Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 201/2017
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.04.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
04.05.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
09.05.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Umbau der OGS-Einrichtung in der Erich Kästner Grundschule in E.Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gebäude der Erich-Kästner-Grundschule in Bliesheim wurden in mehreren Abschnitten errichtet. Die OGATA ist im ältesten Gebäudeteil untergebracht, der im Jahr 1911 gebaut wurde. In der
Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurden in allen Grundschulen der Stadt Erftstadt zusätzliche
Räume für den Betrieb einer OGATA durch An- oder Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der OGATA in Anspruch nehmen, ist in
den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Trotz verschiedenen Anpassungsmaßnahmen
reicht das Raumangebot in der Grundschule in Bliesheim für den Betrieb der OGATA nicht mehr
aus. Weiterhin besteht in dem über einhundert Jahre alten Gebäude in einigen Bereichen Sanierungsbedarf.
In Abstimmung mit der Schulleitung und der Leitung der OGATA habe ich ein Konzept für die Erweiterung und Sanierung der OGATA einschließlich einer Kostenberechnung erstellt. Die Kosten
für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf 500.000,- €. Wegen des dringenden Bedarfs,
der auch bei einer Elternbefragung bestätigt wurde, beabsichtige ich, die Maßnahme in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 einzustellen.
Bei einer positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt kann mit der Ausführungsplanung, mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse und mit der Ausschreibung der Maßnahme im
1. Quartal 2018 begonnen werden. Ein Baubeginn wäre dann in den Sommerferien 2018 möglich.
Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Für den Bauablauf wäre es optimal, wenn die OGATA während der Bauzeit ausgelagert werden könnte. Die Vorbereitung der
Maßnahme bedarf daher noch umfangreicher Planungen und Abstimmungen mit den Nutzern der
OGATA.
In Vertretung
(Hallstein)
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