Daten
Kommune
Bedburg
Größe
705 kB
Datum
28.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei
Köln
Bezirksregierung
4
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"t',
u
tu
2)
Bezirksregierung
Köln,50606 Köln
Geqen Empfanqsbekenntnis
An den Bürgermeister
der Stadt Bedburg
Postfach12 53
50173Bedburg
Auskunfterteilt:
NRW
Bescheidgemäß$ 10Absatz3 Investitionsförderungsgesetz
(Zuwendungsbescheid)
- Projektförderung
nrw.de
konjunkturpaket@brk.
Zimmer:K 131
Telefon:(0221)147 -2030
Fax: (0221) 147 -3310
Zeughausstraße2-10,
50667 Köln
Zuwendungendes LandesNordrhein-Westfalen
Anlagen:
zur
für Zuwendungen
Nebenbestimmungen
1. Allgemeine
(GV)(ANBest-G)
an Gemeinden
Projektförderung
gemäßS 11Absatz2
undBestätigung
2. Mittelabruf
NRW (Muster)
Investitionsförderungsgesetz
undTestatgemäß$ 11Absatz3
3. Beendigungsanzeige
NRW (Muster)
ngsgesetz
Investitionsförderu
4. Rechtsmittelverzicht
t.
DB bis Köln Hbf,
U - B a h n3 , 4 , 5 , 1 6 , 1 8
bis Appellhofplatz
TelefonischeErreichbarkeit:
mo. - do.: 8:00- 16:30Uhr,
freitags:8:00 - 15:00Uhr
Besuchertag:
8:30-15:00Uhr
donnerstags:
1. Bewilliquns
Landeskasse
Köln:
FilialeKöln
Dt. Bundesbank,
Auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicherInvestitionenin
(lnvestitionsförderungsgesetz
NRW - InvföG)stelleich für
Nordrhein-Westfalen
BLZ 370 000 00,
Kontonummer
370 015 20
WestLB,Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
Mittelin Höhe
bis 31.12.2011(Bewilligungszeitraum)
die Zeit ab Bekanntgabe
Kontonummer
965 60
von
2 . 6 8 3 . 0 1 2 , 0E0u r o
für Sie bereit.
gemäß
Bildungsinfrastruktur
Hiervonentfallenauf den lnvestitionsschwerpunkt
Hauptsitz:
2-10, 50667Köln
Zeughausstr.
Telefon:(0221) 147 - 0
Fax:(O221)147 -3185
poststelle@brk.
nrw.de
www.bezreg-koeln.
nrw.de
$lAbsatz3Satzl lnvföG
1 . 5 8 1 . 3 3 4 , 0E0u r o
gemäß$ 1 Absatz3 Satz2
Infrastruktur
und auf den Investitionsschwerpunkt
lnvföG
Eur o.
1 .1 0 1 .678,00
Bezirksregierung
Köln
Datum:
08.04.2009
Seite2 von6
2. Zuwendunqsanreck
Die Mittelnach Ziffer 1 sind die der Gemeinde(GV) zur Verfügungstehenden
Gesamtzuwendungen.
Zuwendungszweckist die Förderung zusätzlicher
Investitionennach dem InvföG in Verbindungmit dem Gesetz zur Umsetzung
von
Zukunftsinvestitionen der
Kommunen
(Zukunftsinvestitionsgesetz ZulnvG) mit
den
und
Länder
Schwerpunkten
Bildungsinfrastrukturund Infrastruktur zur Abwehr einer Störung des
gesamtwirtschaftlichen
Gleichgewichts.
Die Zweckbindungsfristbeträgt bei Grundstückenund grundstücksgleichen
Rechten15 Jahre, im Übrigen5 Jahre ab Beendigung
der Maßnahme.
3. MaßnahmenandererTräqer / Abweichunqvon der Aufteilung
Soweit Investitionsmaßnahmen
andererTrägergefördertwerden,ergebensich
die
förderungsfähigen Ausgaben aus
der
Differenz zwischen den
Gesamtausgabenfür die Maßnahme und dem Eigenanteildes anderen
Trägers.Die Höhe des Eigenanteils
des anderenTrägerssoll in der Regelder
des kommunalenEigenanteils
entsprechen.
Eine
Abweichung von
der
Aufteilung der
Mittel
nach
den
Investitionsschwerpunkten
Bildungsinfrastruktur
und Infrastrukturist nur unter
den Voraussetzungen
des $ 5 Absatz2 InvföGzulässig.
