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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 154/2005
07.11.2005
Az.: 51/434-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.12.2005
Tagesbetreuungsausbaugesetz;
hier: Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 02251 / 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Umsetzungsplanung für die Versorgung der
unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2010.
Begründung:
€
€
Seite - 2 -
Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) zum 01.01.2005 sind die örtlichen
Träger der Jugendhilfe nach § 24 Abs. 3 verpflichtet, für Kinder unter 3 Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege vorzuhalten, wenn
1.
die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit
aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder an Maßnahmen zur
Eingliederung in Arbeit im Sinne des 4. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder
2.
ohne diese Leistung eine dem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die genannten Kriterien.
Spätestens bis zum Jahr 2010 sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe das erforderliche Angebot vorhalten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach
§ 24 a Abs. 2 TAG verpflichtet,
1.
für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten
Angebotes zu beschließen und
2.
jährlich zum 15.03. jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen.
Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neu
geschaffenen Plätze
1.
Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist und
2.
Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teil nehmen, besonders zu berücksichtigen.
Neben der Betreuung in Tageseinrichtungen kann ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot auch
durch Tagespflege sichergestellt werden. Dadurch erfolgt ein Aufwertung der Kindertagespflege
zu einer gleichrangigen Alternative.
Dem notwendigen Bedarf und Ausbau an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Form
sogenannter „institutioneller Betreuung“ kommt auch im Kreis Euskirchen die demografische Entwicklung entgegen. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren weniger Plätze für
Kinder im Kindergartenalter benötigt werden.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung sollten daher Umwandlungen von Regelgruppen in sog. Kleine
altersgemischte Gruppen nur da erfolgen, wo ein dringender Bedarf zumindest mittelfristig vorliegt.
Dies kann nur in Zentralorten der Fall sein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,
dass Gruppenschließungen in Außenbereichen der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen
nicht durch Umwandlungen in andere Gruppenstrukturen verhindert werden können.
Weitere Möglichkeiten, Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen zu betreuen, bietet die
Seite - 3 Ausgestaltung des § 9 Abs. 4 GTK – Budgetvereinbarung.
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in NRW hat auf der Basis der Einwohnerzahlen zum 31.12.2005 die Anzahl der 0- bis 3-Jährigen im Kreis Euskirchen auf 5 197 Kinder geschätzt. Kreisweit beträgt der Versorgungsgrad derzeit ca. 2 % (96 Kinder < 3 J). Hinzu kommen
weitere Tagespflegeverhältnisse die ohne Mitwirkung der Abt. Jugend und Familie existieren
(Dunkelziffer).
Wie bereits in der Info 29/2005 dargelegt, gestaltet sich eine Bedarfsermittlung in einem Flächenkreis wie dem Kreis Euskirchen als schwierig und ist mit erheblichen Schwachstellen verbunden.
Eine Umfrage unter Nachbarkreisen und die Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes beim LKT lassen den Schluss zu, dass in einer ersten Einschätzung ein stufenweiser Ausbau der vorzuhaltenden Plätze für die Betreuung der Kinder unter drei
Jahren vorzunehmen ist. Diese Angebotserweiterung soll stufenweise alle zwei Jahre mit einer
Erhöhung des Platzkontingentes um Prozentpunkte erfolgen. Durch die Umsetzung dieses Stufenmodells entwickelt sich der zahlenmäßige Bedarf für die Versorgung der < 3-Jährigen bis zum
Jahre 2010 auf der Basis der Berechnung des Landesamtes für Statistik wie folgt:
Statistik NRW auf der Basis der Einwohnerzahlen 2003 ohne Wanderungsannahme
zur Entwicklung der Anzahl 0 - 3 jährigen.
Jahr
Anzahl der
0 - 3 - jährigen
1%iger
Bedarf
3%iger
Bedarf
5%iger
Bedarf
7%iger
Bedarf
2005
5197
52
156
260
364
2006
5119
51
154
256
358
2007
5067
51
152
253
355
2008
5044
50
151
252
353
2009
5047
50
151
252
353
2010
5069
51
152
253
355
2011
5111
51
153
256
358
2012
5164
52
155
258
361
2013
5224
52
157
261
366
2014
5289
53
159
264
370
2015
5353
54
161
268
375
2016
5413
54
162
271
379
2017
5471
55
164
274
383
2018
5527
55
166
276
387
Seite - 4 -
2019
5575
56
167
279
390
2020
5613
56
168
281
393
Die Verwaltung ist bemüht, über die geforderten Quoten hinaus ein bedarfsgerechtes Angebot zu
schaffen. Die kann im einzelnen erfolgen durch:
-
Anwerbung und Qualifizierung von geeigneten Tagesstättenstellen
-
Aufnahme von Kindern unter 3 in Tageseinrichtungen in Anlehnung an § 9 Abs. 4 GTK
-
Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Umwandlung von Kindergartengruppen in kleine
altersgemischte Gruppen
-
Kooperation mit der ARGE zur Schaffung alternativer Betreuungsangebote und
Qualifizierung von Tagespflegestellen
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)