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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-74/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
705 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Köln Bezirksregierung 4 Tiiiua "t', u tu 2) Bezirksregierung Köln,50606 Köln Geqen Empfanqsbekenntnis An den Bürgermeister der Stadt Bedburg Postfach12 53 50173Bedburg Auskunfterteilt: NRW Bescheidgemäß$ 10Absatz3 Investitionsförderungsgesetz (Zuwendungsbescheid) - Projektförderung nrw.de konjunkturpaket@brk. Zimmer:K 131 Telefon:(0221)147 -2030 Fax: (0221) 147 -3310 Zeughausstraße2-10, 50667 Köln Zuwendungendes LandesNordrhein-Westfalen Anlagen: zur für Zuwendungen Nebenbestimmungen 1. Allgemeine (GV)(ANBest-G) an Gemeinden Projektförderung gemäßS 11Absatz2 undBestätigung 2. Mittelabruf NRW (Muster) Investitionsförderungsgesetz undTestatgemäß$ 11Absatz3 3. Beendigungsanzeige NRW (Muster) ngsgesetz Investitionsförderu 4. Rechtsmittelverzicht t. DB bis Köln Hbf, U - B a h n3 , 4 , 5 , 1 6 , 1 8 bis Appellhofplatz TelefonischeErreichbarkeit: mo. - do.: 8:00- 16:30Uhr, freitags:8:00 - 15:00Uhr Besuchertag: 8:30-15:00Uhr donnerstags: 1. Bewilliquns Landeskasse Köln: FilialeKöln Dt. Bundesbank, Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicherInvestitionenin (lnvestitionsförderungsgesetz NRW - InvföG)stelleich für Nordrhein-Westfalen BLZ 370 000 00, Kontonummer 370 015 20 WestLB,Düsseldorf BLZ 300 500 00, Mittelin Höhe bis 31.12.2011(Bewilligungszeitraum) die Zeit ab Bekanntgabe Kontonummer 965 60 von 2 . 6 8 3 . 0 1 2 , 0E0u r o für Sie bereit. gemäß Bildungsinfrastruktur Hiervonentfallenauf den lnvestitionsschwerpunkt Hauptsitz: 2-10, 50667Köln Zeughausstr. Telefon:(0221) 147 - 0 Fax:(O221)147 -3185 poststelle@brk. nrw.de www.bezreg-koeln. nrw.de $lAbsatz3Satzl lnvföG 1 . 5 8 1 . 3 3 4 , 0E0u r o gemäß$ 1 Absatz3 Satz2 Infrastruktur und auf den Investitionsschwerpunkt lnvföG Eur o. 1 .1 0 1 .678,00 Bezirksregierung Köln Datum: 08.04.2009 Seite2 von6 2. Zuwendunqsanreck Die Mittelnach Ziffer 1 sind die der Gemeinde(GV) zur Verfügungstehenden Gesamtzuwendungen. Zuwendungszweckist die Förderung zusätzlicher Investitionennach dem InvföG in Verbindungmit dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen (Zukunftsinvestitionsgesetz ZulnvG) mit den und Länder Schwerpunkten Bildungsinfrastrukturund Infrastruktur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Zweckbindungsfristbeträgt bei Grundstückenund grundstücksgleichen Rechten15 Jahre, im Übrigen5 Jahre ab Beendigung der Maßnahme. 3. MaßnahmenandererTräqer / Abweichunqvon der Aufteilung Soweit Investitionsmaßnahmen andererTrägergefördertwerden,ergebensich die förderungsfähigen Ausgaben aus der Differenz zwischen den Gesamtausgabenfür die Maßnahme und dem Eigenanteildes anderen Trägers.Die Höhe des Eigenanteils des anderenTrägerssoll in der Regelder des kommunalenEigenanteils entsprechen. Eine Abweichung von der Aufteilung der Mittel nach den Investitionsschwerpunkten Bildungsinfrastruktur und Infrastrukturist nur unter den Voraussetzungen des $ 5 Absatz2 InvföGzulässig. 