4. Auszahlunq
Die Auszahlung der Bewilligungerfolgt nach Nummern 1.4 und 1.4.1
ANBest-G.
Dieser Bescheid ist rechtsmittelfähig.
Die Auszahlung gemäß ANBest-G
kommt erst in Betracht, wenn der Zuwendungsbescheidbestandskräftig
geworden ist
(nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des
Zuwendungsbescheides).
Bezirksregierung
Köln
Datum:
08.04.2009
Sie können die Bestandskraftdes Zuwendungsbescheidesherbeiführen, Seite3 von6
wenn Sie der Bewilligungsbehördegegenüber schriftlich erklären,dass
Sie auf die Einlegungvon Rechtsmittelnverzichten.
il.
Nebenbestimmunqen
Die beigefügten
ANBest-Gsind Bestandteil
diesesBescheides.
Hierzuwird folgendesbestimmt:
1.
D i e N u m m e r n1 . 5 ,6 , 7 . 1 b i s 7 . 4 ,7 . 6 ,9 . 4 u n d 9 . 5A N B e s t - Gf i n d e nk e i n e
Anwendung.
2.
ErgänzendgeltenfolgendebesondereNebenbestimmungen:
2.1. Maßnahmemeldung
2.1.1 Die
Gemeinde (GV)
meldet
der
Bewilligungsbehördejede
zuwendungsfähigeMaßnahme (Meldung). Die Meldung soll zum
Maßnahmebeginnerfolgen. Sie muss spätestens mit dem ersten
Mittelabruf vorliegen. Die
gemeldeten
Maßnahmen
zuwendungsfähigenAusgaben aller
dürfen
den
Gesamtansatz je
Förderschwerpunkt
nichtüberschreiten.
2.1.2 Jede
Anderung
einer
gemeldeten
Maßnahme
ist
der
Bewilligungsbehörde
unverzüglich
zu melden.
2.1.3 Die Meldung erfolgt ausschließlichelektronisch.Die technische
Umsetzungder elektronischen
Meldung erfolgt durch den vom Land
Nordrhein-Westfalen beauftragten Landesbetrieb Information und
Technik Nordrhein-Westfalen(lT.NRW). Die Zugangsdaten werden
durchIT.NRWgesondertmitgeteilt.
2.2. AndereTräger
2.2.1 lm
Falle
der
Weitergabe von
Mitteln zur
Erfüllung des
Zuwendungszwecks
an Drittehat die Gemeinde(GV) den Drittendie ihr
obliegendenBestimmungen(einschließlich
der Nebenbestimmungen),
soweitzutreffend,aufzuerlegen.
2.2.2 Die Weiterleitungvon Mittelnkann je Maßnahmenur an einen Träger
erfolgen.
Bezirksregierung
Köln
2.2.3 Die Gemeinde(GV) ruft auch die Mittelfür MaßnahmenandererTräger 3:Lä::.t""t
ab.
2.3. Berichtspflichten
2.3.1 Vor der ersten Maßnahmemeldungsind der Bewilligungsbehörde
Informationen
mitzuteilen.Die Mitteilung
zum Zuwendungsempfänger
erfolgt ausschließlichelektronisch.Die technischeUmsetzung erfolgt
durch den vom Land Nordrhein-Westfalen
beauftragtenLandesbetrieb
lT.NRW. Die Einzelheitender Mitteilungergeben sich aus dem
elektronischenVerfahren.
2.3.2 Die Meldungnach $ 12 Absatz2 InvföGerfolgtschriftlich.
2.3.3 Vereinbarungennach S 5 Absatz 2 InvföG sind der jeweiligen
BewilIigungsbehördezur Bestätigung vorzulegen.
2.4. Mittelabruf
2.4.1 JederMittelabrufsetzt eine Bestätigungder Hauptverualtungsbeamtin
/
des
Hauptverwaltungsbeamtenvoraus. Vertretung im Amt
der
Hauptverwaltungsbeamtin
ist bei dieser
/ des Hauptverwaltungsbeamten
Bestätigung
zulässig;Delegationist unzulässig.
gemäß$ 11 Absatz2 InvföGist dem
2.4.2 Der Mittelabruf
und die Bestätigung
Bescheidals Musterbeigefügt.Das Musterist verbindlich.
Ergänzungen
oder Streichungen
sind unzulässig.
