Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
5,3 MB
Datum
26.09.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gewerbeflächenkonzept
für den Rhein‐Erft‐Kreis
Chartgutachten
Stand März 2017
Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Dipl.‐Ing. Dominik Geyer
Dipl.‐Ing., M. Sc. Verena Heinz
Im Auftrag der
Wirtschaftsförderung Rhein‐Erft GmbH
Resümee der Ergebnisse der Analysephase (2012)
Die Gründe für die Flächenengpässe im Rhein‐Erft‐Kreis liegen u. a. in der
ausgesetzten Bodenvorratspolitik und der mangelnden Veräußerungs‐
bereitschaft der Eigentümer. Viele Flächen können aufgrund betrieblicher
Bindungen oder naturräumlicher Restriktionen nicht bzw. kurzfristig nicht an
Standortnachfrager vermittelt werden.
Darüber hinaus setzt sich das vorhandene Flächenpotenzial an gewerblichen
Reserven aus einer Vielzahl an Klein‐ und Kleinstflächen zusammen.
Engpässe bestehen daher insbesondere bei großen, zusammenhängenden,
industriell nutzbaren Flächen – besonders problematisch ist dies in Bezug auf
die wirtschaftlichen Kompetenzfelder des Rhein‐Erft‐Kreises.
Innerhalb des Kreises bestehen Ungleichgewichte: Im Süden des Kreises sind
Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders erkennbar.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 2
Inhaltsverzeichnis Chartgutachten
Anlass, Ziel und Funktion des Gewerbeflächenkonzepts
Das wirtschaftliche Profil des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick
Flächenreserven und Flächenbedarfe
Potenzialflächenanalyse/Standortsuche
Gesamtkonzept und Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 3
Anlass, Ziel und Funktion des
Gewerbeflächenkonzepts
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 4
Anlass des Konzepts
Die Flächendisposition für Betriebe gestaltet sich immer
problematischer
aufgrund zunehmender umweltrelevanter Bindungen,
schwieriger Grunderwerbsmöglichkeiten
Identifikation geeigneter Flächengrößen
Gleichzeitig ist das Ziel des Flächensparens im Landesentwicklungs‐
plan verankert und die Neudisposition von Flächen wird
vergleichsweise restriktiv gehandhabt.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 5
Ziel des Konzepts
Ziel des Konzepts ist die Erweiterung der „Wahlmöglichkeiten“ von
Gewerbe‐ und Industrieflächen im Rhein‐Erft‐Kreis.
Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem
Flexibilität der Kommunen in der Flächendisposition für die
gewerblich‐industrielle Entwicklung gesichert sein.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 6
Funktion des Konzepts
Beabsichtigt ist, dass alle Städte des Rhein‐Erft‐Kreises das Industrie‐ und
Gewerbeflächenkonzept in ihren politischen Gremien beschließen und so als
Fachgutachten in die Neuaufstellung des Regionalplans im Themenfeld der
Wirtschaftsflächen einbringen.
Angebot an die Kommunen: Flächen werden planerisch vorbereitet und ein
ausreichender Planungs‐ und Entscheidungsspielraum ermöglicht. Die
Planungshoheit und damit Umsetzung liegt bei den Kommunen.
Die Bezirksregierung begrüßt die Erstellung und Vereinbarung des
Gewerbeflächenkonzeptes.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 7
Das wirtschaftliche Profil
des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 8
Standortgunst des Rhein‐Erft‐Kreises
Seine Lage inmitten des Verflech‐
tungsbereichs der Metropolregion
Vlaamse Ruit (Belgien), Randstad
(Niederlande) Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr und die
damit verbundene optimale
Erreichbarkeit für Abnehmer und
Zulieferer belegt eine überdurch‐
schnittliche Standortgunst.
Überregional bedeutsame
Haupttransportkorridore
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 9
Wirtschaftsstruktur
Die Wirtschaft im Rhein‐Erft‐Kreis ist auch heute noch durch den
Abbau der Braunkohle geprägt, jedoch ist durch weitere starke
Branchen eine heterogene Wirtschaftsstruktur entstanden.
Branchenschwerpunkte und Kompetenzfelder finden sich in der
Chemiewirtschaft, Logistik, Braunkohle, in den erneuerbaren
Energien und einem breiten Querschnitt kleiner und mittlerer
Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsfelder.