4. Auszahlunq Die Auszahlung der Bewilligungerfolgt nach Nummern 1.4 und 1.4.1 ANBest-G. Dieser Bescheid ist rechtsmittelfähig. Die Auszahlung gemäß ANBest-G kommt erst in Betracht, wenn der Zuwendungsbescheidbestandskräftig geworden ist (nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides). Bezirksregierung Köln Datum: 08.04.2009 Sie können die Bestandskraftdes Zuwendungsbescheidesherbeiführen, Seite3 von6 wenn Sie der Bewilligungsbehördegegenüber schriftlich erklären,dass Sie auf die Einlegungvon Rechtsmittelnverzichten. il. Nebenbestimmunqen Die beigefügten ANBest-Gsind Bestandteil diesesBescheides. Hierzuwird folgendesbestimmt: 1. D i e N u m m e r n1 . 5 ,6 , 7 . 1 b i s 7 . 4 ,7 . 6 ,9 . 4 u n d 9 . 5A N B e s t - Gf i n d e nk e i n e Anwendung. 2. ErgänzendgeltenfolgendebesondereNebenbestimmungen: 2.1. Maßnahmemeldung 2.1.1 Die Gemeinde (GV) meldet der Bewilligungsbehördejede zuwendungsfähigeMaßnahme (Meldung). Die Meldung soll zum Maßnahmebeginnerfolgen. Sie muss spätestens mit dem ersten Mittelabruf vorliegen. Die gemeldeten Maßnahmen zuwendungsfähigenAusgaben aller dürfen den Gesamtansatz je Förderschwerpunkt nichtüberschreiten. 2.1.2 Jede Anderung einer gemeldeten Maßnahme ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich zu melden. 2.1.3 Die Meldung erfolgt ausschließlichelektronisch.Die technische Umsetzungder elektronischen Meldung erfolgt durch den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragten Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen(lT.NRW). Die Zugangsdaten werden durchIT.NRWgesondertmitgeteilt. 2.2. AndereTräger 2.2.1 lm Falle der Weitergabe von Mitteln zur Erfüllung des Zuwendungszwecks an Drittehat die Gemeinde(GV) den Drittendie ihr obliegendenBestimmungen(einschließlich der Nebenbestimmungen), soweitzutreffend,aufzuerlegen. 2.2.2 Die Weiterleitungvon Mittelnkann je Maßnahmenur an einen Träger erfolgen. Bezirksregierung Köln 2.2.3 Die Gemeinde(GV) ruft auch die Mittelfür MaßnahmenandererTräger 3:Lä::.t""t ab. 2.3. Berichtspflichten 2.3.1 Vor der ersten Maßnahmemeldungsind der Bewilligungsbehörde Informationen mitzuteilen.Die Mitteilung zum Zuwendungsempfänger erfolgt ausschließlichelektronisch.Die technischeUmsetzung erfolgt durch den vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragtenLandesbetrieb lT.NRW. Die Einzelheitender Mitteilungergeben sich aus dem elektronischenVerfahren. 2.3.2 Die Meldungnach $ 12 Absatz2 InvföGerfolgtschriftlich. 2.3.3 Vereinbarungennach S 5 Absatz 2 InvföG sind der jeweiligen BewilIigungsbehördezur Bestätigung vorzulegen. 2.4. Mittelabruf 2.4.1 JederMittelabrufsetzt eine Bestätigungder Hauptverualtungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamtenvoraus. Vertretung im Amt der Hauptverwaltungsbeamtin ist bei dieser / des Hauptverwaltungsbeamten Bestätigung zulässig;Delegationist unzulässig. gemäß$ 11 Absatz2 InvföGist dem 2.4.2 Der Mittelabruf und die Bestätigung Bescheidals Musterbeigefügt.Das Musterist verbindlich. Ergänzungen oder Streichungen sind unzulässig. 