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Beschlussvorlage (Gebührentarif Neufassung mit Erläuterungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.04.17, 15:01
Aktualisiert
13.04.17, 15:01
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Inhalt der Datei

B. Neufassung Gebührentarif mit Erläuterungen Tarifstelle Art der Sondernutzung Sondernutzungsgebühr Erläuterungen 1 Aufstellen von Baubuden, Gerüsten, Baugeräten, Baukränen, mobilen Kranwagen, Baumaschinen, Arbeitswagen, mobilen Toiletten, Schutt- und sonstigen Containern sowie Materiallagerungen aller Art 5 €/m²/Monat aktuell 4€ und 5 € für Schuttcontainer, bisher Tarifstelle 1 und 2 2 Aufstellen von Tischen/Stühlen, Bierbänken u.ä., mobilen Theken/Getränkeständen zur Bewirtung von Gästen 3 €/m²/Monat aktuell 3€, geregelt in Tarifstelle 5 Warenauslagen vor Ladenlokalen 5 €/m²/Monat 3 (Brühl = 3 €/m²/Monat; Kerpen = 1,50 €/m²/Monat) aktuell 2-3€, geregelt in Tarifstelle 7,8,9 (Brühl = 7,50 €/m²/Monat; Kerpen = 4 €- 6€/m²/Monat, Verkaufswagen im Reisegewerbe = 20 €/m²/Monat) Automaten (z.Bsp. Zeitungsautomaten), Vitrinenschaukästen Verkaufseinrichtungen, Verkaufsstände, die ohne feste Verbindung mit einer baulichen Anlage oder dem Boden aufgestellt werden, Verkaufswagen im Reisegewerbe, Blumenstände, Weihnachtsbaumverkäufe 4 Infrastrukturelle Einrichtungen (Masten für Freileitungen, Fahnen, o.ä.) soweit sie nicht Zwecken der öffentlichen Versorgung und dem öffentlichen Verkehr dienen 10 €/Stück/Monat aktuell 2 €/m²/Monat = unpraktikabel 5 Informations- und Werbestände oder Informationsfahrzeuge, 3 €/m²/Monat aktuell 2€; Fahrradständer 1 €, geregelt in Tarifstelle 10 und 11 Werbeanlagen i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchstabe d,e,f (z.Bsp. Banner, großflächige Werbetafeln) 7,50 €/m²/Monat Bislang nicht geregelt Plakattafeln, Plakatständer i.S.d. § 5 Abs. 2 28 € für die maximale Aufstelldauer von 3 Wochen/50 Tafeln/Ständer(ein Dreieckständer zählt als 1 Ständer) Fahrradständer 6 7 1 (Brühl = 7,50€/m²/Monat) Bislang nicht geregelt. 28 € sind , aufgrund der umfangreichen Einwirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum angemessen. 8 Aufstellen von Fahrzeugen aller Art zu Werbezwecken 15 €/Tag/Fahrzeug Bislang nicht geregelt 9 Verteilung kommerzieller Werbung 25 €/Tag/Verteilendem Bislang nicht geregelt Das Verteilen kommerzieller Werbung ist ein erlaubtes, aber eigentlich unerwünschtes Verhalten, was den öffentlichen Verkehrsraum aufgrund zu erwartender Verschmutzung erheblich belastet. Auch der werbewirtschaftliche Wert derartiger Nutzung ist in der Regel relativ hoch, da es möglich ist gezielte Kundschaft anzusprechen. Aufgrund des wirtschaftlichen Nutzen und der starken Einwirkung auf den öffentlichen Verkehrsraum, wurde ein entsprechender Gebührentarif gewählt. 10 Film- und Fotoaufnahmen 200 €/Tag Bislang nicht geregelt (Brühl = 250 €/Tag; Kerpenzwischen 150 € und 500 €, je nach Straßenqualifizierung) aktuell 1€; Bühnen, Toilettenwagen etc. waren bislang nicht geregelt 11 Zelte/Pavillons aller Art, Bühnen und damit im Zusammenhang stehende Toilettenwagen (z.Bsp. anl. Zirkus, Puppentheater, Kasperle, Open Air Konzerten o.ä., sofern nicht in Tarifstelle 13 geregelt) 2 €/m²/Monat 12 sonstiges, was in den Tarifstellen 1-11 nicht geregelt ist 5 €/m²/Monat 13 Sondernutzungen anl. Veranstaltungen, wie Antiquitäten-, Trödel,Jahrmärkte, Messen/Ausstellungen, Schützenfeste, Kirmessen, Je angefangene lfd. m Verkaufsfront oder angefangene lfd. Ø in € Zu Tarifstelle 13: Es wurde eine Verallgemeinerung und Zusammenfassung der einzelfalllastigen und veralteten aktuellen Satzung vorgenommen. Die Gebühren sind Durchschnittswerte der zusammengefassten bisherigen Gebührentatbestände. 7€ (aktuell 5 € - 10 €)(bisher Nr. 17.1.1 bis Karneval usw. 13.1 2 Fahrgeschäfte aller Art 17.1.5) (Karussell, Autoscooter usw.) 13.2 Schau-, und Unterhaltungsgeschäfte, 6€ (aktuell 5 €-6 €) (bisher 17.2.1 bis 17.3.3) Glücks- und Geschicklichkeitsspielgeschäfte (z.Bsp. Kasperle, Schieß- und Losbuden, Entenangeln usw.) 13.3 13.4 Verkaufsgeschäfte für Lebens-, Genuss- und Nahrungsmittel (z.Bsp. Süssigkeiten, Obst/Gemüse) Imbisswagen, Imbiss- und Getränkestände/mobile Theken 5€ aktuell 4 €<, Speiseeis 8 €) (bisher 17.4.1, 17.4.6) 15 € (aktuell 13 € und 10 € = Getränkestand) (bisher 17.4.5 und 17.4.4) 13.5 13.6 Verkaufsgeschäfte für Textil-, Kunst-, handwerklich hergestellte Waren, Spiel-, Eisen-, Papierund Haushaltswaren 5€ Verkaufsneuheiten aller Art 8€ (aktuell 4 €) (bisher 17.4.2) Unverändert (bisher 17.4.3) Trödel- und Antiquitätenstände Sonstige Stände/Geschäfte, die in den Tarifstellen 13.1 – 13.5 nicht berücksichtigt sind 13.7 Zelte/Pavillons aller Art, Bühnen und damit im Zusammenhang stehende Toilettenwagen i. Zshg. mit den unter 13. genannten Veranstaltungen 2 €/m²/Monat 13.8 Aufstellen von Tischen/Stühlen, Bierbänken, Stehtischen u.ä. zur Bewirtung von Gästen i.Zshg. mit den unter 13. genannten Veranstaltungen 3 €/m²/Monat 14 Verkaufsstände anl. Wochenmarkt 1 €/ angef.Tag des Feilbietens und für jeden angefangenen m² des als Verkaufsstand benutzten Raumes 3 Bislang gebührenfrei, bzw. nicht geregelt Bislang Tarifstelle 17 unverändert