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Allgemeine Vorlage (Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 21.02.2003 Vorlagen-Nr.: 20/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Abschluss einer Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH I. Sach- und Rechtslage: Am 11. Nov. 2002 wurde vor Dr. Zain, Düren, die notarielle Beurkundung der Dokumente zur Umwandlung des bisherigen Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH- vollzogen. Mit gleichem Datum erfolgte danach die Veräußerung eines Geschäftsanteils in Höhe von 49 % = 490.000 € an die Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH. Die Beteiligungsgesellschaft bittet nunmehr mit Schreiben vom 13. Nov. 2002, welches Ihnen in Form einer schriftlichen Mitteilung über die Umwandlung des Eigenbetriebes im öffentlichen Teil der Ratssitzung am 10.12.2002 bereits vorgelegt wurde, um den Abschluss einer Konsortialvereinbarung hinsichtlich der Festlegung des Wasserpreises. Bekanntlich sieht der Gesellschaftsvertrag für den Minderheitsgesellschafter keine Einflussmöglichkeit auf die Festsetzung des Wasserpreises vor, so dass eine unter Umständen beabsichtigte zukünftige Preisreduzierung nicht verhindert werden könnte. Eine ausbleibende – Gewinnausschüttung hätte jedoch nachteilige Folgen für die Kreisbeteiligungs-GmbH, da deren Beteiligung an der Wasserwerk GmbH fremdfinanziert ist. Nach dem Inhalt des beigefügten Entwurfs einer Konsortialvereinbarung (§ 1) bedarf die Festsetzung des Wasserpreises eines einstimmigen Gesellschafterbeschlusses und ist jährlich zu überprüfen. Diese Vereinbarung hat zur Folge, dass ohne die Zustimmung der Gemeinde als Mehrheitsbeteiligter eine von der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH gewünschte Wasserpreiserhöhung nicht in Betracht kommt. Aus Sicht der Beteiligungsgesellschaft wäre es von Vorteil, dass beispielsweise eine Absenkung des Wasserpreises nicht von der Gemeinde alleine entschieden werden kann. Ich empfehle Ihnen, der Konsortialvereinbarung zuzustimmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Der Konsortialvereinbarung zwischen der Gemeinde Kreuzau und der Beteiligungsgesellschaft Kreis Düren mbH in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________