2.4.3 Mittelabrufe
Eurobeträgen
zulässig.
sindnur zu vollenabgerundeten
2.4.4 Die Bewilligungsbehörde
2011den Termin
teilt in der erstenJahreshälfte
für den spätestenMittelabrufmit.
2.5. Vergabe
2.5.1 Der Zuwendungsempfänger
ist verpflichtet,vor Vergabe eines Auftrags
mit einemWert über25.000Euro bei Vergabennachder VOL und/ oder
der VOF bzw. 50.000 Euro bei Vergabennach der VOB (eweils NettoAuftragswertnach Abzug der Umsatzsteuer)bei der Informationsstelle
für Vergabeausschlüsse
Nordrhein-Westfalen
beim Finanzministerium
nachzufragen,
Bewerberoder
ob Eintragungenüber den vorgesehenen
Bieter vorliegen.Bei Anfragen des Zuwendungsempfängers
an die
Informationsstelleist
eine
Kopie des
Zuwendungsbescheides
beizufügen.Nr. 3.4 des Runderlassesdes Innenministeriums
zur
Bezirksregierung
Köln
Datum:
08.04.2009
Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffenilichen
Seite5 von6
Verwaltung vom 26.04.2005 (sMBl. NRW. 20020) in der jeweits
geltendenFassungist insoweitzu beachten.
2.5.2 Auf den gemeinsamenRunderlassdes Ministeriumsfür Wirtschaft.
Mittelstandund Energie,des Innenministeriums,
des Finanzministerium,
des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und
Technologieund des Ministeriumsfür Bauen und Verkehrs vom
03.02.2009(SMBI.NRW. 20021)wird hingewiesen.
2.6. Beendigungsanzeige
und Nachweisder Venvendung
2.6.1 Die Beendigung jeder Maßnahme ist der Bewiiligungsbehörde
unverzüglich, spätestens zwei Monate nach der
anzuzeigen. Dieser
Anzeige
ist
ein
Testat
Beendigung
der
örflichen
Rechnungsprüfung
über die zweckentsprechende
Verwendungder Mittel
beizufügen. Die testierte Beendigungsanzeigegilt als geprüfter
Verwendungsnachweis.
Auf die vorlage der Bücherwird verzichtet.
2.6.2 Die Beendigungsanzeige
und das Testatgemäß g 11 Absatz3 InvföG
sind dem Bescheidals Muster beigefügt.Das Muster ist verbindlich.
Ergänzungen
oder Streichungen
sind unzulässig.
2.7. Auf die finanzielleBeteiligungdes Bundesund des LandesNordrheinWestfalenist bei der Durchführung
jeder Maßnahmedurchein Bauschild
und nach Fertigstellung durch eine permanente, gut sichtbare
Erläuterungstafel
von
signifikanter
Größe
hinzuweisen.
Gestaltungshinweise
des Bundes und des Landes sind dabei zu
beachten.
2.8. Fordert das Land Fördermittelzurück, so richtet sich die Höhe der
Verzinsungfür den gesamten Erstattungsbetragnach $ 13 Absatz 2
lnvföG.
3.
Durchführungszeitraum
3.1. Der Durchführungszeitraum
jeder Maßnahme ergibt sich aus S s
ZulnvG.
3.2. Die Ausnahme vom verbot des vorzeitigenMaßnahmebeginns
wurde
durchdas Innenministerium
des LandesNordrhein-Westfalen
mit Erlass
Köln
Bezirksregierung
Datum:08.04.2009
im seite
6von6
vom 03.04.2009erteilt,soweit der jeweiligeMaßnahmebeginn
liegt.
Durchführungszeitraum
istderTagdeserstenVertragsabschlusses'
Beginnder Maßnahme
ilt.
Hinweise
1.
2.
gem. s 7 Abs. 2 lnvföGsind die
der Folgekosten
Bei der Ermittlung
sowiedie Erträge(z'8.Auflösung
(2.8.Abschreibungen)
Aufwendungen
auch die Zuwendungengemäß
der sonderposten)- insbesondere
InvföG- zu berücksichtigen.
keine
nachdem lnvföGbestehen
derZuwendungen
FürdieVerbuchung
besonderenVorgaben,sondernes gilt das allgemeinekommunale
Haushaltsrecht.
tv.
Rechtsmittelbelehru n g
Bekanntgabe
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
des
Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlichoder zur Niederschrift
Köln'
Urkundsbeamten der Geschäftsstelte beim Veruvattungsgericht
Appellhofplatz,5Q677Kölnzu erheben.
lm Auftrag
/,,
///
///rt
yv!
(Lehmkühler
Anlage1 zu Nr.5.1Wc
AllgemeineNebenbestimmungen
für Zuwendungenzur Projektförderung
an Gemeinden(ANBestC)
Die ANBest-GenthaltenNebenbestimmungen
(Bedingungen und Auflagen)im Sinnedes $ 36 VwVfG.NRW.sowie
notwendigeErläuterungen.
Die Nebenbestimmungen
sind
Bestandteildes Zuwendungsbescheides,
soweitdort nicht
ausdrücklich
etwasanderesbestimmtist.
30 v.H.derZuwendung
nachAnzeigederabschließen
den Fertigstellung
dergenehmigten
baulichen
Anlagen.
Nr.1.4Salz2 giltentsprechend.
'l.6
lnhalt
N r ,1 Anforderung
und Verwendung
der Zuwendung
N r .2 Nachträgliche
Ermäßigung
derAusgaben
oderAnderungder Finanzierung
N r . 3 Vergabevon Aufträgen
Nr.4 Zur Erfüllung
desZuwendungszwecks
beschaffleGegenstände
Nr.5 Mitteilungspfl
ichlenderZuwendungsempfängerin
oderdes Zuwendungsempfängers
Nr.6 Rechnungslegung(Baumaßnahmen)
Nr. 7 Nachweisder Verwendung
Nr. I Prüfungder Veruendung
Nr.9 ErstattungderZuwendung,
Verzinsung
2 NachträglicheErmäßigungder Ausgabenoder
Anderungder Finanzierung
die in dem FinanzierungsErmäßigen
sichnachder Bewilligung
plan veranschlagten
für den ZuwendungsGesamtausgaben
oder tretenneue Dezweck,erhöhensich die Deckungsmiftel
ckungsmrttel
hinzu,so ermäßigtsich - außerbei einer Feslbe- dieZuwendung
tragsfinanzierung
2.1
bei Anteilfinanzierung
anteiligmit etwaigenZuwendungen andererZuwendungsgeber
und den vorgesehenen
eigenenund sonstigenMittelnder Zuwendungsempfängerinoderdes Zuwendungsempfängers,
2.2
bei Fehlbedarfsfinanzieruno
um den vollen in Betracht
kommenden
Eetrag.
I Anforderungund Verwendungder Zuwendung
1.1
1.2
1.3
1.4
Die Zuwendungdarf nur zur Erfüllungdes im Zuwendungsbescheid
bestimmtenZwecksverwendet
werden.Die Zuwendungist wirtschafilich
und sparsamzu verwenden.
Alle mit dem Zuwendungszweck
zusammenhängendenEinnahmen(insbesondere
Zuwendungen,
Leistungen
Drifter,Beiträgeund Spenden)und der
der Zuwendungsempfängerin
Eigenanteil
oderdes
Zuwendungsempfängers
sind als Deckungsmittel
für allemit dem Zuwendungszweck
zusammenhängendenAusgabeneinzusetzen.
Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich
des Gesamlergebnisses
verbindlich.
3 Vergabevon Aufträgen
3.1
Bei der Vergabevon Aufträgenzur Erfüllungdes Zuwendungszwecks
sind die nach dem GemeindehausVergabegrundsätze
zu be.
haltsrechtanzuwendenden
achten.
3.2
oder des
Verpflichtungen
der Zuwendungsempfängerin
aufgrunddes $ 98 des GesetZuwendungsempfängers,
(GWB)und der
zes gegenWettbewerbsbeschränkungen
(VgV)die Abschnitte2ff. der VOB/A
Vergabeverordnung
bzw. VOUA oder die VOF anzuwendenoder andere
Vergabebestimmungen
einzuhalten,
bleibenunberührt.
Die Ausführung
einerBaumaßnehme
mussder der
Bewilligung
zugrunde
liegenden
Planungsowieden
technischenVorschriftenentsprechen_
Von den
Bauunterlagen
darf nur insoweitabgewichenwerden, als die Abweichung
nichterheblichist. Eine
Abweichungist erheblich,
wenn sie zu einerwesentlichen
Anderungdes Bau-und/oderRaumprogramms(baufachlich)
f0hrt und/oderdas Gesamtergebnis des Finanzierungsplans
überschritten
wird.
4 Zur Erlüllungdes Zuwendungszwecksbeschaffte
Gegenstände
DieZuwendungdarfnur soweitund nichteherangefordertwerden,als sie innerhalbvon zwei Monaten nachderAuszahlung
für fälligeZahlungen
benö
tigt wird. Die Anforderungjedes Teilbetragesmuss
die zur Beurteilungdes Mittelbedarfs
erforderlichen
Angabenenthalten.lm Übrigendarf die Zuwendung
wie folgtin Anspruchgenommenwerden:
5 Mitteilungspflichtender Zuwendungsempfängerin
oder des Zuwcndungsempfängers
1.4.1 bei Anteil-oder FestbetragsRnanzierung
anteiligmit
etwaigenZuwendungenandererZuwendungsgeber
und den vorgesehenen
eigenenund sonstigenMitteln der Zuwendungsempfängerin
oderdes Zuwendungsempfängers,
erworGegenstände,
die zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks
zu
ben oderhergestellt
werden,sind für den Zuwendungszweck
oder der Zuwenverwenden.Die Zuwendungsempfängerin
dungsempfänger
darf übersie vor Ablaufder im Zuwendungsbescheidfestgelegten
zeitlichenBindungnichtverfügen.
oder der Zuwendungsempfänger
Die Zuwendungsempfängerin
der Bewilligungsbehörde
anzuzeiist verpflichtet,
unverzuglich
g e n ,w e n n
5.1
1.4.2 bei Fehlbedarfstinanzierung,
wenndie vorgesehe5.2
nen eigenenund sonstigenMittelder Zuwendungsempfängerinoder des Zuwendungsempfängers
verbrauchtsind. Wird ein im Haushaltsjahr
zu deckenderFehlbedarfanteiligdurch mehrereZuwen5.3
dungsgeberfinanzierl,so darf die Zuwendungnur
anteiligmit den Zuwendungen
der anderenZuwen5.4
dungsgeber
angefordert
werden.
'1.5
Bei Fortsetzungsmaßnahmen
im Rahmender BetrieF
kostenbezuschussung
(Festbetragsfinanzierung)
von
Personal-und Sachausgaben
werdendie Zuwendungen
anteiligzum'l .5. und 1..10.des Haushaltsjahres
ohne
Anforderung
ausgezahll.
Beider Förderung
von Hochbauvorhaben
erfolgtdie
Auszahlung
in folgenden Teilbeträgen:
35 v.H.derZuwendung
nachVergabedes Rohbauaufrrages,
35 v.H.derZuwendung
nachAnzeigeder Fertigsteilung
des Rohbaues,
5,5
weitere
sie oderer nachVorlagedes Finanzierungsplans
Zuwendungen
für denselbenZweckbei anderenöffentlichen Stellenbeantragtoder von ihnenerhältoder wenn
sie oderer - ggf.weitere- Mittelvon Drittenerhält,
der Verwendungszweck
odersonstigefür die Bewilligung
derZuwendungmaßgebliche
Umständesich ändern
oderwegfallen,
nichtoder
dass der Zuwendungszweck
sich herausstellt,
mitder bewilligten
Zuwendungnichtzu erreichenist,
die angeforderten
oderausgezahlten
Beträgein den
Fällender Nrn.'l.4 nichtinnerhalb
vonzweiMonaten
nachAuszahlung
verbraucht
werdenkönnen,
Gegenstände
nlcht mehr
entsprechend
dem
Zuwen-
dungszweck
verwendetodernichtmehrbenötigtwerden.
6 Rechnungslegung
(Baumaßnahmen)
6.1
Die
Zuwendungsempfängerin oder
der
Zuwendungsempfänger
muss für jede Eaumaßnahme
eine Baurechnung
führen.Beslehteine Baumaßnahme
aus mehrerenBauobjekten/Abschnitten,
sind getrennle
Bauobjekten/Abschnitten,
sind getrennteBaurechnungenzu führen.
