Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 276/2017
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 23.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
20.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Blankenheimer Weg/ Erftstadt-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
260,00
Erträge in €:
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
3110031
(Baumpflege/ Straßen)
Jahr der Mittelbereitstellung:
Mittel stehen zur Verfügung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Fällung einer im Blankenheimer Weg/ E.-Liblar stehenden Robinie (Robinia pseudoacacia,
StU 1,50 m) wird gem. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Im Blankenheimer Weg stehen mehrere, geschützte Robinien, von denen die zur angrenzenden
Gemünder Straße existente eine sehr geringe Vitalität aufweist. Bereits im letzten Jahr waren umfangreiche Einkürzungen aufgrund abgestorbener Kronenteile notwendig.
Zwischenzeitlich deutet sich an, dass weitere Kronenbereiche absterben werden bzw. auch schon
abgestorben sind. Der Baum ist als stark abgängig anzusehen.
Im Baumumfeld sind zudem zahlreiche Pilzfruchtkörper vorgefunden worden, die (auch aufgrund
des umfangreichen Vorkommens) auf eine wesentliche Einschränkung der Verkehrssicherheit hindeuten.
Aufgrund der nicht mehr gegebenen und nicht mehr herzustellenden Verkehrssicherheit ist die
zeitnahe Fällung der Robinie unausweichlich.
(Erner)
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