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Antrag (Antrag 92/2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,0 MB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Antrag (Antrag 92/2017) Antrag (Antrag 92/2017)

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Inhalt der Datei

01 4 6 32 AJDT ERFTSTADT r Bürgermeister - 014 Freie WA" HLER Fr-fps-tad-I- V Stadtratsfraktion Freie WhIer -Frektiöre 709I Per E-Mail Stadt Erftstadt Der Bürgermeister 121 Erftstadt, 10.02.2017 Werbeverbot in Kindertageseinrichtungen Sehr geehrter Herr Erner, im Namen der Fraktion Freie Wähler beantragen wir folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen: • In allen städtischen Kindertageseinrichtungen wird ein Verbot kommerzieller Werbung eingeführt. Begründung: An Schulen gilt gemäß §§ 98, 99 SchulG NRW ein Werbeverbot. Schulen haben einen Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen und sind zudem zu Neutralität verpflichtet. Das sollte auch für Kindertagesstätten gelten, ausgenommen die Werbung für eigene Veranstaltungen, die z. B. Familienzentren durchführen (Spielkreise, Themenabende) oder natürlich auch Sommerfeste in den Einrichtungen. Doch leider finden sich in den Einrichtungen immer mehr Flyer und Plakate, die für Theatervorstellungen werben, für Zirkusaufführungen, für Schwimmschulen oder Ergotherapeuten und vieles mehr. Grundsätzlich ist weder ein Theaterbesuch noch das Schwimmen lernen kritisch zu betrachten, die Werbung dafür in Kindertagesstätten aus folgenden Gründen allerdings schon: 1. Das Auslegen von Flyern oder der Aushang von Plakaten suggeriert Eltern, dass der Besuch des Theaterstücks oder das Schwimmen lernen in eben dieser Schwimmschule pädagogisch besonders wertvoll oder gut ist — im Gegensatz zu anderen Schwimmschulen oder Aufführungen. Gleichzeitig kann der Eindruck entstehen, dass die Kita und damit eine staatliche Einrichtung das Angebot eines bestimmten Unternehmens oder Vereins ausdrücklich unterstützt. reeme. eriere efrnann-5tr10 So374 Erftstadt - Tel 02235 463391 fw-erftstadt.de info@fw-erftstadt-de 2. In der Regel ist der Besuch dieser Angebote nicht kostenfrei und mit Rücksicht auf Familien, die dies nicht finanzieren können, sollte Werbung in den Einrichtungen unterbleiben. Kinder werden auf die bunten Plakate und Flyer aufmerksam und möchten gerne — wie ihre Freunde — dorthin. 3. Wenn Werbung in Einrichtungen erlaubt ist, dann müsste sie für alle gleichermaßen erlaubt sein und selektiv ausgewählt werden können. Es ist außerdem davon auszugehen, dass Eltern sich heutzutage via Internet oder örtliche Medien ein umfangreiches Bild über lokale Angebote von Unternehmen und Vereinen machen können. Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, dabei zu unterstützen. 4. Es wäre überdies auch nicht möglich zu differenzieren, welcher Betrieb, welcher Verein mit welcher Sparte für sich werben darf und welcher nicht. 5. Die entsprechenden Gewerbetreibenden müssen sich in Sachen Werbung auf die Möglichkeiten beschränken, die auch von anderen genutzt werden, um auf sich aufmerksam zu machen, wie etwa Inserate, Plakatwände, Postwurfsendungen, Internet usw. Mit freundlichen Grüßen • Ry d Pieper (Frak ion Freie Wähler) iam dktioffFrei Wähler) 2