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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2017 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2017
- Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -) Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2017
- Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 372/2017 Az.: 20 51-21 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 10.08.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 05.10.2017 Bemerkungen beschließend Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2017 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft - Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: x Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Immobilien stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010463 bei der Kreissparkasse Köln zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 701.846,59 € wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber: ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs: 100% Zinssatz: bis zu maximal 3% (Höchstzinssatz) Annuität: bis zu 13.342,50 € vierteljährlich (entspricht dem bisherigen Betrag) Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation Begründung: Das Darlehen wurde 2002 zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen, substanzschaffenden und –verbessernden Hochbaumaßnahmen des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft aufge- nommen. Der Zinssatz wurde für eine Laufzeit von 15 Jahren (bis zum 30.12.2017) auf 4,93% festgelegt. Die jährliche Annuität beträgt 53.370 €, zahlbar in vierteljährlichen Raten. Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen beim bisherigen Darlehensgeber verlängert werden kann, ist vorsorglich ein Beschluss über eine eventuelle Neuaufnahme erforderlich. Eine Zuordnung des Darlehens zu einem bestimmten Wirtschaftsgut war und ist nicht möglich, so dass man dem Prinzip, sich bei der Bemessung der Laufzeit eines Darlehens möglichst an der Dauer der Abschreibung zu orientieren, nicht ohne weitere gerecht werden kann. Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ des Innenministeriums des Landes NRW sieht für Hochbauten in massiver Bauweise Nutzungsdauern von 40-80 Jahren, für Hochbauten in sonstiger Bauweise 20-40 Jahre vor. Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bewegen sich zwischen 10 (Außenanlagen) und 50 Jahren (Schulen, Kindergärten). Die aktuellen Konditionen des Darlehens sehen eine Laufzeit von 36,3 Jahren vor. Mit dem Vorschlag, die Darlehensraten unverändert zu lassen, geht die Verwaltung bei einem Zinssatz von maximal 3% (nach der aktuellen Kapitalmarktsituation eher deutlich weniger) davon aus, die Laufzeit je nach Zinsbindungsfrist auf insgesamt rund 30 Jahre verkürzen zu können. Eine solche Laufzeit würde sich gut in die oben erwähnten Spannen aus der NKF-Rahmentabelle und den im Eigenbetrieb üblichen Abschreibungsdauern einfügen. In Vertretung (Knips) -2-