2.4.3 Mittelabrufe Eurobeträgen zulässig. sindnur zu vollenabgerundeten 2.4.4 Die Bewilligungsbehörde 2011den Termin teilt in der erstenJahreshälfte für den spätestenMittelabrufmit. 2.5. Vergabe 2.5.1 Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet,vor Vergabe eines Auftrags mit einemWert über25.000Euro bei Vergabennachder VOL und/ oder der VOF bzw. 50.000 Euro bei Vergabennach der VOB (eweils NettoAuftragswertnach Abzug der Umsatzsteuer)bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse Nordrhein-Westfalen beim Finanzministerium nachzufragen, Bewerberoder ob Eintragungenüber den vorgesehenen Bieter vorliegen.Bei Anfragen des Zuwendungsempfängers an die Informationsstelleist eine Kopie des Zuwendungsbescheides beizufügen.Nr. 3.4 des Runderlassesdes Innenministeriums zur Bezirksregierung Köln Datum: 08.04.2009 Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffenilichen Seite5 von6 Verwaltung vom 26.04.2005 (sMBl. NRW. 20020) in der jeweits geltendenFassungist insoweitzu beachten. 2.5.2 Auf den gemeinsamenRunderlassdes Ministeriumsfür Wirtschaft. Mittelstandund Energie,des Innenministeriums, des Finanzministerium, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologieund des Ministeriumsfür Bauen und Verkehrs vom 03.02.2009(SMBI.NRW. 20021)wird hingewiesen. 2.6. Beendigungsanzeige und Nachweisder Venvendung 2.6.1 Die Beendigung jeder Maßnahme ist der Bewiiligungsbehörde unverzüglich, spätestens zwei Monate nach der anzuzeigen. Dieser Anzeige ist ein Testat Beendigung der örflichen Rechnungsprüfung über die zweckentsprechende Verwendungder Mittel beizufügen. Die testierte Beendigungsanzeigegilt als geprüfter Verwendungsnachweis. Auf die vorlage der Bücherwird verzichtet. 2.6.2 Die Beendigungsanzeige und das Testatgemäß g 11 Absatz3 InvföG sind dem Bescheidals Muster beigefügt.Das Muster ist verbindlich. Ergänzungen oder Streichungen sind unzulässig. 2.7. Auf die finanzielleBeteiligungdes Bundesund des LandesNordrheinWestfalenist bei der Durchführung jeder Maßnahmedurchein Bauschild und nach Fertigstellung durch eine permanente, gut sichtbare Erläuterungstafel von signifikanter Größe hinzuweisen. Gestaltungshinweise des Bundes und des Landes sind dabei zu beachten. 2.8. Fordert das Land Fördermittelzurück, so richtet sich die Höhe der Verzinsungfür den gesamten Erstattungsbetragnach $ 13 Absatz 2 lnvföG. 3. Durchführungszeitraum 3.1. Der Durchführungszeitraum jeder Maßnahme ergibt sich aus S s ZulnvG. 3.2. Die Ausnahme vom verbot des vorzeitigenMaßnahmebeginns wurde durchdas Innenministerium des LandesNordrhein-Westfalen mit Erlass Köln Bezirksregierung Datum:08.04.2009 im seite 6von6 vom 03.04.2009erteilt,soweit der jeweiligeMaßnahmebeginn liegt. Durchführungszeitraum istderTagdeserstenVertragsabschlusses' Beginnder Maßnahme ilt. Hinweise 1. 