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Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
30.08.17, 15:02
Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße) Beschlussvorlage (Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 556/2016 2. Ergänzung Az.: 66 19-3042 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 10.07.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 05.09.2017 Bemerkungen beschließend Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 12.000,00 € Folgekosten in €: 500,00 €/ Jahr Kostenträger: Sachkonto: Stadt Erftstadt 03230 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße bleibt erhalten. Die hierzu vom Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung aufgestellten Bedingungen werden fristgerecht umgesetzt (siehe Anlage). Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße (Tempo 20-Zone) im Einmündungsbereich zur Köttinger Straße wird wegen der inzwischen novellierten Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) aufgehoben. Begründung: In seiner Sitzung am 26.04.2017 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, dass die Verwaltung darauf hin arbeiten soll, dass die beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße erhalten bleiben sollen. Hierzu habe ich am 17.05.2017 mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises und der Bezirksregierung Köln einen Ortstermin abgehalten. Bei dem o.g. Ortstermin konnte ausgehandelt werden, dass der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße in Höhe Carl-Schurz-Straße unter Erfüllung der in der Anlage aufgezählten Voraussetzungen (Vermerk des Rhein-Erft-Kreises vom 22.05.2017) erhalten bleiben kann. Mit der Vorbereitung bzw. Umsetzung dieser Voraussetzungen habe ich bereits teilweise begonnen. Hierzu gehören u.a. die Verbesserung der Beleuchtung, Verlängerung der baulichen Mittelinsel und Markierung von beidseitigen Schutzstreifen für die Radfahrer im Abschnitt zwischen Carl-SchurzStraße und Gartenstraße. Bezüglich der vom Kreis geforderten Rücknahme der bestehenden Tempo 30-Beschränkungen auf der Carl-Schurz-Straße (zwischen Bliesheimer Straße und Einmündung Köttinger Straße) und der Köttinger Straße (zwischen Carl-Schurz-Straße und Friedhof) weise ich ausdrücklich darauf hin, dass diese bis zum 29.09.2017 umgesetzt werden müssen. Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße (Tempo 20-Zone) im Einmündungsbereich zur Köttinger Straße kann wegen der gültigen Richtlinie nicht erhalten bleiben. Beim o.g. Ortstermin wurde die eingeschränkte Sicht auf querende Fußgänger bei wartenden KFZ vor der Einmündung in die Köttinger Straße bemängelt. Gleichfalls besteht hier die Gefahr, dass Kraftfahrer, welche in die Geschäftsstraße (Tempo 20-Zone) einfahren, aufgrund des vorangegangenen Abbiegeprozesses im Kreuzungsbereich, den vorhandenen Fußgängerüberweg zu spät erkennen. In Vertretung (Hallstein) -2-