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Antrag (Antrag bzgl. Verbot kommerzieller Werbung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Verbot kommerzieller Werbung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen) Antrag (Antrag bzgl. Verbot kommerzieller Werbung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 92/2017 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Verbot kommerzieller Werbung in allen städtischen Kindertageseinrichtungen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: In NRW ist jede Werbung, die nicht schulischen Zwecken dient, in der Schule unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium für Schule und Weiterbildung. Sponsoring ist an Schulen im bestimmten, von der jeweiligen Schulleitung und -konferenz festgelegten Rahmen, zugelassen. Die Schulleitung kann Hinweise auf kulturelle, sportliche, religiöse und caritative Einrichtungen geben oder zulassen, sofern eine Beziehung zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag besteht. Für den Kita Bereich gibt es eine solche landeseinheitliche Regelung bisher nicht. Am 18.01.2017 fand ein Gespräch mit dem Vorstand des Stadtelternrates Erftstadt und der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie statt. In diesem Gespräch wurde unter anderem der Aushang von Werbung besprochen. Ein generelles Werbeverbot wird von Seiten des Stadtelternrates nicht gefordert. Der Stadtelternrat hat angeregt, in den städtischen Kitas keine Werbung für kommerzielle Freizeitangebote auszuhängen. Eltern, die sich aus finanziellen Gründen eine Teilnahme nicht leisten können, kommen durch solche Aushänge oder Flyer gegenüber ihren Kindern teilweise in Erklärungsnot. Auf der Leitungsbesprechung der städtischen Kitas am 08.02.2017 wurde das Thema Werbung ebenfalls besprochen. Die Leitungen führten an, dass den Einrichtungen eine Vielzahl von Wer- bematerialien zugestellt wird und diese größtenteils direkt entsorgt werden. Es wurde vereinbart, dass die Leiterinnen der Kindertagesstätten, in Abstimmung mit den Elternbeiräten, sorgsam entscheiden, welche Werbung platziert wird. Ausgeschlossen ist auf jeden Fall Werbung für politische Parteien, Kaufempfehlungen und Werbung für kostenpflichtige Dienste. Familien sind durchaus dankbar für gezielte Hinweise von qualitativ guten Angeboten und Veranstaltungen, wie z.B. Kinderflohmärkte, Vorträge der Beratungsstellen und Familienbildung oder kostenlose Freizeitangebote. Die zweckgebundene Vermittlung von infrastrukturellen Angeboten und Diensten ist eine zentrale Aufgabe, nicht nur in der Arbeit der Familienzentren. Werbung sollte also nicht generell unterbleiben, sondern eingebunden sein in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Einrichtung. Da auch der Stadtelternrat eine Differenzierung angeregt hat, sollten neben den genannten grundsätzlich einschränkenden Regelungen, die Kitas und Elternbeiräte vor Ort, Vereinbarungen für Hinweise auf kulturelle, sportliche und caritative Angebote vornehmen. In Vertretung (Lüngen) -2-