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Standortprofil
In der Regel wird von drei Standortprofilen ausgegangen
Im Rhein‐Erft‐Kreis sind in erster Linie die Standortprofile B und C relevant.
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Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 12
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 13
Flächenprofilierung
Wichtig ist, für die relevanten Kategorien ausreichend Flächen vorzuhalten.
Nur dann kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet
sein.
Die Erfahrung zeigt, dass bei Fehlen von Flächen in einer der Kategorien
Betriebe jeweils gebietsfremd „einbrechen“. Dies hat Folgen und führt in
der Regel zu einer ungeordneten städtebaulichen Situation.
Zum Beispiel: Immissionskonfliktfreie Flächen sind i. d. R. zu wertvoll für
nicht emittierende Betriebe.
Oder durch Mindernutzungen kann die Adresse eines
technologieorientierten Standorts empfindlich gestört werden.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 14
Flächenprofilierung
Dies bedeutet: Es müssen gleichermaßen kleine und mittelgroße Flächen
für nicht wesentlich störende Handwerks‐ und sonstige Gewerbebetriebe
sowie große zusammenhängende und im Hinblick auf Immissionskonflikte
unempfindliche Flächen vorgehalten werden.
Eine ausgeglichene Bilanzierung zwischen Bedarf und Reserve, die sich
ausschließlich aus der Aufsummierung von Klein‐ und Kleinstflächen ergibt,
wird den tatsächlichen Erfordernissen einer zu großen Teilen industriell
geprägten Region nicht gerecht.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 15
Flächenreserven und Flächenbedarfe
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 16
Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan
Erläuterungen zum Ziel 6.1‐1 in Bezug auf die Frage, was Bedarfsgerechtigkeit im
Rahmen der Siedlungsentwicklung bedeutet:
Demnach soll der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen auf der Grundlage einer
Trendfortschreibung der Daten des Siedlungsflächen‐Monitorings ermittelt
werden. Dazu wird für jeweils eine Region (mindestens einen Kreis) die
durchschnittliche jährliche Inanspruchnahme der letzten, mindestens zwei
Monitoringperioden mit der Zahl der Jahre des Planungszeitraums multipliziert.
Die so ermittelten Bedarfe können um einen Planungs‐ bzw. Flexibilitätszuschlag
von bis 20 % erhöht werden. Des Weiteren werden Vorgaben über die
Anrechnung von planerisch verfügbaren Brachflächen und betriebsgebundenen
Erweiterungsflächen gemacht.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 17
Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan
Ausreichend Daten (Basis sind sechs Jahre Bilanzierung aus dem
Siedlungsflächen‐Monitoring) für die durch die Landesplanung vorgesehene
Berechnung liegen noch nicht vor. Insoweit werden zunächst die aktuell
verfügbaren Daten von 2012 bis 2016 analog zur Monitoring‐Methode
fortgeschrieben.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 18
Bestandserhebung und Belegung der GE‐und GI‐Reserven
(Annäherung an die Monitoring‐Bedarfsberechnung)
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 19
Berechnungsmethode Flächenbedarfe
Nachdem diese Daten im Sinne des Siedlungsflächen‐Monitorings noch nicht
ausreichend belegt sind, wird weiterhin eine Bedarfsberechnung nach GIFPRO
vorgelegt.
