Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 247/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 10.05.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
20.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Bliesheimer Friedhof
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
850,00
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3510033
(Baumpflege/ Friedhöfe)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer auf dem Bliesheimer Friedhof stehenden Robinie (Robinia pseudoacacia, StU
2,60 m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) und h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Friedhof in Erftstadt-Bliesheim stehen zahlreiche, geschützte Bäume, welche die Anlage
entscheidend prägen. Einer der Bäume (eine Robinie mit einem Stammumfang von 2,60 m) verursacht aufgrund verhältnismäßig geringer Abstände zu einer Grabreihe Schäden an einem Grabstein bzw. auch an der betreffenden Einfassung.
Durch das Wachstum des Baumes hat sich der Grabstein stark geneigt, so dass von einer Beeinträchtigung seiner Standsicherheit auszugehen ist. Zur Behebung der Schäden bzw. zur Vermeidung gleichgelagerter Schäden in Zukunft soll der mit Efeu bewachsene Baum gefällt werden.
Eine Fällung der Robinie wird ohnehin in absehbarer Zeit notwendig sein, da diese einige Schäden
sowie einen umfangreichen Pilzbefall aufweist. In verschiedenen Ebenen des Baumstammes
konnten Pilzfruchtkörper vorgefunden werden, die auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit hindeuten.
In Vertretung
(Hallstein)
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