis des Landrates –Kommunalaufsicht- in Düren in seiner Verfügung vom 18.12.2002 über die Versagung der Genehmigung des Haushalts 2002 sollen Fehlbeträge unverzüglich im Folgejahr veranschlagt werden. Nur im Ausnahmefall könne spätestens im zweiten Folgejahr die Veranschlagung erfolgen. Die Gemeinde wird daher ab dem HJ 2003 entsprechend verfahren. Dies führt außerdem dazu, dass das Haushaltsdefizit nunmehr in einer Summe ausgewiesen wird. Bisher mussten die Fehlbeträge zweier Haushaltsjahre addiert werden, um die tatsächliche Größenordnung des Defizits zu erhalten. Künftig weist jedes Haushaltsjahr die gesamte Deckungslücke aus. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau hat sich nochmals dramatisch verschlechtert. Nach dem eingebrachten Entwurf steigen die jährlichen Netto-Fehlbedarfe, so dass ein „innerer“ Ausgleich, geschweige denn der „echte“ Haushaltsausgleich (einschl. Deckung von -2Altfehlbeträgen) überhaupt nicht mehr darstellbar ist. Ohne eine grundlegende gemeindliche Finanzreform wird ein Haushaltsausgleich nicht mehr möglich sein. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird erst in der Hauptausschusssitzung am 25.03.2003 erarbeitet. Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________