2. gem. s 7 Abs. 2 lnvföGsind die der Folgekosten Bei der Ermittlung sowiedie Erträge(z'8.Auflösung (2.8.Abschreibungen) Aufwendungen auch die Zuwendungengemäß der sonderposten)- insbesondere InvföG- zu berücksichtigen. keine nachdem lnvföGbestehen derZuwendungen FürdieVerbuchung besonderenVorgaben,sondernes gilt das allgemeinekommunale Haushaltsrecht. tv. Rechtsmittelbelehru n g Bekanntgabe Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach des Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlichoder zur Niederschrift Köln' Urkundsbeamten der Geschäftsstelte beim Veruvattungsgericht Appellhofplatz,5Q677Kölnzu erheben. lm Auftrag /,, /// ///rt yv! (Lehmkühler Anlage1 zu Nr.5.1Wc AllgemeineNebenbestimmungen für Zuwendungenzur Projektförderung an Gemeinden(ANBestC) Die ANBest-GenthaltenNebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen)im Sinnedes $ 36 VwVfG.NRW.sowie notwendigeErläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteildes Zuwendungsbescheides, soweitdort nicht ausdrücklich etwasanderesbestimmtist. 30 v.H.derZuwendung nachAnzeigederabschließen den Fertigstellung dergenehmigten baulichen Anlagen. Nr.1.4Salz2 giltentsprechend. 'l.6 lnhalt N r ,1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung N r .2 Nachträgliche Ermäßigung derAusgaben oderAnderungder Finanzierung N r . 3 Vergabevon Aufträgen Nr.4 Zur Erfüllung desZuwendungszwecks beschaffleGegenstände Nr.5 Mitteilungspfl ichlenderZuwendungsempfängerin oderdes Zuwendungsempfängers Nr.6 Rechnungslegung(Baumaßnahmen) Nr. 7 Nachweisder Verwendung Nr. I Prüfungder Veruendung Nr.9 ErstattungderZuwendung, Verzinsung 2 NachträglicheErmäßigungder Ausgabenoder Anderungder Finanzierung die in dem FinanzierungsErmäßigen sichnachder Bewilligung plan veranschlagten für den ZuwendungsGesamtausgaben oder tretenneue Dezweck,erhöhensich die Deckungsmiftel ckungsmrttel hinzu,so ermäßigtsich - außerbei einer Feslbe- dieZuwendung tragsfinanzierung 2.1 bei Anteilfinanzierung anteiligmit etwaigenZuwendungen andererZuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenenund sonstigenMittelnder Zuwendungsempfängerinoderdes Zuwendungsempfängers, 2.2 bei Fehlbedarfsfinanzieruno um den vollen in Betracht kommenden Eetrag. I Anforderungund Verwendungder Zuwendung 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Zuwendungdarf nur zur Erfüllungdes im Zuwendungsbescheid bestimmtenZwecksverwendet werden.Die Zuwendungist wirtschafilich und sparsamzu verwenden. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängendenEinnahmen(insbesondere Zuwendungen, Leistungen Drifter,Beiträgeund Spenden)und der der Zuwendungsempfängerin Eigenanteil oderdes Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für allemit dem Zuwendungszweck zusammenhängendenAusgabeneinzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamlergebnisses verbindlich. 3 Vergabevon Aufträgen 3.1 Bei der Vergabevon Aufträgenzur Erfüllungdes Zuwendungszwecks sind die nach dem GemeindehausVergabegrundsätze zu be. haltsrechtanzuwendenden achten. 