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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 216/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.04.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 14.06.2017 vorberatend 27.06.2017 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: jährl. 48.000€ Folgekosten in €: jährl. 48.000€ Kostenträger: Sachkonto: 050313010 Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines derzeit bis 31.12.2017 befristet beschäftigten Einrichtungsbetreuers wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Auf die bereits im Stellenplan 2016 geschaffene Stelle eines weiteren Einrichtungsbetreuers wurde ein Mitarbeiter zunächst befristet bis zum 31.12.2017 eingestellt. Wie auch in der V 630/2016 dargestellt, hat sich der Personalbedarf weiter verschärft, so dass demnächst 3 weitere Einrichtungsbetreuerinnen befristet für 2 Jahre eingestellt werden. Die Stadt Erftstadt ist derzeit auch weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig hinaus nichts Wesentliches ändern. Die in 2016 geschaffene Stelle wird daher auf Dauer benötigt, der Mitarbeiter hat sich auf dieser Stelle hervorragend bewährt und soll deshalb nun unbefristet weiter beschäftigt werden. (Erner) -2-