Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
21.09.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 372/2017
Az.: 20 51-21
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 10.08.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
05.10.2017
Bemerkungen
beschließend
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.12.2017
- Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
x Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilien stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010463 bei
der Kreissparkasse Köln zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 701.846,59 € wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis zu maximal 3% (Höchstzinssatz)
Annuität:
bis zu 13.342,50 € vierteljährlich (entspricht dem bisherigen Betrag)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation
Begründung:
Das Darlehen wurde 2002 zur Finanzierung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen, substanzschaffenden und –verbessernden Hochbaumaßnahmen des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft aufge-
nommen. Der Zinssatz wurde für eine Laufzeit von 15 Jahren (bis zum 30.12.2017) auf 4,93%
festgelegt. Die jährliche Annuität beträgt 53.370 €, zahlbar in vierteljährlichen Raten.
Da noch nicht abzusehen ist, ob das Darlehen zu günstigen Konditionen beim bisherigen Darlehensgeber verlängert werden kann, ist vorsorglich ein Beschluss über eine eventuelle Neuaufnahme erforderlich.
Eine Zuordnung des Darlehens zu einem bestimmten Wirtschaftsgut war und ist nicht möglich, so
dass man dem Prinzip, sich bei der Bemessung der Laufzeit eines Darlehens möglichst an der
Dauer der Abschreibung zu orientieren, nicht ohne weitere gerecht werden kann.
Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ des Innenministeriums des Landes NRW sieht für Hochbauten in massiver Bauweise Nutzungsdauern
von 40-80 Jahren, für Hochbauten in sonstiger Bauweise 20-40 Jahre vor.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bewegen sich zwischen 10 (Außenanlagen) und 50 Jahren (Schulen, Kindergärten).
Die aktuellen Konditionen des Darlehens sehen eine Laufzeit von 36,3 Jahren vor. Mit dem Vorschlag, die Darlehensraten unverändert zu lassen, geht die Verwaltung bei einem Zinssatz von
maximal 3% (nach der aktuellen Kapitalmarktsituation eher deutlich weniger) davon aus, die Laufzeit je nach Zinsbindungsfrist auf insgesamt rund 30 Jahre verkürzen zu können. Eine solche
Laufzeit würde sich gut in die oben erwähnten Spannen aus der NKF-Rahmentabelle und den im
Eigenbetrieb üblichen Abschreibungsdauern einfügen.
In Vertretung
(Knips)
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