3.2 oder des Verpflichtungen der Zuwendungsempfängerin aufgrunddes $ 98 des GesetZuwendungsempfängers, (GWB)und der zes gegenWettbewerbsbeschränkungen (VgV)die Abschnitte2ff. der VOB/A Vergabeverordnung bzw. VOUA oder die VOF anzuwendenoder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleibenunberührt. Die Ausführung einerBaumaßnehme mussder der Bewilligung zugrunde liegenden Planungsowieden technischenVorschriftenentsprechen_ Von den Bauunterlagen darf nur insoweitabgewichenwerden, als die Abweichung nichterheblichist. Eine Abweichungist erheblich, wenn sie zu einerwesentlichen Anderungdes Bau-und/oderRaumprogramms(baufachlich) f0hrt und/oderdas Gesamtergebnis des Finanzierungsplans überschritten wird. 4 Zur Erlüllungdes Zuwendungszwecksbeschaffte Gegenstände DieZuwendungdarfnur soweitund nichteherangefordertwerden,als sie innerhalbvon zwei Monaten nachderAuszahlung für fälligeZahlungen benö tigt wird. Die Anforderungjedes Teilbetragesmuss die zur Beurteilungdes Mittelbedarfs erforderlichen Angabenenthalten.lm Übrigendarf die Zuwendung wie folgtin Anspruchgenommenwerden: 5 Mitteilungspflichtender Zuwendungsempfängerin oder des Zuwcndungsempfängers 1.4.1 bei Anteil-oder FestbetragsRnanzierung anteiligmit etwaigenZuwendungenandererZuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenenund sonstigenMitteln der Zuwendungsempfängerin oderdes Zuwendungsempfängers, erworGegenstände, die zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks zu ben oderhergestellt werden,sind für den Zuwendungszweck oder der Zuwenverwenden.Die Zuwendungsempfängerin dungsempfänger darf übersie vor Ablaufder im Zuwendungsbescheidfestgelegten zeitlichenBindungnichtverfügen. oder der Zuwendungsempfänger Die Zuwendungsempfängerin der Bewilligungsbehörde anzuzeiist verpflichtet, unverzuglich g e n ,w e n n 5.1 1.4.2 bei Fehlbedarfstinanzierung, wenndie vorgesehe5.2 nen eigenenund sonstigenMittelder Zuwendungsempfängerinoder des Zuwendungsempfängers verbrauchtsind. Wird ein im Haushaltsjahr zu deckenderFehlbedarfanteiligdurch mehrereZuwen5.3 dungsgeberfinanzierl,so darf die Zuwendungnur anteiligmit den Zuwendungen der anderenZuwen5.4 dungsgeber angefordert werden. '1.5 Bei Fortsetzungsmaßnahmen im Rahmender BetrieF kostenbezuschussung (Festbetragsfinanzierung) von Personal-und Sachausgaben werdendie Zuwendungen anteiligzum'l .5. und 1..10.des Haushaltsjahres ohne Anforderung ausgezahll. Beider Förderung von Hochbauvorhaben erfolgtdie Auszahlung in folgenden Teilbeträgen: 35 v.H.derZuwendung nachVergabedes Rohbauaufrrages, 35 v.H.derZuwendung nachAnzeigeder Fertigsteilung des Rohbaues, 5,5 weitere sie oderer nachVorlagedes Finanzierungsplans Zuwendungen für denselbenZweckbei anderenöffentlichen Stellenbeantragtoder von ihnenerhältoder wenn sie oderer - ggf.weitere- Mittelvon Drittenerhält, der Verwendungszweck odersonstigefür die Bewilligung derZuwendungmaßgebliche Umständesich ändern oderwegfallen, nichtoder dass der Zuwendungszweck sich herausstellt, mitder bewilligten Zuwendungnichtzu erreichenist, die angeforderten oderausgezahlten Beträgein den Fällender Nrn.'l.4 nichtinnerhalb vonzweiMonaten nachAuszahlung verbraucht werdenkönnen, Gegenstände nlcht mehr entsprechend dem Zuwen- dungszweck verwendetodernichtmehrbenötigtwerden. 6 Rechnungslegung (Baumaßnahmen) 6.1 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger muss für jede Eaumaßnahme eine Baurechnung führen.Beslehteine Baumaßnahme aus mehrerenBauobjekten/Abschnitten, sind getrennle Bauobjekten/Abschnitten, sind getrennteBaurechnungenzu führen. 