Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 181/2017
Az.: 01.4
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 03.04.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
02.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Gewerbegebietsbeschilderung in Erftstadt;
hier: Beschilderung Klosengartenstraße/Behrensstraße, BP Nr. 55/55A
Bezug: V 471/2015, V471/2015 1. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Abweichend von den o.g. Beschlüssen verzichtet die Stadt Erftstadt darauf, das Gewerbegebiet in
Erftstadt-Liblar/Köttingen, Klosengartenstraße/Behrensstraße, BP 55/55A, mit dem für die Gewerbegebiete einheitlichen Beschilderungssystem auszustatten.
Begründung:
Das o.g. Gewerbegebiet verfügt über drei Zufahrtsstraßen, wovon zwei Zufahrten über die Landesstraße 163 erfolgen, für die der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig ist. Aus diesem Grund
erfolgte eine Ortsbegehung mit Mitarbeitern des Landesbetriebes, um mögliche Standorte des Beschilderungssystems an den Einfahrtsstraßen für eine Gewerbegebietsbeschilderung zu eruieren.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dürfen derartige Anlagen bis zu 20 Meter, gemessen
vom äußeren Fahrbahnrand der Landesstraße, nicht errichtet werden. Unter dieser Prämisse
konnten vor Ort keine geeigneten Standorte im Bereich dieser Zufahrtsstraßen ausgemacht werden.
Im südöstlichen Einfahrtsbereich der Klosengartenstraße und in der Behrensstraße wäre die Installation dieses Beschilderungssystems theoretisch möglich, da es sich hier um eine Gemeindestraße
handelt und die v.g. Bestimmungen hier nicht greifen. Das Beschilderungssystem müsste in diesen
Einfahrtsbereichen jedoch auf Privatgrundstücken installiert werden, da im öffentlichen Straßenraum keine Aufstellflächen verfügbar sind. Hier wird seitens der Grundstückseigentümer keine Zustimmung erteilt.
Hinzu kommt, dass nach den Erfahrungen in den zuletzt mit dem Beschilderungssystem ausgestatteten Gewerbegebieten - und hier insbesondere Friesheim - sich gezeigt hat, dass das Interesse zur Teilnahme an dieser Beschilderung gegen Null geht. Durch die Möglichkeit der Navigation per Mobiltelefon oder Navigationsgerät sehen die Unternehmer/Unternehmerinnen kein Erfordernis mehr, die Zufahrt Ihres Unternehmens durch ein Leitsystem darzustellen.
Anders als im WirtschaftsPark Erftstadt besteht in den übrigen Gewerbegebieten keine vertragliche
Verpflichtung zur Teilnahme an dem Beschilderungssystem.
.
(Erner)
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