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Antrag (Antrag bzgl. Umbau der OGS-Einrichtung in der Erich Kästner Grundschule in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 201/2017 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 07.04.2017 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 04.05.2017 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 09.05.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Umbau der OGS-Einrichtung in der Erich Kästner Grundschule in E.Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Gebäude der Erich-Kästner-Grundschule in Bliesheim wurden in mehreren Abschnitten errichtet. Die OGATA ist im ältesten Gebäudeteil untergebracht, der im Jahr 1911 gebaut wurde. In der Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurden in allen Grundschulen der Stadt Erftstadt zusätzliche Räume für den Betrieb einer OGATA durch An- oder Umbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das Angebot der OGATA in Anspruch nehmen, ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Trotz verschiedenen Anpassungsmaßnahmen reicht das Raumangebot in der Grundschule in Bliesheim für den Betrieb der OGATA nicht mehr aus. Weiterhin besteht in dem über einhundert Jahre alten Gebäude in einigen Bereichen Sanierungsbedarf. In Abstimmung mit der Schulleitung und der Leitung der OGATA habe ich ein Konzept für die Erweiterung und Sanierung der OGATA einschließlich einer Kostenberechnung erstellt. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme belaufen sich auf 500.000,- €. Wegen des dringenden Bedarfs, der auch bei einer Elternbefragung bestätigt wurde, beabsichtige ich, die Maßnahme in den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 einzustellen. Bei einer positiven Beschlussfassung des Rates der Stadt Erftstadt kann mit der Ausführungsplanung, mit der Erstellung der Leistungsverzeichnisse und mit der Ausschreibung der Maßnahme im 1. Quartal 2018 begonnen werden. Ein Baubeginn wäre dann in den Sommerferien 2018 möglich. Die Arbeiten müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Für den Bauablauf wäre es optimal, wenn die OGATA während der Bauzeit ausgelagert werden könnte. Die Vorbereitung der Maßnahme bedarf daher noch umfangreicher Planungen und Abstimmungen mit den Nutzern der OGATA. In Vertretung (Hallstein) -2-