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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
108 kB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
13.07.17, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 270/2017 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 22.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 20.06.2017 vorberatend Rat 04.07.2017 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 26.09.2017 beschließend Betrifft: Gewerbeflächenentwicklungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Stadt Erftstadt stimmt dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, vollumfänglich zu. 2. Die Stadt Erftstadt bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-ErftKreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 3. Die Stadt Erftstadt wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 4. Die Stadt Erftstadt wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1 - 1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Begründung: Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember 2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter Moderation der IHK Köln der Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem wurde der planerische Bestand an Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-Erft-Kreis ausreichend große Flächen für das Wachstum der bestehenden Unternehmen oder für die Neuansiedlung von Betrieben. Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des zweiten Teils des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrie-und Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten. Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein. Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren. Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen. Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit. -2- Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. Um dieses Anliegen auch mit dem notwendigen politischen Nachdruck zu befördern, ist eine entsprechende Beschlussfassung erforderlich. (Erner) -3-