Im GIFPRO‐Modell (Gewerbe‐ und Industrieflächenprognose) wird der zukünftige
Gewerbeflächenbedarf über drei verschiedene Variablen (mit jeweiligen
festgelegten bzw. empirisch ermittelten Quoten) der Gewerbeflächennachfrage
abgeschätzt:
Flächenbedarf durch Neuansiedlungen,
Flächenbedarf durch Betriebsverlagerungen und
die in diesem Kontext zu erwartende Reaktivierung frei werdender Flächen
Wesentliches Element der Berechnungen sind die Gewerbeflächen
nachfragenden Beschäftigten, differenziert nach Wirtschaftsbereichen.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 20
Berechnungsmethode Flächenbedarfe
Weiterhin werden die Ergebnisse von Prof. Vallée vom Institut für Stadtbauwesen
und Stadtverkehr hinzugezogen. Seine Berechnungen beziehen sich auf eine 15
jährige Periode. Diese Ergebnisse wurden auf den relevanten Zeitraum von 19
Jahren hochgerechnet. Auch wurde ein Planungszuschlag von 20 % aufaddiert.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 21
Bedarfsberechnung gem. GIFPRO (2012), nach Prof. Vallée,
und nach GIFPRO (2016) für den Rhein‐Erft‐Kreis
Ergebnis GIFPRO 2012
(einschl. 20%)
Regionalplanerischer Bedarf
Berechnung nach Prof. Vallée
2016 (19 Jahre einschl. 20%)
19 Jahre
Ergebnis GIFPRO 2016
(einschl. 20%)
Regionalplanerischer Bedarf
19 Jahre
Bedburg
8 ha
6 ha
9 ha
Bergheim
46 ha
39 ha
52 ha
Brühl
40 ha
34 ha
45 ha
Elsdorf
10 ha
9 ha
12 ha
Erftstadt
22 ha
18 ha
25 ha
Frechen
43 ha
30 ha
48 ha
Hürth
54 ha
44 ha
61 ha
Kerpen
Pulheim
43 ha
36 ha
34 ha
32 ha
48 ha
40 ha
Wesseling
51 ha
51 ha
57 ha
352 ha
296 ha
398 ha
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 22
Regionaler Bedarf
In die Berechnungsvarianten fließen zwei regionalplanerisch relevante
Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt:
1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt
inmitten einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten
Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr.
2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare
Flächenangebot zunehmend begrenzt
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 23
Regionaler Bedarf aufgrund überregional
bedeutsamer Standortfaktoren
Auf europäischer Ebene liegt der Rhein‐Erft‐Kreis im wirtschaftlichen
Verflechtungsbereich zwischen den Regionen Rhein‐Ruhr, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht, Vlaamse Ruit (Belgien) sowie der niederländischen Randstad. Diese
Verdichtungsräume bilden den Kernraum der „Euro‐Rhein‐Region“. Hier bestehen
die stärksten messbaren Güter‐, Passagier‐ und Informationsströme
Zentraleuropas. Die Bevölkerungsdichte beträgt das 3,6‐fache des EU‐
Durchschnitts. Der Flughafen Köln/Bonn sowie der Flughafen Düsseldorf sind
über Bundesautobahnen direkt erreichbar. Auch sind mit den Bundesautobahnen
A 4 und A 61 herausragende Erreichbarkeiten zwischen den Metropolräumen
gegeben. Es ist mehr als evident, dass diese Lagefaktoren und infrastrukturellen
Rahmenbedingungen sich auf die Nachfrage nach Gewerbe‐ und Industrieflächen
niederschlagen. In allen Maßgaben zur Flächendisposition wird dringend
empfohlen, diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und sich wirtschaftlich
zunutze zu machen.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 24
Regionaler Bedarf
In die Berechnungsvarianten fließen zwei regionalplanerisch relevante
Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt:
1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt
inmitten in einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten
Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr.
2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare
Flächenangebot zunehmend begrenzt
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 25
Regionaler Bedarf aufgrund der
Flächennachfrage benachbarter Metropolen
Die Stadt Köln gerät aufgrund ihrer dichten Besiedelung und der für
Industriestandards räumlich beengten Verhältnisse zunehmend an ihre Grenzen.
Es ist davon auszugehen und auch bereits erkennbar, dass gerade Bedarfe nach
größeren und zusammenhängenden Flächen in der Stadt Köln nicht mehr bedient
werden können. Ein großer Teil der industriell nutzbaren Flächen in Köln ist
betrieblich reserviert, die Flächen liegen in Privateigentum oder sind durch
Kaufoptionen gebunden. Weiterhin sind die einzelnen für Industrie geeigneten
Reserveflächen relativ klein, eine große zusammenhängende Industriefläche gibt
es derzeit nur noch im Kölner Norden.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 26
Regionaler Bedarf aufgrund der
Flächennachfrage benachbarter Metropolen
Entsprechendes gilt in Richtung der Stadt Düsseldorf: Verflechtungsbeziehungen
zum Rhein‐Kreis‐Neuss, der vorwiegend die regionalen Bedarfe im Großraum
Düsseldorf abdeckt, sind auch für den Rhein‐Erft‐Kreis erkennbar.
