Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
30.08.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 556/2016 2. Ergänzung
Az.: 66 19-3042
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 10.07.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
05.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Aufhebung der beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/
Carl-Schurz-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
12.000,00 €
Folgekosten in €:
500,00 €/ Jahr
Kostenträger:
Sachkonto:
Stadt Erftstadt
03230
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße bleibt erhalten. Die hierzu
vom Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung aufgestellten Bedingungen werden fristgerecht
umgesetzt (siehe Anlage).
Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße (Tempo 20-Zone) im Einmündungsbereich zur
Köttinger Straße wird wegen der inzwischen novellierten Richtlinie für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) aufgehoben.
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.04.2017 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, dass die Verwaltung darauf hin arbeiten soll, dass die beiden Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Köttinger Straße/ Carl-Schurz-Straße erhalten bleiben sollen. Hierzu habe ich am
17.05.2017 mit Vertretern des Rhein-Erft-Kreises und der Bezirksregierung Köln einen Ortstermin
abgehalten.
Bei dem o.g. Ortstermin konnte ausgehandelt werden, dass der Fußgängerüberweg auf der Köttinger Straße in Höhe Carl-Schurz-Straße unter Erfüllung der in der Anlage aufgezählten Voraussetzungen (Vermerk des Rhein-Erft-Kreises vom 22.05.2017) erhalten bleiben kann. Mit der Vorbereitung bzw. Umsetzung dieser Voraussetzungen habe ich bereits teilweise begonnen. Hierzu
gehören u.a. die Verbesserung der Beleuchtung, Verlängerung der baulichen Mittelinsel und Markierung von beidseitigen Schutzstreifen für die Radfahrer im Abschnitt zwischen Carl-SchurzStraße und Gartenstraße.
Bezüglich der vom Kreis geforderten Rücknahme der bestehenden Tempo 30-Beschränkungen
auf der Carl-Schurz-Straße (zwischen Bliesheimer Straße und Einmündung Köttinger Straße) und
der Köttinger Straße (zwischen Carl-Schurz-Straße und Friedhof) weise ich ausdrücklich darauf
hin, dass diese bis zum 29.09.2017 umgesetzt werden müssen.
Der Fußgängerüberweg auf der Carl-Schurz-Straße (Tempo 20-Zone) im Einmündungsbereich zur
Köttinger Straße kann wegen der gültigen Richtlinie nicht erhalten bleiben. Beim o.g. Ortstermin
wurde die eingeschränkte Sicht auf querende Fußgänger bei wartenden KFZ vor der Einmündung
in die Köttinger Straße bemängelt. Gleichfalls besteht hier die Gefahr, dass Kraftfahrer, welche in
die Geschäftsstraße (Tempo 20-Zone) einfahren, aufgrund des vorangegangenen Abbiegeprozesses im Kreuzungsbereich, den vorhandenen Fußgängerüberweg zu spät erkennen.
In Vertretung
(Hallstein)
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