Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Blankenheimer Weg/ Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Blankenheimer Weg/ Erftstadt-Liblar) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Blankenheimer Weg/ Erftstadt-Liblar)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 276/2017 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 20.06.2017 Bemerkungen beschließend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Blankenheimer Weg/ Erftstadt-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 260,00 Erträge in €: Folgekosten in €: Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: 3110031 (Baumpflege/ Straßen) Jahr der Mittelbereitstellung: Mittel stehen zur Verfügung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Fällung einer im Blankenheimer Weg/ E.-Liblar stehenden Robinie (Robinia pseudoacacia, StU 1,50 m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Im Blankenheimer Weg stehen mehrere, geschützte Robinien, von denen die zur angrenzenden Gemünder Straße existente eine sehr geringe Vitalität aufweist. Bereits im letzten Jahr waren umfangreiche Einkürzungen aufgrund abgestorbener Kronenteile notwendig. Zwischenzeitlich deutet sich an, dass weitere Kronenbereiche absterben werden bzw. auch schon abgestorben sind. Der Baum ist als stark abgängig anzusehen. Im Baumumfeld sind zudem zahlreiche Pilzfruchtkörper vorgefunden worden, die (auch aufgrund des umfangreichen Vorkommens) auf eine wesentliche Einschränkung der Verkehrssicherheit hindeuten. Aufgrund der nicht mehr gegebenen und nicht mehr herzustellenden Verkehrssicherheit ist die zeitnahe Fällung der Robinie unausweichlich. (Erner) -2-