Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
13.07.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 270/2017
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 22.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
20.06.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
26.09.2017
beschließend
Betrifft:
Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Büros Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, vollumfänglich zu.
2. Die Stadt Erftstadt bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das
regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-ErftKreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
3. Die Stadt Erftstadt wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt
werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit,
die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
4. Die Stadt Erftstadt wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die
nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1 - 1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder
dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Begründung:
Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember
2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis
zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter Moderation der IHK Köln der
Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem wurde der planerische Bestand an Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-Erft-Kreis ausreichend große Flächen für das Wachstum der
bestehenden Unternehmen oder für die Neuansiedlung von Betrieben.
Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat die
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des zweiten Teils
des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche
Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der
im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger
Abstimmung mit den Städten.
Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln
unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise
haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das
regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit
nicht ein.
Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der
Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der
herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren.
Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen.
Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen
späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen.
Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit.
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Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen
in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses
Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende
Beschlussfassung erforderlich.
(Erner)
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