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Beschlussvorlage (Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
115 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms) Beschlussvorlage (Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms) Beschlussvorlage (Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms) Beschlussvorlage (Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 321/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 12.06.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 27.06.2017 vorberatend 04.07.2017 beschließend Sanierung des sog. Altsbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar - Vorstellung des Raumprogramms Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der in der Begründung beigefügte Bericht über die geplanten Sanierungsmaßnahmen am sog. Altbau der ehemaligen Hauptschule und das geplante Raumprogramm für die verschiedenen Nutzungen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Finanzierung Alternative A: Zur Finanzierung des Gesamtvorhabens wird ein zusätzliche Betrag in Höhe von 300.000,- € zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft veranschlagt. Alternative B: Die Verwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Architekten und Fachplaners Vorschläge zur Reduzierung des Bauvolumens zu erarbeiten, damit das Bauvorhaben im Rahmen der bisher vorliegenden Kostenschätzung realisiert werden kann. Begründung: In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien am 09.05.2017 wurde die Verwaltung gebeten, das im Rahmen der Sanierung des sog. Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar geplante Raumprogramm zu erläutern und dies den Angaben aus dem Förderantrag gegenüber zu stellen. Mit der Vorlage V 59/2016 hatte ich den städtischen Gremien den Entwurf des Förderantrages zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2016 dem Vorschlag einstimmig zugestimmt. Der Vorlage waren Unterlagen beigefügt, welche Nutzungen in den verschiedenen Räumen vorgesehen werden sollten. Die entsprechende Darstellung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Nach der Bewilligung des Förderantrages wurden die Architekten Fischer + Fischer mit der Planung beauftragt. In enger Abstimmung mit den Nutzern wurde das Konzept für Sanierung des Hauses optimiert. Dabei wurde die Zuordnung der Räume teilweise verändert, um eine gegenseitige Beeinträchtigung der unterschiedlichen Nutzungen möglichst zu vermeiden. Weiterhin wird durch diese Optimierung erreicht, dass die Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit und für die Anpassung des Gebäudes an die aktuellen Brandschutzanforderungen minimiert werden. Die geplante Zuordnung der Nutzungen, die von den Architekten in der Sitzung des Betriebsausschusses am 09.05.2017 erläutert wurde, ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Gegenüber dem Förderantrag ergeben sich folgende Anpassungen: - Jugendräume Die Anordnung und Größe der Jugendräume ist gegenüber dem Förderantrag unverändert. - AWO Nach dem Förderantrag sollte die AWO insgesamt 4 Klassenräume im Erdgeschoss erhalten. Davon sollte ein Raum als Lager genutzt werden. Anstelle eines von zwei Seiten belichteten Klassenraumes kann der AWO als Lager ein Kellerraum in der Realschule zur Verfügung gestellt werden. Der Raumbedarf der AWO reduziert sich somit auf drei Klassenräume. Diese sind jetzt, im Unterschied zur alten Planung, nur dem nördlich gelegenen Eingang zugeordnet. - Jugendamt Für die Nutzung durch das Jugendamt waren die ehemaligen Verwaltungsräume und das Lehrerzimmer im 1. OG vorgesehen. Diese Zuordnung bleibt bei der jetzigen Planung unverändert erhalten. - Kinderbetreuung Nach dem Förderantrag waren für die Kinderbetreuung zwei Klassenräume im 1. OG sowie ein Büroraum im ehemaligen Verwaltungstrakt geplant. Die Räume für die Kinderbetreuung sollen nach der aktualisierten Planung in das Erdgeschoss verlagert werden. Dies verbessert die Zugänglichkeit der Räume für die Kleinkinder und erleichtert eine Nutzung des Außengeländes. Die Fläche des von der AWO nicht mehr benötigten Lagerraumes in einer Größe von 45 m² wurde der Kinderbetreuung zugeschlagen, damit dort die für den Betrieb benötigten Nebenräume geschaffen werden können. Der im 1. OG vorgesehene Büroraum für die Kinderbetreuung bleibt unverändert erhalten. - VHS In der ursprünglichen Konzeption waren für die VHS insgesamt 6 Klassenräume vorgesehen, von denen 2 im 1. OG und 4 im 2. OG angeordnet werden sollten. Das Raumprogramm für die VHS bleibt mit 6 Klassenräumen unverändert erhalten. Die Räume im 1. OG wurden aus dem -2- nördlich gelegenen Gebäudeteil in den südlich gelegenen Gebäudeteil verlagert. Dadurch können mit nur einem Aufzug alle von der VHS genutzten Räume barrierefrei erreicht werden. Auf Wunsch der