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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenkonzept)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
5,3 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04

Inhalt der Datei

Gewerbeflächenkonzept für den Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Stand März 2017 Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Dipl.‐Ing. Dominik Geyer Dipl.‐Ing., M. Sc. Verena Heinz Im Auftrag der Wirtschaftsförderung Rhein‐Erft GmbH Resümee der Ergebnisse der Analysephase (2012)  Die Gründe für die Flächenengpässe im Rhein‐Erft‐Kreis liegen u. a. in der ausgesetzten Bodenvorratspolitik und der mangelnden Veräußerungs‐ bereitschaft der Eigentümer. Viele Flächen können aufgrund betrieblicher Bindungen oder naturräumlicher Restriktionen nicht bzw. kurzfristig nicht an Standortnachfrager vermittelt werden.  Darüber hinaus setzt sich das vorhandene Flächenpotenzial an gewerblichen Reserven aus einer Vielzahl an Klein‐ und Kleinstflächen zusammen.  Engpässe bestehen daher insbesondere bei großen, zusammenhängenden, industriell nutzbaren Flächen – besonders problematisch ist dies in Bezug auf die wirtschaftlichen Kompetenzfelder des Rhein‐Erft‐Kreises.  Innerhalb des Kreises bestehen Ungleichgewichte: Im Süden des Kreises sind Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders erkennbar. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 2 Inhaltsverzeichnis Chartgutachten  Anlass, Ziel und Funktion des Gewerbeflächenkonzepts  Das wirtschaftliche Profil des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick  Flächenreserven und Flächenbedarfe  Potenzialflächenanalyse/Standortsuche  Gesamtkonzept und Kooperationsmöglichkeiten Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 3 Anlass, Ziel und Funktion des Gewerbeflächenkonzepts Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 4 Anlass des Konzepts Die Flächendisposition für Betriebe gestaltet sich immer problematischer  aufgrund zunehmender umweltrelevanter Bindungen,  schwieriger Grunderwerbsmöglichkeiten  Identifikation geeigneter Flächengrößen Gleichzeitig ist das Ziel des Flächensparens im Landesentwicklungs‐ plan verankert und die Neudisposition von Flächen wird vergleichsweise restriktiv gehandhabt. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 5 Ziel des Konzepts Ziel des Konzepts ist die Erweiterung der „Wahlmöglichkeiten“ von Gewerbe‐ und Industrieflächen im Rhein‐Erft‐Kreis. Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem Flexibilität der Kommunen in der Flächendisposition für die gewerblich‐industrielle Entwicklung gesichert sein. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 6 Funktion des Konzepts Beabsichtigt ist, dass alle Städte des Rhein‐Erft‐Kreises das Industrie‐ und Gewerbeflächenkonzept in ihren politischen Gremien beschließen und so als Fachgutachten in die Neuaufstellung des Regionalplans im Themenfeld der Wirtschaftsflächen einbringen. Angebot an die Kommunen: Flächen werden planerisch vorbereitet und ein ausreichender Planungs‐ und Entscheidungsspielraum ermöglicht. Die Planungshoheit und damit Umsetzung liegt bei den Kommunen. Die Bezirksregierung begrüßt die Erstellung und Vereinbarung des Gewerbeflächenkonzeptes. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 7 Das wirtschaftliche Profil des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 8 Standortgunst des Rhein‐Erft‐Kreises Seine Lage inmitten des Verflech‐ tungsbereichs der Metropolregion Vlaamse Ruit (Belgien), Randstad (Niederlande) Aachen‐Lüttich‐ Maastricht und Rhein‐Ruhr und die damit verbundene optimale Erreichbarkeit für Abnehmer und Zulieferer belegt eine überdurch‐ schnittliche Standortgunst. Überregional bedeutsame Haupttransportkorridore Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 9 Wirtschaftsstruktur  Die Wirtschaft im Rhein‐Erft‐Kreis ist auch heute noch durch den Abbau der Braunkohle geprägt, jedoch ist durch weitere starke Branchen eine heterogene Wirtschaftsstruktur entstanden.  