Insoweit ist die isolierte Betrachtung des Rhein‐Erft‐Kreises nur bedingt
zielführend. Es ist zwingend erforderlich, den Kreis in seiner regionalen
Bedeutung insbesondere gemeinsam mit der Stadt Köln aber auch im Hinblick auf
seine funktionsräumliche Arbeitsteilung in Richtung Düsseldorf zu betrachten.
Regional und überregional bedeutsame Zusatzbedarfe gilt es anzuerkennen und
partnerschaftlich zu koordinieren.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 27
Regionaler Bedarf
Mit diesen regionalen Rahmenbedingungen erklärt sich auch die hohe Diskrepanz
zwischen einem möglichen Bedarf von 979 ha auf Basis der Flächenbelegungen in
der jüngeren Vergangenheit und der Bedarfsberechnung nach GIFPRO von 398 ha.
Die GIFPRO‐Berechnung stellt im Wesentlichen den endogenen Bedarf dar,
während die Fortschreibung der Belegungen in der Vergangenheit zusätzlich den
exogenen Bedarf aufgrund der herausragenden Standortbedingungen sowie
aufgrund der regionalen Beziehungen zu Köln und teilweise in Richtung Düsseldorf
darstellt.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 28
Bedarfe und Flächenreserven
Das bedeutet, dass einer Bedarfslage zwischen ca. 400 ha und ca. 980 ha ein
Reservebestand von knapp 500 ha gegenübersteht.
Wenn allerdings bedacht wird, das viele dieser Flächenreserven
nicht ausreichend groß sind (z.B. für industrielle Nutzung bzw. Logistik),
umweltrelevanten oder technischen Restriktionen unterliegen und
auch nur bedingt verfügbar sind (Eigentum)
wird deutlich, dass neue Flächen in die Perspektive genommen werden müssen.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 29
Trichter der Flächenentwicklung
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 30
Bedarfe und Flächenreserven
Im Rahmen einer im Sommer 2013 durch die IHK beauftragten Studie* wurde die
Frage untersucht, „welcher Anteil der Fläche, die durch die Regionalplanung als
sogenannte Gewerbe‐ und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen wird,
tatsächlich im Laufe der Planungsverfahren zu real durch Betriebe nutzbare GE‐
und GI‐Fläche (Gewerbe und Gewerbeindustrie) wird.“ Ergebnis ist eine extrem
hohe Varianz zwischen 16,5 % in Siegen (d. h. 16,5 % der regionalplanerisch
dargestellten Fläche konnte in tatsächliche Betriebsfläche „übersetzt“ werden)
und 91 % in Freudenberg. Allein diese Bandbreite zeigt, dass das generalisierende
Gegenüberstellen einer in der Regionalplanung dargestellten Flächenzahl zu
einem errechneten Bedarf an den Realitäten vorbei geht. Es bedarf eines genauen
Blicks auf die tatsächliche Situation vor Ort und eines ausreichenden „Spielraums“
für die Kommunen, um aufkommenden Flächenrestriktionen ausweichen zu
können.
*Prof. Gerd Hennings, Christoph Krafczyk, Sebastian Siebert: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen
regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche am Beispiel ausgewählter Standorte in der
Region Siegen‐Wittgenstein und Olpe“, Industrie‐ und Handelskammer Siegen (Hrsg.), Dortmund im Juli 2013
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 31
Bedarfe und Flächenreserven
Neben dieser Bilanz insgesamt ist auch erkennbar, dass es im Hinblick auf die
Flächenreserven Ungleichgewichte in der Flächenverteilung im Kreis gibt
Dabei ist die ortsnahe Flächendisposition elementar für die Sicherung der
bestehenden Betriebe
Auslagerungen von Betriebsteilen oder Verlagerung von Betriebsstandorten
bewegen sich regelmäßig in einem Radius von 20 km
Dies ergibt sich zunächst aus der Mitarbeiterbindung. Die ausgebildeten
Fachkräfte sind das wichtigste Potenzial der Betriebe. Bei weit entfernten
Betriebsverlagerungen gelingt es meist nicht, die Belegschaft zu halten
Weiterhin ist es eine Frage der Betriebsorganisation: bei zu großer
Entfernung von ausgelagerten Betriebsteilen müssen Organisationseinheiten
vollständig sein, bei räumlicher Nähe können Spitzen gegenseitig abgefangen
werden
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 32
Bedarfe und Flächenreserven
Weiterhin ist in aller Deutlichkeit darauf zu verweisen, dass mit den Bindungen
des Tagebaus und seinen z.T. einschränkenden Wirkungen in der gewerblichen
Flächenentwicklung zwar wichtige wirtschaftliche Prosperitäts‐Faktoren
gegeben waren und zum Teil noch sind, aber mit dem Weiterwandern und
Auslaufen des Tagebaus ist gerade im Norden des Rhein‐Erft‐Kreises dringend
ein Strukturwandel einzuleiten.
