Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
172 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
13.04.17, 15:01
Aktualisiert
13.04.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
B. Neufassung Gebührentarif mit Erläuterungen
Tarifstelle
Art der Sondernutzung
Sondernutzungsgebühr
Erläuterungen
1
Aufstellen von Baubuden,
Gerüsten, Baugeräten,
Baukränen, mobilen Kranwagen,
Baumaschinen, Arbeitswagen,
mobilen Toiletten, Schutt- und
sonstigen Containern sowie
Materiallagerungen aller Art
5 €/m²/Monat
aktuell 4€ und 5 € für
Schuttcontainer,
bisher Tarifstelle 1 und
2
2
Aufstellen von Tischen/Stühlen,
Bierbänken u.ä., mobilen
Theken/Getränkeständen zur
Bewirtung von Gästen
3 €/m²/Monat
aktuell 3€, geregelt in
Tarifstelle 5
Warenauslagen vor
Ladenlokalen
5 €/m²/Monat
3
(Brühl = 3 €/m²/Monat;
Kerpen = 1,50
€/m²/Monat)
aktuell 2-3€, geregelt
in Tarifstelle 7,8,9
(Brühl = 7,50
€/m²/Monat; Kerpen = 4
€- 6€/m²/Monat,
Verkaufswagen im
Reisegewerbe = 20
€/m²/Monat)
Automaten (z.Bsp.
Zeitungsautomaten),
Vitrinenschaukästen
Verkaufseinrichtungen,
Verkaufsstände, die ohne feste
Verbindung mit einer baulichen
Anlage oder dem Boden
aufgestellt werden,
Verkaufswagen im
Reisegewerbe, Blumenstände,
Weihnachtsbaumverkäufe
4
Infrastrukturelle Einrichtungen
(Masten für Freileitungen,
Fahnen, o.ä.) soweit sie nicht
Zwecken der öffentlichen
Versorgung und dem öffentlichen
Verkehr dienen
10 €/Stück/Monat
aktuell 2 €/m²/Monat =
unpraktikabel
5
Informations- und Werbestände
oder Informationsfahrzeuge,
3 €/m²/Monat
aktuell 2€;
Fahrradständer 1 €,
geregelt in Tarifstelle
10 und 11
Werbeanlagen i.S.d. § 5 Abs. 1
Buchstabe d,e,f (z.Bsp. Banner,
großflächige Werbetafeln)
7,50 €/m²/Monat
Bislang nicht geregelt
Plakattafeln, Plakatständer i.S.d.
§ 5 Abs. 2
28 € für die maximale
Aufstelldauer von 3
Wochen/50
Tafeln/Ständer(ein
Dreieckständer zählt als
1 Ständer)
Fahrradständer
6
7
1
(Brühl =
7,50€/m²/Monat)
Bislang nicht geregelt.
28 € sind , aufgrund der
umfangreichen
Einwirkung auf den
öffentlichen
Verkehrsraum
angemessen.
8
Aufstellen von Fahrzeugen aller
Art zu Werbezwecken
15 €/Tag/Fahrzeug
Bislang nicht geregelt
9
Verteilung kommerzieller
Werbung
25 €/Tag/Verteilendem
Bislang nicht geregelt
Das Verteilen
kommerzieller
Werbung ist ein
erlaubtes, aber
eigentlich
unerwünschtes
Verhalten, was den
öffentlichen
Verkehrsraum
aufgrund zu
erwartender
Verschmutzung
erheblich belastet.
Auch der
werbewirtschaftliche
Wert derartiger
Nutzung ist in der
Regel relativ hoch, da
es möglich ist gezielte
Kundschaft
anzusprechen.
Aufgrund des
wirtschaftlichen
Nutzen und der
starken Einwirkung auf
den öffentlichen
Verkehrsraum, wurde
ein entsprechender
Gebührentarif gewählt.
10
Film- und Fotoaufnahmen
200 €/Tag
Bislang nicht geregelt
(Brühl = 250 €/Tag;
Kerpenzwischen 150 €
und 500 €, je nach
Straßenqualifizierung)
aktuell 1€; Bühnen,
Toilettenwagen etc.
waren bislang nicht
geregelt
11
Zelte/Pavillons aller Art, Bühnen
und damit im Zusammenhang
stehende Toilettenwagen (z.Bsp.
anl. Zirkus, Puppentheater,
Kasperle, Open Air Konzerten
o.ä., sofern nicht in Tarifstelle 13
geregelt)
2 €/m²/Monat
12
sonstiges, was in den
Tarifstellen 1-11 nicht geregelt
ist
5 €/m²/Monat
13
Sondernutzungen anl.
Veranstaltungen, wie
Antiquitäten-, Trödel,Jahrmärkte,
Messen/Ausstellungen,
Schützenfeste, Kirmessen,
Je angefangene lfd. m
Verkaufsfront oder
angefangene lfd. Ø in €
Zu Tarifstelle 13: Es
wurde eine
Verallgemeinerung und
Zusammenfassung der
einzelfalllastigen und
veralteten aktuellen
Satzung vorgenommen.
Die Gebühren sind
Durchschnittswerte der
zusammengefassten
bisherigen
Gebührentatbestände.
7€
(aktuell 5 € - 10
€)(bisher Nr. 17.1.1 bis
Karneval usw.
13.1
2
Fahrgeschäfte aller Art
17.1.5)
(Karussell, Autoscooter usw.)
13.2
Schau-, und
Unterhaltungsgeschäfte,
6€
(aktuell 5 €-6 €) (bisher
17.2.1 bis 17.3.3)
Glücks- und
Geschicklichkeitsspielgeschäfte
(z.Bsp. Kasperle, Schieß- und
Losbuden, Entenangeln usw.)
13.3
13.4
Verkaufsgeschäfte für Lebens-,
Genuss- und Nahrungsmittel
(z.Bsp. Süssigkeiten,
Obst/Gemüse)
Imbisswagen, Imbiss- und
Getränkestände/mobile Theken
5€
aktuell 4 €<, Speiseeis
8 €)
(bisher 17.4.1, 17.4.6)
15 €
(aktuell 13 € und 10 € =
Getränkestand)
(bisher 17.4.5 und
17.4.4)
13.5
13.6
Verkaufsgeschäfte für Textil-,
Kunst-, handwerklich hergestellte
Waren, Spiel-, Eisen-, Papierund Haushaltswaren
5€
Verkaufsneuheiten aller Art
8€
(aktuell 4 €)
(bisher 17.4.2)
Unverändert
(bisher 17.4.3)
Trödel- und Antiquitätenstände
Sonstige Stände/Geschäfte, die
in den Tarifstellen 13.1 – 13.5
nicht berücksichtigt sind
13.7
Zelte/Pavillons aller Art, Bühnen
und damit im Zusammenhang
stehende Toilettenwagen i. Zshg.
mit den unter 13. genannten
Veranstaltungen
2 €/m²/Monat
13.8
Aufstellen von Tischen/Stühlen,
Bierbänken, Stehtischen u.ä.
zur Bewirtung von Gästen i.Zshg.
mit den unter 13. genannten
Veranstaltungen
3 €/m²/Monat
14
Verkaufsstände anl.
Wochenmarkt
1 €/ angef.Tag des Feilbietens
und für jeden angefangenen m²
des als Verkaufsstand benutzten
Raumes
3
Bislang gebührenfrei,
bzw. nicht geregelt
Bislang Tarifstelle 17
unverändert