Schulleitung der ehemaligen Hauptschule Liblar habe ich vor einigen Jahren einen Klassenraum im 1. OG durch den Einbau von Leichtbauwänden in kleinere Besprechungs- bzw. Büroräume unterteilt. Seitens der Leitung der VHS wurde darum gebeten, diese Raumaufteilung nicht zu verändern. Kleinere Büro- und Lagerräume sowie eine Teeküche würden auch für die Dozenten der VHS benötigt. Durch die Beibehaltung der Nutzung als Büroraum ergibt sich bautechnisch der Vorteil, dass der 2. bauliche Rettungsweg über die Fenster gesichert werden kann. Bei einer Nutzung als Klassenraum wäre der Anbau einer zusätzlichen Außentreppe erforderlich. Die Planungen, die ehemalige Marienschule zu einem Haus der Erwachsenenbildung zu entwickeln und mit Mitteln aus der Städtebauförderung umfassend zu modernisieren, ändern sich durch die jetzt konzipierte Nutzung des Altbaus der ehemaligen Hauptschule nicht. Im Jahr 2012 wurde das Architekturbüro PBS, Aachen, mit der Überprüfung des baulichen Zustand des Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar beauftragt. Weiterhin sollten die Sanierungskosten geschätzt werden. Die bei dieser Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse haben nur eine beschränkte Aussagekraft, da den Schätzungen keine geplante Nutzung für die Räumlichkeiten unterlegt werden konnte. Ende 2015 startete das Land NRW einen Aufruf, sich um Fördergelder für Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen zu bemühen. Der Förderaufruf enthielt relativ enge zeitliche Rahmenbedingungen. Unter hohem zeitlichem Druck haben meine Mitarbeiter dann eine Konzeption für die Nutzung des Gebäudes erstellt. Die von PBS erstellte Schätzung wurde an die aktuellen Baukosten im Jahr 2015 angepasst. Weiterhin wurden die Kosten für einen Aufzug und für die Erweiterung der Jugendräume im EG ergänzt. Nach der Beauftragung des Büro Fischer + Fischer sowie weiterer Fachplaner wurde die Nutzungskonzeption aktualisiert und wurden die konstruktiven Eingriffe in den Gebäudebestand, die Anpassungen der Gebäudetechnik und die Anforderungen aus dem Brandschutz untersucht und bewertet. Im Rahmen einer Kostenberechnung wurden weiterhin die aktuellen Baukosten, die gegenüber 2015 erheblich gestiegen sind, berücksichtigt. Nach der aktuellen Kostenberechnung ergeben sich für die jetzt geplante Sanierung Bau- und Planungskosten in Höhe von 2.530.000,- €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Förderantrag und dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2017 in Höhe von ca. 300.000,- €. Zum weiteren Vorgehen bieten sich zwei Varianten an. Zum einen können die Architekten und Fachplaner um Vorschläge gebeten werden, durch welche Maßnahmen die bisherigen Kostenansätze eingehalten werden können. Dies wird im Wesentlichen dazu führen, dass auf bisher geplante Dämmung der Außenfassade verzichtet werden muss. Alternativ können auch im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Aus fachlicher Sicht ist die 2. Variante zu bevorzugen, da dann das gesamte Gebäude umfassend saniert wird und über längere Zeit keine Eingriffe in den Gebäudebestand mehr erforderlich werden. Die erhöhten Energiekosten und die zusätzlichen Aufwendungen durch steigende Baupreise würden voraussichtlich die jetzt sich ergebenden Mehrkosten für die erforderliche Darlehensaufnahme übersteigen. Im April 2017 wurde durch das Büro Fischer + Fischer ein Bauzeitenplan vorgelegt. Dieser sah einen Baubeginn im März 2018 und eine Fertigstellung des Vorhabens im Mai 2019 vor. Gem. den Bestimmungen im Förderbescheid muss das Bauvorhaben Ende 2018 benutzbar sein. Eine Verlängerung des Ausführungszeitraums ist nach Angaben der Bezirksregierung vom Fördergeber nicht gewünscht. Ich habe daher mit den Architekten erörtert, wie die Vorgaben des Fördergebers eingehalten werden können. Die Architekten werden kurzfristig einen neuen Bauzeitenplan vorlegen, der von einem früheren Baubeginn und einer Fertigstellung im November 2018 ausgeht. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, sollten die Beschlüsse über die Nutzungskonzeption und die Finanzierung des Vorhabens noch vor der Sommerpause 2017 gefasst werden. In der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien wurde die Frage gestellt, ob auf dem Dach des Gebäudes eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Das Gebäude verfügt über ein Be-3- tondach. Diese Konstruktion ist ausreichend tragfähig, um eine Photovoltaikanlage aufstellen zu können. Wegen einer Beschattung durch Bäume sind Teile des Daches für eine Aufstellung nicht geeignet. Ich werde im Zuge der Sanierung Vorkehrungen treffen, damit später eine Photovoltaikanlage ohne zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für die Zuleitung zum Zähler, errichtet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -4-