Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
5/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Hauptausschuss
Rat
11.02.2003
25.03.2003
24.06.2003
09.07.2003
09.07.2003
TOP: Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes
Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie
Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006
I. Sach- und Rechtslage:
Nach § 79 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen
der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 und des fortgeschriebenen
Haushaltssicherungskonzeptes sowie das Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den
Planungszeitraum 2002 bis 2006 dem Rat zugeleitet.
Nach dem Entwurf ergibt sich ein neuer Fehlbedarf von
11.755.274 €
Hierin sind enthalten:
die Abdeckung des Fehlbetrages 2001 mit
3.740.438 €
sowie die Abdeckung des Fehlbetrages 2002
5.625.588 €
9.366.026 €
so dass sich ein neuer Netto-Fehlbedarf von
2.389.248 €
ergibt. Im Haushaltsjahr 2002 war bereits für das
kommende Haushaltsjahr ein Fehlbedarf von
645.821 €
prognostiziert worden, so dass sich gegenüber der Prognose
des Vorjahres eine finanzielle Verschlechterung von netto
1.743.427 €
ergeben hat. Es wird hierzu auf die Ausführungen im Vorbericht des Haushalts 2003 verwiesen.
Bisher wurden die Fehlbeträge der Jahresrechnungen jeweils im übernächsten Haushaltsjahr zur
Abdeckung veranschlagt. Dies ist auch nach § 23 GemHVO zulässig, wonach „ein Fehlbetrag
unverzüglich, spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen ist“.
Nach dem Hinweis des Landrates –Kommunalaufsicht- in Düren in seiner Verfügung vom
18.12.2002 über die Versagung der Genehmigung des Haushalts 2002 sollen Fehlbeträge
unverzüglich im Folgejahr veranschlagt werden. Nur im Ausnahmefall könne spätestens im
zweiten Folgejahr die Veranschlagung erfolgen.
Die Gemeinde wird daher ab dem HJ 2003 entsprechend verfahren. Dies führt außerdem dazu,
dass das Haushaltsdefizit nunmehr in einer Summe ausgewiesen wird. Bisher mussten die
Fehlbeträge zweier Haushaltsjahre addiert werden, um die tatsächliche Größenordnung des
Defizits zu erhalten. Künftig weist jedes Haushaltsjahr die gesamte Deckungslücke aus.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Haushaltssituation der Gemeinde Kreuzau hat sich nochmals dramatisch verschlechtert. Nach
dem eingebrachten Entwurf steigen die jährlichen Netto-Fehlbedarfe, so dass ein „innerer“
Ausgleich, geschweige denn der „echte“ Haushaltsausgleich (einschl. Deckung von
-2Altfehlbeträgen) überhaupt nicht mehr darstellbar ist. Ohne eine grundlegende gemeindliche
Finanzreform wird ein Haushaltsausgleich nicht mehr möglich sein.
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag wird erst in der Hauptausschusssitzung am 25.03.2003
erarbeitet. Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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