Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Bliesheimer Friedhof)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Bliesheimer Friedhof) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Bliesheimer Friedhof)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 247/2017 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 10.05.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 20.06.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Bliesheimer Friedhof Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 850,00 Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3510033 (Baumpflege/ Friedhöfe) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer auf dem Bliesheimer Friedhof stehenden Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 2,60 m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Friedhof in Erftstadt-Bliesheim stehen zahlreiche, geschützte Bäume, welche die Anlage entscheidend prägen. Einer der Bäume (eine Robinie mit einem Stammumfang von 2,60 m) verursacht aufgrund verhältnismäßig geringer Abstände zu einer Grabreihe Schäden an einem Grabstein bzw. auch an der betreffenden Einfassung. Durch das Wachstum des Baumes hat sich der Grabstein stark geneigt, so dass von einer Beeinträchtigung seiner Standsicherheit auszugehen ist. Zur Behebung der Schäden bzw. zur Vermeidung gleichgelagerter Schäden in Zukunft soll der mit Efeu bewachsene Baum gefällt werden. Eine Fällung der Robinie wird ohnehin in absehbarer Zeit notwendig sein, da diese einige Schäden sowie einen umfangreichen Pilzbefall aufweist. In verschiedenen Ebenen des Baumstammes konnten Pilzfruchtkörper vorgefunden werden, die auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit hindeuten. In Vertretung (Hallstein) -2-