Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 216/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 18.04.2017
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.06.2017
vorberatend
27.06.2017
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines
Einrichtungsbetreuers für die städtischen Übergangsheime
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
jährl. 48.000€
Folgekosten in €:
jährl. 48.000€
Kostenträger:
Sachkonto:
050313010
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Weiterbeschäftigung eines derzeit bis 31.12.2017 befristet beschäftigten Einrichtungsbetreuers wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Auf die bereits im Stellenplan 2016 geschaffene Stelle eines weiteren Einrichtungsbetreuers wurde
ein Mitarbeiter zunächst befristet bis zum 31.12.2017 eingestellt.
Wie auch in der V 630/2016 dargestellt, hat sich der Personalbedarf weiter verschärft, so dass
demnächst 3 weitere Einrichtungsbetreuerinnen befristet für 2 Jahre eingestellt werden.
Die Stadt Erftstadt ist derzeit auch weiterhin in der Aufnahmeverpflichtung, Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen. Hieran wird sich prognostisch auch mittelfristig hinaus nichts Wesentliches ändern.
Die in 2016 geschaffene Stelle wird daher auf Dauer benötigt, der Mitarbeiter hat sich auf dieser
Stelle hervorragend bewährt und soll deshalb nun unbefristet weiter beschäftigt werden.
(Erner)
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