6.2 Die Baurechnung bestehtaus 6.2.1 dem Bauausgabebuch (bei Hochbauten nach DIN 276 gegliedert,bei anderenBaulennach Maßgabe des Zuwendungsbescheides); werden die Einnahmen und Ausgabenfür das geförderteBauobjeK getrenntnachgevon anderen Buchungsvorfällen wiesen, enlsprechendae Bücher unmittelbaroder durchergänzendeAufzeichnungen den Inhalts-und Gliederungsansprüchen und könnensie zur Prüfung dem Verwendungsnachweis beigefugfwerden, so brauchtein gesondertesBauausgabebuch nichtgeführtzu werden. meinden(GV) allgemeinzugelassenen Regelungentsprechen. oderderZuwen7.6 Darfdie Zuwendungsempfängerin dungsempfänger zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks Mittelan Dritteweiterleiten, sind die von den empfangenVerwendungsden Stellenihr oder ihm zu erbringenden nach Nr. 7.1 beinachweisedem Verwendunosnachweis zufügen. 8 Prüfungder Verwendung 8.1 Die Bewiltigungsbehörde ist berechtigt,Bücher,Belege und sonstigeGeschäftsunterlagen zur Prüfunganzufordern sowiedie Verwendungder Zuwendungdurch Einsicht in die 8ücher und sonstigenGeschäftsunterlagen örtlichzu prüfenoder durch Beauftragteprüfenzu lassen. Die Zuwendungsempfängerin oder der ZuwenUnterlagenbedungsempfänger hat die erforderlichen und die notwendigen Auskünftezu erteilen. reitzuhalten 8.2 bei allenZuwenist berechtigt, Der Landesrechnungshof zu dungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern prüfen.Die uberörtliche Prtifungnach den Vorschriften bleibtunberührt. derGemeindeordnung 8.3 Der EuropäischeRechnungshofist berechtigt,bei der Zuwendungsempfängerin oder dem Zuwendungsempfängerzu prufen,soweil die Ausgabenganz oder teilGeweise zu Lastendes Haushaltsder Europäischen geleistetwerden. meinschafi 6.2.2 denRechnungsbelegen, bezeichnet undgeordnet entsprechend Nr. 6.2.'l, 6.2.3 denAbrechnungszeichnungen und Bestandsplänen, 6.2.4 den Verträgenüberdie Leistungen und Lieferungen mit Schriftverkehr, 6.2.5 den bauaufsichtlichen Genehmigungen, 6.2.6 demZuwendungsbescheid und den Schreibenüber die Bereitstellung der Mittel, 6.2.7 dengeprüften, demZuwendungsbescheid zugrundegelegtenBauunterlagen, 6.2.8 der Berechnung Flächenund der ausgefUhrten des Rauminhalts nachDIN277(nw beiHochbauten)undbeiWohnbauten dieWohn-und Nutzflächenberechnung nachDIN283. 9 Erstattungder Zuwendung,Verzinsung 9.1 6.2.9 dem Bautagebuch. 7 Nachweisder Verwendung 7.1 7.2 DieVerwendung der Zuwendungist bei Inveslitions9,2 maßnahmen innerhalbvon sechsMonatennachErjedoch füllungdes Zuwendungszwecks, spätestens mitAblaufdessechslenaufden Bewilligungszeitraum 9.2.1 folgendenMonatsder Bewilligungsbehörde nachzuweisen(Verwendungsnachweis). Beider Förderung (Personalvon Betriebskosten und Sachausgaben) 9.2.2 ist derVenivendungsnachweis innerhalbvon drei MonatennachAbschlussder Maßnahme, späteslens jedochmitAblaufdes drittenMonatsnachAblaufdes 9.2.3 Hausha ltsjahresvorzulegen. Der Verwendungsnachweis bestehtaus einemSachberichtund einemzahlenmäßigen Nachweis. Auf die Vorlageder Bücherund Belegewird verzichtet.In dem Verwendungsnachweis ist zu bestätigen,dass die Ausgabennotwendigwaren, dass wirtschafilich und sparsamverfahrenwordenist und die Angaben mit den Büchernund Belegenübereinstimmen. 