Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP776/2009
Ratsbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.04.2009
Betreff:
Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des
zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg
hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des
Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Zentralisierungsbeschluss in Verbindung mit
dem Beschluss zur Übernahme der Aufgabenbereiche des Rhein-Erft-Kreises, hier
insbesondere Jugendamt und untere Bauaufsichtsbehörde, per Ratsbürgerentscheid
umzusetzen. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
1.
Erarbeitung eines Raumprogramms
Bedarfskomponenten bis spätestens
Sommerpause.
unter Einschluss aller
zur ersten Ratssitzung
relevanten
nach der
2.
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter
Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes,
unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
3.
Umgehende
Überprüfung
der
Verfügbarkeit
der
Liegenschaften
am
Schlossparkplatz gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie
vor bis zum 31.12.2009.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
4.
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die
Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße
durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009.
Beschlussvorlage WP7-76/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Auf den beigefügten Antrag von CDU-Fraktion, FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten
Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 wird verwiesen.
Gemäß § 26 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) kann der Rat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über
eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Gemäß § 40 Abs. 2, Satz 2 GO ist der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates
und bei der Berechnung der Zwei-Drittel-Mehrheit mit zu rechnen (36 Ratsmitglieder +
Bürgermeister = 37; davon 2/3 = 25). Die Ausschlussgründe des § 26 Abs. 5 GO gelten im
übrigen entsprechend.
Der vorliegende Entschließungsantrag beinhaltet zunächst nur einen Grundsatzbeschluss
zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides. Die Formulierung der konkreten
Fragestellung für den durchzuführenden Ratsbürgerentscheid kann erst erfolgen, wenn die
weiteren im Beschlussvorschlag aufgeführten Vorausetzungen geschaffen sind. Gleiches
gilt für eine Terminfestsetzung für den Ratsbürgerentscheid.
Nach Rücksprache mit dem nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund ist zum
Eintritt einer Bindungswirkung des beantragten Ratsbeschlusses eine Zwei-DrittelMehrheit erforderlich. Ferner ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass –
ebenfalls nach juristischer Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes – auch für den
nachfolgenden Beschluss über die Fragestellung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist,
denn die Fragestellung legt den Inhalt des Ratsbürgerentscheides fest.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 21.04.2009
gez. Koehl
----------------------------------Koehl
gez. Brabender
----------------------------------Brabender
gez. Koerdt
----------------------------------Koerdt
Stv. Leiter Ratsbüro
Leiterin Ratsbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-76/2009
Seite 3