6.2
Die Baurechnung
bestehtaus
6.2.1 dem Bauausgabebuch
(bei Hochbauten
nach DIN
276 gegliedert,bei anderenBaulennach Maßgabe
des Zuwendungsbescheides);
werden die Einnahmen und Ausgabenfür das geförderteBauobjeK
getrenntnachgevon anderen Buchungsvorfällen
wiesen, enlsprechendae Bücher unmittelbaroder
durchergänzendeAufzeichnungen
den Inhalts-und
Gliederungsansprüchen
und könnensie zur Prüfung
dem Verwendungsnachweis
beigefugfwerden, so
brauchtein gesondertesBauausgabebuch
nichtgeführtzu werden.
meinden(GV) allgemeinzugelassenen
Regelungentsprechen.
oderderZuwen7.6 Darfdie Zuwendungsempfängerin
dungsempfänger
zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks
Mittelan Dritteweiterleiten,
sind die von den empfangenVerwendungsden Stellenihr oder ihm zu erbringenden
nach Nr. 7.1 beinachweisedem Verwendunosnachweis
zufügen.
8 Prüfungder Verwendung
8.1
Die Bewiltigungsbehörde
ist berechtigt,Bücher,Belege
und sonstigeGeschäftsunterlagen
zur Prüfunganzufordern sowiedie Verwendungder Zuwendungdurch Einsicht in die 8ücher und sonstigenGeschäftsunterlagen
örtlichzu prüfenoder durch Beauftragteprüfenzu lassen. Die Zuwendungsempfängerin
oder der ZuwenUnterlagenbedungsempfänger
hat die erforderlichen
und die notwendigen
Auskünftezu erteilen.
reitzuhalten
8.2
bei allenZuwenist berechtigt,
Der Landesrechnungshof
zu
dungsempfängerinnen
und Zuwendungsempfängern
prüfen.Die uberörtliche
Prtifungnach den Vorschriften
bleibtunberührt.
derGemeindeordnung
8.3
Der EuropäischeRechnungshofist berechtigt,bei der
Zuwendungsempfängerin
oder dem Zuwendungsempfängerzu prufen,soweil die Ausgabenganz oder teilGeweise zu Lastendes Haushaltsder Europäischen
geleistetwerden.
meinschafi
6.2.2 denRechnungsbelegen,
bezeichnet
undgeordnet
entsprechend
Nr. 6.2.'l,
6.2.3 denAbrechnungszeichnungen
und Bestandsplänen,
6.2.4 den Verträgenüberdie Leistungen
und Lieferungen
mit Schriftverkehr,
6.2.5 den bauaufsichtlichen
Genehmigungen,
6.2.6 demZuwendungsbescheid
und den Schreibenüber
die Bereitstellung
der Mittel,
6.2.7 dengeprüften,
demZuwendungsbescheid
zugrundegelegtenBauunterlagen,
6.2.8 der Berechnung
Flächenund
der ausgefUhrten
des Rauminhalts
nachDIN277(nw beiHochbauten)undbeiWohnbauten
dieWohn-und
Nutzflächenberechnung
nachDIN283.
9 Erstattungder Zuwendung,Verzinsung
9.1
6.2.9 dem Bautagebuch.
7 Nachweisder Verwendung
7.1
7.2
DieVerwendung
der Zuwendungist bei Inveslitions9,2
maßnahmen
innerhalbvon sechsMonatennachErjedoch
füllungdes Zuwendungszwecks,
spätestens
mitAblaufdessechslenaufden Bewilligungszeitraum 9.2.1
folgendenMonatsder Bewilligungsbehörde
nachzuweisen(Verwendungsnachweis).
Beider Förderung
(Personalvon Betriebskosten
und Sachausgaben)
9.2.2
ist derVenivendungsnachweis
innerhalbvon drei
MonatennachAbschlussder Maßnahme,
späteslens
jedochmitAblaufdes drittenMonatsnachAblaufdes
9.2.3
Hausha
ltsjahresvorzulegen.
Der Verwendungsnachweis
bestehtaus einemSachberichtund einemzahlenmäßigen
Nachweis.
Auf die
Vorlageder Bücherund Belegewird verzichtet.In
dem Verwendungsnachweis
ist zu bestätigen,dass
die Ausgabennotwendigwaren, dass wirtschafilich
und sparsamverfahrenwordenist und die Angaben
mit den Büchernund Belegenübereinstimmen.
