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Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Investitionskonzeptes für die Schulen in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
21.09.2017
Erstellt
07.09.17, 13:35
Aktualisiert
07.09.17, 13:35
Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Investitionskonzeptes für die Schulen in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Investitionskonzeptes für die Schulen in Erftstadt) Antrag (Antrag bzgl. Aufstellung eines Investitionskonzeptes für die Schulen in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 358/2017 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 / 82 / 20 Datum: 04.09.2017 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 21.09.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Aufstellung eines Investitionskonzeptes für die Schulen in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die verschiedenen Fachämter der Stadt Erftstadt stehen grundsätzlich in einem ständigen Dialog mit den Schulen umso im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die von den Schulen gemeldeten Bedarfe und Erfordernisse eingehen zu können. Im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsplanberatungen erfolgen Abfragen bei den Schulen nach den jeweiligen Bedarfen und Wünschen für das Folgejahr. Hinsichtlich des baulichen Sanierungsbedarfs erstellt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Rahmen der Beratungen über den Wirtschaftsplan jährlich eine sog. Prioritätenliste, in die der Sanierungs- und Neubaubedarf an städtischen Gebäuden und Einrichtungen dargestellt wird. Wie bereits verschiedentlich dargestellt (A 202/2017, A 296/2017), wird die beabsichtigte Vorgehensweise hinsichtlich des Programms Gute Schule 2020 in einer separaten Vorlage dargestellt. Diese Vorlage (V404/2017) steht ebenfalls in der Sitzung des Schulausschusses am 21.09.2017 zur Beratung an. Die Maßnahmen, die noch in diesem Jahr aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert werden sollen, müssen im Jahr 2018 umgesetzt werden. Daher ist eine kurzfristige Beschlussfassung erforderlich. Ergänzend weise ich darauf hin, dass der Eigenbetrieb derzeit ein äußerst umfangreiches Bauprogramm abzuwickeln hat. Neben den jetzt zur Umsetzung vorgeschlagenen Maßnahmen können keinesfalls zusätzliche Vorhaben abgewickelt werden. Generell gilt, dass im Vorbericht zum jährlichen Haushaltsplan die Vorgehensweise bei der Inanspruchnahme von Mitteln des Programms – unabhängig von der Art des Kredites – zu erläutern ist. Die aus dem Programm entstehenden Positionen und deren jährliche Entwicklung müssen im Anhang zum jeweiligen Jahresabschluss erläutert und in den entsprechenden Übersichten gesondert ausgewiesen werden. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden in Abstimmung mit den Schulen die notwendigen Beschaffungen – sofern sie nicht aus dem Schulbudget erfolgen können - vorgenommen. Dabei handelt es sich vor allem um Mobiliar und technisches Equipment. Insbesondere kostenintensive Neueinrichtungen von Fachräumen werden von den Schulen separat angemeldet. In diesem Jahr wurden in der Theodor-Heuss-Hauptschule der Chemie-Raum und die Lehrküche neu eingerichtet; in der OGS der St.-Barbara-Concordia-Grundschule wurde die Küche ebenfalls erneuert und in neuen Räumen platziert. Im Ville-Gymnasium steht der Rückbau der bisher als Mensa genutzten Räumlichkeiten an. Beide Maßnahmen konnten pünktlich zum Schuljahresbeginn fertiggestellt werden. Die Beschaffungen im digitalen Bereich werden in Abstimmung mit den Schulen vorgenommen. Aufgrund der Schnelllebigkeit der Ausstattung in diesem Segment ist es jedoch dem Schulträger kaum möglich, die Schulen mit einer sich an dem neuesten Stand der Technik orientierenden ITEinrichtung zu versorgen. Derzeit steht das Schulverwaltungsamt in Gesprächen mit der Medienberatung des Landes NRW, um