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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich "Apollinarisstraße"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich "Apollinarisstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich "Apollinarisstraße";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/O 4, 1. Änd. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 122/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 26. 10. 1999 beantragen die Eheleute Nathan, Apollinarisstraße 78, 52372 Kreuzau, eine Änderung des o. a. Bebauungsplanes im Bereich Ihres Wohnhausgrundstückes Apollinarisstraße 78, Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 8, Parzelle Nr. 679. Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der überbaubaren Fläche im rückwärtigen Teil, um hier einen Anbau (Anbau von Schlafräumen) realisieren zu können. Der Bebauungsplan weist zwar eine Bautiefe von 20 m aus. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanes im Jahre 1980 das ursprüngliche Wohnhaus bereits errichtet war, wurde die überbaubare Fläche seinerzeit auf die rückwärtige Gebäudegrenze verlegt. Hierbei wurde jedoch offensichtlich übersehen, dass bereits zum damaligen Zeitpunkt ein Anbau von 3 m bestand, der von jeher außerhalb der überbaubaren Fläche liegt. Im rückwärtigen Bereich soll nunmehr ein weiterer Anbau erfolgen, der somit zwangsläufig auch wieder außerhalb der überbaubaren Fläche liegt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine Erweiterung des Wohnhauses zur Straße hin und somit innerhalb der überbaubaren Flächen nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. Die angrenzenden Grundstücksnachbarn haben sich schriftlich mit den geplanten Erweiterungsabsichten der Eheleute Nathan einverstanden erklärt. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen ebenfalls keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Durch die Planänderung werden weder öffentliche und private Belange, noch die Grundzüge der Planung berührt. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, im Rahmen einer vereinfachten Änderung die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Parzelle Nr. 679, antragsgemäß zu ändern. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: „Die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ III. Beschlussvorschlag: 2 „Die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: