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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
27.04.17, 15:42
Aktualisiert
27.04.17, 15:42
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 175/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 13.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 09.05.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 27.06.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 8.170 Folgekosten in €: jährlich rd. 49.000 Kostenträger: Sachkonto: 010 111 920 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur Nachbesetzung einer Stelle als Mitarbeiter/in im haustechnischen Dienst der Verwaltungsgebäude wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD ausgewiesen. Begründung: Im Wirtschaftsplan 2017 wurde die zusätzliche Stelle eines/einer Mitarbeiters/in für die städtischen Verwaltungsgebäude genehmigt. Die Stelle war erforderlich geworden, da u. a. auch zusätzliche Aufgaben zur Betreuung der Musikschule hinzugekommen sind. Die Stelle wurde zunächst hausintern besetzt, jedoch hat sich der derzeitige Stelleninhaber bereits dahingehend geäußert, altersbedingt zum Spätherbst dieses Jahres ausscheiden zu wollen. Da im Bereich des haustechnischen Dienstes das Arbeitsaufkommen nach wie vor hoch ist, ist eine Wiederbesetzung der Stelle dringend erforderlich. (Erner) -2-