Die Standortvoraussetzungen hierfür sind gegeben, gleichwohl gilt es, auch die
Flächendisposition an den vorhandenen Möglichkeiten im Sinne eines
künftigen wirtschaftlichen Wandels auszurichten.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 33
Potenzialflächenanalyse/
Standortsuche
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 34
Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐
flächenareale („Suchräume“)
Im Rahmen der Kommunalgespräche wurden Suchräume
identifiziert, die als zusätzliche Flächen ggf. Eingang in den
Regionalplan finden können.
„Suchraum“ meint nicht, dass diese Flächen eins zu eins in Gewerbe‐
und Industriegebiete umgesetzt werden können und sollen,
vielmehr sind darunter Auswahlbereiche zur Erschließung
geeigneter Flächen zu verstehen.
Um eine regionalplanerische Relevanz zu begründen, sollten die
Flächen den Schwellenwert von 10 ha nicht unterschreiten.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 35
Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐
flächenareale („Suchräume“)
Die gemeldeten Suchräume wurden hinsichtlich umweltrelevanter
Restriktionen geprüft und bei kategorischer Nichteignung (z. B.
Naturschutzgebiet) zugeschnitten.
Die wichtigsten Umweltinformationen sowie Lagekriterien wurden
in Flächensteckbriefen dokumentiert.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 36
Beispiel Flächensteckbrief
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 37
Bestandsflächen und Suchräume
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 38
Suchräume
Nr.
Stadt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Bedburg
15
Suchraumbezeichnung
Größe
„AS Bedburg“
„Hinter Rath“
Bergheim „Martinswerk“
„Westliche Erweiterung Zieverich“
„Südwestliche Erweiterung Zieverich“
„Westlich Terra Nova“
Brühl
„Brühl Nord“
Elsdorf
„Ehemalige LEP‐VI‐Fläche“
„Gewerbefläche Desdorf“
„Osterweiterung Gewerbegebiet K43“
Erftstadt „Erweiterung May‐Werke“
„Erweiterung Friesheim“
„Erweiterung Wirtschaftspark“
Frechen „Erweiterung Wachtberg“
„Nördlich Grefrath“
71,45 ha
51,19 ha
32,52 ha
28,05 ha
27,47 ha
95,73 ha
11,04 ha
74,84 ha
20,75 ha
36,56 ha
9,43 ha
51,51 ha
k. A.
30,41 ha
21,54 ha
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 39
Suchräume
Nr.
