Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
178 kB
Datum
19.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 241/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 08.08.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
19.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Wiederherstellung der Wegerabatte an den Wirtschaftswegen in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
7.500
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Eigenbetrieb Straßen
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
jährlich
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Alle Wirtschaftswege, asphaltiert oder ungebunden bestehen aus zwei Teilen:
- Fahrbahn (aus Asphalt oder aus Schotter)
- Bankette (Wegerabatte oder auch Feldraine immer ungebundenen)
Die Bankette sind etwa 50 cm breit und bestehen in der Regel aus einer 20 - 30 cm tiefen
Schottertragschicht und einer 1 - 5 cm Schicht aus Oberboden. Sie dienen der Stabilisierung und
Entwässerung der Wege und sind daher für die Gesamterhaltung des Weges sehr wichtig.
Leider kommt es gelegentlich vor, dass Landwirte diese Bankette mit bewirtschaften (umpflügen)
oder sie mit Oberboden so überdecken, dass das Oberflächenwasser des Weges nicht mehr auf
die Felder ablaufen kann.
Eine wirksame Entwässerung des Weges ist somit nicht mehr möglich.
Ich werde dieses Problem mit dem Kreis.-und Stadtlandwirt sowie mit den Ortslandwirten in der
jährlich stattfindenden Gesprächsrunde erörtern.
Die Verwaltung wird hiernach entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den ursprünglichen
Zweck der Bankette wiederherzustellen Ich beabsichtige ggf. in einigen Fällen Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen.
Den Verursachern werden die Kosten soweit möglich, selbstverständlich in Rechnung gestellt.
Alle Sanierungsmaßnahmen sollen im Spätherbst bzw. im Winter durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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