Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Per E-Mail
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
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Erftstadt, 10.02.2017
Werbeverbot in Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrter Herr Erner,
im Namen der Fraktion Freie Wähler beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
• In allen städtischen Kindertageseinrichtungen wird ein Verbot kommerzieller Werbung eingeführt.
Begründung:
An Schulen gilt gemäß §§ 98, 99 SchulG NRW ein Werbeverbot. Schulen haben einen
Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und sind zudem zu Neutralität verpflichtet.
Das sollte auch für Kindertagesstätten gelten, ausgenommen die Werbung für eigene
Veranstaltungen, die z. B. Familienzentren durchführen (Spielkreise, Themenabende)
oder natürlich auch Sommerfeste in den Einrichtungen.
Doch leider finden sich in den Einrichtungen immer mehr Flyer und Plakate, die für
Theatervorstellungen werben, für Zirkusaufführungen, für Schwimmschulen oder Ergotherapeuten und vieles mehr. Grundsätzlich ist weder ein Theaterbesuch noch das
Schwimmen lernen kritisch zu betrachten, die Werbung dafür in Kindertagesstätten
aus folgenden Gründen allerdings schon:
1. Das Auslegen von Flyern oder der Aushang von Plakaten suggeriert Eltern, dass
der Besuch des Theaterstücks oder das Schwimmen lernen in eben dieser
Schwimmschule pädagogisch besonders wertvoll oder gut ist — im Gegensatz zu
anderen Schwimmschulen oder Aufführungen.
Gleichzeitig kann der Eindruck entstehen, dass die Kita und damit eine staatliche
Einrichtung das Angebot eines bestimmten Unternehmens oder Vereins ausdrücklich unterstützt.
reeme.
eriere
efrnann-5tr10 So374 Erftstadt - Tel 02235 463391 fw-erftstadt.de info@fw-erftstadt-de
2. In der Regel ist der Besuch dieser Angebote nicht kostenfrei und mit Rücksicht auf
Familien, die dies nicht finanzieren können, sollte Werbung in den Einrichtungen
unterbleiben. Kinder werden auf die bunten Plakate und Flyer aufmerksam und
möchten gerne — wie ihre Freunde — dorthin.
3. Wenn Werbung in Einrichtungen erlaubt ist, dann müsste sie für alle gleichermaßen
erlaubt sein und selektiv ausgewählt werden können. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Eltern sich heutzutage via Internet oder örtliche Medien ein umfangreiches Bild über lokale Angebote von Unternehmen und Vereinen machen können.
Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, dabei zu unterstützen.
4. Es wäre überdies auch nicht möglich zu differenzieren, welcher Betrieb, welcher
Verein mit welcher Sparte für sich werben darf und welcher nicht.
5. Die entsprechenden Gewerbetreibenden müssen sich in Sachen Werbung auf die
Möglichkeiten beschränken, die auch von anderen genutzt werden, um auf sich
aufmerksam zu machen, wie etwa Inserate, Plakatwände, Postwurfsendungen, Internet usw.
Mit freundlichen Grüßen
•
Ry
d Pieper
(Frak ion Freie Wähler)
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dktioffFrei Wähler)
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