9.3
zu erstatten,soweitein
Die Zuwendungist unverzüglich
nach Verwaltungsverfahrensrecht
Zuwendungsbescheid
(insbesondere
SS4tl, 49 VwVfG. NRW.) oder anderen
Rechtsvorschriften
mit Wirkung für die Vergangenheit
zurückgenommenoder widerrufen wird oder sonst
wird.
unwirksam
festgestellt
Der Erstattungsanspruch
wird insbesondere
wenn
undgeltendgemacht,
eingetreten
ist(2.8.nacheineauflösende
Bedingung
der AusgabenoderAnderungder
träglicheErmäßigung
Finanzierung
nachNr.2),
oderunvollständige
dieZuwendung
durchunrichtige
AngabeneMirK wordenist,
die Zuwendungnicht oder nicht mehr für den vorgesehenenZweckverwendetwird.
kann
Ein Widerrufmit Wirkung für die Vergangenheit
auch in Betrachtkommen,soweit die Zuwendungsempfängerin
oderderZuwendungsempfänger
Eeträge
9.3.1 in den Fällender Nr. 1.4 Satz 1 ausgezahlte
nichtinnerhalbvon zwei Monatennach Auszahlungzur
verwendetoder
des Zuwendungszwecks
Erfüllung
9.3.2 Auflagennichtoder nichtinnerhalbeinergesetztenFrist
In dem Sachbericht
sinddie Verwendung
der ZuwenVerwenerfüllt, insbesondereden vorgeschriebenen
dung sowie das erzielteErgebniskuz darzustellen.
dungsnachweis
nicht rechtzeitigvorlegt,die VergabeSoweit technische Dienststellender Zuwendunggrundsätzenicht beachtet(Nr. 3.1) oder Mitteilungsoder des Zuwendungsempfängers
besempfängerin
pflichten(Nr.5) nichtrechtzeitig
nachkommt.
teiligtwaren,sinddie Berichte
dieserStellenbeizufü9en.
über
isl mit 5 Prozentpunkten
9.4
Der Erstattungsanspruch
jährlichzu veeinsen (S 49a Abs. 3
dem Basiszinssatz
7.4 In demzahlenmäßigen
Nachweis
sinddie Einnahmen
Satz1 VwVfG.NRW.).
und Ausgabenentsprechend
der Gliederungdes Finamierungsplanssummarisch auszuweisen.Der
Beträgein den Fällender Nr. 1.4Satz
9.5 Werdenausgezahlte
Nachweismuss alle mit dem Zuwendungszweck
zu1 nichtinnerhalbvon zwei Monatennach der Auszahlung
sammenhängenden
Einnahmen(insbesondere
Zuverwendetund wird
zur Erfüllungdes Zuwendungszwecks
wendungen,LeistungenDritter,Spendenund eigene
oder winichtzurückgenommen
der Zuwendungsbescheid
Mittel)und Ausgabenenthalten.Soweitdie Zuwenderruten,könnenfür die Zeit von der Auszahlungbis zur
dungsempfängerin
der
oder
Zuwendungsempfänger
VerwendungebenfallsZinsenin Hözweckentsprechenden
zum Vorsteuerabzug
die Möglichkeit
nach $ 15 Umjährlich
über dem Basiszinssatz
he von 5 Prozentpunkten
satzsteuergesetz
hat, sind nur die Entgelte(Preise
verlangtwerden ($ 49a Abs. 4 VwVfG. NRW.). Entspr+
ohneUmsaEsteuer)
nachzuweisen.
chendesgilt,wenndie Zuwendungin Anspruchgenommen
wird, obwohletwaigeZuwendungenandererZuwendungs7.5 Die Zuwendungsempfängerin
oderder Zuwendungsgeber,vorgesehene
eigeneoder sonstigeMiftelder Zuempfängerhat die Belegefünf Jahre nach Vorlage
wendungsempfängerin
oder des Zuwendungsempfängers
des Verwendungsnachweises
aufzubewahren,
sofern
sind.
nicht nach steuerrechtlichen
anteilig
odervorrangig
einzusetzen
oder anderenVorschriften eine längereAutbewahrungsfrist
bestimmtist. Zur
Aufbewahrung
könnenauch Bild- oder Datenträger
verwendet
werden.DasAufnahmeundWiedergabeverfahrenmuss den Grundsätzeneiner für die Ge7.3
w- 87(0s/04)
2l
Anschrift
Zuwendungsempfänger
An d i e
Bezirksregierung
Mittelabruf
ldent-Nr.der Maßnahme:
N a m ed e r M a ß n a h me :
Kassenzeichen:
Ort,Datum
Unterschrift
und Stempel/Siegel
Bestätigung
gemäß $ 11 Absatz 2Investitionsförderungsgesetz
NRW
nf '
Die Maßnahmeentsprichtden Voraussetzungen
des $ 3 Absatz 1
N u m me r1 o d e r2 Z u l n vG.
'-h^^+Ä+;^+
JL' v) . c r r 'r g.
^
z'
Die Zusätzlichkeit
der Maßnahmenach $ 3a ZulnvGund S 4 Absatz
1 Satz4 W ZulnvGliegtvor.
I bestätigt
3.
gemäß$ 4 Absatz1 und 2 ZulnvGliegtnicht
Eine Doppelförderung
vor.
I bestätigt
4.
Die Nachhaltigkeit
der Maßnahmegemäß$ 4 Absatz3 ZulnvGliegt
vor.
n bestätigt
5.
Die Voraussetzungen
des $ 5 ZulnvGwerdenerfüllt.
n bestätigt
A
Die abgerufenen Mittel werden zur anteiligen Begleichung n haerärinr
erforderlicher
Zahlungenbenötigt(S 6 Absatz2 Satz2 ZulnvG)
7.
Alle übrigen Bestimmungen
aus dem Zuwendungsbescheict
' qve
.
I bestätigt
wurqen erngehalten.
Ort,Datum
Unterschrift
Hauptverwaltungsbeamuin/er
oderVertretung
im Amt und Stempel/Siegel
3)
AnschriftZuwendungsempfänger
An die
Bezirksregierung
Beendigungsanzeige
ldent-Nr.der Maßnahme.
Nameder Maßnahme:
Be g i n nd e r Ma ß n a h me :
Abschlussder Maßnahme: ,
Gesamtkosten:
Ort, Datum
Unterschriftund Stempel/Siegel
Testat
gemäß $ 11 Absatz 3 Investitionsförderungsgesetz
NRW
1' '
Voraussetzungen
des S 3 Absatz 1
lie Maßnahmeentsprichtden
N u m m e r1 o d e r2 Z u l n v G .
o bestätigt
)
'"
Die Zusätzlichkeit
der Maßnahmenach $ 3a ZulnvGund $ 4 Absatz
1 Satz4 W ZulnvGliegtvor.
I bestätigt
3.
gemäßS 4 Absatz1 und2 ZulnvGliegtnicht
Eine Doppelförderung
vor.
I bestatigt
4.
"
Dje Nachhaltigkeit
der MaßnahmegemäßS 4 Absatz3 ZulnvGliegt
vor.
I bestätigt
5.
des $ 5 ZulnvGwerdenerfullt.
Die Voraussetzungen
n bestätigt
A
\J'
Die abgerufenen Mittel waren zur anteiligen Begleichung n hacrärinr
erforderlicher
Zahlungennotwendig($ 6 Absatz2 Satz2 ZulnvG)
7
( r - dem
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L T S I I I 'Zuwendungsbescheir{
aus
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Alle übrigen Bestimmungen
. glnqeharten,
wurden
Ort,Datum
undStempel/Siegel
Unterschrift
für die örtlicheRechnungsprüfung:
I bestätigt
Absender
Datum
Bezirksregierung
Köln
ArbeitsgruppeKonjunkurpaket
ll
50606Köln
Zuwendungdes LandesNordrhein-Westfalen
gemäßS 10 Absatz3 Investitionsförderungsgesetz
Bescheid
NRW
(Zuwendungsbescheid)
vom08.04.2009
RECHTSMITTELVERZICHT
Entsprechend
lhreso.a.Zuwendungsbescheides
verzichte
ichzurBeschleunigung
des
Auszahlungsverfahrens
aufdas Einlegen
einesRechtsmittels.
(Unterschrift
des Zuwendungsempfängers)
HP LaserJet 3050
Faxbericht
BEDBURG
STADT
+49 2272 402851
1 4 - A p r " - 2 0 0 9 1 1 :1 3
Job Datum
2II4 14/ 4/2009
Zeit
Art
Identifi kation
II:12 17
Senden
002211473310
Dauer
1: 1 3
EmPlsngsbekenntnls
überdie Zus{ollungnadl € 5 Veruattungszustellungsg8setr
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Köln.
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Ds nachstehendbezei:hneteSchdftstückhabeich efialten.
SladW6'1^,attung
Bedburo
Postfach,t253
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Bezik$egierungKöln
ll
Konjunklurpaket
Dazernal 3 i . Prciektgruppe
50606Köln
Seiten Ergebnis
20K