perspektivisch IT-Beschaffungen auf Grundlage eines noch zu erstellenden Medienentwicklungsplans vorzunehmen. Dazu werden jedoch zunächst Medienkonzepte der Schulen benötigt, die auch in den meisten Schulen erst noch erstellt bzw. aktualisiert werden müssen. Dabei ist die Erstellung eines Medienkonzeptes ein verbindlicher Teil der Schulprogrammarbeit und dient dem Schulträger als Orientierungshilfe um Investitionen langfristig und sinnvoll wirksam werden zu lassen. Für Mitte Oktober ist ein Treffen mit den Schulen terminiert, um die weitere diesbezügliche Vorgehensweise abzustimmen. Der technische Support wird bekanntermaßen durch die Firma AIX Concept sichergestellt. Derzeit werden die Voraussetzungen geschaffen, um auch der Grundschule Lechenich-Süd – als letzter Schule – den Vertragsbeitritt zu ermöglichen. Für den entsprechende Betreuung (inkl. Lizenzen) aller Schulen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 Mittel i. H. v. 54.000,00 € veranschlagt. Weiterhin ist beabsichtigt, im Jahr 2018 in den Schulen eine EDV-Vernetzung aufzubauen, die derzeit noch über kein entsprechendes Netz verfügen. Diese Schulen erhalten dann auch ein WLAN-Netz. Die Mittel dazu wurden in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 eingestellt. Welche Anforderungen an den WLAN-Ausbau in den Schulen gestellt werden müssen und welche Mittel dazu bereitzustellen sind, wird derzeit noch geprüft. Technisch sind derzeit die Voraussetzungen gegeben, alle Schulen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Die steigenden Anforderungen lassen eine Anbindung über Glasfaser sinnvoll erscheinen. Auch hier werden derzeit die technischen Möglichkeiten und die daraus entstehenden Kosten geprüft. Die Schul- bzw. Bildungspauschale ist von den Gemeinden zur Finanzierung kommunaler Sachleistungen im Schulbereich und im investiven Bereich der frühkindlichen Bildung einzusetzen. Sie dient nicht der Deckung von Aufwendungen und Auszahlungen für Personal, für Schülerfahrtkosten, für Lernmittel und für die Beschaffung von nicht im Anlagevermögen zählenden beweglichen Gegenständen oder sonstigen Unterhaltungsaufwendungen, die keine Bauunterhaltungsaufwendungen sind. Die Gemeinden haben in Eigenverantwortung über die zweckentsprechende Verwendung der zugewiesenen Finanzmittel zu entscheiden. Seit der Gründung der Eigenbetriebe werden die Mittel -2- der Schul- bzw. Bildungspauschale gegen die monatlich zu zahlende Miete für Schulgebäude gegengerechnet, da in der Kernverwaltung derzeit noch keine Investitionen in diesem Bereich stattfinden. Dies entspricht der Vorgehensweise gem. Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.05.2013. Insgesamt beträgt die Schul-bzw. Bildungspauschale für das Jahr 2017 rund 1,2 Mio. Euro. An den Eigenbetrieb Immobilien zahlt die Kernverwaltung (vgl. Haushalt ab Seite 239 ff.) derzeit rund 5,4 Mio. Euro Altmieten und rund 700.000 Euro Neumieten (ohne Verwaltung und Förderschule). Mit der Miete werden die Abschreibungen (Investitionen), der laufende Unterhalt und die Finanzierungskosten finanziert. Insgesamt werden mit der pauschale gerade einmal 20 Prozent der Investitionskosten gedeckt. Selbstverständlich steht es der Stadt Erftstadt jederzeit frei, die Schul- bzw. Bildungspauschale zukünftig anderweitig zu verwenden. Mit der vollständigen Eingliederung der beiden Eigenbetriebe wird sich die Stadt jedoch neue Regelungen überlegen müssen, da ab diesem Zeitpunkt keine Mieten mehr gezahlt werden. Dies muss dann mit dem obersten Dienstherren der Stadt, dem Bürgermeister, und der Politik abgestimmt werden. Um jedoch auch zukünftig weiterhin eine transparente Darstellung zu gewährleisten, wird die Verwendung der Schul- und Bildungspauschale ab 2016 im Jahresabschluss (im Anhang) dargestellt. So kann jederzeit nachvollzogen werden, inwieweit sich die Finanzierungslücke entwickelt hat. In Vertretung (Lüngen) -3-