Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
60 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Beatrix Fischer
Dr. Frank Büsges
Richardstraße 10
50374 Erftstadt
06.04.2017
4
0
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Volker Erner
Holzdamm 10
6
32 40 43
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgermeister -
014
01 5
50
51
0 6. APR. 2017
61
01.6
62
9
63
50374 Erftstadt
1
4 1105 370 82
65
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitte Sie, den zuständigen Ratsgremien den folgenden Antrag zur Abänderung des
Bebauungsplans 2 in ein reines Wohngebietes zur Beratung und zur Beschlußfassung zu
zuleiten.
Wir beantragen:
• die Art der baulichen Nutzung des im BP2 ausgewiesenen Baugebietes in ein reines
Wohngebiet (WR) abzuändern.
• sollte dies für das gesamte im BP2 ausgewiesene Baugebiet nicht möglich sein, beantragen wir die Abänderung mit Ausnahme der an die Frenzenstraße grenzenden Grundstücke.
Begründung:
Im Gebiet des BP2 gibt es nur Wohnbebauung.
Die BP3 und BP3a grenzen direkt an den BP2 und sind als reine Wohngebiete ausgewiesen.
Die Häuser Richardstraße 16-20 sind WR.
BP10 ist überwiegend auch als WR ausgewiesen, mit Ausnahme der an die Herriger Straße
angrenzenden Parzellen.
Von Wohngebieten gehen Schall-Emissionen aus, die nach TA Lärm zu beurteilen sind.
Das Gebiet des BP2 grenzt zu großen Teilen direkt an den Schloßpark. Aus Gründen der
Vorsorge, sollte der Emissionseintrag in das unter Landschaftschutz stehende „Ruhige Gebiet" Schloßpark (Sachstandsbericht zur Lärmsituation, Juni/Juli 2013) so gering wie möglich sein.
Mit freundlicfmr-Grüßen
—+