Stadt
Suchraumbezeichnung
Größe
16
Hürth
„Abgrabung Bischof“
22,14 ha
„Barbarahof“
„Sindorf Ost“
„Türnich“
„Erweiterung Brauweiler Nord“
54,59 ha
61,83 ha
54,80 ha
75,60 ha
17
18
19
20
Kerpen
Pulheim
21
22
23
„Erweiterung Brauweiler Süd“
Wesseling „AS Wesseling“
„L192“
32,27 ha
10,70 ha
39,27 ha
24
Elsdorf/
Kerpen
98,41 ha
„Sindorf West“
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 40
Gesamtkonzept und
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 41
Konzeptioneller Ansatz
Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein Erft‐Kreis drei Ebenen
der Bedarfslage abzudecken: überregional, regional und lokal
bedeutsame Flächen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis
angeboten werden und sich in die Bedarfslage der Makroregion
einbinden.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 42
Interkommunale Kooperation
Kooperationen ergeben sich insbesondere dann, wenn …
… eine Kommune zwar neue Flächen identifizieren konnte, aber den Bedarf
nicht nachweisen kann und eine andere Kommune einen Bedarf nachweist,
den sie auf eigenem Stadtgebiet aber nicht bedienen kann
… eine Kommune zwar neue Flächen identifiziert hat, aber keine anderen
Flächen zum regionalplanerischen Tausch zur Verfügung stehen, eine andere
Kommune Flächen eintauschen kann, aber im eigenen Stadtgebiet keine
adäquaten Flächen identifizieren kann
… Kommunen von sich aus in die gemeinsame Entwicklung gehen, z. B. zur
Bündelung von Ressourcen, Teilung der Planungs‐ und Erschließungskosten
… von der Regionalplanung die interkommunale Entwicklung für bestimmte
Flächen als Bedingung formuliert ist
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 43
Interkommunale Kooperation
Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht der regional‐ und
landesplanerischen Vorgaben Kooperationsformen „nachgewiesen“
werden sollen, um neue Flächen im Regionalplan zu verankern.
Zentrale Frage ist, wie unter den genannten Vorzeichen die Kooperation
zur marktorientierten Flächendisposition aussehen kann.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 44
Gesamtkonzept – Überregionale Bedarfsdeckung
Für das Gesamtkonzept ist vorgesehen, dass es im Norden und Süden des
Kreises interkommunal zu entwickelnde Standorte zur Deckung der
überregionale Bedarfslage gibt:
1. Ehemalige LEP‐VI‐Fläche sowie Bedburger Flächen direkt an der A 61 ‐
Kooperation von Bedburg, Bergheim und Elsdorf
2. Fläche „Barbarahof“ ‐ Kooperation von Brühl, Hürth und Wesseling
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 45
Gesamtkonzept – Regionale Bedarfsdeckung
Weitere interkommunale Kooperationen werden für die Elsdorfer/Kerpener
Flächen Sindorf West sowie ggf. Türnich mit der Stadt Frechen gesehen.
Frechen und Pulheim, im ersten Ring um Köln gelegen, werden allein aufgrund
räumlicher Restriktionen und bereits erkennbarer verkehrlicher
Überlastungserscheinungen nur noch bedingt eine regionale Bedarfsdeckung
interkommunal leisten können. Insoweit steht hier auf Grundlage der
Suchräume die kommunale Eigenentwicklung im Vordergrund.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 46
Regional und überregional bedeutsame
Flächen
Regional bedeutsame Flächen
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 47
Nordkreis – Empfehlung
regionaler und kommunaler Bedarf
(kommunale Eigenentwicklung)
überregionaler Bedarf
interkommunale Entwicklung
Bedburg/Bergheim/Elsdorf ggf. Köln
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 48
Südkreis – Empfehlung
überregionaler Bedarf
interkommunale Entwicklung
Brühl/Hürth/Wesseling ggf. Köln
regionaler und kommunaler Bedarf
(kommunale Eigenentwicklung)
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 49
Tauschflächenpotenzial
Die abschließende Entscheidung
über das Einbringen der
Tauschmasse und die
herauszulösende Fläche wird auf
Seite der Kommunen liegen.
Tauschmasse im Rhein‐Erft‐Kreis:
250,00
200,00
Fläche in Hektar
Im Rahmen der Kommunal‐
gespräche wurden weiterhin
Flächen identifiziert, die ggf. aus der
planerischen Perspektive
herausgenommen werden können.
150,00
100,00
233,40
50,00
0,00
Tauschflächen
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 50
Ziel ist es, die zur Diskussion stehenden Flächen in die
regionalplanerische Diskussion zu bringen, denn aus Sicht
der Kommunen, der Wirtschaftsförderung des Rhein‐Erft‐
Kreises sowie aus fachgutachterlicher Sicht wird die
Region nur dann die hohe Bedarfslage bedienen sowie
den Strukturwandel gestalten können, wenn ausreichend
Flächenspielräume vorhanden sind.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis Chartgutachten Seite 51
Impressum
Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Neumarkt 49
50667 Köln
Telefon 0221/94072‐0
Telefax 0221/94072‐18
info@stadtplanung‐dr‐jansen.de
www.stadtplanung‐dr‐jansen.de