9.3 zu erstatten,soweitein Die Zuwendungist unverzüglich nach Verwaltungsverfahrensrecht Zuwendungsbescheid (insbesondere SS4tl, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommenoder widerrufen wird oder sonst wird. unwirksam festgestellt Der Erstattungsanspruch wird insbesondere wenn undgeltendgemacht, eingetreten ist(2.8.nacheineauflösende Bedingung der AusgabenoderAnderungder träglicheErmäßigung Finanzierung nachNr.2), oderunvollständige dieZuwendung durchunrichtige AngabeneMirK wordenist, die Zuwendungnicht oder nicht mehr für den vorgesehenenZweckverwendetwird. kann Ein Widerrufmit Wirkung für die Vergangenheit auch in Betrachtkommen,soweit die Zuwendungsempfängerin oderderZuwendungsempfänger Eeträge 9.3.1 in den Fällender Nr. 1.4 Satz 1 ausgezahlte nichtinnerhalbvon zwei Monatennach Auszahlungzur verwendetoder des Zuwendungszwecks Erfüllung 9.3.2 Auflagennichtoder nichtinnerhalbeinergesetztenFrist In dem Sachbericht sinddie Verwendung der ZuwenVerwenerfüllt, insbesondereden vorgeschriebenen dung sowie das erzielteErgebniskuz darzustellen. dungsnachweis nicht rechtzeitigvorlegt,die VergabeSoweit technische Dienststellender Zuwendunggrundsätzenicht beachtet(Nr. 3.1) oder Mitteilungsoder des Zuwendungsempfängers besempfängerin pflichten(Nr.5) nichtrechtzeitig nachkommt. teiligtwaren,sinddie Berichte dieserStellenbeizufü9en. über isl mit 5 Prozentpunkten 9.4 Der Erstattungsanspruch jährlichzu veeinsen (S 49a Abs. 3 dem Basiszinssatz 7.4 In demzahlenmäßigen Nachweis sinddie Einnahmen Satz1 VwVfG.NRW.). und Ausgabenentsprechend der Gliederungdes Finamierungsplanssummarisch auszuweisen.Der Beträgein den Fällender Nr. 1.4Satz 9.5 Werdenausgezahlte Nachweismuss alle mit dem Zuwendungszweck zu1 nichtinnerhalbvon zwei Monatennach der Auszahlung sammenhängenden Einnahmen(insbesondere Zuverwendetund wird zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks wendungen,LeistungenDritter,Spendenund eigene oder winichtzurückgenommen der Zuwendungsbescheid Mittel)und Ausgabenenthalten.Soweitdie Zuwenderruten,könnenfür die Zeit von der Auszahlungbis zur dungsempfängerin der oder Zuwendungsempfänger VerwendungebenfallsZinsenin Hözweckentsprechenden zum Vorsteuerabzug die Möglichkeit nach $ 15 Umjährlich über dem Basiszinssatz he von 5 Prozentpunkten satzsteuergesetz hat, sind nur die Entgelte(Preise verlangtwerden ($ 49a Abs. 4 VwVfG. NRW.). Entspr+ ohneUmsaEsteuer) nachzuweisen. chendesgilt,wenndie Zuwendungin Anspruchgenommen wird, obwohletwaigeZuwendungenandererZuwendungs7.5 Die Zuwendungsempfängerin oderder Zuwendungsgeber,vorgesehene eigeneoder sonstigeMiftelder Zuempfängerhat die Belegefünf Jahre nach Vorlage wendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern sind. nicht nach steuerrechtlichen anteilig odervorrangig einzusetzen oder anderenVorschriften eine längereAutbewahrungsfrist bestimmtist. Zur Aufbewahrung könnenauch Bild- oder Datenträger verwendet werden.DasAufnahmeundWiedergabeverfahrenmuss