Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00/O 4, 1. Änd.
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
122/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach,
„Teilbereich Apollinarisstraße“;
hier:
Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 26. 10. 1999 beantragen die Eheleute Nathan, Apollinarisstraße 78, 52372 Kreuzau, eine Änderung des
o. a. Bebauungsplanes im Bereich Ihres Wohnhausgrundstückes Apollinarisstraße 78, Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 8, Parzelle Nr. 679.
Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der überbaubaren Fläche im rückwärtigen Teil, um hier einen Anbau (Anbau
von Schlafräumen) realisieren zu können.
Der Bebauungsplan weist zwar eine Bautiefe von 20 m aus. Da zum Zeitpunkt der Erstellung des Bebauungsplanes im
Jahre 1980 das ursprüngliche Wohnhaus bereits errichtet war, wurde die überbaubare Fläche seinerzeit auf die
rückwärtige Gebäudegrenze verlegt. Hierbei wurde jedoch offensichtlich übersehen, dass bereits zum damaligen
Zeitpunkt ein Anbau von 3 m bestand, der von jeher außerhalb der überbaubaren Fläche liegt.
Im rückwärtigen Bereich soll nunmehr ein weiterer Anbau erfolgen, der somit zwangsläufig auch wieder außerhalb der
überbaubaren Fläche liegt. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine Erweiterung des Wohnhauses zur Straße hin
und somit innerhalb der überbaubaren Flächen nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. Die angrenzenden
Grundstücksnachbarn haben sich schriftlich mit den geplanten Erweiterungsabsichten der Eheleute Nathan
einverstanden erklärt.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen ebenfalls keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Durch die Planänderung
werden weder öffentliche und private Belange, noch die Grundzüge der Planung berührt.
Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen vor, im Rahmen einer vereinfachten Änderung die überbaubare Fläche auf dem
Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 8, Parzelle Nr. 679, antragsgemäß zu ändern.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu
übernehmen.
III. Beschlussvorschlag Verwaltung:
„Die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4,
Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB beschlossen.“
III. Beschlussvorschlag:
2
„Die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4,
Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: