Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 21.02.2003
Vorlagen-Nr.:
20/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.03.2003
03.04.2003
TOP: Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der
Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH
I. Sach- und Rechtslage:
Am 11. Nov. 2002 wurde vor Dr. Zain, Düren, die notarielle Beurkundung der Dokumente zur
Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung -GmbH- vollzogen. Mit gleichem Datum erfolgte danach die Veräußerung
eines Geschäftsanteils in Höhe von 49 % = 490.000 € an die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren
mbH.
Die Beteiligungsgesellschaft bittet nunmehr mit Schreiben vom 13. Nov. 2002, welches Ihnen in
Form einer schriftlichen Mitteilung über die Umwandlung des Eigenbetriebes im öffentlichen Teil
der Ratssitzung am 10.12.2002 bereits vorgelegt wurde, um den Abschluss einer
Konsortialvereinbarung hinsichtlich der Festlegung des Wasserpreises.
Bekanntlich sieht der Gesellschaftsvertrag für den Minderheitsgesellschafter keine
Einflussmöglichkeit auf die Festsetzung des Wasserpreises vor, so dass eine unter Umständen
beabsichtigte zukünftige Preisreduzierung nicht verhindert werden könnte. Eine ausbleibende –
Gewinnausschüttung hätte jedoch nachteilige Folgen für die Kreisbeteiligungs-GmbH, da deren
Beteiligung an der Wasserwerk GmbH fremdfinanziert ist.
Nach dem Inhalt des beigefügten Entwurfs einer Konsortialvereinbarung (§ 1) bedarf die
Festsetzung des Wasserpreises eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses und ist jährlich zu
überprüfen. Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass ohne die Zustimmung der Gemeinde als
Mehrheitsbeteiligter eine von der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH gewünschte
Wasserpreiserhöhung nicht in Betracht kommt. Aus Sicht der Beteiligungsgesellschaft wäre es
von Vorteil, dass beispielsweise eine Absenkung des Wasserpreises nicht von der Gemeinde
alleine entschieden werden kann.
Ich empfehle Ihnen, der Konsortialvereinbarung zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Beteiligungsgesellschaft
Kreis Düren mbH in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
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Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________