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Beschlussvorlage (Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg
hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009) Beschlussvorlage (Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg
hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009) Beschlussvorlage (Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg
hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP776/2009 Ratsbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.04.2009 Betreff: Beschluss über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides in der Frage des zukünftigen Rathausstandortes der Stadt Bedburg hier: Gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Zentralisierungsbeschluss in Verbindung mit dem Beschluss zur Übernahme der Aufgabenbereiche des Rhein-Erft-Kreises, hier insbesondere Jugendamt und untere Bauaufsichtsbehörde, per Ratsbürgerentscheid umzusetzen. Hierzu sind folgende Voraussetzungen zu schaffen: 1. Erarbeitung eines Raumprogramms Bedarfskomponenten bis spätestens Sommerpause. unter Einschluss aller zur ersten Ratssitzung relevanten nach der 2. Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Kaster unter Einbeziehung der Ergebnisse des Rahmenplanes Kaster durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. 3. Umgehende Überprüfung der Verfügbarkeit der Liegenschaften am Schlossparkplatz gemäß Rahmenplan Bedburg und bejahendenfalls Kalkulation wie vor bis zum 31.12.2009. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG 4. Sitzungsvorlage Seite: 2 Im Falle fehlender Verfügbarkeit der unter Position 3 genannten Liegenschaften die Erstellung einer Bau- und Betriebskostenkalkulation für den Standort Karlstraße durch ein externes, unabhängiges Planungsbüro bis zum 31.12.2009. Beschlussvorlage WP7-76/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Auf den beigefügten Antrag von CDU-Fraktion, FDP-Fraktion sowie des Stadtverordneten Michael Zöphel (Bündnis 90/Die Grünen) vom 20.04.2009 wird verwiesen. Gemäß § 26 Abs. 1, Satz 2 der Gemeindeordnung NRW (GO) kann der Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Gemäß § 40 Abs. 2, Satz 2 GO ist der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates und bei der Berechnung der Zwei-Drittel-Mehrheit mit zu rechnen (36 Ratsmitglieder + Bürgermeister = 37; davon 2/3 = 25). Die Ausschlussgründe des § 26 Abs. 5 GO gelten im übrigen entsprechend. Der vorliegende Entschließungsantrag beinhaltet zunächst nur einen Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Ratsbürgerentscheides. Die Formulierung der konkreten Fragestellung für den durchzuführenden Ratsbürgerentscheid kann erst erfolgen, wenn die weiteren im Beschlussvorschlag aufgeführten Vorausetzungen geschaffen sind. Gleiches gilt für eine Terminfestsetzung für den Ratsbürgerentscheid. Nach Rücksprache mit dem nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebund ist zum Eintritt einer Bindungswirkung des beantragten Ratsbeschlusses eine Zwei-DrittelMehrheit erforderlich. Ferner ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass – ebenfalls nach juristischer Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes – auch für den nachfolgenden Beschluss über die Fragestellung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, denn die Fragestellung legt den Inhalt des Ratsbürgerentscheides fest. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 21.04.2009 gez. Koehl ----------------------------------Koehl gez. Brabender ----------------------------------Brabender gez. Koerdt ----------------------------------Koerdt Stv. Leiter Ratsbüro Leiterin Ratsbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-76/2009 Seite 3