den Grundsätzeneiner für die Ge7.3 w- 87(0s/04) 2l Anschrift Zuwendungsempfänger An d i e Bezirksregierung Mittelabruf ldent-Nr.der Maßnahme: N a m ed e r M a ß n a h me : Kassenzeichen: Ort,Datum Unterschrift und Stempel/Siegel Bestätigung gemäß $ 11 Absatz 2Investitionsförderungsgesetz NRW nf ' Die Maßnahmeentsprichtden Voraussetzungen des $ 3 Absatz 1 N u m me r1 o d e r2 Z u l n vG. '-h^^+Ä+;^+ JL' v) . c r r 'r g. ^ z' Die Zusätzlichkeit der Maßnahmenach $ 3a ZulnvGund S 4 Absatz 1 Satz4 W ZulnvGliegtvor. I bestätigt 3. gemäß$ 4 Absatz1 und 2 ZulnvGliegtnicht Eine Doppelförderung vor. I bestätigt 4. Die Nachhaltigkeit der Maßnahmegemäß$ 4 Absatz3 ZulnvGliegt vor. n bestätigt 5. Die Voraussetzungen des $ 5 ZulnvGwerdenerfüllt. n bestätigt A Die abgerufenen Mittel werden zur anteiligen Begleichung n haerärinr erforderlicher Zahlungenbenötigt(S 6 Absatz2 Satz2 ZulnvG) 7. Alle übrigen Bestimmungen aus dem Zuwendungsbescheict ' qve . I bestätigt wurqen erngehalten. Ort,Datum Unterschrift Hauptverwaltungsbeamuin/er oderVertretung im Amt und Stempel/Siegel 3) AnschriftZuwendungsempfänger An die Bezirksregierung Beendigungsanzeige ldent-Nr.der Maßnahme. Nameder Maßnahme: Be g i n nd e r Ma ß n a h me : Abschlussder Maßnahme: , Gesamtkosten: Ort, Datum Unterschriftund Stempel/Siegel Testat gemäß $ 11 Absatz 3 Investitionsförderungsgesetz NRW 1' ' Voraussetzungen des S 3 Absatz 1 lie Maßnahmeentsprichtden N u m m e r1 o d e r2 Z u l n v G . o bestätigt ) '" Die Zusätzlichkeit der Maßnahmenach $ 3a ZulnvGund $ 4 Absatz 1 Satz4 W ZulnvGliegtvor. I bestätigt 3. gemäßS 4 Absatz1 und2 ZulnvGliegtnicht Eine Doppelförderung vor. I bestatigt 4. " Dje Nachhaltigkeit der MaßnahmegemäßS 4 Absatz3 ZulnvGliegt vor. I bestätigt 5. des $ 5 ZulnvGwerdenerfullt. Die Voraussetzungen n bestätigt A \J' Die abgerufenen Mittel waren zur anteiligen Begleichung n hacrärinr erforderlicher Zahlungennotwendig($ 6 Absatz2 Satz2 ZulnvG) 7 ( r - dem I q L T S I I I 'Zuwendungsbescheir{ aus -LrYYsrrvurrvovsrvrrvrv Alle übrigen Bestimmungen . glnqeharten, wurden Ort,Datum undStempel/Siegel Unterschrift für die örtlicheRechnungsprüfung: I bestätigt Absender Datum Bezirksregierung Köln ArbeitsgruppeKonjunkurpaket ll 50606Köln Zuwendungdes LandesNordrhein-Westfalen gemäßS 10 Absatz3 Investitionsförderungsgesetz Bescheid NRW (Zuwendungsbescheid) vom08.04.2009 RECHTSMITTELVERZICHT Entsprechend lhreso.a.Zuwendungsbescheides verzichte ichzurBeschleunigung des Auszahlungsverfahrens aufdas Einlegen einesRechtsmittels. (Unterschrift des Zuwendungsempfängers) HP LaserJet 3050 Faxbericht BEDBURG STADT +49 2272 402851 1 4 - A p r " - 2 0 0 9 1 1 :1 3 Job Datum 2II4 14/ 4/2009 Zeit Art Identifi kation II:12 17 Senden 002211473310 Dauer 1: 1 3 EmPlsngsbekenntnls überdie Zus{ollungnadl € 5 Veruattungszustellungsg8setr 3i - l1u3 -*3;or,*rrr Köln. L, Glo-dl3"ÄLA:q Ds nachstehendbezei:hneteSchdftstückhabeich efialten. SladW6'1^,attung Bedburo Postfach,t253 UßJhri-nEhrTftk trl Bezik$egierungKöln ll Konjunklurpaket Dazernal 3 i . Prciektgruppe 50606Köln Seiten Ergebnis 20K