Branchenschwerpunkte und Kompetenzfelder finden sich in der Chemiewirtschaft, Logistik, Braunkohle, in den erneuerbaren Energien und einem breiten Querschnitt kleiner und mittlerer Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsfelder. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 10 Standortprofil In der Regel wird von drei Standortprofilen ausgegangen Im Rhein‐Erft‐Kreis sind in erster Linie die Standortprofile B und C relevant. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 11 Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 12 Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 13 Flächenprofilierung  Wichtig ist, für die relevanten Kategorien ausreichend Flächen vorzuhalten. Nur dann kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet sein.  Die Erfahrung zeigt, dass bei Fehlen von Flächen in einer der Kategorien Betriebe jeweils gebietsfremd „einbrechen“. Dies hat Folgen und führt in der Regel zu einer ungeordneten städtebaulichen Situation.  Zum Beispiel: Immissionskonfliktfreie Flächen sind i. d. R. zu wertvoll für nicht emittierende Betriebe.  Oder durch Mindernutzungen kann die Adresse eines technologieorientierten Standorts empfindlich gestört werden. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 14 Flächenprofilierung  Dies bedeutet: Es müssen gleichermaßen kleine und mittelgroße Flächen für nicht wesentlich störende Handwerks‐ und sonstige Gewerbebetriebe sowie große zusammenhängende und im Hinblick auf Immissionskonflikte unempfindliche Flächen vorgehalten werden.  Eine ausgeglichene Bilanzierung zwischen Bedarf und Reserve, die sich ausschließlich aus der Aufsummierung von Klein‐ und Kleinstflächen ergibt, wird den tatsächlichen Erfordernissen einer zu großen Teilen industriell geprägten Region nicht gerecht. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 15 Flächenreserven und Flächenbedarfe Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 16 Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan Erläuterungen zum Ziel 6.1‐1 in Bezug auf die Frage, was Bedarfsgerechtigkeit im Rahmen der Siedlungsentwicklung bedeutet: Demnach soll der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen auf der Grundlage einer Trendfortschreibung der Daten des Siedlungsflächen‐Monitorings ermittelt werden. Dazu wird für jeweils eine Region (mindestens einen Kreis) die durchschnittliche jährliche Inanspruchnahme der letzten, mindestens zwei Monitoringperioden mit der Zahl der Jahre des Planungszeitraums multipliziert. Die so ermittelten Bedarfe können um einen Planungs‐ bzw. Flexibilitätszuschlag von bis 20 % erhöht werden. Des Weiteren werden Vorgaben über die Anrechnung von planerisch verfügbaren Brachflächen und betriebsgebundenen Erweiterungsflächen gemacht. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 17 Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan Ausreichend Daten (Basis sind sechs Jahre Bilanzierung aus dem Siedlungsflächen‐Monitoring) für die durch die Landesplanung vorgesehene Berechnung liegen noch nicht vor. Insoweit werden zunächst die aktuell verfügbaren Daten von 2012 bis 2016 analog zur Monitoring‐Methode fortgeschrieben. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 18 Bestandserhebung und Belegung der GE‐und GI‐Reserven (Annäherung an die Monitoring‐Bedarfsberechnung) Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 19 Berechnungsmethode Flächenbedarfe Nachdem diese Daten im Sinne des Siedlungsflächen‐Monitorings noch nicht ausreichend belegt sind, wird weiterhin eine Bedarfsberechnung nach GIFPRO vorgelegt. Im GIFPRO‐Modell (Gewerbe‐ und Industrieflächenprognose) wird der zukünftige Gewerbeflächenbedarf über drei verschiedene Variablen (mit jeweiligen festgelegten bzw. empirisch ermittelten Quoten) der Gewerbeflächennachfrage abgeschätzt:  Flächenbedarf durch Neuansiedlungen,  Flächenbedarf durch Betriebsverlagerungen und  die in diesem Kontext zu erwartende Reaktivierung frei werdender Flächen Wesentliches Element der Berechnungen sind die Gewerbeflächen nachfragenden Beschäftigten, differenziert nach Wirtschaftsbereichen. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 20 Berechnungsmethode Flächenbedarfe Weiterhin werden die Ergebnisse von Prof. Vallée vom Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr hinzugezogen. Seine Berechnungen beziehen sich auf eine 15 jährige Periode. Diese Ergebnisse wurden auf den relevanten Zeitraum von 19 Jahren hochgerechnet. Auch wurde ein Planungszuschlag von 20 % aufaddiert. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 21 Bedarfsberechnung gem. GIFPRO (2012), nach Prof. Vallée, und nach GIFPRO (2016) für den Rhein‐Erft‐Kreis Ergebnis GIFPRO 2012 (einschl. 20%) Regionalplanerischer Bedarf Berechnung nach Prof. Vallée 2016 (19 Jahre einschl. 20%) 19 Jahre Ergebnis GIFPRO 2016 (einschl. 20%) Regionalplanerischer Bedarf 19 Jahre Bedburg 8 ha 6 ha 9 ha Bergheim 46 ha 39 ha 52 ha Brühl 40 ha 34 ha 45 ha Elsdorf 10 ha 9 ha 12 ha Erftstadt 22 ha 18 ha 25 ha Frechen 43 ha 30 ha 48 ha Hürth 54 ha 44 ha 61 ha Kerpen Pulheim 43 ha 36 ha 34 ha 32 ha 48 ha 40 ha Wesseling 51 ha 51 ha 57 ha 352 ha 296 ha 398 ha Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 22 Regionaler Bedarf In die Berechnungsvarianten fließen zwei regionalplanerisch relevante Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt: 1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt inmitten einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐ Maastricht und Rhein‐Ruhr. 2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare Flächenangebot zunehmend begrenzt Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 23 Regionaler Bedarf aufgrund überregional bedeutsamer Standortfaktoren Auf europäischer Ebene liegt der Rhein‐Erft‐Kreis im wirtschaftlichen Verflechtungsbereich zwischen den Regionen Rhein‐Ruhr, Aachen‐Lüttich‐ Maastricht, Vlaamse Ruit (Belgien) sowie der niederländischen Randstad. Diese Verdichtungsräume bilden den Kernraum der „Euro‐Rhein‐Region“. Hier bestehen die stärksten messbaren Güter‐, Passagier‐ und Informationsströme Zentraleuropas. Die Bevölkerungsdichte beträgt das 3,6‐fache des EU‐ Durchschnitts. Der Flughafen Köln/Bonn sowie der Flughafen Düsseldorf sind über Bundesautobahnen direkt erreichbar. Auch sind mit den Bundesautobahnen A 4 und A 61 herausragende Erreichbarkeiten zwischen den Metropolräumen gegeben. Es ist mehr als evident, dass diese Lagefaktoren und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sich auf die Nachfrage nach Gewerbe‐ und Industrieflächen niederschlagen. In allen Maßgaben zur Flächendisposition wird dringend empfohlen, diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und sich wirtschaftlich zunutze zu machen. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 24 Regionaler Bedarf In die Berechnungsvarianten fließen zwei regionalplanerisch relevante Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt: 1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt inmitten in einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐ Maastricht und Rhein‐Ruhr. 2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare Flächenangebot zunehmend begrenzt Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 25 Regionaler Bedarf aufgrund der Flächennachfrage benachbarter Metropolen Die Stadt Köln gerät aufgrund ihrer dichten Besiedelung und der für Industriestandards räumlich beengten Verhältnisse zunehmend an ihre Grenzen. Es ist davon auszugehen und auch bereits erkennbar, dass gerade Bedarfe nach größeren und zusammenhängenden Flächen in der Stadt Köln nicht mehr bedient werden können. Ein großer Teil der industriell nutzbaren Flächen in Köln ist betrieblich reserviert, die Flächen liegen in Privateigentum oder sind durch Kaufoptionen gebunden. Weiterhin sind die einzelnen für Industrie geeigneten Reserveflächen relativ klein, eine große zusammenhängende Industriefläche gibt es derzeit nur noch im Kölner Norden. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 26 Regionaler Bedarf aufgrund der Flächennachfrage benachbarter Metropolen Entsprechendes gilt in Richtung der Stadt Düsseldorf: Verflechtungsbeziehungen zum Rhein‐Kreis‐Neuss, der vorwiegend die regionalen Bedarfe im Großraum Düsseldorf abdeckt, sind auch für den Rhein‐Erft‐Kreis erkennbar. Insoweit ist die isolierte Betrachtung des Rhein‐Erft‐Kreises nur bedingt zielführend. Es ist zwingend erforderlich, den Kreis in seiner regionalen Bedeutung insbesondere gemeinsam mit der Stadt Köln aber auch im Hinblick auf seine funktionsräumliche Arbeitsteilung in Richtung Düsseldorf zu betrachten. Regional und überregional bedeutsame Zusatzbedarfe gilt es anzuerkennen und partnerschaftlich zu koordinieren. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 27 Regionaler Bedarf Mit diesen regionalen Rahmenbedingungen erklärt sich auch die hohe Diskrepanz zwischen einem möglichen Bedarf von 979 ha auf Basis der Flächenbelegungen in der jüngeren Vergangenheit und der Bedarfsberechnung nach GIFPRO von 398 ha. Die GIFPRO‐Berechnung stellt im Wesentlichen den endogenen Bedarf dar, während die Fortschreibung der Belegungen in der Vergangenheit zusätzlich den exogenen Bedarf aufgrund der herausragenden Standortbedingungen sowie aufgrund der regionalen Beziehungen zu Köln und teilweise in Richtung Düsseldorf darstellt. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 28 Bedarfe und Flächenreserven Das bedeutet, dass einer Bedarfslage zwischen ca. 400 ha und ca. 980 ha ein Reservebestand von knapp 500 ha gegenübersteht. Wenn allerdings bedacht wird, das viele dieser Flächenreserven  nicht ausreichend groß sind (z.B. für industrielle Nutzung bzw. Logistik),  umweltrelevanten oder technischen Restriktionen unterliegen und  auch nur bedingt verfügbar sind (Eigentum) wird deutlich, dass neue Flächen in die Perspektive genommen werden müssen. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 29 Trichter der Flächenentwicklung Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 30 Bedarfe und Flächenreserven Im Rahmen einer im Sommer 2013 durch die IHK beauftragten Studie* wurde die Frage untersucht, „welcher Anteil der Fläche, die durch die Regionalplanung als sogenannte Gewerbe‐ und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen wird, tatsächlich im Laufe der Planungsverfahren zu real durch Betriebe nutzbare GE‐ und GI‐Fläche (Gewerbe und Gewerbeindustrie) wird.“ Ergebnis ist eine extrem hohe Varianz zwischen 16,5 % in Siegen (d. h. 16,5 % der regionalplanerisch dargestellten Fläche konnte in tatsächliche Betriebsfläche „übersetzt“ werden) und 91 % in Freudenberg. Allein diese Bandbreite zeigt, dass das generalisierende Gegenüberstellen einer in der Regionalplanung dargestellten Flächenzahl zu einem errechneten Bedarf an den Realitäten vorbei geht. Es bedarf eines genauen Blicks auf die tatsächliche Situation vor Ort und eines ausreichenden „Spielraums“ für die Kommunen, um aufkommenden Flächenrestriktionen ausweichen zu können. *Prof. Gerd Hennings, Christoph Krafczyk, Sebastian Siebert: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche am Beispiel ausgewählter Standorte in der Region Siegen‐Wittgenstein und Olpe“, Industrie‐ und Handelskammer Siegen (Hrsg.), Dortmund im Juli 2013 Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 31 Bedarfe und Flächenreserven  Neben dieser Bilanz insgesamt ist auch erkennbar, dass es im Hinblick auf die Flächenreserven Ungleichgewichte in der Flächenverteilung im Kreis gibt  Dabei ist die ortsnahe Flächendisposition elementar für die Sicherung der bestehenden Betriebe  Auslagerungen von Betriebsteilen oder Verlagerung von Betriebsstandorten bewegen sich regelmäßig in einem Radius von 20 km  Dies ergibt sich zunächst aus der Mitarbeiterbindung. Die ausgebildeten Fachkräfte sind das wichtigste Potenzial der Betriebe. Bei weit entfernten Betriebsverlagerungen gelingt es meist nicht, die Belegschaft zu halten  Weiterhin ist es eine Frage der Betriebsorganisation: bei zu großer Entfernung von ausgelagerten Betriebsteilen müssen Organisationseinheiten vollständig sein, bei räumlicher Nähe können Spitzen gegenseitig abgefangen werden Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 32 Bedarfe und Flächenreserven  Weiterhin ist in aller Deutlichkeit darauf zu verweisen, dass mit den Bindungen des Tagebaus und seinen z.T. einschränkenden Wirkungen in der gewerblichen Flächenentwicklung zwar wichtige wirtschaftliche Prosperitäts‐Faktoren gegeben waren und zum Teil noch sind, aber mit dem Weiterwandern und Auslaufen des Tagebaus ist gerade im Norden des Rhein‐Erft‐Kreises dringend ein Strukturwandel einzuleiten.  Die Standortvoraussetzungen hierfür sind gegeben, gleichwohl gilt es, auch die Flächendisposition an den vorhandenen Möglichkeiten im Sinne eines künftigen wirtschaftlichen Wandels auszurichten. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 33 Potenzialflächenanalyse/ Standortsuche Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 34 Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐ flächenareale („Suchräume“) Im Rahmen der Kommunalgespräche wurden Suchräume identifiziert, die als zusätzliche Flächen ggf. Eingang in den Regionalplan finden können. „Suchraum“ meint nicht, dass diese Flächen eins zu eins in Gewerbe‐ und Industriegebiete umgesetzt werden können und sollen, vielmehr sind darunter Auswahlbereiche zur Erschließung geeigneter Flächen zu verstehen. Um eine regionalplanerische Relevanz zu begründen, sollten die Flächen den Schwellenwert von 10 ha nicht unterschreiten. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 35 Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐ flächenareale („Suchräume“) Die gemeldeten Suchräume wurden hinsichtlich umweltrelevanter Restriktionen geprüft und bei kategorischer Nichteignung (z. B. Naturschutzgebiet) zugeschnitten. Die wichtigsten Umweltinformationen sowie Lagekriterien wurden in Flächensteckbriefen dokumentiert. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 36 Beispiel Flächensteckbrief Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 37 Bestandsflächen und Suchräume Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 38 Suchräume Nr. Stadt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Bedburg 15 Suchraumbezeichnung Größe „AS Bedburg“ „Hinter Rath“ Bergheim „Martinswerk“ „Westliche Erweiterung Zieverich“ „Südwestliche Erweiterung Zieverich“ „Westlich Terra Nova“ Brühl „Brühl Nord“ Elsdorf „Ehemalige LEP‐VI‐Fläche“ „Gewerbefläche Desdorf“ „Osterweiterung Gewerbegebiet K43“ Erftstadt „Erweiterung May‐Werke“ „Erweiterung Friesheim“ „Erweiterung Wirtschaftspark“ Frechen „Erweiterung Wachtberg“ „Nördlich Grefrath“ 71,45 ha 51,19 ha 32,52 ha 28,05 ha 27,47 ha 95,73 ha 11,04 ha 74,84 ha 20,75 ha 36,56 ha 9,43 ha 51,51 ha k. A. 30,41 ha 21,54 ha Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 39 Suchräume Nr. Stadt Suchraumbezeichnung Größe 16 Hürth „Abgrabung Bischof“ 22,14 ha „Barbarahof“ „Sindorf Ost“ „Türnich“ „Erweiterung Brauweiler Nord“ 54,59 ha 61,83 ha 54,80 ha 75,60 ha 17 18 19 20 Kerpen Pulheim 21 22 23 „Erweiterung Brauweiler Süd“ Wesseling „AS Wesseling“ „L192“ 32,27 ha 10,70 ha 39,27 ha 24 Elsdorf/ Kerpen 98,41 ha „Sindorf West“ Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 40 Gesamtkonzept und Kooperationsmöglichkeiten Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 41 Konzeptioneller Ansatz Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein Erft‐Kreis drei Ebenen der Bedarfslage abzudecken: überregional, regional und lokal bedeutsame Flächen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis angeboten werden und sich in die Bedarfslage der Makroregion einbinden. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 42 Interkommunale Kooperation Kooperationen ergeben sich insbesondere dann, wenn …  … eine Kommune zwar neue Flächen identifizieren konnte, aber den Bedarf nicht nachweisen kann und eine andere Kommune einen Bedarf nachweist, den sie auf eigenem Stadtgebiet aber nicht bedienen kann  … eine Kommune zwar neue Flächen identifiziert hat, aber keine anderen Flächen zum regionalplanerischen Tausch zur Verfügung stehen, eine andere Kommune Flächen eintauschen kann, aber im eigenen Stadtgebiet keine adäquaten Flächen identifizieren kann  … Kommunen von sich aus in die gemeinsame Entwicklung gehen, z. B. zur Bündelung von Ressourcen, Teilung der Planungs‐ und Erschließungskosten  … von der Regionalplanung die interkommunale Entwicklung für bestimmte Flächen als Bedingung formuliert ist Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 43 Interkommunale Kooperation Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht der regional‐ und landesplanerischen Vorgaben Kooperationsformen „nachgewiesen“ werden sollen, um neue Flächen im Regionalplan zu verankern. Zentrale Frage ist, wie unter den genannten Vorzeichen die Kooperation zur marktorientierten Flächendisposition aussehen kann. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 44 Gesamtkonzept – Überregionale Bedarfsdeckung Für das Gesamtkonzept ist vorgesehen, dass es im Norden und Süden des Kreises interkommunal zu entwickelnde Standorte zur Deckung der überregionale Bedarfslage gibt: 1. Ehemalige LEP‐VI‐Fläche sowie Bedburger Flächen direkt an der A 61 ‐ Kooperation von Bedburg, Bergheim und Elsdorf 2. Fläche „Barbarahof“ ‐ Kooperation von Brühl, Hürth und Wesseling Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 45 Gesamtkonzept – Regionale Bedarfsdeckung Weitere interkommunale Kooperationen werden für die Elsdorfer/Kerpener Flächen Sindorf West sowie ggf. Türnich mit der Stadt Frechen gesehen. Frechen und Pulheim, im ersten Ring um Köln gelegen, werden allein aufgrund räumlicher Restriktionen und bereits erkennbarer verkehrlicher Überlastungserscheinungen nur noch bedingt eine regionale Bedarfsdeckung interkommunal leisten können. Insoweit steht hier auf Grundlage der Suchräume die kommunale Eigenentwicklung im Vordergrund. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 46 Regional und überregional bedeutsame Flächen Regional bedeutsame Flächen Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 47 Nordkreis – Empfehlung regionaler und kommunaler Bedarf (kommunale Eigenentwicklung) überregionaler Bedarf interkommunale Entwicklung Bedburg/Bergheim/Elsdorf ggf. Köln Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 48 Südkreis – Empfehlung überregionaler Bedarf interkommunale Entwicklung Brühl/Hürth/Wesseling ggf. Köln regionaler und kommunaler Bedarf (kommunale Eigenentwicklung) Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 49 Tauschflächenpotenzial Die abschließende Entscheidung über das Einbringen der Tauschmasse und die herauszulösende Fläche wird auf Seite der Kommunen liegen. Tauschmasse im Rhein‐Erft‐Kreis: 250,00 200,00 Fläche in Hektar Im Rahmen der Kommunal‐ gespräche wurden weiterhin Flächen identifiziert, die ggf. aus der planerischen Perspektive herausgenommen werden können. 150,00 100,00 233,40 50,00 0,00 Tauschflächen Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 50 Ziel ist es, die zur Diskussion stehenden Flächen in die regionalplanerische Diskussion zu bringen, denn aus Sicht der Kommunen, der Wirtschaftsförderung des Rhein‐Erft‐ Kreises sowie aus fachgutachterlicher Sicht wird die Region nur dann die hohe Bedarfslage bedienen sowie den Strukturwandel gestalten können, wenn ausreichend Flächenspielräume vorhanden sind. Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 51 Impressum Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Neumarkt 49 50667 Köln Telefon 0221/94072‐0 Telefax 0221/94072‐18 info@stadtplanung‐dr‐jansen.de www.stadtplanung‐dr‐jansen.de